Vorlage an den Landrat

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Titel: Wirtschaftsbericht 2000 Kanton Basel-Landschaft
vom: 5. Dezember 2000
Nr.: 2000-252
Bemerkungen: Inhaltsübersicht dieser Vorlage

4.3 Gesundheit und Soziales

4.3.1 Gesundheitsversorgung

Oberstes Ziel der kantonalen Gesundheitspolitik ist es, der Bevölkerung im stationären und ambulanten Bereich auch in Zukunft ein qualitativ hochstehendes medizinisches Angebot auf wirtschaftliche Weise zur Verfügung zu stellen.

Das Gesundheitswesen ist einem grossen Veränderungsdruck ausgesetzt. Seit dem Inkrafttreten des neuen Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 ist Vieles in Bewegung geraten. Bund, Kantone, Leistungserbringer (darunter die Spitäler) und Versicherer ringen um einen gemeinsamen, gangbaren Weg, um das hohe Niveau des Gesundheitswesens zu wahren und die Kostenentwicklung unter Kontrolle zu halten. Neue erfolgversprechende Ansätze sind zwar in Diskussion, es dürfte aber noch einige Zeit dauern, bis sich alle wichtigen Akteure zu einem Grundkonsens gefunden haben werden.

Trotz schwieriger Begleitumstände ist es den vier Baselbieter Kantonsspitälern (Bruderholz, Liestal, Laufen und Kantonale Psychiatrische Dienste) bisher gelungen, ihre Stellung im Gesundheitsmarkt erfolgreich zu behaupten. Bei allen Sparanstrengungen ist sich der Regierungsrat bewusst, dass die Kantonsspitäler im Infrastrukturbereich nicht vernachlässigt werden dürfen, sondern auf einem zeitgemässen Stand zu halten sind. Grössere und kleinere Sanierungs- und Erneuerungsvorhaben werden auch in den kommenden Jahren geplant und realisiert werden müssen.

Einen klaren gesundheitspolitischen Kurs steuert der Kanton Basel-Landschaft in der regionalen Zusammenarbeit, insbesondere mit Basel-Stadt: Die beiden Kantone betreiben eine gemeinsame Spitalplanung. Die basellandschaftlichen Spitäler haben ihr Engagement zur Mitträgerschaft und Existenzsicherung der universitären Medizin weiter gesteigert und mit dem gemeinsamen Universitäts-Kinderspital beider Basel wird für die medizinische Versorgung unserer Kinder eine tragfähige und zukunftsorientierte Lösung verwirklicht.

 

4.3.2 Soziale Sicherheit

Ein neues Sozialhilfegesetz, das ordnungspolitisch wie auch sozialpolitisch neue Massstäbe setzen wird, befindet sich in der parlamentarischen Beratung.

Gemäss bisherigem Fürsorgegesetz galten für die Bemessung der Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen direkt die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). Mit dem neuen Sozialhilfegesetz wird der Regierungsrat ermächtigt, die Unterstützungsleistungen festzusetzen. Dabei wird er sich zwar an den SKOS-Richtlinien zu orientieren haben, doch verbleibt ihm ein gesetzgeberischer Handlungsspielraum, den er den geltenden sozialpolitischen Bedürfnissen gemäss nutzen wird.

Das neue Gesetz definiert präzise die Schnittstellen zu den übrigen öffentlichen und privaten Sozialhilfen mit dem Ziel, die öffentlichen Gelder für die Sozialhilfe optimal und transparent einzusetzen.

Als sozialpolitische Neuerung wird das Sozialhilfegesetz die berufliche und soziale Integration bedürftiger und ausgesteuerter Personen fördern. Das letzte soziale Netz ist somit nicht auf

blosse Existenzsicherung beschränkt, sondern strebt durch Hilfe zur Selbsthilfe die Re-Integration randständiger Menschen an. Dieser neue sozialpolitische Ansatz verbessert nicht nur die Situation des Individuums, sondern soll auch nachhaltig den sozialen Frieden im Kanton sichern.

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