1999-148_3.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-148 vom 29. Juni 1999


Änderung des Konkordats betreffend Technikum für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





3. Von der Ingenieurschule zur Hochschule

3.1 Auflagen des Bundes

In den Jahren 1995 und 1996 erliess der Bund das Fachhochschulgesetz und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Die bisherigen Ingenieurschulen sowie weitere Institute, die ihr Angebot auf eine höhere Ebene führen wollten, mussten beim Bund die Anerkennung als Fachhochschule beantragen. Am 2. März 1998 verfügte der Bundesrat bezüglich der Hochschule Wädenswil (HSW):
- Die HSW ist bis spätestens 2000 in die Fachhochschule Zürich zu integrieren.
- Die HSW fusioniert bis spätestens 2000 mit dem Zentrum für Kaderausbildung Zürich.
- Die Studiengänge Lebensmitteltechnologie und Obst-, Wein- und Gartenbau sind ohne Auflagen genehmigt.
- Der Studiengang Biotechnologie in Wädenswil ist bis 2000 mit dem Studiengang Chemie an der Zürcher Hochschule Winterthur zu koordinieren.
- Der Studiengang Oenologie ist bis 2003 in Changins zu konzentrieren.


3.2 Die Zürcher Fachhochschule
Die Zürcher Fachhochschule ist ein Zusammenschluss verschiedener bestehender Bildungsinstitute im Kanton Zürich. Der Bundesrat verknüpfte die Genehmigung der Fachhochschule mit verschiedenen Auflagen; er verlangte insbesondere die Fusionierung verschiedener Schulen und die Koordination von Studiengängen. Die Zürcher Fachhochschule bietet folgende Studiengänge an:

Die Fachhochschule Zürich ist auf 4 Standorte verteilt: 2 x Zürich, Winterthur und Wädenswil.

Die Hochschule Wädenswil schloss mit der Fachhochschule Zürich einen Angliederungsvertrag ab, der vom Konkordatsrat am 5. Februar 1999 genehmigt wurde. Die Hochschule Wädenswil stimmt die Entwicklungs- und Finanzplanung auf die Fachhochschule ab und nimmt Einsitz in die Gremien der Fachhochschule. Im Übrigen ist sie in den Entscheiden unabhängig. Die bisherige Finanzierung bleibt bestehen (Konkordatsträger, Bund, Dritte).

3.3 Zentrum für Kaderausbildung
Das Zentrum für Kaderausbildung in Zürich (ZKZ) ist bisher vom Gemeinnützigen Frauenverein getragen worden. Es bildet Fachpersonen in Oekotrophologie, also in der Wissenschaft von Ernährung und Haushalt aus. Als Folge der bundesrätlichen Vorgabe erarbeiteten die beiden Schulen unter Leitung der Bildungsdirektion des Kantons Zürich einen Fusionsvertrag. Er sieht vor:
- Der Studiengang Oekotrophologie wird nach Wädenswil verlegt und vom Konkordat getragen.
- Die Synergien zwischen der Lebensmitteltechnologie und der Oekotrophologie sollen ausgenutzt werden.
- Es soll ein nationales Kompetenznetzwerk im Bereich Lebensmittel und Oekotrophologie angestrebt werden, um Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Dienstleistungen bearbeiten zu können.
- Die Kosten sollen dank höherer Zahl der Studierenden gesenkt werden.

3.4 Koordination Biotechnologie und Chemie
Um die Zusammenarbeit und die Arbeitsteilung zwischen den Studiengängen Biotechnologie in Wädenswil und Chemie in Winterthur zu verbessern, setzten die Leiter der Schulen eine externe neutrale Expertengruppe ein. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen.

3.5 Studiengang Oenologie
Die Ausbildung in der Weinbereitung konnte in Wädenswil mangels Studierenden nur alle 2 Jahre durchgeführt werden. Deshalb verlangte der Bundesrat die Zusammenlegung der Ausbildung in Changins bei Nyon ab 2004.

3.6 Forschung und Entwicklung
Das Fachhochschulgesetz verlangt von den Schulen eine Erweiterung des Leistungsauftrages um den Bereich Forschung und Entwicklung sowie Weiterbildung. Bezüglich Forschung und Entwicklung sind in Wädenswil Vorarbeiten geleistet worden.


Fortsetzung


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