Vorlage 1998-210: Sanierung und Ausbau Kaserne Liestal; Vorprojektvorlage



1. Zusammenfassung

Gemäss Entscheid des eidg. Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) vom Mai 1997 wird der Waffenplatz Liestal ab 1.1.1998 zum Kompetenz- und Ausbildungszentrum für die Territorialinfanterie (Ter Inf RS).


Damit erfolgte eine klare Trennung in eine Kampfinfanterie und eine Schutzinfanterie, und damit ist das Heer in der Ausbildung von einer gemischten zu einer spezialisierten Infanterie übergegangen.


Die Armee verfügt über 39 Waffenplätze in 18 Kantonen. In allen bevölkerungsreichen Kanto-nen oder Agglomerationen befindet sich zumindest ein Waffenplatz.
Für die Verteilung und die Belegung von Waffenplätzen können generell nicht allein kosten-mässige Ueberlegungen entscheidend sein.
Übergeordnete staatspolitische und föderalistische Gründe sind ebenso ausschlaggebend dafür, dass nördlich des Juras im Raum der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft der kantonale Waffenplatz Liestal erhalten bleiben soll.


In Zusammenarbeit mit Generalstab (GST) und Bundesamt für Betriebe des Heeres (BABHE) wurde der Bedürfnisnachweis, das Raumprogramm und die Planungsgrundlagen für die Sanierung und den Ausbau der Kaserne Liestal erarbeitet.


Um verschiedene Lösungsmöglichkeiten für diese anspruchsvolle Planungsaufgabe prüfen zu können, entschied sich der Regierungsrat im Dezember 1997 für die Durchführung eines anonymen Projektwettbewerbes auf Einladung in der ersten Hälfte des Jahres 1998, mit zwölf teilnehmenden Planungsteams.


In den Jahren 1861/62 erstellte der Kanton am jetzigen Standort die damals neue Kaserne. Diese Anlage wurde 1904 durch die Stadt Liestal mit dem Bau einer Militärhalle ergänzt. In den Jahren 1951 bis 1953 erfolgte der Umbau und die Erweiterung des Hauptgebäudes der Kasernenanlage.


Die Anlagen und Einrichtungen des Hauptgebäudes wurden in den letzten Jahren systematisch erneuert und modernisiert.


Bei den übrigen Bauten, die erhebliche funktionale und bauliche Mängel aufweisen - ausser dem Kantinengebäude -, wurden nur noch die notwendigsten Instandhaltungsarbeiten und minimale Modernisierungen vorgenommen im Hinblick, dass im Zuge der Armeereform ein neues Baukonzept für die Kasernenanlage erarbeitet werden muss.


Das in dieser Vorlage vorgestellte Sanierungs- und Ausbaukonzept sieht vor, die erhaltens- und schützenswerten Bauten umzubauen und an die neue Nutzung anzupassen, die funktional unzweckmässigen und eher in einem schlechten Zustand sich befindenden Bauten abzubrechen und durch Neubauten zu ersetzen.


Die bestehenden Bauten sollen auf der Basis der Eignung und Unterschiedlichkeit der Gebäu-detypen umgenutzt und angepasst werden.
So bleiben in den Obergeschossen des Hauptgebäudes die vorhandenen Nutzungen erhalten. Im Erdgeschoss werden Räume für das Kommando, die Rekrutierung und das Dienstpersonal eingebaut.


Das bestehende Kantinengebäude wird zu einem Freizeitzentrum für Truppe und Kader umgebaut, bleibt gleichzeitig ein für Dritte zugängliches Restaurant und damit das Bindeglied zwischen Oeffentlichkeit und Rekrutenschule.


Ein neues Dienstgebäude mit Magazinen, Schulungs-, Speise- und Unterkunftsräumen wird rechtwinklig zum bestehenden Kasernenbau angeordnet und bildet, unter geschickter Nutzung der Topographie, mit dem neu zu erstellenden Sockelbau für Magazine eine hofartige Verbindung zum bestehenden Kantinengebäude mit Freizeitzentrum.


Der Bau einer Dreifachsporthalle (Mehrzweckhalle), die den Abschluss des Areals gegen den Friedhof und nach Norden bildet, soll als erste Etappe mit einer separaten Baukreditvorlage beantragt werden.
Diese Halle ist abgestimmt auf die Bedürfnisse der Truppe und bildet einen Bestandteil des Gesamtkonzeptes der Kasernenanlage.


Träger des Sanierungs- und Ausbauprojektes ist der Kanton Basel-Landschaft, der Bund beteiligt sich aufgrund einer vertraglichen Regelung mit rund 70 % an den Kosten.


Mit dieser Vorlage soll das Vorprojekt vorgestellt und ein Projektierungskredit für die Sanie-rung und den Ausbau der Kaserne Liestal von Fr. 1 680 000.-- beantragt werden.


Fortsetzung


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