Aufbau des Geographischen Informationssystems (GIS)
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Aufbau des Geographischen Informationssystems (GIS) |
|
| Vorlage 2000-091 vom 18. April 2000 - [Vorlage 2000-091; Inhalt ] | |
3. Stand heute
3.1 Trägerschaft
Das Informatik-Zentrum Landinformationssystem IZL betreut das LIS/GIS Basel-Landschaft. Aufgaben sind die Organisation und der Betrieb der LIS Hard- und Software. Die technische Betreuung der über 50 Operateuren in 11 Dienststellen erfolgt ebenfalls durch die 6,5 Stellen des IZL.
Die Direktionsinformatik BUD arbeitet eng mit dem IZL zusammen und unterstützt die eigenen Dienststellen. Die Beratung bei GIS-Projekten, die Unterstützung bei der Datenbeschaffung und -konversion, sowie der Support in der Anwendung von GIS-Software stehen dabei im Vordergrund der Aktivitäten.
3.2 Infrastruktur
Das Systemmanagement im IZL erstreckt sich über 42 Arbeitsstationen (Windows NT), den Datenserver, den Applikationsserver (Terminal Server) und 1 Plotserver mit diversen angeschlossenen Rasterplottern und Printern. Verbunden sind diese Systeme über ein Netzwerk. Für die erwähnten Projekte steht in der kantonalen Verwaltung bisher die GIS-Software MGE von Intergraph und Oracle - als Datenbank - im Einsatz.
Diese Einheitlichkeit der Softwareplattform und damit auch der Datenbasis hat sich lange bewährt, da der in einem GIS System notwendige Datenaustausch recht gut erfolgen konnte. Ein solches System muss aber hohe Anforderungen an die Einsatzbreite und Flexibilität erfüllen, um den unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Fachbereiche zu genügen. Mit der breiten Verfügbarkeit von Bürokommunikationsmitteln an allen Verwaltungsstellen findet auch die Integration der GIS-Aufgaben in die sonstige EDV statt. Auf Seite der Arbeitsplätze ist dabei eine Ausweitung der Produktepalette, was die Interpretation und Auswertung von geografischen Daten betrifft, unausweichlich. In der Bau- und Umweltschutzdirektion, wo räumliche Daten je nach Anwendungsfall völlig unterschiedlich aufbereitet werden (Räumliche Analysen, Kartendarstellung) stehen heute drei verschiedene GIS-Produkte im Einsatz.
Die dezentrale Lage der verschiedenen Partner erfordert ein leistungsfähiges Kommunikationsnetz. Für die Dienststellen der kantonalen Verwaltung Baselland plant die Fachgruppe Informatik ein entsprechendes Netz, dessen Auslegung auf die Bedürfnisse der GIS-Partner Rücksicht nimmt.
3.3 Datenbestände
3.3.1 Amtliche Vermessung
Das Vermessungs- und Meliorationsamt ist der Lieferant der Grundlagedaten für alle anderen GIS Projekte. Zusammen mit Intergraph wurde die Anwendersoftware GRIVIS speziell für alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Katastervermessung (AV93) entwickelt. Die Beschaffung der Grundlagedaten ist im Rahmen des Landratsbeschlusses 95/118 "Realisierung der neuen amtlichen Vermessung (AV93), 1.Etappe" im Gang. Die Erfassung der digitalen Vektordaten der Grundbuchpläne wird in Basel-Landschaft im Jahr 2001 flächendeckend abgeschlossen sein. Wo dies heute noch nicht der Fall ist, kann bereits - allerdings mit verminderter Genauigkeit - auf die Rasterdaten der gescannten Übersichtspläne 1: 5`000 zurückgegriffen werden. Das Vermessungsamt stellt aus den Grundlagedaten selbst Produkte her, so z.B. die Grundbuchpläne im Massstab 1:500 bzw. 1:1'000 und die Übersichtspläne im Massstab 1:5'000. Ebenfalls sind die Rasterdaten der Landeskarten 1:25`000, 1:50`000 und 1:100`000 des Bundesamtes für Landestopographie für den ganzen Kanton verfügbar.
Der Speicherbedarf für die in Arbeit befindlichen GIS Projekte umfasst zurzeit über 10 Gigabytes. Von grosser Bedeutung für alle GIS-Betreibenden sind die Grundlagedaten der amtlichen Vermessung. Diese Daten in cm-Genauigkeit sind heute noch nicht für alle Gemeinden des Kantons in digitaler Form vorhanden. Für viele Fälle genügen jedoch die Übersichtspläne (Massstab 1:5'000), die Pixelkarte der Landestopographie (1:25'000 und 1:100'000) sowie die 10 Meter Höhenkurven (DHM25), die kantonsweit zur Verfügung stehen. Sie werden nachfolgend näher kommentiert.
3.3.1.1 Vektorisierte Vermessungsdaten
In unserem Kanton sind die Voraussetzungen für die Datenbasis günstig. Der digitalisierte und strukturiert abgespeicherte Bestand der amtlichen Vermessung, basierend auf den Grundbuchplänen, liegt zur Zeit bei ca. 90% der Kantonsfläche. Die heutigen GIS-Dienststellen (ARP, TBA, Forstamt, AFK, LZE, AUE, ABS, Polizei, u.a.) nutzen die Daten als Basis für ihre GIS-Anwendungen. In einigen Gemeinden sind noch keine digitalen Datenbestände mit neuzeitlichen Vermessungsgrundlagen vorhanden. Vorhanden sind die alten analogen grafischen Grundbuchpläne. Aus vermessungstechnischer Sicht sind diese Gemeinden entweder neu zu vermessen oder die Vermessung ist zu erneuern. Dies wird im Rahmen der neuen amtlichen Vermessung 93 in einer Zeitspanne von 30 Jahren in Aussicht genommen. Für die Bedürfnisse der Benutzer der amtlichen Vermessung, welche die Daten digital anfordern, ist aber eine solch lange Zeit unhaltbar.
Die Landratsvorlage "Realisierung der amtlichen Vermessung 93, 1.Etappe", welcher der Landrat im Herbst 1995 zugestimmt hat, dient deshalb hauptsächlich der
raschen Beschaffung
der
vollständigen digitalen Daten der amtlichen Vermessung
in einem Zeitrahmen von 5 Jahren. Die Gemeinden mit alten Vermessungen sollen mittels Abgriff der bestehenden Grundbuchpläne provisorisch digital erfasst und nach den Vorgaben der amtlichen Vermessung 93 soweit möglich strukturiert abgespeichert werden.
Es ist also abzusehen, dass BL bis zum Jahr 2001 über eine flächendeckende, digitale und strukturierte Datenbasis der amtlichen Vermessung besitzen wird. Wie erwähnt, ist die Flächendeckung Voraussetzung für komplette GIS/LIS-Anwendungen in allen Dienststellen.
3.3.2 Daten der Landestopographie
Rasterdaten sind in den Masstäben 1:5`000/10`000 (Übersichtspläne der AV), 1:25`000 (Landeskarte) und 1:100`000 (Landeskarte) heute schon über das
ganze Kantonsgebiet
vorhanden.
Rasterdaten eignen sich für Anwendungen, in denen keine automatisierten Informationsabfragen,- auswertungen aus der Datenbasis der amtlichen Vermessung oder im Zusammenhang mit dieser benötigt werden. Sie können als Basis für thematische Pläne/Karten mit überlagerter Information verwendet werden. Vielfach genügt die Genauigkeit der kleinmassstäblichen Rasterdaten in den Massstäben 1:5000 bis 1:100`000 den gestellten Anforderungen nicht.
Generell kann festgestellt werden, dass eine Datenbasis mit Rasterdaten vielen GIS/LIS-Anwendungen nicht zu genügen vermag. Deshalb hat die Landestopographie neu die Landeskarte 1:25`000 vektorisiert.
Das Amt für Raumplanung hat die Vektorkarten 1:25`000 von BL im Jahr 1999 beschafft. Verwaltet werden diese Daten beim Vermessungs- und Meliorationsamt (VMA) und stehen Interessenten zur Verfügung.
3.3.3 Raumplanung
Im Bereich der
Grundlagen
wurden viele Daten mittels GIS erhoben. Diese Daten betreffen einerseits den Siedlungsraum (Stand der Überbauung, Erschliessung und Baureife; die Bevölkerung 1990, sowie die Beschäftigten 1995 nach Hektaren; Lärmschutzdaten), den Landschaftsraum (Landschaftsbewertung; Landschaftsentwicklungskonzept; Inventare des Bundes nach Art. 18 NHG; Inventare des Kantons wie das Ornithologische Inventar oder das Reptilieninventar; Naturschutzgebiete, Landwirtschaftszonen) sowie den Bereich Verkehr (kantonales Strassennetz mit DTV 1995, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs mit Einzugsbereich).
Im Bereich der
Nutzungsplanung
liegen sämtliche Zonenpläne für das Baugebiet in digitaler Form vor. Zur Zeit wird die Digitalisierung des Landschaftsplans sowie die Attributierung sämtlicher Zonenpläne vorbereitet.
Für die
Richtplanung
liegt der Regionalplan Siedlung digital vor. Es ist vorgesehen, die kartographischen Grundlagen für das Konzept der räumlichen Entwicklung wie auch für den kantonalen Richtplan digital zu erheben.
Diese Daten dienen auch anderen kantonalen Amtsstellen, den Gemeinden, Ingenieurbüros unterschiedlicher Ausrichtung sowie den Planungsbüros.
3.3.4 Wald- und Forstdaten
Das Forstamt erstellte die
pflanzensoziologische Karte
mit den Eigenschaften des Waldbodens und der Fauna. Sie vermittelt dem Forstpersonal fundiertes Wissen über den richtigen Standort für die einzelnen Baumarten und Gehölze. Die
Bestandeskarte
gibt Auskunft über die aktuelle Bestockung und die Altersklasse. Sie ist sowohl Arbeitsgrundlage für den Förster, als auch Planungsgrundlage für die Waldentwicklungsplanung. Die
Waldkarte
gibt Aufschluss über die Eigentumsstruktur und die
Waldschadenkarte
ist eine Zustandsaufnahme des Waldzustandes 1984 über das ganze Gebiet des Kantons.
3.3.5 Landwirtschaft und Bodendaten
Die Eigenschaften der landwirtschaftlich genutzten Böden im Kantonsgebiet wurden digital erfasst (Bodenkartierung). Das daraus resultierende analoge und digitale Kartenwerk kann von den Landwirten als Grundlage für die Bewirtschaftung der Böden verwendet werden. Es dient auch weiteren Anwendungen wie künftigen Gesamtmeliorationen, Bodenbewertungen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Im Bereich Bodenschutz unterstützt die digitale Bodenkarte BL die Vollzugsarbeit mittels verschiedener GIS-Auswertungen und es bestehen auch eigene aufgabenrelevante GIS-Bodendatenbestände.
3.3.6 Archäologie
Die ehemalige Römerstadt Augusta Raurica wird zusammen mit weiteren archäologischen Fundorten im Kanton nach Zeitepochen digital erfasst und kann mit den heutigen Plänen referenziert oder auch thematisch dargestellt werden.
3.3.7 Luft
Im Lufthygieneamt wird mit dem "regionalen Emissionskataster" eine alfanummerische Datenbank mit starkem Raumbezug betrieben (Jahresemissionen pro Schadstoff und Ortsbezug). Die kartografische Darstellung und Interpretation mit anderen raumbezogenen Daten erfolgt mit der GIS-Anwendung "Pollumap", welches eine Ausbreitungsberechnung ermöglicht. Die Erfassung von Luftqualitätsmesswerten erfolgt ebenfalls geographie bezogen und soll im GIS BL genutzt werden.
3.3.8 Wasser
Das Amt für Umweltschutz arbeitet mit einem digitalen Gewässerkataster. Im Tiefbauamt arbeitet die Abteilung Wasserbau bei der Planung und Sanierung der Gewässer mit einem CAD System, das sich auf die Vermessungsgrundlagen abstützt.
3.3.9 Strassen
Die 500 Kilometer Kantonsstrassen stellen mit mehreren Milliarden Franken Investitionskosten ein Werk dar, dessen Unterhalt sorgfältig geplant werden muss. Als ein Instrument dazu dient die Strassendatenbank, die als Managementsystem des Strassenunterhalts dient.
3.3.10 EDV Grundbuch
In der Vorlage an den Landrat vom 9. April 1996 betreffend Erneuerung der Informations- Technologie und Einführung einer Gesamtlösung im Informatikbereich (GENV3/KAV) bei den Bezirksschreibereien des Kantons Basel-Landschaft wird u.a. die Realisierung des EDV-Grundbuchs beantragt. Die bundesrechtlichen Grundlagen für das Führen eines EDV-Grundbuchs sind heute gegeben. Die Arbeiten in den Bezirksschreibereien zur EDV-Erfassung der Grundbücher laufen auf Hochtouren und sollen bis Ende 2001 abgeschlossen sein.
3.3.11 Steuerpflichtige Grundstücke und Bauten
Die
Hauptabteilung Spezialsteuern
der Finanz- und Kirchendirektion hat in ihrem Grundstückinformationsystem (GRIS) die
steuerpflichtigen
Grundstücke und Bauten bereits vollständig mit EDV erfasst.
3.3.12 Ereignisdienste
Die Verwaltungsdaten der GIS-Fachstelle werden in Zukunft vermehrt von den verschiedensten Ereignisdiensten und unterstützenden Organisationen benötigt. Die spezifische Nutzung der individuellen Organisation wird im Ereignisfall übergeordnet zur Anwendung kommen. Die Systeme der Ereignisdienste werden aus Sicherheitsgründen autonom aufgebaut und betrieben.
3.4 GIS Standards
Im Hinblick auf eine Vereinheitlichung und mulitifunktionale langlebige Verwendung der GIS Datenbestände sind bisher folgende Standards mittels Regierungsratsbeschluss für die Verwaltung festgehalten worden:
- Datenreferenzmodell Leitungskataster: RRB 1155, 3.5.94
- Gemeindenumerierung: RRB 1692, 28.06.94
- Gebäudedatenbank/Gebäudenumerierung: RRB 1208, 30.4.96
- Einheitliche Strassenidentifikation: RRB 2234, 23.9.1997
3.5 GIS-Partner ausserhalb der kantonalen Verwaltung
Das GIS BL besteht nicht nur innerhalb der kantonalen Verwaltung, sondern lebt auch mit weiteren Partnern, die vielfach Systeme anderer Hersteller einsetzen. Heutige Kunden sind die Swisscom, SBB, regionale Versorgungsunternehmen, Verkehrsbetriebe, Gemeinden und private Firmen (v.a. Ingenieur- und Architektur- und Planungsbüros). Die dabei vorhandene Systemvielfalt stellt hohe Anforderungen an den Datentransfer: Es müssen gemeinsame Datenmodelle und Schnittstellen gefunden werden. Als solche dient für einfachere Anforderungen die auf "dxf" basierende Eidgenössische GEOBAU Norm. Für anspruchsvollere Anwendungen, insbesondere wenn Vermessungsdaten zusammen mit beschreibenden Daten ausgetauscht werden, führt der Datenaustausch über die in der Schweiz entwickelte "Amtliche Vermessungsschnittstelle" (AVS), die vom Aufbau her mit internationalen Projekten wie "STEP" verwandt ist.
Die
Gemeinden
haben auf ihrer Stufe im Bereich "Raumdaten" ähnliche Bedürfnisse wie die Kantonsverwaltung. Zudem bestehen gemeindespezifische Sachbereiche wie Ortsplanung, Baureglement, Leitungskataster, Zuweisungsplanung des Zivilschutzes, der generelle Entwässerungsplan oder das Katasterbuch für die Steuerbewertung.
Die enge Zusammenarbeit und Absprache zwischen Gemeinden und dem Kanton hilft beiden Partnern schon allein durch die einmalige Datenführung an einer Stelle, deutlich Kosten zu sparen.
Für die Zusammenarbeit mit den Gemeinden können verschiedene Varianten zum Tragen kommen. Denkbar ist sowohl, dass eine Gemeinde mit ihrer eigenen Informatikinfrastruktur auf die schon vorhandenen Daten über die Gemeinde beim Kanton zugreift (z.B. amtliche Vermessung, Ortsplanung), wie auch über eine direkte Nutzung des GIS BL durch die Gemeinde. Jede Lösung bedingt aber die Ausbildung von gemeindeeigenem Personal im GIS-Bereich und Investitionen in die Informatik.
Bei
kleineren Gemeinden
dürfte eine vernünftige Lösung in einer Verbundlösung oder in Auftragsverhältnissen an Ingenieur- oder Geometerbüros liegen. Vor allem die Geometerbüros haben seit etlicher Zeit ein profundes Informatikwissen im GIS-Bereich aufgebaut und profilieren sich als Datenverwalter geografischer Daten. Als Vorbild kann die praktizierte Lösung im sogenannten Gemeindeingenieurauftragswesen genannt werden.
3.6 Landrätliche Vorstösse
Motion Minder vom 13. November 1997 (noch hängig): Kataster über die öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
Bewilligungen für Bauten, Erschliessungen, Nutzungsumlagerungen, Grenzmutationen, Einbau von Tankanlagen, Zweckentfremdung meliorationstechnischer Anlagen, usw. sind heute mit Auflagen öffentlich rechtlicher Art verbunden. Die Eigentumsbeschränkungen leiten sich aus den verschiedenen Gesetzen wie Raumplanung, Umweltschutz, bäuerliches Bodenrecht, Baugesetz, Lärmschutzverordnung, Denkmalpflege usw. ab. Nicht alle Beschränkungen können im Grundbuch eingetragen werden. Voraussetzung für einen entsprechenden Eintrag ist der ausdrückliche Vermerk für den Grundbucheintrag in einem Gesetz. Das Grundbuch regelt von seiner Zweckbestimmung her das Privatrecht. Dieser Zustand macht sich immer mehr störend bemerkbar. Für öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen auf einem Grundstück ohne speziellen Eintrag im Grundbuch fehlt heute ein umfassendes oder zentrales Register oder Kataster. Somit befinden sich die erlassenen Auflagen in der Regel bei derjenigen Dienststelle/Behörde oder Gemeinde, welche die Auflage erlassen hat. Folge davon sind fehlende Uebersicht sowohl für die verschiedenen Behörden/Bewilligungsinstanzen wie auch für die Grundeigentümer. Je nach Situation kann sich dieser Mangel auf beiden Seiten bemerkbar machen, auch finanzielle Auswirkungen sind möglich.
Ein vollständiges Kataster/Register über die öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen ist für die Zukunft notwendig, und zwar vorzugsweise auf die einzelne Parzelle bezogen. Nur so können die Bewilligungsorgane in Kenntnis aller Rahmenbedingungen koordinierte und damit konsistente Entscheide fällen. Der im neuen Bau- und Raumplanungsgesetz in Aussicht genommene Nutzungstransport zwischen benachbarten Grundstücken unterstreicht die Bedeutung.
Der im Gang befindliche Aufbau des EDV-Grundbuches und eines geographischen Informationssystems in der kantonalen Verwaltung über alle Grundstücke sollte eine Realisierung dieses Katasters/Registers mit Hilfe der Informatik mit vertretbarem Aufwand möglich machen.
Nach eingehender Diskussion hat der Landrat am 5. Februar 1998 die Motion als Postulat überwiesen.
Die Motion Minder zielt in die gleiche Richtung, die auch die GIS-Kommission verfolgt. Nur mit einem vollständigen Kataster/Register über die öffentlich rechtlichen Eigentumsbe-schränkungen ist für die Zukunft möglich, dass die Bewilligungsorgane, in Kenntnis aller Rahmenbedingungen, konsistente und koordinierte Entscheide fällen können. Der im neuen Bau- und Raumplanungsgesetz in Aussicht genommene Nutzungstransport zwischen benachbarten Grundstücken unterstreicht die Bedeutung.
Die Etablierung eines LIS/GIS über alle Grundstücke im Kanton macht die Realisierung dieses Katasters/Registers möglich. Entsprechende Gespräche mit einzelnen Dienststellenleitern und dem Leiter des Grundbuchinspektorates haben stattgefunden. Ueber die Notwendigkeit und die Funktionalität ist man sich weitgehend einig.
Ein Beispiel soll die Lage verdeutlichen:
In der Gemeinde X wurde 1983 vom Tiefbauamt bei der Bewilligung für eine Parzellenteilung die Auflage gemacht, die verkehrstechnische Erschliessung bei einer Überbauung dürfe nicht auf die Kantonsstrasse erfolgen. Als 1993 die gleiche Parzelle an einen Architekten, welcher eine Gesamtüberbaung plante, verkauft wurde, hatte der Käufer keine Kenntnis von der Auflage des TBA von 1983, weil diese nicht im Grundbuch angemerkt war. Der betreffende Architekt plante 1993 im guten Glauben die Erschliessung via Kantonsstrasse, was mit erheblichem Projektierungsaufwand verbunden war. Erst die Prüfung der neuen Parzellenaufteilung in einzelne Einfamilienhausgrundstücke ergab die Überraschung der öffentlich-rechtlichen Beschränkung von 1983. Damit entstand erschliessungs- und bautechnisch eine völlig neue (unangenehme) Lage. Die Haftungsfrage sei hier nicht aufgerollt; möglicherweise hätte der Verkäufer darauf aufmerksam machen müssen. Aber ein Mangel ist die unübersichtliche Situation bei diesen Eigentumsbeschränkungen so oder anders. Auch beim TBA hätte es durchaus sein können, dass, wenn nicht derselbe Mitarbeiter, welcher 1983 die Auflage gemacht hatte und dank seiner Sachkenntnis davon noch wusste, die frühere Auflage vergessen worden wäre.