Vorlage 1998-144: Bewilligung des Verpflichtungskredites für das Integrale Entsorgungs-System (IES)

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-144 vom 18. August 1998


Bewilligung des Verpflichtungskredites für das Integrale Entsorgungs-System (IES)


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10 Auswirkungen auf die Umwelt


Beim Integralen Entsorgungs-System können gegenüber der direkten Strassenanlieferung jährlich gegen 300 000 Strassenkilometer eingespart werden, was gegen 1.4 Mio. Tonnenkilometer entspricht; 1.4 Mio. Tonnenkilometer, die damit von der Strasse auf die Bahn verlagert werden. Die hohen Luftschadstoffemissionen des Strassenverkehrs in der Region Basel haben gemäss Luftreinhalteplan beider Basel aus dem Jahre 1990 Auswirkungen auf Mensch, Tier, Pflanzen und Gebäude. Stickoxid wird beim Verkehr als "Leitschadstoff" betrachtet. Daneben erzeugt der Verkehr weitere Luftschadstoffe wie flüchtige Kohlenwasserstoffe, Schwefeldioxyd, Kohlenmonoxid und Schwebestaub. Mit dem IES können die Stickoxid-Emissionen der Kehrichtfahrzeuge von rund 10 600 kg/Jahr auf rund 6 500 kg/Jahr reduziert werden. Auch wenn dieser Beitrag, bezogen auf die gesamte Stickoxid-Emission des privaten Motorfahrzeugverkehrs in unserer Region bescheiden ist, so ist es doch ein Beitrag, der ohne Mehrkosten zu erzielen ist.




11 Mitberichts- und Vernehmlassungsverfahren


Das Mitberichtsverfahren wurde bei den Gemeinden mit geplanten Container-Umladestellen, tangierten Organisationen und ausserkantonalen Amtsstellen durchgeführt:


- Gemeinde Arlesheim
- Stadt Liestal
- Gemeinde Pratteln
- Gemeinde Sissach
- Gemeinde Zwingen
- Verband der Kehrichtabfuhrunternehmer des Kantons Basel-Landschaft
- SBB
- KELSAG Kehrichtbeseitigung Laufental-Schwarzbubenland AG
- Baudepartement des Kantons Basel-Stadt, Amt für Energie und Technische Anlagen
- Baudepartement Kanton Aargau, Abteilung Umweltschutz
- Amt für Umweltschutz Kanton Solothurn


Ferner konnten sich rund 130 interessierte Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden über das IES-System an einer Orientierungsversammlung am 7. Mai 1998 informieren. Im Anschluss an diese Veranstaltung wurde der Entwurf der Landratsvorlage allen Gemeinden zugestellt.


Im folgenden gekürzt die Stellungnahmen (kursiv) mit den Antworten auf die gestellten Fragen und Anregungen:


Die Gemeinde Arlesheim hält das Konzept für sinnvoll und begrüsst, dass der Transport des Kehrichts so weit möglich per Bahn erfolgen soll. Sie bittet darum, dass kein Wohngebiet mit zusätzlichem Verkehr belastet wird und geht davon aus, dass beim gewählten Konzept keine Geruchsemissionen anfallen. Sollte ein anderes System realisiert werden, so werden Massnahmen zur Verhinderung von Geruchsemissionen verlangt.


Die Entlastung von Wohngebieten von Verkehr ist gerade einer der Pluspunkte dieses Konzeptes. Bei der Wahl der Verkehrswege aus dem Sammelgebiet auf die Container-Umladestellen wird obiger Forderung Beachtung geschenkt, eine geringe punktuelle Mehrbelastung (<1%) im Bereiche der CUS, ist dabei allerdings nicht auszuschliessen (siehe Anhang 11).


Die Stadt Liestal betrachtet die Umlagerung der Kehrichttransporte von der Strasse auf die Bahn als ökologisch richtige Lösung und den zusätzlichen Verkehr von ca. 16 Sammelfahrzeugen pro Woche Richtung Bahnhof Liestal als vertretbar. Es wird gewünscht, dass bezüglich der durch die CUS Liestal entstehenden Lärmemissionen detaillierte Angaben gemacht werden.


Die Detailplanung der CUS erfolgt erst in der Umsetzungsphase in Zusammenarbeit mit den CUS-Standortgemeinden. Dannzumal wird darauf eingetreten.


Im weiteren wird gefordert, dass die Entsorgungsgebühren durch die Umstellung auf das IES-System nicht ansteigen.


Diese Forderung ist erfüllt.


Die Gemeinde Pratteln macht Angaben über die zu wählende Zufahrtsroute zur CUS Pratteln.


Die Anregungen werden für die Detailplanung gerne entgegengenommen.


Sie erwartet, dass bei der eventuellen Realisierung einer RAZ diese in die Regio Wiederverwertungs AG (REWAG) integriert wird.


Die Realisierung von Regionalen Annahmezentren ist zur Zeit nicht vorgesehen und damit ist eine allfällige Integration in die REWAG zur Zeit nicht spruchreif.


Sie wünscht anhand einiger Gemeinden einen konkreten Kostenvergleich, welcher sämtliche Kosten beinhaltet und die Auswirkungen auf die Kehrichtsackgebühr aufzeigt.


Hier wird auf Kap. 9.3 verwiesen.


Die Gemeinde Sissach begrüsst die Förderung von vernünftigen und umweltgerechten Lösungen und hat gegen das vorgeschlagene Konzept nichts einzuwenden. Bei der Realisierung der geplanten CUS wünscht sie das Anhörungsrecht und fordert, dass dabei den Lärm- und Luftbelastungen und der Verkehrssicherheit der Bewohner/innen von Sissach grösste Beachtung zu schenken ist.


Den Forderungen wird bei der Realisierung Rechnung getragen.


Die Gemeinde Zwingen begrüsst die eidgenössischen und kantonalen Grundsätze der Abfallwirtschaft (z.B. Senken der Umweltbelastung usw.), zweifelt jedoch, ob das vorgeschlagene IES-Konzept die Ziele erfüllen wird.


Sie stellt die Frage, wie die Gewichtserfassung bei der Überschreitung der Gemeindegrenzen erfolgen soll.


Durch Fahrzeugaufbauwaagen. Eine Optimierung der Sammelrouten bedingt diese Einrichtung (unabhängig von der Realisierung des IES); die Einführung ist bereits im Gange, im betrachteten Einzugsgebiet sind bereits Fahrzeuge mit Aufbauwaagen im Einsatz.


Weiter wird die durch die Optimierung der Kehrichtabfuhr und steigende Beladung der Fahrzeuge (d.h. steigende Leistung (t/h)) zunehmende Belastung der Belader angesprochen.


Das Vermeiden von unproduktiven Fahrten und Optimieren der Sammelrouten reduziert pro gesammelte Tonne Kehricht die gefahrene Anzahl km und steigert tatsächlich die Sammelleistung (t/h). Dies ist allerdings eine Pflicht aus Sicht des Umweltschutzes und ein wirtschaftlicher Zwang und unabhängig von der Einführung des IES. Dieses Ziel wird bereits heute von fortschrittlichen Abfallunternehmern des Kantons Basel-Landschaft mit hohen Anstrengungen verfolgt. Die Reduktion der Belastung der Belader muss mit anderen Mitteln verfolgt werden:


- Reduktion der Distanzen, welche die Belader die Kehrichtsäcke tragen müssen, beispielsweise durch Einrichtung von Sammelpunkten
- Verbessern der Ergonomie, d.h. Reduktion der Höhe, auf welche die Säcke angehoben werden müssen, beispielsweise durch Anpassungen an den Fahrzeugen
- Reduktion der zu tragenden Gewichte, beispielsweise mittels Containern statt Säcken am Sammelpunkt.


Im weiteren wird der Bahnhof Zwingen als CUS-Standort kritisiert.


Die Wahl der CUS-Standorte ist provisorisch. Wird bei der Realisierung überprüft.


Es wird festgestellt, dass die in der Vorlage enthaltenen Kehrichtmengen weit unter den heute aktuellen Mengen liegen.


Die in den Berechnungen für das Jahr 2000 angenommenen Mengen enthaltenen tatsächlich ein Einsparungspotential. Die für den gesamten Kanton angenommenen Mengen entsprechen allerdings dem Trend (siehe auch Anhang 5). Bei der Realisierung des IES müssen u.U. regional gewisse Anpassungen der Mengen vorgenommen werden.


Es wird gewünscht, dass aufgezeigt wird, wie bei der Integration der Gewerbeabfuhr in die öffentliche Sammlung (was nicht Bestandteil der Vorlage ist) die Abrechnung erfolgt.


Es ist eine individuelle Herkunfts- und Gewichtserfassung nötig.


Die gewählte Lösung 6/0 wird als Teillösung bezeichnet und die Möglichkeit der späteren Erweiterung auf die Variante 6/0 bezweifelt.


Da bereits die gewählte Lösung 6/0 einen hohen Umweltnutzen hat und kostenneutral ist, macht auch diese allein als Dauerzustand Sinn. Trotzdem ist eine Erweiterung nach abgeschlossener Realisierung der gewählten Lösung 6/0 auf die Variante 6/0 anzustreben.


Die Eignung des Seitenladers für das Sammeln in den z.T. engen Strassen in der Gemeinde wird bezweifelt.


Wie in der Vorlage aufgezeigt wird, erfolgt der Systementscheid erst bei der Umsetzung. Immerhin hat sich beim im Kanton durchgeführten Praxistest im Frühjahr 1997 gezeigt, dass sich der Seitenlader auch für enge Strassen eignet.


Es wird auf eine alternative "Logistik-Lösung" mit Ballen verwiesen.


Die Überprüfung dieser Lösung auf Eignung im Kanton Basel-Landschaft für Siedlungsabfälle ist unabhängig dieser Vorlage seit einiger Zeit im Gange. Das Resultat hat aber keinen direkten Einfluss auf die Realisierung des IES-Systems.


Der Verband der Kehrichtabfuhr-Unternehmer des Kantons Basel-Landschaft (KAUV) bedankt sich "für das stets offene Gespräch" zwischen ihrer Delegation und dem Amt für Industrielle Betriebe in der Vorbereitungsphase. Er nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass er beim System-Entscheid mitwirken kann.


Der Verband war Mitglied der Projekt-Begleitkommission und hat sich sehr aktiv an der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie beteiligt. So wurden die Grundlagen (Einheitstarife, Sammelleistung usw.) gemeinsam mit dem KAUV erarbeitet. An der letzten gemeinsamen Sitzung haben sich Vertreter des Verbandes sehr positiv gegenüber dem Projekt geäussert.


Es wird darauf hingewiesen, dass die bestehenden Hecklader-Fahrzeuge weiterhin im Fuhrpark bleiben müssen, um die Sperrgut-, Grün- und Papier-Abfuhren durchführen zu können.


Die Abfuhr der vom KAUV genannten Abfallkategorien ist ein zwingendes Kriterium bei der Beschaffung der neuen Fahrzeuge, so dass in der Folge die bestehenden Hecklader-Fahrzeuge nicht zwingend im Fuhrpark bleiben müssen und so unnötig Kapital binden würden.


Im weiteren wird die hohe Sammelleistung und die Belastung der Belader angesprochen.


Siehe unter Zwingen.


Die Einzugsgebiete der CUS sind ein Grund, weshalb der KAUV dem Bahntransport "skeptisch" gegenüber steht. Die Zahl der Fahrten von Kehrichtfahrzeugen in den Wohngebieten rund um die KVA würde nur unwesentlich abnehmen, weil alle Kehrichtfahrzeuge aus der Stadt Basel und aus den stadtnahen grossen Gemeinden weiterhin diese Zufahrt benützen würden.


Die Bedingung für die Verlagerung des Abfalltransportes von der Strasse auf die Bahn geht aus den in der Vorlage erwähnten Gesetzestexten hervor (z.B. TVA, Art. 16: "so weit ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich tragbar" (= machbar). Es ist darauf hinzuweisen, dass gerade bei den peripheren Gemeinden durch die Einführung von IES grosse Strassentransportdistanzen (km/to Abfall) eingespart werden.


Es wird angeregt, dass auf die zahlreichen Direktanlieferer, Kleinfahrzeuge bis hin zum Veloanhänger aus Basel-Stadt und Basel-Landschaft verzichtet werden soll.


Die eingeführte Minimalgebühr von Fr. 50.-- (entspricht dem Preis für ca. 250 kg) hat bereits zur gewünschten Reduktion der Anlieferungen von Kleinmengen geführt. Es werden weitere Anstrengungen in dieser Richtung unternommen.


Die Kostenneutralität wird bezweifelt.


Wie oben erwähnt, wurden die Grundlagen für die Berechnung zusammen mit dem KAUV erarbeitet. Die Richtigkeit des Berechnungsmodelles zeigen die im Kanton Thurgau gemachten Erfahrungen (siehe Anhang 12).


Im weiteren werden die wirtschaftlich nicht verkraftbaren Investitionen der Unternehmer angesprochen.


Die Kosten für ein IES-Fahrzeug mit Aufbau exkl. Container (die Investitionskosten für die Container trägt der Kanton) sind gleich gross wie für einen konventionellen Kehrichtwagen. Die Unternehmer wurden seit einigen Jahren angehalten mit Neuanschaffungen zurückhaltend zu sein. Nach Angaben von verschiedenen Kehrichtabfuhrunternehmen und Fahrzeugherstellern existiert ein Occasionmarkt für Kehrichtfahrzeuge, so dass diese bei der Beschaffung der IES-Fahrzeuge verkauft oder eingetauscht werden können. Ein Teil der bis zum Jahre 1999 noch nicht abgeschriebenen Fahrzeuge kann im Nahbereich der KVA Basel eingesetzt werden. Im weiteren wird die zeitliche Staffelung der Umstellung auf IES für einzelne CUS-Gebiete den Übergang auf die IES-Technik wirtschaftlich verkraftbar machen.


Für die Gebiete des aargauischen unteren Fricktales und des solothurnischen Schwarzbubenlandes wird befürchtet, dass diese (da der Landrat nicht über diese Gebiete beschliessen kann) nicht auf IES umstellen werden.


Hier zeigen die Stellungnahmen der KELSAG, des Baudepartements des Kantons Aargau und des Kantons Solothurn, dass in diesen Gebieten auch auf die Realisierung des IES hingearbeitet wird.


Der KAUV hält das Verladen des Kehrichts auf die Bahn für durchschnittliche Transportdistanzen von 10 - 20 km für unverhältnismässig.


Die jährlich eingesparten Kilometer zeigen, dass der Umweltnutzen hoch ist (siehe Kapitel 10). Die Verwendung der heutigen, spezifisch für das Sammeln konzipierten Fahrzeuge inkl. Mannschaft als Transportfahrzeuge zur KVA ist unproduktiv und damit unwirtschaftlich. Das neue IES-Fahrzeug trägt den unterschiedlichen Ansprüchen bez. Sammeln einerseits und Transporte anderseits auf wirtschaftliche Weise Rechnung.


Im weiteren hat das IES den Vorteil, dass bei Ausfällen und Engpässen von KVAs die Bahntransporte problemlos und ohne hohe Mehrkosten auf andere KVAs umgeleitet werden können (siehe auch Kap. 7.1, Verbund zwischen aargauischen KVAs und KVA BS).


Die SBB bestätigen, dass sie auch mittelfristig die Dienstleistungen im Güterverkehr für den Kehrichttransport auf den als CUS gewählten Bahnhöfen beibehalten wird.


Die KELSAG stimmt der Vorlage im Grundsatz zu, möchte aber die Entsorgungslogistik in der KELSAG-Region weiterhin - in partnerschaftlicher Aufgabenabgrenzung mit dem AIB - selber betreiben.


Die bereits heute praktizierte Zusammenarbeit soll weiter vertieft werden.


Das Amt für Energie und Technische Anlagen des Kantons Basel-Stadt bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme und erklärt sich mit den in der Vorlage gemachten Angaben einverstanden.


Das Baudepartement des Kantons Aargau begrüsst die Einführung des kombinierten Abfalltransportes und teilt mit, dass es zur Zeit ein Logistikkonzept für Abfalltransporte (von ausserhalb) in den Kanton Aargau und danach für Abfalltransporte innerhalb des Kantons plant. Es sieht eine enorme Wichtigkeit in der Kompatibilität der Containertransportsysteme der verschiedenen Gebiete und bittet den Kanton Basel-Landschaft um frühzeitige Informationen über den Systementscheid, da dieser den Entscheid des Kantons Aargau beeinflussen könnte. Für die Umsetzung im unteren Fricktal ist der zuständige Gemeindeverband direkt anzusprechen.


Der Gemeindeverband für die Kehrichtbeseitigung Unteres Fricktal war in der Projekt-Begleitkommission vertreten und prüft zur Zeit die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft auf IES umzustellen.


Das Amt für Umweltschutz des Kantons Solothurn sieht - gestützt auf die kantonale Abfallverordnung - vor, die brennbaren Abfälle der Bezirke Dorneck und Thierstein spätestens ab dem Jahr 2000 in der KVA Basel zu verbrennen. Die Berücksichtigung der KELSAG-Region in der Vorlage wird als sinnvoll erachtet.


Die Gemeinden des Kantons Solothurn sind dafür zuständig, dass die Siedlungsabfälle an die vom Kanton bezeichneten Entsorgungsanlagen weitergeleitet werden. Das Amt für Umweltschutz geht davon aus, dass sich die KELSAG im Auftrag der Gemeinden um die Umsetzung des IES kümmert.


Der WWF Sektion Region Basel hat sich aufgrund der Presseberichte selbst beim Amt für Industrielle Betriebe gemeldet und Stellung zum Entwurf der Vorlage genommen.


Obwohl der WWF als Umweltorganisation einen möglichst hohen Anteil an Bahntransportanteil wünscht, begrüsst er das vorliegende wirtschaftlich vertretbare Konzept. Der WWF erwartet, dass die Steigerung des Bahntransportanteils auf 65 % zielstrebig weiterverfolgt und so bald als möglich realisiert wird.




Der Kanton Basel-Landschaft wird dieses Ziel - so weit wirtschaftlich vertretbar - verfolgen.


Die aufgeführten Argumente für die Wahl des Amtes für Industrielle Betriebe als Betriebsorganisation erscheinen dem WWF stichhaltig. Neben den positiven Effekten für die Lufthygiene wird die reduzierte Unfallgefahr (bei weniger gefahrenen Kilometern) angesprochen. Nach Meinung des WWF ist wünschenswert, dass das Kehrichtransportgewerbe diesen für sie imagefördernden Effekt des IES erkennen.


Fortsetzung


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