Vorlage an den Landrat

6. Genereller Leistungsauftrag 2001 - 2005


Der besseren Verständlichkeit halber und betreffend Einheit der Materie wird das gesamte für den Kanton Basel-Landschaft direkt wirksame öV-Angebot behandelt; zu berücksichtigen ist dabei, dass keine direkte Einflussnahme auf das Fernverkehrsangebot der SBB möglich ist. Nicht diesem Leistungsauftrag unterstellt sind die BVB-Linien 2, 3, 6 und 34: Die Grundsätze der Zusammenarbeit und der Finanzierung der grenzüberschreitenden BVB-Linien sind in der "Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG" vom 26. Januar 1982 (1) staatsvertraglich geregelt. Für die durch Regierungsratsbeschluss Nr. 137 vom 18. Januar 2000 als Probebetrieb eingeführte Verlängerung der Linie 38 ( 6.2.5) nach Allschwil sind die benötigten Mittel im Finanzprogramm des Generellen Leistungsauftrages eingestellt.




6.1 Erfolgskontrolle 3. Genereller Leistungsauftrag


Im Rahmen des 3. Generellen Leistungsauftrages 1997 - 2001 konnten folgende Angebotsverbesserungen realisiert werden:


Als herausragende Angebotsverbesserungen sind die Einführung der ersten, grenzüberschreitenden Regio-S-Bahnlinie ("Grüne Linie" S1), die Angebotsverbesserungen Basel - Laufen, das neue Angebot auf dem "Läufelfingerli" sowie die Angebotsoptimierung auf der Linie 37 hervorzuheben. Während zu der im September 1999 bzw. 2000 umgesetzten Angebotsverbesserung auf den Buslinien 34 und 37 noch keine gesicherten Erfahrungen betreffend Angebotsakzeptanz vorliegen, können zu den übrigen oben genannten Verbesserungen folgende Aussagen gemacht werden:


- Mit der Regio-S-Bahn "Grüne Linie" (S1) Frick/Laufenburg - Basel - Mulhouse konnte zwischen 1996 und 1999 eine Nachfragesteigerung im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt Mulhouse - Basel) von +17% (rund 600 Reisende pro Tag) resp. 8% (rund 700 Reisende pro Tag) auf dem Schweizer Abschnitt (Basel - Frick/Laufenburg) ausgelöst werden. Damit sind die prognostizierten Fahrgastzunahmen von 5-10% erreicht resp. deutlich übertroffen worden (2) , (3) .


- Die ab Fahrplanwechsel 1999 etablierte Angebotsverbesserung auf der Laufentallinie (Halbstundentakt in den Spitzenzeiten) kann als sehr grosser Erfolg bezeichnet werden: Im Fahrplanjahr 1999/2000 benutzen rund 7'000 Reisende pro Tag das Regionalzugsangebot im Laufental; knapp 12% mehr als im Vorjahr (4) . Derartige Frequenzsteigerungen innert Jahresfrist sind ausgesprochen hoch.


- Die Wiederaufnahme des Bahnbetriebes auf der Hauenstein-Scheitellinie ("Läufelfingerli") führte dank attraktivem Rollmaterial ebenfalls zu einer beachtlichen Nachfragesteigerung: Benutzten vor der Sanierung (1995/96) rund 750 Reisende pro Tag den Zug, so verzeichnen die SBB für das laufende Fahrplanjahr (1999/2000) knapp 1'000 Reisende täglich (+32%).




6.2 Angebotsentwicklung


Basierend auf den im kantonalen Angebotsdekret festgehaltenen "Zielsetzungen der Angebotsgestaltung" sowie der in Kapitel 5 formulierten verkehrs- und finanzpolitischen Zielen und Stossrichtungen ist das gesamte öV-Angebot überprüft worden. Mit dem vorliegenden 4. Generellen Leistungsauftrag soll der öffentliche Verkehr mittels ausgewählten Angebotsverbesserungen nachhaltig gestärkt werden.


Die wesentlichsten Angebotsverbesserungen umfassen die


- Einführung der Regio-S-Bahn "Blaue Linie" S3 6.2.1
- BLT-Vorortslinien 10 und 11 via Bahnhof Basel SBB ("EuroVille") 6.2.2
- Neukonzeption des Busangebotes Birseck/Leimental 6.2.3
- Einführung der Regionalbuslinie 80 6.2.4
- Einführung der Buslinie 38 6.2.5


Zusätzlich sind weitere Anpassungen und Optimierungen des Angebots vorgesehen, welche die öV-Anbindung vorab der ländlich geprägten Gemeinden verbessern. Diese werden dargelegt unter


- Übrige Optimierungen des bestehenden Angebotes 6.2.6
- Einführung eines Wochenend-Nachtangebotes 6.2.7


Mögliche Angebotsreduktionen sind in Kapitel 6.3 (Sparpotenzial) aufgeführt.




Einen linienweisen Überblick über die Angebotsentwicklung vermittelt folgende Tabelle:

Die Buslinien 72, 83 (heute 74/83), 100, 102, 111 und 115 werden neu dem Hauptangebot (A) zugeteilt; die im kantonalen Angebotsdekret festgehaltenen diesbezüglichen Kriterien sind erfüllt (§ 5 Absatz 3), die ausgewiesene Nachfrage sowie das aktuelle Fahrplanangebot rechtfertigt diese Zuordnung. Die Linie 60 wird ebenfalls dem Hauptangebot (A), die Linien 38, 63, 80 dem Grundangebot (B) zugeteilt.



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Fussnoten:


1. GS 28.323, SGS 480.1


2. LV 95/57 vom 21. März 1995


3. Hochrechnung SNCF für Fahrplanjahr 1999/2000


4. Hochrechnung SBB für Fahrplanjahr 1999/2000 (9 Monate)