1999-123_3.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-123 vom 15. Juni 1999


Änderung des Dekretes zum Schulgesetz für die kantonale Umsetzung des schweizerischen Maturitäts-Anerkennungsreglementes (MAR) an den Gymnasien


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





2. Ziele für die kantonale Umsetzung des MAR

Aufbauend auf der Gymnasialreform von 1992 und mit der Gewichtung der neu formulierten Bildungsziele soll das neue MAR kantonal umgesetzt werden. Im Sinne des MAR soll das Wahlangebot zugunsten der Schülerinnen und Schüler ausgebaut werden. An der dezentralen Führung der Wahlangebote zur Förderung gemischter Wissenskulturen an den einzelnen Schulen soll, soweit als finanziell vertretbar, festgehalten werden.


3. Ergebnisse der Vernehmlassung

Der Entwurf von Vorgaben und die Stundentafeln für die Umsetzung des Maturitätsanerkennungsreglementes an der Sekundarstufe I und am dreieinhalbjährigen Gymnasium sind zusammen mit Vorgaben für die Sekundarstufe I mit Schreiben vom 23. Juni 1998 und mit Frist bis 22. Oktober 1998 einer Vernehmlassung unterzogen worden.
Der Vorschlag zur kantonalen Umsetzung des MAR ist in der Vernehmlassung insgesamt unterstützt worden. Vorbehalte hinsichtlich der pädagogisch-didaktischen Umsetzung sind von der SP und hinsichtlich der Ausbildungsdauer bis zur Matur von der FDP vorgebracht worden. Die meisten Stellungnahmen befassen sich mit den Stundendotationen der einzelnen Fächer und dem Wahlangebot. Die Ergebnisse der Vernehmlassung sind im Bericht der Rektorenkonferenz der Gymnasien «Auswertung der Vernehmlassung zur Sekundarstufe II» vom 15. Dezember 1998 sowie im Auswertungsbericht der Pädagogischen Arbeitsstelle vom 11. Dezember 1998 zur gesamten Vernehmlassung zusammengefasst.
Der Erziehungsrat hat über die Ergebnisse der Vernehmlassung beraten und am 21. April 1999, unter Vorbehalt der entsprechenden Änderung des Dekretes und der Kreditgenehmigung durch den Landrat, die neuen Stundentafeln für das Gymnasium auf Schuljahr 2000/2001 in Kraft gesetzt.



Fortsetzung


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