Vorlage 1998-143: Revision des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung (StPO)

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-143 vom 18. August 1998


Revision des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung (StPO)


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G. Anträge


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat:


1. Dem Entwurf des revidierten Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung (StPO) zuzustimmen.




2. Die folgenden neun parlamentarischen Vorstösse als erfüllt abzuschreiben:


2.1. Motion 79/068 von Adrian Müller betreffend Revision der Strafprozessordnung auf der Ebene der Rechte der Angeschuldigten


2.2. Postulat 81/190 von Claude Janiak betreffend Ergänzung der Strafprozessordnung (Aufnahme des Opportunitätsprinzips)


2.3. Postulat 82/066 von Urs Aeby betreffend Änderung und Anpassung des Gesetzes über die Strafprozessordnung (StPO)


2.4. Motion 83/213 von Claude Janiak betreffend Ergänzung von § 100c eventualiter 100d StPO durch Einführung der Mitteilungspflicht


2.5. Motion 88/309 der Geschäftsprüfungskommission betreffend Totalrevision des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung


2.6. Postulat 90/292 von Ruth Heeb betreffend Besetzung der RichterInnenbank bei Straftaten gegen die geschlechtliche Freiheit


2.7. Postulat 96/159 von Christoph Rudin betreffend Verbesserung der Mitwirkungsrechte der Angeschuldigten und der Opfer vor Abschluss der Strafuntersuchung im Rahmen der Revision der Strafprozessordnung


2.8. Postulat 96/188 von Rudolf Keller betreffend gesetzliche bzw. strafrechtliche Massnahmen gegen den unlauteren Wettbewerb von Gewinnversprechungen mit Kaufzwang


2.9. Postulat 96/237 von Peter Tobler betreffend Erweiterung und Vereinfachung des Strafbefehlsverfahrens




3. Den folgenden parlamentarischen Vorstoss als nicht erfüllt abzuschreiben:


3.1. Motion 81/182 von Claude Janiak betreffend Abänderung von § 172 Abs. 1 StPO und § 21 Abs. 1 Ziffer 4 GVG (Zuständigkeit bei Revisionen)




4. Die folgenden zwei parlamentarischen Vorstösse stehen zu lassen:


4.1. Postulat 84/049 von Claude Janiak betreffend Abänderung von § 27 Abs. 3 und 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes betreffend Wahlfähigkeit der Mitglieder der Überweisungsbehörde


4.2. Postulat 96/257 von Peter Tobler betreffend Grundkonzept "kantonales Strafrecht" für Regierung und Landrat






Liestal, den 18. August 1998


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin


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