Vorlage 1998-213: Universitäts-Kinderspital beider Basel
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-213 vom 27. Oktober 1998
Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)
Genehmigung von Globalbeiträgen für die Jahre 1999 und 2000; Genehmigung eines Kredites zur Finanzierung der einmaligen Ueberführungskosten für das Jahr 1999 (Partnerschaftliches Geschäft)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
4 Globalbeiträge für die Jahre 1999 und 2000
41 Finanzierung des UKBB
Der Gesamtaufwand des UKBB beläuft sich gemäss Budgetgrundlage 1999/2000 (vgl. Beilage zur Leistungsvereinbarung) auf rund 81.3 Mio. Franken. 73 Prozent oder rund 59.2 Mio. Franken entfallen auf die Personalkosten; die restlichen rund 22.2 Mio. Franken (27 Prozent) ergeben sich als Summe der Sachkosten. Unberücksichtigt sind in diesen Zahlen die einmaligen Ueberführungskosten, auf die wir in einem separaten Abschnitt eingehen (vgl. Ausführungen unter Ziffer 4.7).
In der vorliegenden Budgetgrundlage sind im Sinne einer Vollkostenrechnung auch die Immobilienkosten enthalten. Die aktuell genutzten Liegenschaften an beiden Standorten verbleiben im Verwaltungsvermögen des jeweiligen Kantons, gewidmet wie bisher für die Zwecke des Kinderspitals. Dem UKBB werden im Jahre 1999 Mietkosten im Ausmass von rund 2.3 Mio. Franken für diese Liegenschaften in Rechnung gestellt. Für die Folgejahre wird sich dieser Wert durch die vorzunehmenden baulichen Investitionen insbesondere am Standort Bruderholz etwas erhöhen. Der Finanzierungsbedarf zulasten der beiden Trägerkantone erhöht sich durch die Verrechnung der Mietkosten nicht, da im Ausmass der zu finanzierenden Mietkosten bei den Kantonen auch entsprechende Erträge anfallen werden. Auf diese Zusammenhänge sind wir bereits in der Parlamentsvorlage vom Februar 1998 vertieft eingegangen.
Wie in nachfolgender Übersicht dargestellt, erfolgt die Finanzierung - wiederum von den einmaligen Ueberführungskosten im Jahre 1999 abgesehen - über folgende Hauptelemente:
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Zahlen gemäss Budget 1999/2000 (in Mio. Franken) |
| Tarifeinnahmen und übrige Erträge | 44.88 |
| Abgeltung für die klinische Lehre und Forschung | 12.80 |
| Abgeltung für die stationäre Versorgung BL/BS | 16.65 |
| Abgeltung der übrigen Dienstleistungen | 7.00 |
| Total | 81.33 |
An dieser Stelle kann generell erwähnt werden, dass vom in der Parlamentsvorlage vom Februar 1998 detailliert beschriebenen Finanzierungskonzept für das UKBB nicht mehr abgewichen wurde. Das
dreigliedrige Abgeltungssystem
mit differenzierten Globalbeitrags-Elementen besteht im einzelnen aus
- einer separaten Abgeltung für die klinische Lehre, Weiterbildung und Forschung
(Globalbeiträge für die klinische Lehre und Forschung)
- Beitragsleistungen für die stationäre Behandlung von allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten je aus dem eigenen Kanton
(Abgeltung für die stationäre Versorgung BL/BS)
- Globalbeitrag im Sinne eines ex ante definierten „Defizitanteils" für nicht kostendeckende Betriebsteile
(Globalbeitrag für übrige Betriebsteile, gemeinwirtschaftliche Leistungen)
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Tarifeinnahmen und übrige Erträge
Im Verlaufe des ersten Halbjahres 1998 ist mit dem Kantonalverband Basellandschaftlicher Krankenversicherer und dem Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer gemeinsam ein neuer Tarifvertrag für das UKBB verhandelt worden. Ein wichtiges Ziel des UKBB besteht bekanntlich darin, die Patienten-Ströme aufgrund fachlicher Ueberlegungen lenken zu können, und zwar unabhängig von Auswirkungen unterschiedlicher Tarifsysteme oder verschiedener Hoheitsgebiete. Auf dieser Grundlage wird nun bezüglich der Kindermedizin innerhalb der beiden Trägerkantone des UKBB eine vollständige Freizügigkeit geschaffen. Das UKBB ist somit für beide Basel gleichsam ein innerkantonales Spital, dessen zwei Standort-"Filialen" für die Wohnbevölkerung der beiden Kantone ohne Einschränkung offen stehen. Damit wird ein Anliegen erfüllt, das für Patientinnen und Patienten wie auch die Versicherer zentral ist.
Parallel zur Einführung dieser vollen Freizügigkeit sind mit den Versicherern eine harmonisierte Tarifstruktur sowie harmonisierte Tarife für beide universitäre Standorte unabhängig von der Herkunft der Patientinnen und Patienten vereinbart worden (gleiche Leistung, gleiche Leistungsabgeltung in BL und BS). Der neue Tarifvertrag wurde auf zwei Jahre abgeschlossen. Dies hat sich aufgedrängt, da zumindest eine abgeschlossene Jahresrechnung der neuen Institution UKBB für die Neuverhandlungen vorliegen sollte. Weitere Vertragsverhandlungen - insbesondere jene mit der Medizinaltarifkommission (MTK) für den Unfall- und Invalidenversicherungsbereich - sind derzeit noch im Gang. Insgesamt lässt sich feststellen, dass das UKBB bei den Versicherern auf ein gutes Echo gestossen ist. Die Verhandlungen gestalteten sich hart aber fair.
Gesamthaft über alle Leistungsbereiche können die Tarifeinnahmen auf rund 43.4 Mio. Franken veranschlagt werden. Zusammen mit den übrigen Erträgen und ohne Berücksichtigung der Abgeltungsbeiträge der beiden Trägerkantone und des Bundes ergeben sich Gesamteinnahmen von 44.9 Mio. Franken, was einem Deckungsgrad von rund 55 % entspricht.
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Globalbeiträge für die klinische Lehre und Forschung
Beim Globalbeitrag für die klinische Lehre, Weiterbildung und Forschung (L+F) haben die beiden Trägerkantone eine
paritätische Finanzierung
der nicht durch Drittmittel gedeckten Kosten vereinbart. Die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Lehr- und Forschungsaktivitäten des UKBB mit zwei gleichwertigen (universitären) Standorten werden somit je hälftig eingebracht. Zudem wird der Gesamtbeitrag der Kantone für die ersten beiden Betriebsjahre des UKBB auf dem Stand 1996 plafoniert. Der durch den Kanton Basel-Landschaft über den
Universitätsvertrag
bereits heute geleistete Beitrag im Ausmass von 1.1 Mio. Franken wird im Rahmen der Gesamtbetrachtung als feste Tranche angerechnet. Im einzelnen resultieren folgende Beitragsleistungen:
| Gesamtaufwand L+F | 12.8 Mio. Franken |
| abzüglich Drittmittel (Bund) | - 2.2 Mio. Franken |
| Finanzierungsbedarf für Trägerkantone | 10.6 Mio. Franken |
| Beitrag Basel-Stadt | 5.3 Mio. Franken |
| Beitrag Basel-Landschaft | 4.2 Mio. Franken |
| Beitrag Basel-Landschaft (via Univertrag) | 1.1 Mio. Franken |
| Total BS + BL | 10.6 Mio. Franken |