Aufbau des Geographischen Informationssystems (GIS)

4. Ausblick in die Zukunft
4.1 Strategische Informatikplanung GIS BL (SIP/GIS BL)
Die GIS-Kommission hat mit der strategischen Informatikplanung GIS BL die weitere Zukunft des GIS BL aufgezeigt und die wesentlichen verwaltungsweiten Projekte definiert. Die weiteren Aktivitäten im GIS-Bereich erfolgen aufgund der Vorgaben dieser SIP/GIS.

4.1.1 Definiton
S trategische I nformatik p lanung für ein G eografisches I nformations s ystem BL - SIP/GIS BL
Die "SIP/GIS BL" ist eine langfristige Planung für eine aufgabengerechte und wirtschaftliche Gestaltung des geografischen Informationssystems in der Verwaltung BL für den zweckmässigen Einsatz der notwendigen Informationstechnik und die effiziente Organisation aller beteiligten Stellen. Die SIP/GIS BL wurde im Herbst 1998 abgeschlossen und anlässlich des GIS-Tags vom 24. November 1998 der Regierung und der Verwaltung vorgestellt. Mit RRB Nr. 932 vom 18. Mai 1999 wurde der Regierung berichtet und der GIS-Ausschuss beauftragt, die Umsetzung der SIP/GIS BL über diese Landratsvorlage vorzubereiten.

4.1.2 Ziele der SIP/GIS BL
- Langfristige Planung des GIS BL und Abstimmung der verschiedenen GIS-Projekte durch ein verwaltungsweit koordiniertes Vorgehen. Damit wird die kontinuierliche Ausbreitung des GIS und die Zusammenarbeit unter der wachsenden Schar von GIS-Partnern mit ihren unterschiedlichen Interessenslagen überschaubar vorgenommen.
- Vermeidung von Redundanzen bei der Bearbeitung der Daten
- Sicherstellen der Kompatibilität zwischen den eingesetzten Systemen
- Festlegen von Informatikstandards für den Einsatz von GIS-Arbeitsmitteln und deren Zusammenspiel mit den übrigen Informatikmitteln im Kanton Basel-Landschaft
- Festlegen der Verantwortlichkeit der im GIS Bereich arbeitenden Stellen in der Verwaltung

Die SIP/GIS stellt kein unveränderliches Resultat für alle Zeiten dar. Vielmehr unterliegt die Entwicklung des GIS BL der Dynamik der Faktoren Verfahren, Informatik-Technologie, Organisation, Ressourcen und rechtliche Grundlagen. Diese beeinflussen die Bedeutung der einzelnen Vorhaben im gegenwärtigen Projektportfolio.

4.1.3 Strategische Leitsätze


Die weitere Entwicklung des GIS beruht auf den in der SIP/GIS BL erarbeiteten strategischen Leitsätzen :
- die zunehmenden in- und externen Bedürfnisse nach digitalen Daten führen zu massiv gesteigerten Kapazitätsansprüchen an die Datenübertragung.
- Die Zielgrösse für den Anteil der digitalen zu analogen Transaktionen beträgt 70%.
- GIS-Daten werden für alle offen, zentral angeboten
- Die GIS-Organisation trägt der dezentralen Struktur- und Kompetenzzuweisung Rechnung. Sie muss aber die Datenintegrität und Datenbereitstellung aller GIS-Daten lösen können.
- Die Koordination des GIS BL wird durch eine GIS-Fachstelle wahrgenommen.
- GIS am Arbeitsplatz wird zu einem allgemein verfügbaren Arbeitsmittel im Rahmen der Bürokommunikation.
- Für die Definition von Verwaltungsebenen werden verbindliche Kriterien und Regeln aufgestellt.
- Das Datenmodell wird vom Projektleiter zusammen mit der GIS-Fachstelle erstellt. Die GIS-Fachstelle trägt die Gesamtverantwortung für das verwaltungsweite GIS-Datenmodell und die Metadaten .
- Die bestehenden Datensätze werden in das GIS BL integriert.
- Die vorhandenen GIS-Potenziale werden umgesetzt.
- Die Wirtschaftlichkeit des GIS BL steigt überproportional mit der Menge der zur Verfügung gestellten Verwaltungsdaten.

4.1.4 Ergebnisse der SIP/GIS BL
Die SIP/GIS Ergebnisse sind im Folgenden zusammengefasst:
- Im Bereich Organisation wurde die künftige GIS-Organisation erarbeitet. Die Aufgaben der GIS-Trägerschaft mit GIS-Kommission und -ausschuss, der GIS-Fachstelle und den GIS-Dienststellen sind festgehalten worden. Ein wichtiges Ergebnis besteht in der direktionsübergreifenden Zusammenarbeitsform der einzelnen GIS-Beteiligten.
- Im Bereich Informatik wurde das künftige Informatik-Technologie Modell erarbeitet und durch die begleitende technische Arbeitsgruppe verifiziert. Das Modell gilt als Standard für den künftigen Einsatz von Informatikmitteln im GIS-Bereich. Das Modell gilt in der BUD übergeordnet für alle unternehmenskritischen Informationssysteme.
- Im Bereich Applikationen dient das erstellte Projekt-Portfolio dazu die weiteren Projektarbeiten priorisiert an die Hand nehmen zu können. Die Projektbereiche gliedern sich in zentrale Projekte (Synergieeffekte erzielen), in Projekte für Produktionssysteme (Unterstützung von Verwaltungsaufgaben mit eigenen Fachdaten) und in Projekte für Auswertesysteme (Unterstützung von Verwaltungsaufgaben durch Abfragen von Geodaten). Die wichtigsten verwaltungsweit bedeutsamen Projektaufgaben bilden den Projektantrag in dieser Landratsvorlage.
Die Ergebnisse der SIP/GIS sind in den nachfolgenden Kapiteln eingearbeitet worden.

4.2 Zukünftige Organisation des GIS BL
Der Ausbau des verwaltungsweit nutzbaren GIS Basel-Landschaft bedingt die Anpassung der heutigen Organisationsstruktur, damit Führung und Koordination effizient wahrgenommen werden können. Die Umsetzung der in der SIP/GIS BL empfohlenen Organisation wurde bereits eingeleitet. Damit ist die Realisierung der anstehenden GIS-Projekte organisatorisch abgesichert.
Die Leitung des GIS BL obliegt dem direktionsübergreifenden GIS-Ausschuss , der sich aus der Leitung des Vermessungsamtes, dem Leiter der GIS-Fachstelle, sowie dem Direktionsinformatiker der BUD zusammensetzt. Die GIS-Kommission koordiniert den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Direktionen, den Gemeinden und Privaten. Der GIS-Ausschuss stellt Präsident und Vizepräsident.
Die GIS-Fachstelle sorgt für den Aufbau und Betrieb des GIS BL mit dem Geo Data Warehouse und realisiert die zentralen Projekte. Damit soll eine Stelle in der Verwaltung sicherstellen, dass die zahlreichen Bestände von lagebezogenen Daten nicht nur in einzelnen Produktionssystemen genutzt werden, sondern für alle verfügbar sind. Die GIS-Fachstelle wird im Vermessungsamt angesiedelt. Parallel zur Reduktion von Entwicklung und Wartung der Software GRIVIS, wird das bisherige Entwicklungsteam mit dem Aufbau und Betrieb der GIS-Fachstelle involviert. Mit einer kontinuierlichen Aufstockung der GIS-Fachstelle mit 2 Personen kann sie ihren Anspruch seitens der Verwaltung langfristig erfüllen.
Der weitere Aufbau des GIS BL bedarf primär dort weiterer Ressourcen, wo die Bedürfnisse entsprechend gross sind. Damit die vielfältigen Ansprüche der BUD an das GIS BL erfüllt werden können, wird hier die dafür nötige GIS-Informatikunterstützung aufgebaut. Die Dienststellen stellen das Personal für den Betrieb von GIS-Applikationen selber, werden aber durch die GIS-Fachleute betreut und beraten.
Für die Umsetzung des GIS BL bis an den Arbeitsplatz müssen parallel zum Aufbau der GIS-Organisation gute Ausbildungsmassnahmen realisiert werden (Kurs für GIS-Projektleitungen, Standardkurs für GIS-User).
Die am GIS beteiligten Dienststellen betreuen und entwickeln ihre Applikationen und Datenbestände im Rahmen der Vorgaben der GIS-Fachstelle und der GIS-Kommission. Den personellen Aspekten wird besondere Aufmerksamkeit zu schenken sein. Wie gut und wie schnell sich eine Dienststelle mit einem neuen Projekt in das GIS integrieren kann (Produktionssystem mit Schnittstelle ins Geo Data Warehouse) hängt stark vom Ressourcenmanagement der Dienststelle ab, und zwar wieviel fachliche Qualität in ein solches Projekt und wieviel Aufwand in den Unterhalt eines GIS-Systems investiert wird.

4.3 Neue Informatik-Technologie (IT-Architektur)
Die "Informatik-Technologie" (IT) beruht auf einem Modell mit den Elementen Produktionssysteme , Geo Data Warehouse und GIS-Clients.

Dabei kommt den Standards für Datenhaltung und -nachführung in den Produktionssystemen, sowie den Daten-Schnittstellen zwischen diesen und dem Geo Data Warehouse eine zentrale Bedeutung zu.
Im Bereich der eingesetzten Technologien werden die Standards für GIS-Server und GIS-Clients eng gehalten und in den einzelnen Projekten überprüft und kontinuierlich überarbeitet.
Aus Gründen der Kontinuität werden die bestehenden Produktionssysteme mit ihren wertvollen Datenbeständen weitergeführt und Schritt um Schritt ins GIS BL überführt. Mit dem Übergang in das neue IT-Modell ergibt sich eine vielseitige Verwendbarkeit und eine bestmöglichst redundanzfreie Haltung der Geodaten.
Die Überführung der heutigen GIS-Welt in den neuen Zustand setzt den Aufbau der GIS-Fachstelle und die Realisierung der zentralen Projekte "GIS-Fachstelle", "Metadatenbank" und "Geo Data Warehouse" voraus.

4.4 Übersicht der GIS-Projekte - Projektportfolio
In der SIP/GIS BL sind sämtliche möglichen GIS-Projekte (=Projektportfolio ) als Gesamtüberblick der verschiedenen Aufgabenstellungen in der Verwaltung dargestellt worden. Die Projektbereiche gliedern sich in zentrale Projekte (Synergieeffekte erzielen), in Projekte für Produktionssysteme (Unterstützung von Verwaltungsaufgaben mit eigenen Fachdaten) und in Projekte für Auswertesysteme (Unterstützung von Verwaltungsaufgaben durch Abfragen von Geodaten) .
Die Realisierung der zentralen Projekte bildet die Voraussetzung, dass frühestens ab dem Jahr 2000 erste Produktionssysteme im Rahmen des GIS BL realisiert werden können. Gleichzeitig sollen die ersten Auswertungssysteme den baldigen und breiten Nutzen der heutigen GIS-Daten ermöglichen.

4.5 Zentrale Projekte
Die zentralen Projekte bilden das Rückgrat für das gesamte GIS BL und sollen unter der Leitung des GIS-Ausschusses durch die GIS-Fachstelle realisiert werden. Sie schaffen die Grundlage für den vielfältigen Gebrauch der teuer erfassten GIS-Daten im Kanton und bilden Ausgangspunkt für den weiteren Ausbau des GIS BL in den Direktionen und Dienststellen, sowie der Verbreitung von GIS-Daten an Gemeinden und Private. Das Ziel dieses Projektbündels ist es, die Synergie aus der gemeinsamen Nutzung von Daten, Fachwissen und Infrastruktur zu optimieren.

4.5.1 Geo Data Warehouse
Das Geo Data Warehouse stellt sämtliche freigegebenen Geo-Informationen als Verwaltungsdaten in einem EDV-Gefäss zur Verfügung. Die Daten werden von den jeweiligen Produktionssystemen ins Geo Data Warehouse übernommen. Die GIS-Fachstelle erstellt die dafür notwendigen Schnittstellen. Die Fachdaten werden so zu Geoprodukten, welche von den Arbeitsplätzen in der Verwaltung, später auch über Internet zur Auswertung genutzt werden können.
Teilprojekt GIS-Meta-Informationssystem
Das Metainformationssystem (Meta-DB) beschreibt die Fach- und Verwaltungsdaten bezüglich ihrem Inhalt, Struktur, Aufbau, Aktualität, Genauigkeit, Gültigkeit, etc. Die Metainformationen sind in den Sachdatensätzen integriert und bilden das Qualitätssicherungssystem. Die Meta-Datenbank erlaubt den Nutzenden abzufragen, welche Daten in welcher Form vorliegen. Der Lieferant von GIS-Daten führt die Angaben in der Meta-Datenbank nach und garantiert damit die Qualität der Daten selber.
Teilprojekt GIS via Internet
Das Internet wird als Kommunikationsmittel zur Abgabe von Geoprodukten sowie zur Publikation des Metainformationssystemes genutzt. Dafür sind die nötigen Infrastruktureinrichtungen einerseits, die rechtlichen Rahmenbedingungen andererseits (Gebührenverordnung über die Abgabe von Geo-Daten) aufzubauen und zu betreiben.
Bereich Standards
Die Umsetzung der GIS-Ziele bedingt die verwaltungsweite Standardisierung der Datenhaltung und der zur Anwendung gelangenden Werkzeuge. Die Standardisierung erfolgt auf möglichst tiefem Niveau, damit bestehende Werkzeuge insbesondere bei den Produktionssystemen aufrecht erhalten werden können. Es wird Aufgabe der GIS-Fachstelle sein, die nötigen Standards zusammen mit den involvierten Partnern zu definieren und durch den GIS Ausschuss oder die GIS Kommission bestätigen zu lassen.

4.5.2 Auswertungssysteme
Erst wenn die Daten der einzelnen Dienststellen ins Geo Data Warehouse überführt sind, können sie gezielt ausgewertet werden. Durch Verschneiden mit Geodaten-Ebenen anderer Datenlieferanten erhalten sie, als Geoprodukte höherer Ordnung "veredelt", einen hohen Wert für die effiziente Verwaltungstätigkeit.
Es wird eine wichtige Aufgabe der GIS-Fachstelle sein, Datenaggregationen und die dazugehörigen Auswertefunktionen als benutzungsfreundliche Systeme anzubieten und dafür geeignete Arbeitsplatzinstrumente zu schaffen. Neben der Realisierung solcher "GIS-Clients" wird es eine wichtige Aufgabe sein, die GIS-Anwendenden systematisch auszubilden und damit in die Lage zu versetzen, die Daten im Geo Data Warehouse gezielt zu nutzen.

4.5.3 Parzellen-Informationssystem
In vielen Verwaltungsaufgaben spielt der rasche und gezielte Zugriff auf parzellenscharfe Informationen eine grosse Rolle. Der heutige Zeitaufwand für die Informationssuche lässt sich mit einem verwaltungsweiten Parzellen-Informationssystem (PARZIS) drastisch reduzieren. Dieses System bildet das erste verwaltungsweite GIS-Auswertungssystem, welches auf dem Geo Data Warehouse aufbaut. Es soll gezielte und breitgefächerte Auskunft über die Rechtsverhältnisse, die Nutzung, die Topologie, die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und die Dienstbarkeiten an den einzelnen Grundstücken ermöglichen. Dabei steht eine anwenderorientierte Selektion im Vordergrund, die es erlaubt, tätigkeitsbezogene Abfragen durchzuführen.

4.5.4 Schnittstellen zum EDV-Grundbuch
Mit der Realisierung einer GIS-Schnittstelle zum elektronischen Grundbuch, welches sich zur Zeit im Aufbau befindet, wird ein wichtiges Ziel für die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Verwaltung erreicht. Als Teilprojekt EDV-Grundbuch sollen darum die Schnittstellen zwischen Grundbuch, Amtliche Vermessung und dem Kataster für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen realisiert und das Eigentümerverzeichnis ins Intra- und Internet aufgenommen werden, soweit es das Datenschutzgesetz erlaubt.

4.6 Realisierung der zentralen Projekte: Übersicht zu Kosten und Terminen
Die finanziellen Mittel, welche mit dieser Vorlage gesprochen werden sollen, dienen vollumfänglich der Realisierung der zentralen Projekte, d.h. dem Aufbau einer langfristig verfügbaren GIS-Infrastruktur für den Kanton Basel-Landschaft und der konsequenten Nutzung des Synergiepotenzials.
Die oben beschriebenen zentralen Projekte bilden die Basis für die Realisierung von Folgeprodukten und für die breite Nutzung von GIS-Daten im Rahmen des Tätigkeitsbereichs der Verwaltung.
Die Umsetzung sieht vor, dass in einer ersten Phase das Geo Data Warehouse aufgebaut wird. In dieser Phase stehen Fragen der Informatiktechnologie, der Organisation, sowie der Datenbewirtschaftung und -bereitstellung im Zentrum der Betrachtung. Die zweite Phase schliesst sich in der Realisierung einer ersten verwaltungsweiten Applikationsumgebung an, mit der Realisierung des Parzellen-Informationssystems. Dieses setzt direkt auf dem Geo Data Warehouse auf. In einer nächsten Phase soll dem Geo Data Warehouse die Breitenwirkung eingebaut werden, d.h. die Daten sollen von überall via Intra- und Internet genutzt werden können. Parallel dazu können die GIS-Projekte in den einzelnen Verwaltungsstellen gestartet werden, welche sich des Geo Data Warehouse bedienen.
Neben dem Aufwand für Externe wird mit einem zusätzlichen ständigen internen Aufwand von rund zwei Personen gerechnet. Diese sorgen für die Umsetzung dieser Projekte, sowie für den anschliessenden Betrieb der GIS-Fachstelle. Die Stellenprozente sollen aus dem bisherigen Personalbestand rekrutiert werden. Dabei steht die BUD im Vordergrund, weil diese Direktion von den anstehenden Rationalisierungspotenzialen am meisten betroffen sein wird.

interner Aufwand: Annahme Personalkosten jährlich 250 kFr.
Betriebsaufwand: jährlicher Betriebsaufwand 15% Projektkosten
Aufwand: in 1000 Franken


Die Tabelle zeigt, dass bei einem Gesamtaufwand von Fr. 4,5 Mio der interne Aufwand 1,7 Mio Fr. und die externen Kosten 2,8 Mio Fr. betragen. Der jährliche Betriebsaufwand liegt bei 0,64 Mio Fr.
Diese Kosten berücksichtigen die Fachprojekte in den einzelnen Dienststellen nicht, welche im Rahmen der ordentlichen Budgets zu planen sind.

4.7 Datenschutz
Die Realisierung der zentralen Projekte bewirkt einen enormen Informationsschub in der Baselbieter Verwaltung. Dabei sind jedoch noch etliche Fragen datenschutzrechtlicher Natur offen. Sobald Daten einen Personenbezug bekommen (etwa bei parzellen- oder adressenbezogener Darstellung), stellen sie Personendaten dar, die nur unter den Voraussetzungen des § 6 Datenschutzgesetz bearbeitet werden dürfen.
Es stellen sich in diesem Zusammenhang insbesondere Fragen
- zur Zulässigkeit der Kombination von Datenbeständen ganz generell (§ 6 Datenschutzgesetz): Welche Daten konkret miteinander verknüpft werden dürfen, muss aufgrund der gegebenen Rechtslage erst noch abgeklärt werden; darüber, welche Rechtsgrundlagen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe allenfalls erst noch zu schaffen sein werden, ist noch offen;
- zur Zulässigkeit der Bekanntgabe von Daten einer Behörde an andere Behörden (§ 8 Datenschutzgesetz), insbesondere auch zur Vereinbarkeit mit dem Prinzip der Zweckbindung und insbesondere im Bereich von Online-Zugriffen. Auch hier ist heute noch völlig offen, welche Rechtsgrundlagen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe allenfalls erst noch zu schaffen sein werden;
- zur Zulässigkeit der Bekanntgabe von Daten aus dem GIS an Private (§ 9 Datenschutzgesetz), insbesondere aber auch zur kommerziellen Nutzung der Daten; ohne Rechtsänderungen wird es nicht zulässig sein, Privaten Personendaten, die der Staat aufgrund hoheitlicher Befugnisse beschafft hat, in stärkerem Masse als bisher zur Verfügung zu stellen;
- zur Regelung der datenschutzrechtlichen Verantwortung (§ 4 Datenschutzgesetz);
- zur Gewährleistung der Rechte der betroffenen Personen (§§ 18 ff. Datenschutzgesetz); falls eine Rechtsgrundlage für eine Bekanntgabe von Personendaten an Private - unabhängig davon, ob dies zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe durch die Behörde erforderlich ist - geschaffen werden soll, müsste den betroffenen Personen wohl ein voraussetzungsloses Sperrrecht eingeräumt werden;
- zur Datensicherheit (§ 14 Datenschutzgesetz): Wie wird durch rechtliche, organisatorische und technische Massnahmen ein angemessener Schutz des GIS vor Systemausfällen und ein angemessener Schutz der im GIS bearbeiteten Daten vor unbefugter Kenntnisnahme und Veränderung sichergestellt?
Eine Begutachtung unter datenschutzrechtlichem Blickwinkel wird erfolgen, bevor die zentralen Projekte in Angriff genommen werden. Der Datenschutzbeauftragte wird in der Realisierungsphase einbezogen. Die Aspekte der Informatiksicherheitsverordnung werden ebenfalls beachtet.

4.8 Weiterer Ausbau in den Dienststellen
Neben der Realisierung der zentralen Projekten, für welche ein Verpflichtungskredit beantragt wird, werden auch Arbeiten und Aktivitäten in den Dienststellen im GIS-Bereich weiter laufen oder beginnen. So besteht auch dort ein erheblicher Nachholbedarf. So fehlt z.B. heute eine GIS-Version der geologischen Karte, die gerade im Zusammenhang mit Naturgefahren, Altlasten, Grundwasserschutz und Bauprojekten eine grosse Rolle spielt.

4.9 Aktivitäten und Projekte im Umfeld zum GIS BL
4.9.1 Stellung des GIS im Gesamtkonzept der Informationssysteme
Das GIS BL steht nie als reines System für geographische Daten für sich allein da, sondern besitzt einen engen Zusammenhang zu alfanummerischen Informationen, welche in klassischen Datenbank-Systemen bewirtschaftet werden. Allein das GIS schafft es aber, dass alle Informationen aus losgelösten Systemen dann zusammen gefügt werden können, wenn die Geografie als Referenzschlüssel gespeichert wird. In der langjährigen Diskussion haben sich als Grobbegriffe "Personen", "Finanzen" und "Raumdaten" eingebürgert. In der Erfüllung der Aufgabe einer Gesamtbetrachtung sind hier die Informationssysteme beschrieben, welche für den Staat von strategischer Bedeutung sind und einen engen Bezug zur geographischen Lage besitzen.

4.9.2 Gebäudedatenbank
Für die Erfüllung von Verwaltungstätigkeiten gibt es prioritäre Objekte. Neben den Grundstücken und Liegenschaften sind es vor allem die Gebäude, welche für eine Vielzahl von Dienststellen erstrangige Bedeutung haben. Mit Regierungsratsbeschluss vom 13. Juni 1995 wurde das VMA federführend beauftragt, eine Arbeitsgruppe für die Behandlung des Problemkreises einzusetzen. Unter dem Vorsitz des VMA wurden die anstehenden Fragen von Vertretern der BUD, des Statistischen Amtes,der Steuerverwaltung und der Gebäudeversicherung behandelt.
Der Informationszugriff auf aktuelle und eindeutige Gebäudeinformationen ist für die Aufgabenerfüllung in allen Dienststellen der BUD ein wesentlicher Punkt, auch wenn das Spektrum des Interesses je nach Gebäudetyp verschieden ist.
Das Statistische Amt hat ein dringendes Interesse an Gebäudeinformationen für die Durchführung der Volkszählung (VZ) 2000. Von den Vorbereitungen der VZ 2000 sind zentral die Gemeinden betroffen. Sie sind vom Bund verpflichtet, die entsprechenden Register aufzubauen. Vom Kanton wird erwartet, dass er die Gemeinden bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe unterstützt. Insbesondere übernimmt das Statistische Amt die Arbeiten der Geocodierung der Daten. Während in den Zählungen von 1970 bis 1990 nur eine grobe räumliche Referenz mit Hilfe des Hektarrasters erstellt wurde, sollen die Daten der Zählung 2000 mit Meterkoordinaten versehen werden. Eine effiziente Erhebung der Meterkoordinaten ist nur mit Hilfe der Grunddaten aus der amtlichen Vermessung möglich.
Die BGV führt über die versicherten Grundstücke (Parzellen und Gebäude) diejenigen Daten, welche für den Versicherungszweck nötig sind.
Die Hauptabteilung Spezialsteuern der Finanz- und Kirchendirektion speichert in ihrem Grundstückinformationsystem (GRIS) die steuerpflichtigen Grundstücke und Bauten.
Weitere Dienststellen wurden noch nicht befragt; doch kann davon ausgegangen werden, dass noch andere Interessenten vorhanden sind; so z.B. die Bezirksschreibereien für die Führung des Grundbuches.
Aufgrund der erwiesenen Bedürfnisse nach einer aktuellen Gebäudeinformation erliess der Regierungsrat am 30. April 1996 einen Beschluss, der die Realisierung einer Gebäudedatenbank in einem GIS/LIS als dringliche Massnahme vorsieht.

4.9.3 Elektronisches Grundbuch
In der Vorlage an den Landrat vom 9. April 1996 betreffend Erneuerung der Informations- Technologie und Einführung einer Gesamtlösung im Informatikbereich (GENV3/KAV) bei den Bezirksschreibereien des Kantons Basel-Landschaft wird u.a. die Realisierung des EDV-Grundbuchs beantragt. Seitens der bundesrechtlichen Grundlagen wird das EDV-Grundbuch neu ermöglicht.
Zweiffellos entspricht das EDV-Grundbuch einem zeitgemässen Erfordernis und ist deshalb auch aus der Sicht eines GIS sehr zu begrüssen. Die Verbindungen des Grundbuches zu anderen Sachbereichen in der Verwaltung sind vielfältig. Erwähnt seien die engen Wechselbeziehungen zur amtlichen Vermessung. Der Plan für das Grundbuch ist ein Bestandteil des Grundbuchs. Sowohl die Bezirksschreibereien wie auch das amtliche Vermessungswesen haben gegenseitige Bedürfnisse für Dateneinsicht und Datenaustausch (Grundbuchmutationen, Eintrag von Neuvermessungen). Aber auch die Steuerverwaltung benötigt laufend die neue Eigentumssituation mit den flächenmässigen Grundstückbeschrieben für ihre Zwecke. Das EDV-Grundbuch ist ein klassischer Bestandteil in einem integralen GIS in der Verwaltung.


Fortsetzung


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