Vorlage 1998-213: Universitäts-Kinderspital beider Basel
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-213 vom 27. Oktober 1998
Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)
Genehmigung von Globalbeiträgen für die Jahre 1999 und 2000; Genehmigung eines Kredites zur Finanzierung der einmaligen Ueberführungskosten für das Jahr 1999 (Partnerschaftliches Geschäft)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
44 Abgeltung für die stationäre Versorgung BL/BS
Das ausgearbeitete Abgeltungssystem im stationären Dienstleistungsbereich wurde in der Parlamentsvorlage vom Februar 1998 ebenfalls bereits eingehend beschrieben. Die wichtigsten Punkte seien hier wiederholt: Im Gegensatz beispielsweise zu den festen Globalbeiträgen für die klinische L+F wird hier bei der Leistungsabgeltung durch die beiden Trägerkantone BL und BS auf effektive Werte abgestellt. D. h. die beiden Trägerkantone gelten dem UKBB die ungedeckten Kosten aus der Spitalbehandlung der Patientinnen und Patienten aus dem jeweils eigenen Kanton ab. Dabei wird auf die erbrachten Pflegetage in der Allgemeinen Abteilung abgestellt. Das Abgeltungssystem basiert auf einem im Rahmen der Leistungsvereinbarung vorweg definierten Pflegetagspreis (Bruttowert). Der von den Kantonen zu leistende Beitrag resultiert sodann als Differenz zwischen diesem vereinbartem Bruttowert und den Leistungen der Kranken- bzw. Unfallversicherer . Mit dieser Regelung können die beiden Verhandlungsebenen klar auseinandergehalten werden, welche das duale Finanzierungssystem des KVG für die stationären Dienstleistungen vorsieht:
a) Bruttowert: zwischen den Trägerkantonen und dem UKBB vereinbarter Preis pro Pflegetag
b) Tarife: zwischen dem UKBB und den Versicherern unter Beizug der Trägerkantone vereinbarte Tarife
c) Kantonsbeitrag: Nettowert als Differenz (a) - (b)
Diese Abgeltungsform schafft ähnliche Anreizstrukturen wie ein Globalbeitrag, hat aber den Vorteil, dass beim Ausmass der verrechenbaren Leistungen auf effektive Werte abgestellt wird. Der Abgeltungsbetrag wird gestützt auf die effektiven Zahlenwerte (Pflegetage, Finanzierungsanteil der Versicherer) somit erst im Nachhinein definitiv ermittelt. Die Pflegetagszahlen allgemeinversicherter Patientinnen und Patienten aus den beiden Basel für das Jahr 1996 ergeben die folgenden Proportionen: Anteil Basel-Stadt ca. 40%, Anteil Basel-Landschaft rund 60%. Unter Berücksichtigung aller Faktoren kann für die Beitragsperiode 1999/2000 von folgenden jährlichen Werten ausgegangen werden:
| Beitrag Basel-Landschaft | ca. 10.00 Mio. Franken |
| Beitrag Basel-Stadt | ca. 6.65 Mio. Franken |
| Gesamtabgeltung UKBB für bezogene stationäre Leistungen | ca. 16.65 Mio. Franken |
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Globalbeitrag für übrige Betriebsteile, gemeinwirtschaftliche Leistungen
Aufgrund der aktuellen und auch in naher Zukunft geltenden Rahmenbedingungen sind unabhängig von der oben erwähnten Abgeltungen durch die beiden Basel nicht alle Angebotsbereiche des UKBB kostendeckend zu betreiben. Für diese nicht gedeckten Aufwendungen, die sich insbesondere auch aus den gemeinwirtschaftlichen Leistungen des UKBB als Notfall- und Zentrumsspital ergeben, leisten die beiden Trägerkantone BL und BS für die Beitragsperiode 1999/2000 einen Globalbeitrag im Ausmass von jährlich 7 Mio. Franken.
Dieser ex ante definierte „Globalbeitrag für übrige Leistungen" wird
durch die beiden Trägerkantone
wiederum
paritätisch
finanziert:
| Beitrag Basel-Stadt | 3.5 Mio. Franken |
| Beitrag Basel-Landschaft | 3.5 Mio. Franken |
| Gesamtabgeltung UKBB für übrige Betriebsteile | 7.0 Mio. Franken |
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Leistungsabgeltung durch die Trägerkantone BL und BS im Überblick
Zusammenfassend ergeben sich folgende konsolidierte Zahlenwerte für die Beitragsleistungen der Trägerkantone an das UKBB pro 1999 und, mit Ausnahme der Mietzinseinnahmen, die sich verändern werden, pro 2000 (Angaben in Mio. Franken):
| |
Zahlenwerte gemäss vorliegender Leistungsvereinbarung (gerundet) | Zahlenwerte gemäss Parlamentsvorlage vom Februar 1998 | ||||
| BS | BL | Gesamttotal | BS | BL | Gesamttotal | |
| Abgeltung für den stationären Dienstleistungsbereich | 6.7 | 10.0 | 16.7 | 7.3 | 10.8 | 18.1 |
| Globalbeiträge für L + F | 5.3 | 5.3 | 10.6 | 5.3 | 5.3 | 10.6 |
| Globalbeitrag für übrige Betriebsteile | 3.5 | 3.5 | 7.0 | 3.5 | 3.5 | 7.0 |
| Mietzinseinnahmen | - 1.0 | - 1.3 | - 2.3 | - 1.0 | - 1.3 | - 2.3 |
| Gesamttotal | 14.5 | 17.5 | 32.0 | 15.1 | 18.3 | 33.4 |
Hierzu sind folgende ergänzende Bemerkungen anzubringen:
- In obigen Angaben nicht berücksichtigt sind wiederum die einmaligen Ueberführungskosten für das Jahr 1999, auf die wir in einem separaten Abschnitt eingehen (vgl. Ausführungen unter Ziffer 4.7).
- Wie bereits an früherer Stelle erwähnt, sind in obigen Zahlen die Immobilienkosten (Mietkosten des UKBB) mitberücksichtigt. Bei den Trägerkantonen resultieren entsprechende Mietzinseinnahmen, weshalb sich die effektive Belastung für die Kantone BL und BS in diesem Ausmass reduziert (Für 1999: BS rund 1 Mio. Franken, BL rund 1.3 Mio. Franken). Wie ebenfalls bereits erwähnt, werden sich diese Beträge im Zuge der Investitionstätigkeiten im Jahre 1999 auf das Jahr 2000 hin erhöhen. Die Mehrbelastung für das UKBB ist im Rahmen des vorliegenden Budgets 1999/2000 im Bereich der Anlagenutzungskosten berücksichtigt.
- Der in der Parlamentvorlage vom Februar 1998 ausgewiesene Betrag von max. 1.3 Mio. Franken (allfällige Mehrkosten infolge des neu zu regelnden Leistungseinkaufs des UKBB beim Kantonsspital Bruderholz) ist in obiger Zusammenstellung nicht mehr berücksichtigt, da keine entsprechenden Mehrbelastungen über die bereits im Budget enthaltenen ordentlichen Kosten hinaus resultieren.
Gesamthaft gesehen können die bereits in der Parlamentsvorlage vom Februar 1998 auf der Basis des Rohbudgets detailliert angegebenen finanziellen Zielvorgaben für die Globalbeiträge im Rahmen der nun vorliegenden definitiven Budgetierung und Beitragsgewährung eingehalten werden. Im Bereich der Abgeltung der stationären Dienstleistungen konnte die finanzielle Belastung der Trägerkantone im Vergleich zur Rohbudgetfassung sogar noch etwas reduziert werden. Das in der Vorlage vom Februar 1998 ausgewiesene Synergiepotential, d.h. die anvisierten jährlichen Einsparungseffekte können im Rahmen dieser Kreditvorlage daher vollumfänglich realisiert werden. Auf den Umstand, dass dieser Einsparungseffekt im Ausmass der zu finanzierenden einmaligen Ueberführungskosten im Jahre 1999 geschmälert wird, wurde bereits mehrfach hingewiesen.
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Einmalige Ueberführungskosten im Jahre 1999
Für die einmaligen Überführungskosten im Jahre 1999, die sich insbesondere aus der Anschaffung für Geräte und Infrastruktur, den notwendigen Massnahmen im Netzwerk- und Informatikbereich (insgesamt rund 2,8 Millionen Franken) und den Personalkosten im Zusammenhang mit der Überführung und gestaffelten Stellenreduktion (ebenfalls rund 2 Millionen Franken) ergeben, resultiert ein Finanzierungsbedarf im Ausmass von gesamthaft 4.8 Mio. Franken.
Der Maximalkredit wird von den beiden Trägerkantonen BL und BS je zur Hälfte finanziert. Der entsprechende Ausgabenbeschluss ist gestützt auf die Uebergangsbestimmung zur Aenderung der beiden Spitalgesetze
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vom fakultativen Referendum ausgenommen. Das UKBB hat über die einzelnen Positionen detaillierte Abrechnungen und über die gesamten Überführungskosten 1999 eine Schlussabrechnung vorzulegen. Die Auszahlung der Kreditsumme erfolgt auf der Basis dieser von den kantonalen Stellen geprüften Teilabrechnungen bzw. Schlussabrechnung.
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Antrag
Dem Landrat wird beantragt, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.
Liestal, den 27. Oktober 1998
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Tschopp
Der Landschreiber: Mundschin
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Fussnoten:
1
.) Spitalgesetz BS, Aenderung vom 3. Juni 1998, Spitalgesetz BL, Aenderung vom 11. Juni 1998