Vorlage an den Landrat




3. Berichterstattung über die derzeitige Lage des Unternehmens


3.1 Zielsetzungen


Die Zusammenführung der beiden ehemaligen Kinderkliniken zum UKBB ist im Interesse der Sicherstellung einer kinder- und jugendgerechten medizinischen Versorgung für die beiden Halbkantone sowie die umliegende Region erfolgt. Darüber hinaus hat sich das UKBB vier weitere strategische Ziele gesetzt:
- Erhaltung der universitären Kindermedizin in Dienstleistung, Lehre und Forschung
- Insgesamt niedrigere Betriebskosten als vor dem Zusammenschluss
- Sicherung der Qualität durch Konzentration des Fachwissens
- Vergrösserung des Einzugsgebietes


Der Zeitpunkt für eine abschliessende Beurteilung, ob diese Ziele im Einzelnen bzw. in ihrer Gesamtheit bereits erreicht wurden oder künftig erreicht werden können, ist noch verfrüht. Fest steht nur, dass das ehemalige Kinderspital Basel aus eigener Kraft nicht in der Lage gewesen wäre, mit vertretbarem Aufwand eine kinder- und jugendgerechte medizinische Versorgung auf qualitativ hohem, universitärem Niveau für die Region zu erhalten. Erst die Inbetriebnahme des UKBB hat die unerlässlichen strukturellen, organisatorischen und unternehmerischen Voraussetzungen geschaffen, um diese herausfordernden Zielsetzungen ernsthaft in Erwägung zu ziehen sowie deren Verwirklichung in Angriff zu nehmen.




3.2 Betriebliche Situation: Mängel und Massnahmen zu deren Behebung


Eine Analyse der Betriebssituation nach knapp zwei Jahren zeigt auf, dass das UKBB einerseits an den gängigen Fusionsfolgen leidet und andererseits einige grundlegende strukturelle Mängel aufweist. Beide zusammen belasten den Spitalalltag erheblich. Während die 'Fusionsnachwehen' dank grossem Einsatz aller Beteiligten - verbunden mit einem breit angelegten Massnahmenpaket - langsam aber sicher abklingen, können hingegen die im Wesentlichen durch die Standortproblematik verursachten grundsätzlichen strukturellen Probleme ausschliesslich mittels Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen (Personal, Infrastruktur) nicht vollständig behoben werden.


Der zweite Zwischenbericht der Firma Prognos zur Evaluation des UKBB vom Juli 2000 (1) zeigt deutlich, dass die derzeitigen Probleme des UKBB keineswegs allein auf die Standortproblematik abzuwälzen sind und legt offen, dass die Managementaufgaben zur Integration anspruchsvoll, umfangreich und sehr vielschichtig sind.


Die strukturellen Mängel haben ihre Ursache im Wesentlichen in der örtlichen Trennung der Pädiatrie (Basel) von den operativen Disziplinen (Bruderholz). Dadurch ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit bei Diagnose und Behandlung, insbesondere bei spitzenmedizinischen Fällen, kaum mehr in der für ein Universitätsspital erforderlichen Qualität möglich. Die Folge davon sind Minderung der Versorgungsqualität, der ärztlichen und pflegerischen Weiter- und Fortbildung sowie der Arbeitsmotivation des Personals. Diese Qualitätseinbussen sind auch der einweisenden Ärzteschaft und den Eltern von Patientinnen und Patienten des UKBB nicht verborgen geblieben. Sie führten zu Beschwerden und Beanstandungen sowie zu zahlreichen Medienberichterstattungen und (im März 2000) zu zwei gleichlautenden parlamentarischen Interpellationen, welche im April von den Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in gleichem Wortlaut beantwortet wurden.


In ihrer Antwort weisen die beiden Regierungen auf dringlichen Handlungsbedarf hin: Primär muss das bestehende Leistungsangebot an den zwei Standorten kurz- und mittelfristig weiter optimiert werden. Im Hinblick auf die Entwicklung einer langfristigen Zukunftsstrategie des UKBB - insbesondere was die örtliche Ansiedlung des Leistungsangebots betrifft - wurde der Kinderspitalrat ausserdem beauftragt, zu Han-den der beiden Regierungen einen Situationsbericht


- aus medizinischer Sicht
- aus betriebswirtschaftlicher Sicht
- aus Sicht der Eltern und einweisenden Ärzteschaft
- aus Sicht baulicher und umwelttechnischer Aspekte und
- aus Sicht geltender Gesetze und Verträge


zu erstellen und Vorschläge für die Zukunft als Grundlage zur weiteren Entscheidung zu unterbreiten.


Der entsprechende Situationsbericht wurde vom Kinderspitalrat bereits am 31. Juli 2000 verabschiedet (2) ; er schildert ausführlich die Probleme in den Betriebsabläufen, die sich als Folge der Aufteilung der Disziplinen auf zwei Standorte ergeben. Der Kinderspitalrat kommt dabei zum Schluss, dass das UKBB in der jetzigen Zweistandorte-Betriebsform langfristig kaum überlebensfähig ist und beantragt den beiden Regierungen, dieses so rasch als möglich aufzugeben. Konkret werden im Situationsbericht die folgenden Schritte vorgeschlagen:


1. Ausbau der Infrastruktur (Informatik, Apparate) sowie weiterer Ausbau des Personalbestandes mit einer jährlichen Kostenfolge von rund 4.1 Mio. Franken pro Jahr, als kurzfristige Massnahmen.


2. Konzentration des Betriebes auf einen Standort im Sinne eines Provisoriums, wobei die hierfür erforderlichen Mittel auf dem normalen Budgetweg zu beschaffen sind, als mittelfristige Massnahme.


3. Evaluation des definitiven Standortes und Realisierung eines Neubaus, als langfristige Massnahme.


Anlässlich der Gemeinsamen Sitzung BS/BL vom 16. August 2000 haben die Regierungen der beiden Trägerkantone auf der Basis des Situationsberichts des Kinderspitalrats den Willen ausgedrückt, das UKBB langfristig auf einen Standort zu konzentrieren. Eine vorgezogene Zusammenlegung (im Sinne eines Provisoriums) steht für die beiden Regierungen nicht zur Diskussion, bevor der definitive Standortentscheid gefallen ist. Zwecks Vorbereitung dieser Zusammenführung wurden die beiden zuständigen Departemente beauftragt, unverzüglich eine Standortevaluation durchzuführen und bis Mitte 2001 einen partnerschaftlich erarbeiteten, auf Fakten basierenden Vorschlag zum Entscheid vorzulegen.


Damit sind die Weichen für ein Zusammenlegen der Standorte gestellt. Den einvernehmlichen Standortentscheid vorausgesetzt, müssen die beiden Regierungen anschliessend den Staatsvertrag neu aushandeln. Parallel dazu ist zu prüfen, ob bis zum


Bezug des definitiven Standorts, dem in jedem Fall grössere bauliche Massnahmen vorausgehen, die Leistungsaufteilung auf die beiden jetzigen Standorte (im Sinne einer Übergangslösung) neu geregelt werden soll. Wir rechnen damit, dass dieser Prozess bis ungefähr Mitte 2002 abgeschlossen werden kann.


Aus dieser Perspektive heraus und um alle Optionen offen zu halten, soll die Gültigkeitsdauer der nächsten Globalbeitragsperiode wiederum auf zwei Jahre beschränkt werden, obwohl der Staatsvertrag jeweils mindestens einen Dreijahreszyklus vorschreibt.




3.3 Personalrechtliche Auseinandersetzungen


Die Implementierung des UKBB erforderte insbesondere eine Neuregelung der Anstellungsverhältnisse. Als arbeitsvertragliche Basis konnte mit den Sozialpartnern ein Kollektivvertrag ausgehandelt werden, von welchem die Ärzteschaft explizit ausgeschlossen wurde. Mit den Leitenden Ärztinnen und Ärzten wurde aus diesem Grund ein individueller Einzelarbeitsvertrag abgeschlossen, welchem der Kollektivvertrag subsidiär zugeordnet wurde. Für die Assistenz- und die Oberärzte und -ärztinnen (AA und OA) gilt, in Anlehnung an die entsprechende baselstädtische Verordnung, ein separates Anstellungsreglement.


Während die Umsetzung und Integration des Kollektivvertrages zu keinen nennenswerten Problemen führte, gelangten sowohl die Leitenden Ärzte und Ärztinnen, als auch die AA und OA des UKBB mit je einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Landschaft. Die Leitenden Ärzte und Ärztinnen fordern die Aufhebung der Subsidiarität des Kollektivvertrages, eine uneingeschränkte Privathonorarberechtigung, die freie Wahl der Pensionskassenzugehörigkeit sowie eine klare Definition von Überzeit und deren Abgeltung. Die AA und OA beharren auf einem eigenen Kollektivvertrag bzw. auf der uneingeschränkten Unterstellung unter den für das übrige Personal bestehenden Vertrag. Im Weiteren klagen AA und OA gegen die Übernahme des neuen Lohnsystems des Kantons Basel-Stadt durch das UKBB. Gegen Letzteres hat der Verband der Basler AA und OA bekanntlich erfolglos das Bundesgericht angerufen. Ausserdem liegen zwei Anzeigen bei den beiden kantonalen Ämtern für Industrie, Gewerbe und Arbeit vor, welche die Nichteinhaltung der Arbeitszeit für AA und OA durch das UKBB zum Inhalt haben. Mit gleichlautenden Anzeigen sind im Übrigen die meisten Spitäler der beiden Halbkantone konfrontiert.


Nach umfangreichen Abklärungen und zahlreichen Verhandlungsrunden zeichnet sich in den meisten strittigen Punkten eine Einigung zwischen den Parteien ab. Seitens der Kläger wurden die Verfahren deshalb vorerst sistiert. Die Verhandlungen gehen weiter und werden voraussichtlich im kommenden Jahr zum Abschluss gebracht.




3.4 Andere betriebliche Herausforderungen


Wie die meisten Spitäler der Schweiz, bekundet das UKBB derzeit erhebliche Schwierigkeiten, geeignetes und qualifiziertes Pflegepersonal zu rekrutieren. Da dies insbesondere für die Operationssaal- und die Intensivpflege zutrifft, erfährt der Operationsbetrieb seit längerem zeitliche Einschränkungen, was vermehrt zu Wartezeiten für Wahleingriffe sowie - zumindest kurzfristig - zu Ertragsausfällen führt.


Bereits abgeschlossene neue Anstellungsverträge lassen aber den Schluss zu, dass ab Frühjahr 2001 eine Beruhigung der Situation eintreffen dürfte.


Die Frage der Arbeitsbelastung der AA und OA beschäftigt auch das UKBB intensiv. Die schrittweise Schaffung von Stellen im Hinblick auf eine Arbeits- und Präsenzzeitreduktion für diese beiden Berufskategorien bewirkt wohl kurzfristig eine Entlastung, darf aber langfristig nicht die einzige Massnahme bleiben. In diesem Zusammenhang steht zur Diskussion, sogenannte 'Spitalärztinnen' bzw. 'Spitalärzte' zu verpflichten, die sich ausschliesslich der Dienstleistung widmen und keine akademische Laufbahn anstreben.


Das UKBB hat derzeit eine betriebswirtschaftlich suboptimale Grösse für sein umfangreiches Dienstleistungsangebot und muss deshalb als vergleichsweise kostenintensives Spital bezeichnet werden. Kostentreibend wirken sich zudem die Standorte-Zweiteilung mit den unvermeidlichen Doppelspurigkeiten sowie die veraltete Infrastruktur am Standort Basel aus. Während bei der derzeitigen strukturbedingten Betriebskonstellation kaum nennenswertes Sparpotential auszumachen ist, wird erst die Einstandortelösung zu einer Aufwandentlastung führen. Trotzdem müssen schon heute grosse Anstrengungen unternommen werden, um die Kosten zu stabilisieren und, wenn immer möglich, zu senken. Dies insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung des Einzugsgebietes.


Auch das UKBB geht davon aus, dass per 1.1.2002 der neue Arzttarif 'TarMed' einzuführen ist. Dieses Pojekt gibt dem Spital die Möglichkeit, zusammen mit der Einführung des Klinikinformationssystems, die gesamten Abläufe kritisch zu durchleuchten und auf ihre Zweckmässigkeit hin zu überprüfen. Ein völlig neu ausgerichtetes Leistungserfassungssystem soll zudem dazu führen, dass künftig die Fallkosten wesentlich genauer ermittelt werden können, als dies heute der Fall ist. Dies wäre künftig auch die Basis, das Abgeltungssystem nach Pflegetagen durch ein solches nach Fallkostenpauschalen zu ersetzen.




3.5 Jahresabschluss 1999 und Prognose 2000


Bilanz per 31.12.1999, Erfolgsrechnung 1999, Bericht der Kontrollstelle, Patienten- und Personalstatistik sind im Jahresbericht des UKBB zusammengefasst.


Im ersten Betriebsjahr konnten die finanziellen Vorgaben bzw. die von den Parlamenten bewilligten Globalkredite eingehalten werden, sie wurden gar teilweise erheblich unterschritten. Die Rechnung schloss mit einem Defizit von 92'235 Franken ab. Dieser kleine Aufwandüberschuss wurde auf neue Rechnung vorgetragen.


Die Leistungsabgeltung für die stationäre Versorgung wurde gemäss Leistungsvereinbarung 1999/2000 mit 1'120 Franken fixiert. Dieser Bruttowert abzüglich Garantenleistungen mal Anzahl Pflegetage ergibt die Summe, die die Trägerkantone pro Pflegetag für Patientinnen und Patienten aus dem jeweils eigenen Kanton abzugelten haben. Nachstehende Tabelle vermittelt einen Gesamtüberblick über die Leistungsabgeltung durch die Trägerkantone im Jahre 1999.


Leistungsabgeltung durch die Trägerkantone BS/BL für 1999
(in Mio. Franken)


Da sich die Bauarbeiten am Betriebsstandort Bruderholz bis ins laufende Jahr hineingezogen haben und dadurch mit reduziertem Bettenbestand sowie in Provisorien gearbeitet werden musste, sind die Patienten- und Pflegetagzahlen 1999/2000 nur bedingt mit den Annahmen der Budgetierung vergleichbar und erschweren zudem eine aussagekräftige Prognose für die Zukunft. Trotz dieses Umstandes kann gemäss Erwartungsrechnung auch für das Jahr 2000 von einer Einhaltung der von den Parlamenten bewilligten Kredite ausgegangen werden. Innerhalb dieses Rahmens muss aber allenfalls in Kenntnis der definitiven Werte der in der Leistungsvereinbarung 1999/2000 festgelegte Bruttowert angepasst werden.


Kennzahlen zur Leistungserbringung 1999/2000



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Fussnoten:


1) Zweiter Zwischenbericht der Firma Prognos zur Evaluation des UKBB vom 28. Juli 2000


2) Situationsbericht des Kinderspitalrates vom 25. Juli 2000