2000-045_1.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 2000-045 vom 15. Februar 2000
Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1 Einleitung
Gemäss § 46 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landrates vom 21. November 1994 unterbreiten wir Bericht und Antrag über diejenigen Motionen und Postulate, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung durch eine Vorlage oder einen Bericht des Regierungsrates erfüllt worden sind.
Die Vorlage enthält die vor dem 1. Januar 1999 überwiesenen, noch nicht erfüllten Postulate und die vor dem 1. Januar 1996 überwiesenen, noch nicht erfüllten Motionen gemäss § 46 Absatz 1 der Geschäftsordnung, und zwar mit einer Begründung zu denjenigen Aufträgen, deren Abschreibung wir beantragen (Ziffer 2), und mit einer kurzen Auskunft über den Stand der Bearbeitung jener Aufträge, die weiterhin beim Regierungsrat hängig bleiben sollen (Ziffer 3).
2 Abzuschreibende Aufträge
2.1 Finanz- und Kirchendirektion
2.1.1 Postulate
2.1.1.1 1997/020; Postulat von Rita Bachmann vom 6. Februar 1997: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung; überwiesen am 15/05/1997
Das Postulat hat sich mit der einjährigen Veranlagungsperiode erledigt und wird deshalb zum Abschreiben empfohlen.
2.1.2 Motionen
keine
2.2 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
2.2.1 Postulate
2.2.1.1 1996/038; Postulat von Rudolf Keller vom 15. Februar 1996: Sparmassnahmen in den Spitälern; überwiesen am 20/05/1996
Die Suche nach Sparmöglichkeiten ist für unsere Spitäler eine Daueraufgabe. Insbesondere bei den Voruntersuchungen vor Hospitalisationen, die im Postulat besonders erwähnt werden, sind in letzter Zeit Fortschritte erzielt worden. Die Abklärungen vor chirurgischen Interventionen im Kantonsspital Liestal werden heute zum Beispiel häufig durch die Hausärzte durchgeführt. In einer Zeit stetiger Aufwandsteigerungen im Gesundheitswesen legen die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion und die Spitäler grösstes Gewicht darauf, die Sparanstrengungen konsequent weiter zu verfolgen. Das Postulat kann somit abgeschrieben werden.
2.2.1.2 1997/081; Postulat von Alfred Zimmermann vom 24. April 1997: Ein autofreier Erlebnistag im Baselbiet; überwiesen am 04/09/1997
Der autofreie Erlebnistag wurde im Herbst 1999 in Reigoldswil erstmals durchgeführt. Die Gesundheitsförderung leistete dabei Unterstützung. Das Postulat kann als erfüllt abgeschrieben werden.
2.2.1.3 1997/129; Postulat von Rudolf Keller vom 19. Juni 1997: Anpassung der ins Ausland bezahlten Kinderzulagen an die Kaufkraft in den Empfängerländern; überwiesen am 18/09/1997
Nach der Überweisung wurde der Vorstoss, gestützt auf § 25 Abs 2 Bst g Kinderzulagengesetz, in der tripartit zusammengesetzten Zentralen Aufsichtskommission für Kinderzulagen (ZAK) zur Diskussion gebracht. Diese behandelte ihn an den Sitzungen vom 14. Oktober 1997 und 16. November 1998. Die ZAK kam dabei erstens zur Erkenntnis, dass eine Umsetzung des Postulates mit grossen administrativen und rechtlichen Schwierigkeiten verbunden ist. Sie beschloss zweitens, die weitere Entwicklung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen abzuwarten. An der Sitzung vom 28. Juni 1999 beschloss die ZAK schliesslich aufgrund der weiteren Entwicklung und gewonnenen Erkenntnisse, dem Regierungsrat zu beantragen, keine Schritte in Richtung kaufkraftabhängige Kinderzulagen zu unternehmen. Dies aus folgenden Gründen:
| - | Bundesgesetz über die Familienzulagen: Das geplante Bundesgesetz über die Familienzulagen sieht kaufkraftabhängige Kinderzulagen ohnehin vor, genauer Inhalt und Inkraftsetzungstermin sind allerdings noch unklar. |
| - | Bilaterale Abkommen Schweiz - EU: Nach deren Inkrafttreten müssen Kinderzulagen ungekürzt in jeden Wohnsitzstaat innerhalb der EU ausgerichtet werden. Ein kantonales Kinderzulagengesetz kann zwar mit kaufkraftabhängigen Kinderzulagen ausgestattet werden, allerdings nur unter dem Vorbehalt von Abkommen (wie eben den bilateralen mit der EU) oder anderern Staatsverträgen. |
| - | Internationaler Pakt I der UNO: Dieser von der Schweiz ratifizierte Pakt beinhaltet verschiedene wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Alle Staaten, die diesen Pakt unterzeichnet haben, müssen über die Entwicklungen und Massnahmen in diesen Bereichen periodisch berichten. Das Bundesamt für Sozialversicherungen prognostiziert eine Verwarnung der Schweiz durch die Schiedsgerichte der UNO oder gegebenenfalls auch eine Intervention, wenn die Kantone die Indexierung der Kinderzulagen gegenüber Drittstaaten weitertreiben sollten. |
| - | Administrativer Aufwand: Abklärungen der kantonalen Familienausgleichskasse haben ergeben, dass die Realisierung des Vorstosses einen unverhältnismässigen Mehraufwand zur Folge hätte. |
Aufgrund der vorstehenden Erwägungen beantragt der Regierungsrat, den Vorstoss abzuschreiben.
2.2.2 Motionen
keine
2.3 Bau- und Umweltschutzdirektion
2.3.1 Postulate
2.3.1.1 1991/195; Postulat von Geschäftsprüfungskommission vom 9. September 1991: Neubau der Schule für Spitalberufe; überwiesen am 01/02/1993
Anhand des seit 1999 vorliegenden Betriebskonzeptes für die Unterbringung der Berufsschule für Pflege und einem überarbeiteten Soll-Raumprogramm wird zur Zeit der definitive Standort evaluiert. Nach Erarbeitung von weiteren Grundlagen kann im Jahre 2001 ein Architekturwettbewerb für einen Neubau durchgeführt werden. Wir beantragen, dieses Postulat abzuschreiben.
2.3.1.2 1994/010; Postulat der Petitionskommission vom 12. Januar 1994: Sicherung des Fussgängerübergangs Hauptstrasse Langenbruck durch eine Lichtsignalanlage; überwiesen am 31/01/1994
Das Tiefbauamt arbeitet zur Zeit das definitive Projekt für die Sanierung und Gestaltung der Hauensteinstrasse in Langenbruck aus. Voraussichtlicher Baubeginn im Jahr 2000. Dabei werden auch Massnahmen zur Sicherung der Fussgängerübergänge untersucht, resp. vorgesehen.
Wir beantragen, dieses Postulat abzuschreiben.
2.3.1.3 1994/258; Postulat der FDP-Fraktion vom 21. November 1994: Änderung des Umweltschutzgesetzes § 21 "Kostendeckung - Siedlungsabfälle"; überwiesen am 16/02/1995
Im Zusammenhang mit der Diskussion rund um die privat angebotenen Sammeltouren bei Gewerbebetrieben wurden verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Finanzierungssituation für die Abfallrechnung der Gemeinden geprüft. Die Arbeitsgruppe mit Vertretern von Gemeinden, Gewerbe und Kanton sind dabei zum Schluss gekommen, dass neben einer Konzessionsabgabe für private Gewerbeabfuhren auch die gesetzliche Grundlage zur Einführung einer Grundgebühr geschaffen werden soll. Falls diese Vorschläge von der neu geschaffenen Abfallplattform unterstützt werden, wird die Bau- und Umweltschutzdirektion die entsprechenden Arbeiten einleiten und so die Finanzierungsbasis für die kommunalen Abfallrechnungen im Laufe dieses Jahres im Sinne des Postulates verbreitern. Daher wäre eine Abschreibung des Postulates im heutigen Zeitpunkt angemessen.
2.3.1.4 1995/107; Postulat von Alfred Zimmermann vom 8. Mai 1995: Holzbrücken im Baselbiet; überwiesen am 12/06/1995
Ein geeignetes Objekt, wie z.B. ein Fussgängersteg oder eine wenig befahrene Strassenbrücke, welche abgebrochen und/oder neu gebaut werden muss, stand in der Berichtsperiode wiederum nicht zur Erneuerung an. Ausserhalb unseres Verantwortungsbereiches wurde 1999 im Dorfzentrum Sissach über die Ergolz ein Fussgängersteg aus Holz erstellt. Holzkonstruktionen sind bei unseren Planungsstellen bekannt. Sie werden bei Projekten mit entsprechenden Rahmenbedingungen jeweils in die Evaluation einbezogen.
Wir beantragen, dieses Postulat abzuschreiben.
2.3.1.5 1996/041; Postulat von Peter Degen vom 15. Februar 1996: Kontrolle der Feuerungsanlagen durch spezialisierte Service-Firmen oder Gemeinden; überwiesen am 18/04/1996
Mit der Änderung vom 18.5.99 der Verordnung über die Oel- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden ermöglicht der Regierungsrat den Zugang von privaten Servicefirmen zur Feuerungskontrolle. Zusätzlich zu den Messungen des Kontrollpersonals können die Gemeinden auch Messungen von Servicefirmen anerkennen. Jede Gemeinde kann selber entscheiden, ob sie Servicefirmen anerkennen will. Damit wird die Forderung des Postulates erfüllt.
Wir beantragen, dieses Postulat abzuschreiben.
2.3.1.6 1996/101; Postulat von Ernst Thöni vom 18. April 1996: Änderung der Verordnung 786.211 über die Oel- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden; überwiesen am 20/05/1996
Mit der Änderung vom 18.5.99 der Verordnung über die Oel- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden ermöglicht der Regierungsrat den Zugang von privaten Servicefirmen zur Feuerungskontrolle. Zusätzlich zu den Messungen des Kontrollpersonals können die Gemeinden auch Messungen von Servicefirmen anerkennen. Jede Gemeinde kann selber entscheiden, ob sie Servicefirmen anerkennen will. Damit wird die Forderung des Postulates erfüllt.
Wir beantragen, dieses Postulat abzuschreiben.
2.3.1.7 1996/235; Postulat der Petitionskommission vom 29. Oktober 1996: Petition des Nordwestschweizer Aktionskomitees gegen Atomkraftwerke (NWA) betreffend Stillegung des Superphénix in Creys-Malville (F), Ausbau des Kernkraftwerks Fessenheim (F) sowie Errichtung eines Atommüll- Endlagers Malsburg-Marzell (D); überwiesen am 09/01/1997
Das Postulat ist erledigt und kann abgeschrieben werden:
| 1. | Am 25. November 1997 erfolgte ein gemeinsames Schreiben der Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft an den Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements (heute: UVEK) Herrn Bundesrat Moritz Leuenberger (vgl. RRB Nr. 2756 vom 25. November 1997). |
| 2. | Eine Intervention betreffend Kernkraftwerk Fessenheim (F) ist derzeitig nicht notwendig. Hier sollte die zukünftige Entwicklung des Strommarktes in Europa abgewartet werden. Es bestehen Anzeichen, dass das Kernkraftwerk Fessenheim (F) eher stillgelegt als mit einem Euroreaktor ausgebaut wird. Über derartige Entscheidungen wird der Kanton Basel-Landschaft hingegen nicht direkt informiert. Sollten die Projekte für einen Ersatz der bestehenden alten Reaktoren wieder konkreter werden und die Schweiz bzw. der Kanton Basel-Landschaft davon offiziell Kenntnis erhalten, muss im Sinne des Postulats interveniert werden. |
| 3. | Diese Punkt muss nicht umgesetzt werden, da Deutschland auf die Errichtung des Endlagers verzichtet. Der Punkt kann als erledigt abgeschrieben werden. |
Wir beantragen, dieses Postulat abzuschreiben.
2.3.1.8 1997/263; Postulat von Maya Graf vom 10. Dezember 1997: Behindertengerechter Landratssaal; überwiesen am 02/04/1998
Im Jahr 1999 wurde im Bereich des nördlichen Landratsvorzimmers eine Rampe eingebaut, so dass die oberste Reihe des Landratsaales mit dem Rollstuhl erreicht werden kann. Die Geschäftsprüfungskommission (Sitzung vom 16. August 1999) forderte zusätzlich die Prüfung der folgenden Massnahmen:
Anpassung der Publikumstribüne für RollstuhlfahrerInnen für bessere Sicht
Der Umbau der Tribüne für eine rollstuhlgängige Zugänglichkeit bis zum Geländer wurde geprüft, es liegen Konzept und Kosten für eine einseitige Anpassung (rechte Tribünenseite) der Bodenstufen vor. Es ist vorgesehen diese baulichen Anpassungen im der Sommerpause 2000 auszuführen.
Markierung von Treppen und Liften für Blinde und Sehbehinderte
Mit einem Vertreter des Blindenverbands BS/BL wurde die Situation vor Ort besichtigt und diskutiert. Sobald der konkrete Konzeptvorschlag vom Blindenverband vorliegt, werden die entsprechenden Markierungen angebracht. Die Fachleute betätigen jedoch die Tatsache, dass die selbstständige Erschliessung des Saales von einer blinden oder sehbehinderten Person bei einem ersten Besuch auch mit entsprechenden Markierungen ausgeschlossen ist.
Ausrüstung des Treppenliftes mit Euroschloss: Ist 1999 erfolgt.
Da sämtliche noch offenen Massnahmen im Jahr 2000 ausgeführt sein werden beantragen wir, dieses Postulat abzuschreiben.
2.3.1.9 1998/125; Postulat von Peter Minder vom 11. Juni 1998: Vision "Oberbaselbieter Transporte AG"; überwiesen am 29/10/1998
Die Bildung einer einheitlichen Trägerschaft durch den Kanton (analog BLT) ist in der heutigen Wettbewerbssituation im öffentlichen Verkehr nicht mehr zeitgemäss. Die Ziele des Postulats sollen in Zukunft durch die Ausschreibung der entsprechenden OeV-Dienstleistungen erreicht werden.
Wir beantragen, dieses Postulat abzuschreiben.
2.3.2 Motionen
keine
2.4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
2.4.1 Postulate
keine
2.4.2 Motionen
keine
2.5 Erziehungs- und Kulturdirektion
2.5.1 Postulate
keine
2.5.2 Motionen
keine
Fortsetzung