1999-123_1.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-123 vom 15. Juni 1999


Änderung des Dekretes zum Schulgesetz für die kantonale Umsetzung des schweizerischen Maturitäts-Anerkennungsreglementes (MAR) an den Gymnasien


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





A. Zusammenfassung

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat in Verbindung mit dem Bundesrat am 16. Januar 1995 bzw. am 15. Februar 1995 das neue Maturitäts-Anerkennungsreglement (MAR) (1) in Kraft gesetzt. Für die Gymnasien des Kantons Basel-Landschaft musste zuerst die Frage der Schuldauer entschieden werden. Am 19. März 1998 beschloss der Landrat einerseits, auf eine Teilrevision des Schulgesetzes zur Verkürzung der Ausbildungszeit bis zur Matur nicht einzutreten und andererseits die nichtformulierte Initiative «für eine Maturität ohne Qualitätsabbau», welche eine Verlängerung der Ausbildungsdauer am Gymnasium von 3 1/2 auf 4 Jahre vorsah, abzulehnen. Aufgrund dieses Entscheides und des Rückzugs der Initiative durch das Initiativkomitee am 3. Juni 1998 konnte die kantonale Umsetzung des MAR für die progymnasiale Abteilung der Sekundarschule und für das 3 1/2 Jahre dauernde Gymnasium vorbereitet werden. Die progymnasiale Abteilung der Sekundarschule sollte aber nicht isoliert verändert werden, sondern in den Rahmen der Weiterentwicklung der Sekundarstufe I als gesamte Bildungsstufe gestellt werden.

Nach Abschluss der Vernehmlassung über den Entwurf von Vorgaben und Stundentafeln für die Sekundarstufe I und den gymnasialen Bildungsgang entschied die Erziehungs- und Kulturdirektion, die Umsetzung des MAR auf der Basis der heutigen progymnasialen Abteilung der Sekundarschule am Gymnasium (10-13. Schuljahr) vorzubereiten. Mit der Gymnasialreform von 1992 bestehen gute Voraussetzungen, um die Umsetzung des MAR als weiterführenden Schritt der Entwicklung der Gymnasien zu gestalten.
Der Regierungsrat beantragt, an den Gymnasien mit Ausnahme von «Philosophie/ Pädagogik/Psychologie» alle Schwerpunktfächer des neuen MAR anzubieten. Der Erziehungsrat hat am 21. April 1999 die neue Stundentafel für die kantonale Umsetzung des MAR unter Vorbehalt der entsprechenden Änderung des Dekretes und der Kreditgenehmigung durch den Landrat auf Schuljahr 2000/2001 in Kraft gesetzt. Kostenberechnungen haben ergeben, dass das MAR an den Baselbieter Gymnasien insgesamt - vorbehältlich nicht kalkulierbarer Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Wahl von Schwerpunktfächern und der Kurs- und Klassenbildung - mit Zusatzkosten von unter 1 % umgesetzt werden kann.

Fortsetzung


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Fussnoten:


1. GS 32.223; SGS 6495