Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Wirtschaftsbericht 2000 Kanton Basel-Landschaft | |
| vom: | 5. Dezember 2000 | |
| Nr.: | 2000-252 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
4. Standortrelevante Bereiche
4.1 Regionale Infrastruktur
4.1.1 Verkehr
Der Kanton Basel-Landschaft ist durch ein leistungsfähiges, verknüpftes Verkehrsnetz erschlossen. Diverse laufende Projekte werden die Verkehrssituation weiter verbessern.
Die gute Erreichbarkeit im Strassen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr international, national und regional verbunden ist einer der bedeutendsten Standortfaktoren auch für die Wirtschaftsregion Basel. Deshalb sorgt der Kanton zusammen mit dem Bund, dem benachbarten Ausland und den Nordwestschweizer Kantonen für eine verbesserte Anbindung des Knotens Basel SBB und des EuroAirports an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz der Bahnen, insbesondere an die Bahn 2000, TGV- und ICE-Netze. Mit dem partnerschaftlich erstellten
EuroVille und der etappiert realisierten "Trinationalen Regio-S-Bahn Basel" wird eine zunehmend optimierte Verknüpfung der Agglomeration Basel mit dem Fernverkehr ermöglicht. Gemeinsam mit den Nordwestschweizer Kantonen setzt sich der Kanton Basel-Landschaft für eine ausreichende Schienenkapazität zur Juraquerung (Tunnel Wisenberg Ost) ein, weil nur so ein attraktiver, leistungsfähiger öffentlicher Verkehr in unserem Kanton möglich wird.
Weitere bedeutende Projekte im Bereich des Verkehrs in unserer Region sind der Ausbau des Flughafens EuroAirport, die Projektierung des J2-Abschnittes Liestal-Hülften, die Fertigstellung der J2-Umfahrung Sissach, die Sanierung des Belchentunnels sowie Abklärungen über den Bau einer dritten Belchen-Röhre im mittelfristigen Zeithorizont. Das Verbinden des Wirtschaftsraumes Basel mit dem Wirtschaftsraum Jura durch die Optimierung des Bahnangebotes und das Teilprojekt Umfahrung Laufen/Zwingen verbessert für das Laufental und die angrenzenden Regionen die Möglichkeit zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung.
4.1.2 EuroAirport
Der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg gewährleistet den Anschluss der Region TriRhena an den Luftverkehr. Baselland ist mit dem Investitionsbeitrag von 33 Millionen Franken zu einem vollwertigen Partner an dieser für die Wirtschaft und die Bevölkerung wichtigen Infrastruktur geworden.
Während über Jahrzehnte vornehmlich der Kanton Basel-Stadt den Flughafen auf Schweizer Seite geführt und finanziert hat, hat der Kanton Basel-Landschaft Mitte 1998 auf der Grundlage der neuen "Vereinbarung betreffend Zusammenarbeit bei der Wahrung der schweizerischen Interessen auf dem binationalen Flughafen Basel-Mülhausen" eine Partnerstellung gegenüber dem Bund und Basel-Stadt übernommen.
Die Baselbieter Bevölkerung hat in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 den Investitionsbeitrag von rund 33 Millionen Franken für die Jahre 1999 - 2004 an den EuroAirport mit 62 Prozent deutlich gutgeheissen. Die Auszahlung des Investitionsbeitrages ist an Bedingungen geknüpft, insbesondere an die Verlängerung der Ost/West-Piste um mindestens 220 Meter und an Umweltauflagen bezüglich der Benützung des Pistensystems, der Handhabung der Nachtflugregelung und der Sicherung der Möglichkeit eines künftigen Anschlusses des Flughafens an das öffentliche Schienennetz. Eine erste Teilzahlung ist nach Prüfung der Einhaltung der Auflagen und des Baufortschritts erfolgt.
Der Kanton Basel-Landschaft anerkennt mit seinem Engagement die wichtige Funktion des
EuroAirports zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Attraktivität unserer Wirtschaftsregion.
4.1.3 Messe Basel
Die Messe Basel organisiert weltweit beachtete Veranstaltungen. Die Infrastruktur hat ein hohes Niveau, muss aber weiter modernisiert werden. Das Projekt Messe Basel Plus kann nicht zuletzt dank des basellandschaftlichen Engagements umgesetzt weden. Eine enge Zusammenarbeit mit der Messe Zürich AG wird geprüft. Weitere Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Messeorganisationen sind denkbar.
Im letzten Wirtschaftsbericht vom 3. Juni 1997 wurde ein verstärktes Engagement an der Messe Basel angekündigt. In der Folge unterzeichneten die Regierungsräte der beiden Basler Halbkantone im Dezember 1997 die Vereinbarung über einen Investitionsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Kosten für den Ausbau der Messe Basel (Projekt Messe Basel Plus). Mit Landratsbeschluss vom 24. April 1998 wurde die Vereinbarung genehmigt und der Kredit von 20 Millionen Franken bewilligt. In der Vereinbarung werden die Mitspracherechte des Kantons Basel-Landschaft entsprechend den Investitionsbeiträgen verstärkt.
Eine Messeorganisation muss heute angesichts des Konkurrenzdruckes schnell handeln können. Voraussetzung hierzu ist ein geeignetes rechtliches Gewand. Um diesen Handlungsspielraum zu gewährleisten, wurde die Messe Basel von einer öffentlich-rechtlichen Genossenschaft in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.
Aufgrund der geltenden Vereinbarung wird sich der Regierungsrat zu gegebener Zeit auch zur laufenden Prüfung einer Zusammenarbeit der Schweizer Mustermesse AG und der Messe Zürich AG äussern können. Im europäischen Vergleich sind die Schweizer Messestandorte als klein zu beurteilen. Der Regierungsrat ist deshalb der Ansicht, dass weitere Kooperationen mit anderen Messeplätzen sinnvoll sind und auch ein Modell "Messe Schweiz" zu prüfen ist.
4.1.4 Rheinhäfen
Die Rheinhäfen beider Basel sind nach wie vor ein wichtiger Pfeiler unserer starken Logistikbranche. Um die langfristige Ausrichtung festzulegen wird in einer Studie abgeklärt, inwieweit eine Zusammenlegung der Rheinhäfen beider Basel sinnvoll ist.
Die Resultate der Studie sind in nächster Zeit zu erwarten. Es geht dabei einerseits um die Effektivitätsprüfung der Areal- und Infrastrukturnutzung und andererseits um die Effizienzprüfung, um ein allfälliges Einsparpotential zu ermitteln. Aufgrund dieser Prüfungen wird das Nutzenpotential abgeschätzt werden können. Um eine nachhaltige Nutzung der Rheinhäfen zu erreichen, sind in einer Gesamtschau neben der Rheinschifffahrt auch die Entwicklung der anderen Verkehrsträger und die Entwicklung in der ganzen Regio TriRhena einzubeziehen.
4.1.5 Energie
Der überwiegende Teil des Energiebedarfes des Kantons Basel-Landschaft wird durch fossile Energieträger gedeckt. Bei der Stromerzeugung wird das nutzbare Potential an erneuerbarer Energie weitgehend ausgeschöpft. Ein modernes Energiegesetz mindert den Zielkonflikt zwischen einer kostengünstigen und einer umweltgerechten Energieversorgung. Mit seinem wirksamen Vollzug und einer Vorbildrolle bei den eigenen Bauten und Anlagen trägt der Kanton aktiv zu einer ressourcenschonenden Energienutzung bei.
Der überwiegende Teil des Energiebedarfs im Kanton Basel-Landschaft wird von fossilen, den Treibhauseffekt mitverursachenden Energieträgern (Heizöl, Treibstoffe, Erdgas) gedeckt und erfolgt mit Ausnahme von Gas auf privater Basis zu marktgerechten Bedingungen. Die Versorgung der Endverbraucher mit Elektrizität und Erdgas basiert vorerst noch auf einem Gebietsmonopol.
Im Gegensatz zu den meisten übrigen Kantonen mit öffentlich-rechtlich organisierten Elektrizitätswerken erfolgt die Stromversorgung im Baselbiet grösstenteils durch zwei privatwirtschaftlich organisierte Elektra-Genossenschaften. Diese beliefern ihre Kunden zu auch im internationalen Vergleich vorteilhaften Preisen. Der Grossteil des Strombedarfs wird durch Bezüge aus der Schweiz gedeckt. Dabei handelt es sich um Lieferungen aus umweltfreundlicher Produktion. Das vorhandene und wirtschaftlich nutzbare Potential an erneuerbarer Energie wird weitgehend durch die beiden Rheinkraftwerke Birsfelden und Augst sowie verschiedene Kleinkraftwerke an der Birs ausgeschöpft.
Die bevorstehende Elektrizitätsmarktöffnung wird die Konkurrenz in der Elektrizitätsbranche verschärfen und tiefere Strompreise bewirken. Das stärkt zwar die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere in energieintensiven Branchen, bewirkt aber, dass Energiesparen und der Einsatz erneuerbarer Energien an Attraktivität verlieren. Das Energiegesetz beinhaltet ein modernes Instrumentarium, um den Zielkonflikt zwischen einer kostengünstigen und einer umweltgerechten Energieversorgung zu verringern. Die Förderung einer sparsamen und rationellen Energieverwendung sowie der Nutzung erneuerbarer Energien basiert auf koordinierten Massnahmen der öffentlichen Hand, der Elektra-Genossenschaften und von Privaten. Dabei hat der optimale Ressourceneinsatz hohe Priorität, so dass mit den vorhandenen Mitteln ein grösstmöglicher Nutzen erzielt und die Wirtschaft nicht zu stark belastet wird.
Mit rund 20 Mio. Franken hat der Kanton seit 1988 gegen 1500 meist private Energievorhaben finanziell unterstützt. Mit einem Förderfranken konnten in den letzten Jahren gegen zehn Investitionsfranken ausgelöst werden. Zudem konnte mehreren innovativen Projekten der Privatwirtschaft finanzielle Starthilfe gewährt werden, so z.B. dem Ofen-Projekt des Tonwerks Lausen, das mit dem internationalen M.U.T.-Umweltpreis 2000 ausgezeichnet wurde. Kürzlich konnte die Alternativ-Energie Birsfelden AG mit kantonaler Unterstützung die erste Brennstoffzellenanlage der Schweiz innerhalb eines Wärmeverbundes in Betrieb nehmen. Die praktische Anwendung dieser neuen Technik wird für die künftige Energiewirtschaft von grosser Bedeutung sein.
Mit einem wirksamen Vollzug des kantonalen Energiegesetzes, mit eigenen Projekten, wie z.B. dem Fernheizwerk Liestal, und einer Vorbildrolle bei den eigenen Bauten und Anlagen trägt der Kanton aktiv zu einer ressourcenschonenden Energienutzung bei. Die jüngere Entwicklung des Energieverbrauchs nach Energieträgern im Kanton bestätigt erste positive Veränderungen, auch wenn die Energie- und Umweltziele von Energie 2000 und des CO 2 -Gesetzes noch nicht erreicht sind.
4.1.6 Kommunikation
Die Qualität der Kommunikationsinfrastruktur gewinnt als Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung eine immer höhere Bedeutung. Der Regierungsrat prüft, wie in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft ein leistungsfähiges, kantonsweites Hochleistungsnetz zur Verfügung gestellt werden kann.
Baselland ist ein Flächenkanton. Die Kommunikationsinfrastruktur besteht aus einem weitläufigen Überlandnetz und einem Netz mit kurzen Distanzen innerhalb der Zentren. Das Zentrumsnetz kann der Kanton, insbesondere in Liestal und zwischen den Verwaltungsliegenschaften, allein bereitstellen oder ausbauen. Das Überlandnetz gewährleistet die Verbindungen zu den kantonalen Aussenstellen und den Gemeinden. Ein Ausbau ist hier kostspielig und nur zusammen mit anderen Nutzern betriebswirtschaftlich sinnvoll.
Für die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Hand erhält die Kommunikationsinfrastruktur eine zunehmend strategische Bedeutung. Ein schnelles, leistungsfähiges Netzwerk ermöglicht einen rationelleren Einsatz der Informationstechnologie und die Verbesserung der Dienstleistungen für die Bevölkerung (E-Government).
Die technische Infrastruktur, die die Kantonsverwaltung für die Datenübermittlung benötigt, wird schon bald ihre Belastungsgrenzen erreichen. Aufgrund zunehmender vernetzter Anwendungen und steigender Datenmengen besteht ein Bedürfnis nach zusätzlichen Bandbreiten. In Zukunft sind neben der Nutzung der bisherigen Netze auch Zusammenarbeitsformen mit Unternehmen, die eigene moderne Netze betreiben oder ausbauen wollen, zu realisieren.
4.1.7 Umwelt
Der Kanton Basel-Landschaft ist nicht nur Wirtschaftsraum, er ist auch Lebensraum von Menschen, Landschafts- und Erholungsraum. Er hat gleichzeitig wichtige wirtschaftliche und ökologische Funktionen zu erfüllen. Eine intakte Umwelt mit attraktiven Wohn- und Freizeitmöglichkeiten ist ein wichtiger Standortvorteil.
Die Bevölkerung unseres Kantons nennt in einer Umfrage 1999 als besondere Lage-Qualitäten die Nähe zur Stadt Basel, die Finanzlage, das Steuerklima und die ruhige, ländliche Wohngegend. Die Bevölkerung ist mit der Lebensqualität am Wohnort sehr zufrieden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Lebensqualität eine subjektive Bewertung der Umgebung und die Summe der Bewertung von einzelnen Faktoren ist. Dazu gehören die Siedlungsqualität, die Umweltsituation, die Qualität des Naturraumes und die Versorgungsqualität.
Im Umweltbereich konnten im Kanton Basel-Landschaft in den vergangenen Jahren wichtige Erfolge erzielt werden. Dazu haben nicht nur die beispielhafte Gesetzgebung, sondern auch die Wirtschaftsunternehmen im Kanton wesentlich beigetragen. Die Umweltsituation hat sich verbessert Handlungsfelder und Herausforderungen bestehen aber weiterhin. Wichtige anzugehende Aufgabenfelder sind heute die Bewältigung der Mobilität mit dem zunehmenden Verkehr und der Schutz unserer Ressourcen, wie Luft, Boden und Wasser sowie der schonende Ressourcenverbrauch im Bereich Energie. Es gilt, die Voraussetzungen für ein ressourcenschonendes Verhalten zu finden und festzulegen und auch Formen der Umweltnutzung zu entwickeln, welche die Qualität des Raumes und der Umwelt nicht zerstören. Dabei sind die einzelnen Haushalte in die Massnahmenplanung einzubeziehen.
Der Regierungsrat betrachtet das Dreieck einer nachhaltigen Entwicklung im Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen und gesellschaftlicher Solidarität als zentrales Element. Der vom Regierungsrat eingesetzte Rat für Nachhaltigkeit hat den Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
4.1.8 Raumplanung
Heute und in Zukunft hängt die Standortgunst des Kantons auch von der Qualität der räumlichen Verhältnisse ab, also von den Bauten, den Infrastrukturen und der Landschaft.
Je grösser die Investitionen in diesen Bereichen sind, desto wichtiger wird es, dass sie intelligent genutzt werden. Unter intelligenter Nutzung ist insbesondere das gemeinsame Nutzen zu verstehen. Nur so lassen sich die zunehmenden, vielfältigen Ansprüche an unseren begrenzten Raum erfüllen. Gemeinsamer Gebrauch entspricht auch der aktuellen Forderung nach einem haushälterischen Umgang mit unseren endlichen Ressourcen und folgt auch dem ökonomischen Prinzip.
Gemeinsames Nutzen setzt gemeinsames Planen und Realisieren voraus. Die Raumplanung hat hier einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Es werden damit Weichen gestellt für wichtige Bereiche zur Erhaltung der Standortgunst:
- für die wirtschaftliche Entwicklung mit dem Ausweisen von hochwertigen Arbeitsplatzgebieten,
- für die Gestaltung der Wohnqualität in den Siedlungen,
- für die Nutzung unserer Kulturlandschaft, auch als Erholungslandschaft,
- und nicht zuletzt durch die enge Verbindung der Raumplanung zum Umweltschutz auch für die Umwelt- und Lebensqualität in unserer Region.
Mit der Erarbeitung des Konzeptes der räumlichen Entwicklung des Kantons wird die Richtung und der Rahmen der räumlichen Entwicklung des Kantons festgelegt und es werden klare politische Vorgaben für die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten gegeben. Das Konzept hat Leitfunktion und dient als politisch gewertete Grundlage für den kantonalen Richtplan.
Fortsetzung >>>
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