Vorlage 1998-210: Sanierung und Ausbau Kaserne Liestal; Vorprojektvorlage



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7. Kosten und Finanzierung


7.1 Schätzung der Investitionskosten


Die Investitionskosten zur Realisierung des vorgeschlagenen Vorprojektes, wurden geschätzt auf der Basis von Flächenwerten und der Elementmethode nach Baukostenanalyse (± 20 %).


BKP 1 Vorbereitungsarbeiten Fr. 1 500 000.--


BKP 2 Gebäude Fr. 14 500 000.--


BKP 3 Betriebseinrichtungen Fr. 2 300 000.--


BKP 4 Umgebung Fr. 2 600 000.--


BKP 5 Baunebenkosten Fr. 2 100 000.--


BKP 9 Ausstattung Fr. 2 000 000.--


Reserven Fr. 1 000 000.--


Mehrwertsteuer (6,5 %) Fr. 1 600 000.--


Baukostenindex April 1998 Fr. 27 600 000.--


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Die Kosten für einige Instandsetzungsarbeiten an der Bauhülle des bestehenden Hauptge-bäudes sind noch im Rahmen der Projektierung genauer zu definieren und zu berechnen.


7.2 Projektierungskosten


Die Projektierungskosten bis und mit Baukreditvorlage, inkl. Ausarbeitung eines Bauprojektes mit detailliertem Kostenvoranschlag betragen:


Architekt Fr. 785 000.--


Bauingenieur Fr. 190 000.--


Elektroplaner Fr. 45 000.--


HLK-Planer Fr. 50 000.--


Sanitärplaner Fr. 70 000.--


Spezialisten Fr. 35 000.--


Nebenkosten Fr. 75 000.--
Reserve Fr. 70 000.--


Mehrwertsteuer Fr. 80 000.--


Total Projektierungskosten Fr. 1 400 000.--

Kosten Vorprojekt Januar 1990 Ausbau Kaserne Fr. 280 000.--


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Total Projektierungskredit Fr. 1 680 000.--
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Dieser Betrag ist in der Baukostenschätzung enthalten.


Der Projektierungskredit für den Ausbau Kaserne Liestal von Fr. 1 200 000.--, bewilligt durch Landratsbeschluss vom 29. Januar 1990, ist in Folge der Sistierung des damaligen Ausbau-projektes nicht mehr rechtsgültig, weil heute ganz andere Ausbaubedürfnisse vorliegen.


Ebenfalls verfallen gemäss Finanzhaushaltsgesetz vom 18. Juni 1987 bewilligte Verpflichtungs-kredite, die während fünf Jahren nicht beansprucht werden.


Die Planungskosten für die Ausarbeitung der damaligen Vorprojektvorlage 89/169 betreffend Ausbau der Kaserne Liestal im Betrag von Fr. 280 000.-- sind im neu beantragten Projektierungskredit von Fr. 1 680 000.-- eingeschlossen und werden zusammen mit dem noch zu beantragenden Baukredit abgerechnet.


7.3 Verträge mit dem Bund und Beiträge Dritter


Die Benützung des Waffenplatzes Liestal basiert auf einem Vertrag vom 11.05./04.06.1965 mit Nachtrag Nr. 3 vom 09./14.12.1988 und Nachtrag Nr. 4 vom 30.08./08.09.1994. Darin sind u.a. Lage und Ausmass der dem Bund zur Verfügung gestellten Parzellen und Objekte bezeichnet, das Verfügungsrecht umschrieben und die Entschädigungen geregelt. Gleichzeitig besteht eine Grundsatzerklärung zwischen Bund, Kanton und Stadt Liestal betreffend den Infanterie-Waffenplatz Liestal vom 29.03.1988. Die Bestimmungen dieser Grundsatzerklärung bilden Grundlage für die zukünftige Gestaltung des Waffenplatzes Liestal und dessen Betrieb.


Der bestehende Waffenplatzvetrag ist inhaltlich und formell veraltet und muss deshalb erneuert werden. Er soll durch ein aktualisiertes Vetragswerk ersetzt werden, das nach dem Vorbild moderner Waffenplatzverträge gestaltet wird. Im neu abzuschliessenden Waffenplatzvertrag werden die Grundsätze für die Benützung des Waffenplatzes durch den Bund und die entsprechenden finanziellen Abgeltungen festgelegt. Gleichzeitig werden in einem Benützungsvertrag zwischen Kanton und Bund die Details dieser Benützung und Leistungen definiert. Der Restwert der heute bestehenden, alten Kaserne wird durch den Bund weiterhin verzinst und amortisiert.


Der erneuerte Waffenplatzvertrag und der Benützungsvertrag werden durch zwei Sanierungsverträge ergänzt werden. Der Sanierungsvertrag I befasst sich mit dem Bau, der Finanzierung und der Zurverfügungstellung einer Mehrzweckhalle auf dem Waffenplatz Liestal (vgl. die Baukreditvorlage betreffend Neubau Dreifachsporthalle Kaserne Liestal). Der Sanierungsvertrag II wird die Sanierung und den Ausbau der bestehenden Kasernenanlagen bzw. deren Erneuerung und Modernisierung zum Gegenstand haben. Der Bund beteiligt sich an diesen Investitionen mit einem Anteil von 70 % der Anlagekosten ohne Grundstückerwerb.
Sodann wird in der Grundsatzerklärung vom 29. März 1988 zwischen der Eidgenossenschaft, dem Kanton und der Stadt Liestal der Fortbestand des Waffenplatzes Liestal für mindestens 50 Jahre nach der abgeschlossenen Sanierung der Kaserne festgehalten.


7.4 Folgekosten


Gemäss Waffenplatzvertrag verzinst das VBS das Restkapital des Anlagewertes der Kaserne (Stand 1998) von 4,9 Mio. Franken mit 3,25 %. Für die Amortisation wird 1 % des Anlagewertes (Stand 1994) von 5,1 Mio. Franken entschädigt. Sodann wird ein Unterhaltsbeitrag, basierend auf der Brandversicherungssumme (Stand 1994) von 35,4 Mio. Franken mit 1% jährlich abgegolten. Zusätzlich zu diesen festen Beiträgen werden Belegungsentschädigungen für Angehörige der Armee (AdA) und Fahrzeug (Fz) pro Belegungstag entrichtet.


Weil sich der Bund an den Kosten für die Sanierung und den Ausbau der Kaserne inklusive der Dreifachsporthalle mit einem Kostenanteil von rund 70 % (für MZH Kostendach 4,6 Mio. Franken) beteiligen wird, ist ein neuer Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Bund abzuschliessen. Die Verhandlungen mit dem VBS über diesen neuen Waffenplatzvertrag werden zur Zeit geführt und sind voraussichtlich Ende 1998 abschlussreif.


Das VBS sieht vor, die Verzinsung und Amortisation des Restbetrages weiterhin zu über-nehmen und den jährlichen Unterhaltsbeitrag der neuen Brandversicherungssumme anzupassen.


Die untenstehende Gegenüberstellung basiert auf der Annahme, dass der bisherige Gesamt-Anlagewert um 29 Mio. Franken auf 64,4 Mio. Franken (inkl. Dreifachsporthalle) erhöht wird.


bisherige Entschädigung neue Entschädigung


(Budget 1998)


Verzinsung Restkapital Fr. 159'000.00 Fr. 159'000.00


Amortisation Fr. 51'000.00 Fr. 51'000.00


Unterhaltsbeitrag Fr. 354'000.00 Fr. 644'000.00


Belegung Fr. 300'000.00 Fr. 300'000.00


Fr. 864'000.00 Fr. 1'154'000.00


Da wegen den Bauarbeiten voraussichtlich im Jahre 2001 die Kaserne nicht belegt werden kann und die Rekrutenschule ausgesiedelt werden muss in andere Truppenunterkünfte in umliegende Gemeinden, entfallen für diesen Zeitraum die Belegungsentschädigungen.


Periodenkosten aus Investition Kanton (neue Ausgaben)


Um einen Vergleich der Periodenkosten zwischen heute und nach dem Ausbau der Kaserne darstellen zu können, wird anhand einer Schätzung aufgezeigt, welche zusätzlichen jährlichen Kosten anfallen, als Folge einer erhöhten oder geänderten Aufgabenerfüllung.


- Abschreibung (50 Jahre) von Fr. 8.3 Mio Fr. 165 000.--


(nach Abzug Bundesbeitrag)


- Verzinsung (5 % von 0.5 x Investitionskosten Fr. 205 000.--


(nach Abzug Bundesbeitrag)


- Unterhalt Fr. 200 000.--


- Gebäudenebenkosten Fr. 60 000.--


(elektr. Energie, Heizung, Versicherungen)


- Saläre Fr. -.--


Wartung, Reinigung ___________________


zusätzliche Periodenkosten Fr. 630 000.--


Laufende Beiträge Bund


./. Zusätzlicher Unterhaltsbeitrag an Sanierung
und Neubauten durch Bund Fr. 200 000.--


Total jährlich wiederkehrende Folgekosten Fr. 430 000.--


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8 . Parlamentarische Vorstösse


Am 5. September 1996 hat Landrat Emil Schilt mit 10 Mitunterzeichnerinnen/Mitunterzeichnern zur Kaserne Liestal eine Motion Nr. 96/181 eingereicht und vom Regierungsrat eine "klare Absichtserklärung über die Ausbaupläne der Kaserne Liestal und der Zeitabläufe" verlangt. Der Landrat hat in seiner Sitzung vom 23. Januar 1997 die Motion behandelt. Mehrheitlich wurde der Umwandlung der Motion in ein Postulat zugestimmt. Mit grosser Mehrheit wurde das Postulat überwiesen und stehen gelassen.


Der Regierungsrat erachtet mit dieser Vorprojektvorlage den Auftrag als erfüllt und beantragt deshalb, dieses Postulat als erledigt abzuschreiben.


9 . Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 20. Oktober 1998


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mudschin


- Entwurf eines Landratsbeschlusses (gemäss den Angaben der Landeskanzlei und des Finanzhaushaltgesetzes)
- Motion Nr. 96/181


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