Vorlage 1998-144: Bewilligung des Verpflichtungskredites für das Integrale Entsorgungs-System (IES)

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-144 vom 18. August 1998


Bewilligung des Verpflichtungskredites für das Integrale Entsorgungs-System (IES)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen



Landratsbeschluss (Entwurf) II Inhaltsübersicht




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2 Ausgangslage


Heute liefern die stadtnahen Gemeinden ihren Kehricht in die KVA Basel. Die Gemeinden des oberen Kantonsteils entsorgen ihre Abfälle in der Deponieanlage Elbisgraben. Die Gemeinden des Einzugsgebietes der KELSAG (Kehrichtbeseitigung Laufental-Schwarzbubenland AG) fahren die Deponie Liesberg an. Künftig, d.h. ab 1999 bzw. ab 2000 (KELSAG) müssen alle brennbaren Abfälle - so will es die Technische Verordnung des Bundes über Abfälle (TVA) - in einer Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt werden.


Mit der vom baselbieter Volk am 22. September 1996 und vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt am 11. März 1998 angenommenen Abfallvereinbarung sind die beiden Kantone übereingekommen, die brennbaren Abfälle aus Baselland in der städtischen KVA zu verbrennen.


Die Neuausrichtung ist für die Gemeinden des mittleren und peripheren Kantonsteiles mit grösseren Transportdistanzen verbunden. Dies hat Mehrverkehr auf der Strasse - insbesondere in der Stadt - zur Folge, es sei denn, es gelingt mit vertretbarem Aufwand, einen Teil des Abfalls auf der Schiene zur Entsorgungsanlage zu transportieren. Bereits 1992 sind im Rahmen des Projektes für eine Abfallbehandlungsanlage Pratteln entsprechende Überlegungen angestellt worden. Am 23. Juni 1994 hat der Landrat mit seinem Beschluss zu einem Massnahmenplan Abfallvermeidung und zu abfallwirtschaftlichen Abklärungen die Regierung unter anderem beauftragt, Lösungen für den kombinierten Transport Schiene/Strasse aufzuzeigen, um, darauf abgestützt, in einem zweiten Schritt zeitgerecht die Konkretisierung und die Umsetzung einleiten zu können. In der Abfallvereinbarung ist ebenfalls der kombinierte Transport Strasse/Schiene stipuliert. Und schliesslich war der Bahntransport eine Auflage in der Baubewilligung zur städtischen KVA.


Die Machbarkeitsstudie Integrales Entsorgungs-System Kanton Basel-Landschaft wurde 1995/96 ausgearbeitet. Die Bearbeitung dieser Studie wurde durch eine Begleitkommission unterstützt, in der unter anderem Vertreter des Verbandes der Kehrichtabfuhrunternehmer des Kantons Basel-Landschaft und der Schweizerischen Bundesbahnen Einsitz hatten. Die Studie zeigte die Machbarkeit, die Wirtschaftlichkeit und den Umweltnutzen des Integralen Entsorgung-Systems (IES). In einem Test im Frühjahr 1997 konnte die Praxistauglichkeit eines IES-Fahrzeuges bei den topografischen Verhältnissen und Siedlungsstrukturen unseres Kantons erfolgreich aufgezeigt werden (siehe Anhang 3).




3 Rechtliche Grundlagen


Das Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983, Stand 1. Juli 1997, bildet die Rechtsgrundlage für die Abfallwirtschaft. Die Technische Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990, Stand 1. April 1996, konkretisiert die gesetzlichen Grundlagen.


Für die Transportlogistik von spezieller Bedeutung sind Art. 16 TVA, die §§ 21, 28 , 30, 31 des USG BL vom 27. Februar 1991, § 22 der USV BL vom 24. Dezember 1991 sowie die Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Basel-Stadt über die Abfallbewirtschaftung (siehe Anhang 4).




4 Bedarf


4.1 Systemgrenzen und Randbedingungen


4.1.1 Abfallarten
Die folgenden Abfallarten werden in das Integrale Entsorgungs-System einbezogen:
- Hauskehricht und Sperrgut
- brennbare, hauskehrichtähnliche Gewerbe- und Industrieabfälle
- brennbare Bau- und Holzabfälle
- Schlacke


4.1.2 Einzugsgebiet sowie KVA- und Deponiestandorte
Zum Einzugsgebiet des Integralen Entsorgungs-Systems gehört der ganze Kanton Basel-Landschaft mit dem KELSAG-Gebiet, die solothurner Gemeinden aus den Bezirken Thierstein und Dorneck (KELSAG-Gebiet) sowie das untere Fricktal (siehe Abbildung 1).


Brennbare Abfälle werden in der KVA Basel und - bei Kapazitätsengpässen und Ofenrevisionen - auch in aargauer KVAs entsorgt.


Die Schlacke der KVA Basel wird heute auf der Deponie Elbisgraben abgelagert. Ab dem Jahr 2000 soll sie für einige Jahre in der Deponie "Hinterm Chestel" in Liesberg deponiert werden, wie dies eine Vereinbarung zwischen der Bau- und Umweltschutzdirektion und der KESLAG vorsieht.


4.2 Heutige Situation


Für die Sammlung und den Transport von Hauskehricht und Sperrgut zu den Entsorgungsanlagen sind in unserem Kanton die Gemeinden zuständig. Mehrheitlich beauftragen die Gemeinden einzeln für diese Leistungen einen Fuhrunternehmer. Nur selten schliessen sich benachbarte Gemeinden zu einem grösseren Einzugsgebiet zusammen. Grössere Einzugsgebiete wären wirtschaftlicher.


Heute wird der Hauskehricht und das Sperrgut mit einem Kehrichtfahrzeug von 10 Tonnen Nutzlast und 2 bis 3 Mann eingesammelt, wobei die durchschnittliche Beladung 6.5 Tonnen beträgt, und mit dem gleichen Fahrzeug und der ganzen Mannschaft auch zur Entsorgungsanlage transportiert . Dies führt - vor allem bei mittleren und längeren Transportdistanzen - zu unproduktiven Fahrten.


Hauskehrichtähnliche Abfälle aus Gewerbe- und Industriebetrieben sowie die brennbaren Anteile von Bau- und Holzabfällen aus der Bauschuttsortierung werden heute teilweise direkt der Entsorgungsanlage angeliefert; sei es durch die Verursacher dieser Abfälle selbst oder durch eine von ihnen beauftragte Transportfirma. Bei der Gewerbeabfuhr kommen auch konventionelle Kehrichtfahrzeuge wie bei der öffentlichen Sammlung mit einer Zuladung von durchschnittlich 6.5 Tonnen zum Einsatz. Die Zuladung von Fahrzeugen der verschiedensten Direktanlieferer variiert stark; im Durchschnitt liegt sie bei 1.5 Tonnen.


Die Kehrichtfahrzeuge sind in erster Linie für das Sammeln und nicht für den Transport über längere Distanzen konzipiert. Bis heute lagen die Distanzen aus den drei Einzugsgebieten zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen (Bezirk Arlesheim; KVA Basel, Bezirk Laufen, Deponie Liesberg, übriger Kantonsteil, Deponie Elbisgraben) mehrheitlich unter 10 - 15 km.


Heute werden die eigentlichen Entsorgungskosten der Siedlungsabfälle - als Durchschnittskosten aller angefahrenen Entsorgungsanlagen - vom Kanton den Gemeinden in Rechnung gestellt. Die Gemeinden legen sie, zusammen mit ihren Aufwendungen für Einsammeln und Transport der Abfälle, Wertstoffverwertung, Information und weitere Aktionen auf den Kehrichtsack um.


4.3 Künftige Situation


Aus der Entsorgung der brennbaren Abfälle aus dem ganzen Kanton in der KVA Basel bzw. für eine Teilmenge in aargauer Kehrichtverbrennungsanlagen ergeben sich für viele Gemeinden erheblich längere und mit konventionellen Kehrichtfahrzeugen unwirtschaftliche Transportdistanzen. Deshalb sollen für mittlere und längere Transportdistanzen die Funktionen Sammeln und Transport voneinander getrennt werden. Die neuen Sammelfahrzeuge sind Containerfahrzeuge. Mit ihnen wird es möglich, an einem in der Nähe des Sammelgebietes liegenden geeigneten Bahnhof den Container auf bereitstehende Eisenbahnwagen zu schieben. Danach stehen Sammelfahrzeuge und Belader sofort wieder für das Sammeln zur Verfügung und vergeuden nicht produktive Zeit mit dem Transport. Nur die in unmittelbarer Nähe der Entsorgungsanlagen liegenden Gemeinden sollen auch weiterhin mit den konventionellen Kehrichtfahrzeugen bedient werden.


Mit diesem Systemwechsel
- kann das Strassennetz in Stadtnähe und in der Stadt Basel sowie die KVA von Lastwagen entlastet werden
- ergibt sich eine bessere Energiebilanz
- reduzieren sich die Luftschadstoffe
- verbessert sich die Wirtschaftlichkeit des Sammelns von Abfällen.


Schliesslich begünstigt das Festlegen von einzelnen Bahnhöfen im ganzen Einzugsgebiet für das Umladen der Container, sogenannte Container-Umladestellen (CUS) das Arrondieren von Sammeleinzugsgebieten, womit die Wirtschaftlichkeit der Sammellogistik weiter verbessert werden kann.


Das Integrale Entsorgungs-System im Einzugsgebiet gemäss Kapitel 4.1.2 wird auf die mutmasslichen brennbaren Abfallmengen im Jahr 2000 ausgerichtet (Abbildung 2).


1) wird auf der Deponie Seckenberg (AG) deponiert


Abb. 2: Brennbare Abfälle und Schlacke im betrachteten Einzugsgebiet im Jahr 2000


Der Transport der Schlacke von der KVA Basel in die Deponie Liesberg ist im Entsorgungsauftrag der KVA Basel enthalten, welche die Schlacke per Bahn nach Liesberg transportieren lassen will. Dieser Teilbereich wird aus diesem Grund hier nicht weiter betrachtet.


Fortsetzung


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