Vorlage 1999-092: Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes 1990
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-092 vom 20. April 1999
Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes 1990 für die Periode 1992-1996 und Massnahmenpaket 2000-2004
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
5 Ziele und nächste Massnahmen
5.1 Bisherige Ziele
Die im Konzept aufgeführten generellen Zielsetzungen des Natur- und Landschaftsschutzes sind in verschiedenen Bundesgesetzen und -verordnungen festgelegt (NHG, USG, RPG, JSG u.a.). Dabei handelt es sich um folgende Oberziele:
- Erhalten und Fördern der Vielfalt an einheimischen Arten und an Lebensräumen (= Erhaltung der Biodiversität) sowie des Landschaftsbildes;
- Vernetzen isolierter Lebensräume durch Ergänzung mit naturnahen Landschaftselementen und ökologischen Ausgleichsflächen;
- Schonende Nutzung der Landschaft, so dass die einheimische Tier- und Pflanzenwelt langfristig überleben kann;
- Minderung von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen.
Für den Kanton Basel-Landschaft wurden diese Ziele folgendermassen präzisiert:
- Erhaltung des gesamten Artenreichtums, wie er um 1950 im Baselbiet noch vorhanden war(*)).
(*) Die grossen technischen Umwälzungen, welche auch unsere Landschaft erfasst haben, fanden im Wesentlichen seit den 1950-er Jahren statt. Aus zahlreichen Quellen ist bekannt, dass die frühere traditionelle Kulturlandschaft gegenüber heute ein Vielfaches an naturnahen Landschaftsräumen und -elementen mit einer entsprechend reichhaltigen Tier- und Pflanzenwelt beinhaltete. Deshalb ist es sinnvoll, sich an einer Zeitmarke zu orientieren, für welche diese Reichhaltigkeit dokumentiert ist.
Dies bedeuete jedoch nicht, das Rad zurückdrehen zu wollen! Die dokumentierte Kenntnis der Lebensansprüche der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Veränderungen ermöglicht jedoch, die Voraussetzungen für deren Weiterexistenz unter Beachtung der heutigen gesellschaftlichen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen gezielt zu schaffen, wo sie beeinträchtigt sind. Dies kann beispielsweise mit dem Instrumentarium des ökologischen Ausgleichs geschehen.
- Flächendeckende Anpassung der Landnutzung an den jeweiligen Standort (je nach Lebensraumtyp und Artengemeinschaft abgestufte Nutzungsintensitäten)
- Naturbetonte Nutzung auf 15% der Gesamtfläche (= Vorrangflächen Naturschutz)
5.2 Zielbeurteilung
Im Sinne einer Zielkontrolle stellt sich im Rahmen dieser Bilanz auch die Frage, ob die im kantonalen NL-Konzept definierten Naturschutzziele weiterhin ihre Gültigkeit haben oder ob Anpassungen erforderlich sind. Aufgrund des heutigen Zustandes von Natur und Landschaft im Baselbiet bzw. der aktuellen Bestandes-Trends von Arten besteht kein Anlass, die damaligen Ziele grundsätzlich zu revidieren; sie haben nichts an Aktualität und Notwendigkeit eingebüsst. Allerdings sind die Zielsetzungen dort fallspezifisch anzupassen, wo eine Zielerreichung aus heutiger Erkenntnis inhaltlich oder finanziell unrealistisch erscheint. Dies gilt beispielsweise für ökologische Leitarten, deren Populationsbestand auch mit grössten Anstrengungen nicht erhalten werden kann. Hinzuweisen ist zudem darauf, dass die generellen Oberziele bundesrechtlich verankert sind und daher nicht geändert werden können.
Priorität erhalten folgende Ziele:
- Erhaltung der Biodiversität und naturorientierte Landschaftsnutzung
- Schutz freier Landschaften und ökologischer Wertgebiete
- Biotopverbund und Aufwertung ökologischer Defizitgebiete
- Etablierung von Monitoring (Zustandsbeobachtung) und Erfolgs-/Wirksamkeitskontrolle
- Gewährleistung der Finanzierbarkeit
- Ergänzende Massnahmen
5.3 Massnahmen 2000 - 2004
Schutz, Erhaltung und Förderung der heimischen Pflanzen- und Tierarten, ihrer Lebensräume und ihrer Lebensgemeinschaften sowie die Gestaltung eines erlebniswirksamen Landschaftsbildes sind nach wie vor die Ziele im Natur- und Landschaftsschutz. Zur Realisierung dieser Ziele bedarf es der Kontinuität und des Ausbaus bestehender sowie zusätzlicher Massnahmen. Für die 5-Jahres-Periode 2000 - 2004 betrifft dies folgende Massnahmen:
- Grundlagen :
- Vervollständigung der wichtigsten Grundlagenerhebungen sowie Ergänzung im Bezirk Laufen(*))
(*) Ergänzung Reptilien-Inventar Bezirk Laufen: 1998 und 1999 (LRB Nr. 1406 vom 23. April 1998); Ergänzung Wald-Inventar Bezirk Laufen: vorgesehen ab 1999
- Aufbau eines geographischen Informationssystems (GIS)
- Entwicklung einer praktikablen Methode zur Wirkungskontrolle und zur Bestandesüberwachung (Biomonitoring)
- Landschaftsentwicklungskonzept BL
- Renaturierungskonzept Fliessgewässer
- Planung/Bewilligungswesen :
- Revision des Regionalplanes Landschaft und Überführen in die kantonale Richtplanung
- Kommunale Landschaftsplanung: Ergänzung Bezirk Laufen
- Ökologische Optimierung von Bau- und Planungsvorhaben i.w.S. (u.a. Förderung von Natur im Siedlungsgebiet)
- Umsetzung der Ziele und Grundsätze der Raumplanung gemäss Raumplanungs- und Baugesetz
- Landschaftsschutz: Erhalten des Landschaftsbildes; Bezeichnung ökologischer Vorranggebiete; Umsetzung BLN; Prüfung Biosphärenreservate
- Pflege und Unterhalt von Naturobjekten:
- Schutz- und Pflegeplanung
- Betreuung der kantonalen Naturschutzgebiete: Sicherstellung von Pflege und Unterhalt; Aufbau von Aufsicht und Information (u.a. Weihersanierungen)
- Wirkungskontrolle
- Arten- und Biotopschutz:
- Feststellungsverfahren für Naturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung
- Schutz der Objekte von regionaler und nationaler Bedeutung
- Sicherstellen von Pflege und Unterhalt
- Aufwertung von ökologischen Defizitgebieten (ökologischer Ausgleich)
- Renaturieren von Fliessgewässern; Auen-Renaturierung gemäss Renaturierungskonzept zum grossräumigen Biotopverbund
- Artenförderungsprojekte (insb. Reptilien, Amphibien, Vögel)
- Vollzug Bundesinventare (u.a. Inventar der Amphibienlaichgebiete, der Trockenwiesen und -weiden, der Wasservogelschutzgebiete von nationaler Bedeutung)
- Abgeltungsbeiträge:
- Landwirtschaft: Kontinuität gewährleisten; ausbauen in ökologischen Defizitgebieten und für Realisierung Auen-Renaturierungen
- Wald: Einführung und Aufbau (ab 1998)
- Landerwerb/Grundbuchabgeltungen:
- Erwerb wertvoller Objekte durch den Kanton (insb. nationale Inventarobjekte, Standorte für Feuchtbiotope sowie Arrondierungen bestehender kantonaler Naturschutzgebiete)
- Einmalige Abgeltungen für die Anmerkung unbefristeter Schutzmassnahmen im Grundbuch
- Ergänzende Massnahmen:
- Ausbau der Natur- und Landschaftsschutzfachstelle um 1.6 auf 7.0 Vollstellen
- Beiträge zur Förderung des Natur- und Landschaftsschutzes. Finanzielle Beihilfe an Naturschutzprojekte Dritter
- Intensivierung und Konsolidierung der Kontakte zu naturschutz-'externen' Verwaltungsfachstellen ('Katalog flankierender Massnahmen'; vgl. Anhang 2)
- Öffentlichkeitsarbeit: Verstärkung mit dem Ziel, Naturschutz als Ressourcenschutz auch für den Menschen bewusster werden zu lassen. Dabei Suche nach und Nutzung von neuen PR-Wegen und -partnern
- Realisierung weiterer, auch unkonventioneller Anreize zur Naturförderung (z.B. Nutzungsbonus bei besonders naturschonender oder -fördernder Bauweise; steuerrechtliche Anreize o.ä.)