1999-123_4.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-123 vom 15. Juni 1999
Änderung des Dekretes zum Schulgesetz für die kantonale Umsetzung des schweizerischen Maturitäts-Anerkennungsreglementes (MAR) an den Gymnasien
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
4. Erläuterungen zum Entwurf der Änderung des Dekrets
§ 21 Maturitätslehrgänge und Diplomtypen
Absätze 1 und 2
Im Vergleich zu den heute angebotenen fünf eidgenössischen Maturitätstypen A, B, C, D und E sowie dem kantonalen Maturitätstypus M vergrössern sich mit der Einführung des MAR die Wahlmöglichkeiten am Gymnasium auf insgesamt 11 Schwerpunktfächer. Der Ausbau des Wahlangebotes für die bessere Berücksichtigung der Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler ist denn auch ein Ziel des neuen MAR, wobei den gemeinsamen Grundlagenfächern ein hoher Stellenwert zukommt.
Der Kanton Basel-Landschaft hat bereits bisher mit der Führung möglichst aller Maturitätstypen an allen Gymnasien eine Tradition der gemischten Wissenskulturen geschaffen. Auch die neuen Schwerpunktfächer sollen möglichst an allen Schulen oder zumindest an benachbarten Schulen geführt werden.
11 Schwerpunktfächer werden angeboten, die Bildung eines entsprechenden Kurses wird aber an die Mindestzahl von 4 Schülerinnen und Schülern gebunden. Dadurch sollen auch weniger stark nachgefragte Schwerpunktfächer zumindest an einer von zwei benachbarten Schulen unterrichtet werden können. Die Bereitstellung eines differenzierten Wahlangebotes in den Schwerpunktfächern hat allerdings zur Folge, dass die Wahl eines Schwerpunktfaches den Schulort bestimmen kann.
Das Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein hat im Vergleich zu den vier kantonalen Gymnasien wenig Schülerinnen und Schüler. Deshalb können nicht alle Schwerpunktfächer angeboten werden. Verzichtet wird auf die Führung der Schwerpunktfächer Französisch, Russisch und Musik. Bei der Bildung der Klassen und beim Angebot von Schwerpunktfächern wird das Regionale Gymnasium in den Baselbieter Gymnasialverbund und die entsprechende Zuteilung von Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern an Nachbargymnasien einbezogen, so dass eine Optimierung der Klassen- und Kursbildung erreicht werden kann.
Auf eine grundsätzlich wünschbare Einführung eines Angebots für eine zweisprachige Maturität gemäss § 18 des MAR wird gegenwärtig verzichtet. Die inzwischen von der Schweizerischen Maturitätskommission aufgestellten Kriterien für die Gestaltung dieses Angebots sind zu bestimmend. Die zweisprachige Maturität müsste in speziellen Klassenzügen vorbereitet werden. Immerhin soll bei günstigen Voraussetzungen der Fachunterricht auch in einer Fremdsprache erteilt werden, so dass die Gymnasien Erfahrungen mit dieser vielversprechenden Form des Fremdsprachenunterrichts sammeln können.
Für die Schülerinnen und Schüler steht somit beim Übertritt von der progymnasialen Abteilung der Sekundarschule ans Gymnasium die Wahl folgender Schwerpunktfächer offen:
- Aus dem Typus B (Latein): Griechisch, Latein, Spanisch, Russisch, Bildnerisches Gestalten, Musik;
- Aus dem Typus C (Mathematik/Angewandte Mathematik und Wirtschaftskunde): Physik und Anwendungen der Mathematik, Biologie und Chemie, Wirtschaft und Recht, Bildnerisches Gestalten, Musik;
- Aus dem Typus D (Italienisch und Wirtschaftskunde): Italienisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Wirtschaft und Recht, Bildnerisches Gestalten, Musik.
Absatz 3
Mit den neu schweizerisch anerkannten Schwerpunktfächern Bildnerisches Gestalten und Musik kann bzw. muss auf das Angebot eines nur kantonal anerkannten Maturitätstypus M verzichtet werden. Bildnerisches Gestalten und Musik sind im Absatz 1 integriert.
Die beiden bestehenden kantonalen Diplommittelschulen von zwei- bzw. dreijähriger Dauer werden neu im Absatz 3 zusammengefasst. Diese Änderung hat nur redaktionellen Charakter.
5. Kosten
Mehrkosten werden ausgelöst durch die Führung eines differenzierten Angebots an Schwerpunktfächern (z. T. zwei Kurse mit Schwerpunktfächern pro Klasse), die insgesamt leicht höhere Dotation des Halbklassenunterrichts (5 statt wie bisher 3,5 bis 6,5 Lektionen) und die Entschädigung der Betreuung der Maturaarbeit. Minderkosten ergeben sich durch den Wegfall der bisher angebotenen Zuwahlfächer, die Reduktion der bereits eingeführten Wahlkurse von derzeit maximal 9 auf neu 6 Lektionen und das insgesamt etwas kleinere Total der Pflichtlektionen für die Schülerinnen und Schüler. Die Kostenschätzung für die Umsetzung des MAR an den Gymnasien hat ergeben, dass die Unterrichtskosten um weniger als 1% zunehmen werden.
Allerdings bestehen zwei Unsicherheiten: Erstens sind Kostensteigerungen im Vergleich zum heutigen Typus M möglich, wenn viel mehr Schülerinnen und Schüler das Schwerpunktfach Musik mit Instrumentalunterricht wählen. Aufgrund des Einzelunterrichts ist der Typus M bzw. das Schwerpunktfach Musik deutlich teurer als die übrigen Wahlangebote. Im Vergleich zum nur kantonal anerkannten Typus M wird das Schwerpunktfach Musik nun schweizerisch anerkannt, was allenfalls zu einer Vergrösserung des Schüleranteils führen könnte. Zweitens kann das Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler ungünstige Kursbildungen in den Schwerpunktfächern erforderlich machen. Nicht abgeschätzt werden kann insbesondere, ob die gemäss MAR vorgenommene Auftrennung des Typus C in die Schwerpunktfächer «Physik und Anwendungen der Mathematik» und «Biologie und Chemie» dazu führt, dass Klassen mit beiden Schwerpunktfächern und entsprechend getrenntem Kursunterricht geführt werden müssen, was im Vergleich zu Klassen mit gleichem Schwerpunktfach zu Mehrkosten führt.
Die Kosten für die Umsetzung des MAR an den Gymnasien werden dem Landrat im Rahmen des jährlichen Voranschlags beantragt.
C. Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Änderung des Dekretes zum Schulgesetz gemäss Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 15. Juni 1999
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin