Vorlage 1998-144: Bewilligung des Verpflichtungskredites für das Integrale Entsorgungs-System (IES)

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-144 vom 18. August 1998


Bewilligung des Verpflichtungskredites für das Integrale Entsorgungs-System (IES)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen



Landratsbeschluss (Entwurf) II Inhaltsübersicht




1 Überblick

1 Zusammenfassung


Zur Zeit wird der Abfall aus dem Baselbiet in der KVA Basel und in den Deponien Elbisgraben und Liesberg entsorgt. Künftig müssen von Gesetzes wegen alle brennbaren Abfälle in Kehrichtverbrennungsanlagen verbrannt werden. Die Abfallvereinbarung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sieht vor, die brennbaren Abfälle aus unserem Kanton in der städtischen KVA zu entsorgen.


Dies ist für die Gemeinden, welche ihre Abfälle bisher in den Deponien Elbisgraben und Liesberg ablagerten, mit grösseren Transportdistanzen verbunden. Dieser Mehrverkehr soll nach Möglichkeit nicht auf der Strasse, sondern auf der Schiene abgewickelt werden. Bereits 1994 ist die Regierung vom Landrat beauftragt worden, Lösungen für den kombinierten Abfalltransport Schiene/Strasse aufzuzeigen. Auch die Abfallvereinbarung und die Baubewilligung zur städtischen KVA verlangen ebenfalls den Bahntransport .


Heute sind beim Kehrichtfahrzeug Behälter und Fahrzeug eine Einheit. Über längere Distanzen ergeben sich mit diesen Fahrzeugen unwirtschaftliche Transporte. Für mittlere und längere Transportdistanzen sollen mit neuen Fahrzeugen die Funktionen Sammeln und Transport voneinander getrennt werden: Fahrzeug plus separater Container. Mit diesem Integralen Entsorgungs-System (IES) - integral, weil damit Schiene und Strasse ideal verknüpft werden - wird es möglich, an einem in der Nähe des Sammelgebietes liegenden geeigneten Bahnhof den Container auf sogenannten Container-Umladestellen (CUS) auf bereitstehende Eisenbahnwagen zu schieben. Danach stehen Sammelfahrzeuge und Mannschaft sofort wieder für das Sammeln zur Verfügung und vergeuden nicht produktive Zeit mit dem Transport.


Mit diesem Systemwechsel
- kann das Strassennetz in den stadtnahen Gemeinden und in der Stadt Basel von Lastwagen entlastet werden
- ergibt sich eine bessere Energiebilanz (Energieeffizienz der Bahn höher als die der "Strasse")
- reduzieren sich die Luftschadstoffe (weniger Dieselverbrauch)
- verbessert sich die Wirtschaftlichkeit des Sammelns von Abfällen.


Beim Integralen Entsorgungs-System werden für unseren Kanton auf insgesamt 6 Container-Umladestellen in Arlesheim (ABB-Areal), auf den Bahnhöfen Liestal, Pratteln, Sissach, Zwingen sowie Rheinfelden die vollen Container vom Lastwagen auf den Bahnwagen geschoben und per Bahn abtransportiert. Der mit diesem Konzept verwirklichte Bahntransportanteil , bezogen auf alle betrachteten Abfälle und das ganze Einzugsgebiet, beträgt 42 Gewichtsprozent der Abfallmenge . Knapp 50 000 Tonnen Abfall pro Jahr können so mit der Bahn transportiert werden. 1,4 Mio. Tonnenkilometer werden damit von der Strasse auf die Bahn verlagert. Mit der schrittweisen Inbetriebnahme des IES kann nach Evaluation, Beschaffung und Vergabe von Fahrzeugen und Containern auf Mitte des Jahres 2000 gerechnet werden.


Die Investitionen unseres Kantons - 2.3 Mio. Franken im wesentlichen für die IES-Container und die Systemeinführung - sowie die Investitionen der Abfuhrunternehmer - 6.1 Mio. Franken für die IES-Sammelfahrzeuge - werden von Kanton und Abfuhrunternehmern in Form von Kapitaldienstkosten auf die Transportkosten und damit letztlich auf die Sackgebühr umgelegt.


Im einzelnen sieht das wie folgt aus: Die Kosten für das Sammeln des Kehrichts werden - wie heute - von den Gemeinden direkt auf den "Sack" umgelegt. Der Strassentransport der Abfälle von den Agglomerationsgemeinden direkt in die KVA Basel - heute wie in Zukunft - bzw. von den übrigen Gemeinden zur nächsten Container-Umladestelle (CUS), wird ebenfalls von den Gemeinden finanziert und auf den "Sack" umgelegt. Die gesamten Bahntransportkosten von den CUS zur KVA übernimmt andererseits der Kanton und stellt sie zusammen mit den eigentlichen Entsorgungskosten - wie bisher - den Gemeinden in Rechnung, welche diese wiederum abwälzen.


Heute haben die stadtnahen Gemeinden geringere Transportkosten als die Gemeinden an der Peripherie unseres Kantons. Zusätzlich profitieren die Agglomerationsgemeinden von der gemäss Gesetz vorgeschriebenen Mischrechnung für die eigentlichen Entsorgungskosten in verschiedenen Entsorgungsanlagen. Gemeinden des mittleren und oberen Kantonsteiles, welche heute ihren Abfall noch in der Deponie Elbisgraben entsorgen, zahlen den gleichen Tonnenpreis wie die in die KVA liefernden stadtnahen Gemeinden, nämlich Fr. 195.--. Dies, obschon für den Elbisgraben die effektiven Kosten geringer sind.


Die Bahntransportkosten haben eine für alle Gemeinden gleiche Erhöhung um ca. 5 Rappen pro Kehrichtsack zur Folge. Gleichzeitig hat für die mittleren und am Rande unseres Kantons liegenden Gemeinden die Reduktion der Strassentransportleistung eine Reduktion der Strassentransportkosten um bis zu 18 Rappen pro Kehrichtsack zur Folge. Mit anderen Worten: Durch die Einführung des IES ändern sich die Sackgebühren in den Gemeinden in einer Bandbreite von + 5 Rappen bis - 13 Rappen.


Über alle Gemeinden betrachtet ist das IES kostenneutral . Die von der leichten Erhöhung (ca. 2 % der Sackgebühr) betroffenen, vor allem stadtnahen Gemeinden profitieren auf der anderen Seite von einer geringeren Zahl von Durchfahrten von Lastwagen aus entfernteren Gebieten. Das IES unterstreicht daneben auch den Solidaritätsgedanken , wie er im Abwasserbereich seit Jahrzehnten gute Tradition ist und seit einigen Jahren im Abfallbereich - eher etwas unbemerkt - mit der Überwälzung von Durchschnittskosten bei den eigentlichen Entsorgungskosten - zum Ausdruck kommt.


Das Integrale Entsorgungs-System ist deshalb ein zukunftsweisendes und praxistaugliches Abfall-Logistik-System, das
- den Abfalltransport umweltverträglich und effizient gestaltet;
- den umweltpolitischen Zielen entspricht ;
- die Entsorgungskosten im Schnitt gesehen kurzfristig nicht ansteigen lässt, mittelfristig sogar durch die Arrondierung von Sammeleinzugsgebieten (CUS) reduzieren hilft;
- eine grössere Flexibilität in der Abfallentsorgung erlaubt und
- schrittweise und den Möglichkeiten privater Fuhrunternehmer entsprechend ab Mitte des Jahres 2000 eingeführt werden kann.


Fortsetzung


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