Vorlage 1998-138: Bewilligung eines Staatsbeitrages an die INFOBEST PALMRAIN
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-138 vom 7. Juli 1998
Bewilligung eines Staatsbeitrages an die INFOBEST PALMRAIN, trinationale Informations- und Beratungsstelle für grenzüberschreitende Fragen in Village-Neuf (F) für die Jahre 1999-2001
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
2.3 Finanzielle Auswirkungen
2.3.1 Bisherige Trägerschaft im Rahmen des INTERREG-Programms
Die INFOBEST Palmrain hat am 1. Januar 1993 ihren provisorischen Betrieb aufgenommen und wurde am 1. Juli 1993 offiziell eröffnet. Seit Anfang 1993 wird das Projekt im Rahmen des INTERREG-Programms „Oberrhein Mitte-Süd" von der Europäischen Union (EU) unterstützt. Seitens der EU werden zunächst im Rahmen von INTERREG I für die Jahre von 1993 bis 1995 und weiter im Nachfolgeprogramm INTERREG II für die Jahre 1996 bis 1998 jeweils 40% der Gesamtkosten getragen. Insgesamt investiert die EU in diesem Zeitraum von sechs Jahren rund 1,2 Mio. Franken in den Aufbau und den Betrieb dieser Stelle. Seitens der EU-Kommission wurde denn auch immer wieder betont, dass man die INFOBEST-Idee als ein besonders gelungenes Beispiel für die mit INTERREG geförderte grenzüberschreitende Zusammenarbeit betrachtet. (4)
Die regionalen Partner aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz (vgl. dazu auch Ziffer 2.2.2.1) steuern im gleichen Zeitraum von sechs Jahren (von 1993 bis Ende 1998) 60% der Gesamtkosten bzw. rund 1,8 Mio. Franken als regionale Kofinanzierung zu den 40% EU-Mitteln bei. Diese Kosten werden zwischen den Kofinanzierungspartnern aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz paritätisch aufgeteilt, so dass jede Seite 20% der Gesamtkosten trägt bzw. rund 600'000 Franken an Beiträgen leistet. (5)
Das INTERREG-Programm gewährt nur Anschubfinanzierungen für grenzüberschreitende Projekte und keine Dauerunterstützung. Da das Projekt INFOBEST innerhalb der Laufzeit von INTERREG I erst relativ spät realisiert worden ist, konnte auch noch im Nachfolgeprogramm INTERREG II eine Unterstützung erwirkt werden. Ab 1999 kann nun definitiv keine EU-Unterstützung mehr beantragt werden; das Projekt muss vollständig in eine regionale Trägerschaft überführt werden.
2.3.2 Beiträge der beiden Basler Kantone
Zusammen mit acht weiteren INTERREG I-Projekten beschlossen der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt per 16. September 1992 und der Landrat des Kantons Basel-Landschaft per 19. Oktober 1992 für die ersten drei Betriebsjahre der INFOBEST PALMRAIN von 1993 bis 1995 einen Beitrag von je 178'200 Franken, zusammen also 356'400 Franken. Je 30'000 Franken konnten per Ende 1995 an die Kantone zurückgegeben werden, da mit den Mitteln haushälterisch umgegangen wurde und das Budget daher nicht vollständig ausgeschöpft wurde.
An seiner Sitzung vom 10. November 1995 beschloss der Begleitende Ausschuss INTERREG II „Oberrhein Mitte-Süd" INFOBEST Palmrain für eine weitere Dreijahresphase d.h. bis Ende 1998 fortzuführen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 825'000 ECU was rund 1,36 Mio. Franken entspricht. Der Schweizer Beitrag betrug 165'000 ECU (CHF 264'000) bzw. 82'500 ECU (CHF 132'000) pro Kanton (6) . Das Dreijahres-Budget für diese zweite Phase konnte aufgrund der Erfahrungswerte aus der ersten Phase leicht gesenkt werden. In der zweiten Phase waren zudem auch die Investitionskosten wesentlich tiefer als zu Projektbeginn, was allerdings zum Teil durch die Zunahme der laufenden Kosten (Personal, Miete) wieder ausgeglichen wurde.
Im Rahmen des INTERREG II-Programms können die Beiträge von Schweizer Seite gemäss der INTERREG II-Verordnung vom 5.9.95 (7) zu 45% durch den Bund refinanziert werden. Dies wird seitens der beiden Basler Kantone genutzt, so dass je 59'400 Franken pro Kanton als Refinanzierung des Bundes eingefordert und von den kantonalen Beiträgen abgezogen werden können.
Für die zukünftige Projektphase der INOFBEST Palmrain von 1999 bis 2001 hat das Aufsichtsgremium unter Vorbehalt der formellen Genehmigung der Beiträge sämtlicher Kofinanzierungspartner ein Budget in der Höhe von 825'000 ECU (gleicher Betrag wie in der vorhergehenden Dreijahresphase) verabschiedet (vgl. Beilage 3). Real bedeutet dies angesichts der zu erwartenden Teuerung in den drei Ländern wiederum eine leichte Senkung des Gesamtbudgets.
Dieses Budget muss nun erstmals vollumfänglich regional getragen werden, und kann schweizerischerseits auch nicht durch den Bund refinanziert werden. Nach Wegfall der 40%-igen INTERREG-Beteiligung der Europäischen Union ab 1999 müssen die regionalen Partner in Deutschland, Frankreich und der Schweiz ihre Anteile am Gesamtbudget von je 20% auf je 33,3% erhöhen. Der Schweizer Beitrag am Gesamtbudget (= ein Drittel) beläuft sich auf 275'000 ECU (8) bzw. 456'000 Franken (9) , wovon die beiden Basler Kantone je 228'000 Franken (10) zu tragen haben.
2.3.3 Erweiterung der Trägerschaft für die Periode 1999 - 2001
Um die Erhöhung des Schweizer Anteils von 20% auf 33,3% an den Gesamtkosten der INFOBEST Palmrain durch den Wegfall der EU-Förderung ab 1999 zu kompensieren, haben die beiden Basler Kantone - wie auch die regionalen Träger in Deutschland und Frankreich - weitere Partner für eine Beteiligung angefragt. Auf allen drei Seiten sollen vor allem auf kommunaler Ebene neue Träger gefunden werden. Bis Ende 1998 müssen alle drei Seiten ihren Kofinanzierungsanteil von 275'000 ECU bzw. 456'000 Franken definitiv und schriftlich zusichern können. Alle bisherigen Kofinanzierungspartner aus den drei Ländern (vgl. dazu Ziffer 2.2.2.1) werden sich auch weiterhin an INFOBEST beteiligen.
Auf der Basis der für die bisherige Projektphase geltenden Vereinbarung wird anlässlich der konstituierenden Sitzung des dannzumal erweiterten Aufsichtsgremiums (vgl. auch Ziffer 2.2.2.1) anfangs 1999 eine vom Regierungsrat zu genehmigende Trägervereinbarung unterzeichnet, in welcher die Beitragshöhe der einzelnen Partner (gemäss schriftlich zugesicherten Kofinanzierungsbeiträgen), die Auszahlungsmodalitäten sowie weitere Bestimmungen enthalten sein werden. Kassenführende Stelle ab 1999 ist weiterhin die Interkantonale Koordinationsstelle der REGIO BASILIENSIS, die separate Konti in Deutschland, Frankreich und der Schweiz für die INFOBEST Palmrain eingerichtet hat. Auf die entsprechenden Konti sind auch die zu bewilligenden Beiträge der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre 1999 - 2001 zu überweisen.
Seitens der beiden Basler Kantone wird als Ziel angestrebt, durch die Beteiligung weiterer Nordwestschweizer Träger an der INFOBEST Palmrain die kantonalen Beiträge ab 1999 möglichst auf dem Niveau der letzten Projektphase zu halten. Dies würde einem Beitrag von je 132'000 Franken (anstelle von je 228'000 Franken) für die drei Jahre von 1999 bis 2001 entsprechen. Zu Beginn des Jahres 1998 haben daher die beiden Basler Kantone und die REGIO BASILIENSIS, die mit der Projektleitung für die INFOBEST Palmrain betraut ist, die folgenden Partner für eine Beteiligung an der INFOBEST Palmrain angefragt (vgl. Beilage 1):
- Kommunale Schweizer Mitglieder des "Rates der RegioTriRhena"
Eine Beteiligung der Vorortskonferenz Baselland (VOK) und der übrigen kommunalen Mitglieder des Rates der RegioTriRhena würde - analog zu den Bestrebungen der deutschen und französischen Seite - das Engagement der kommunalen Ebene auch auf Schweizer Seite verstärken. Als Mitglieder des "Rates der RegioTriRhena" sind sie zudem bereits für grenzüberschreitende Angelegenheiten sensibilisiert und können durch diese Orientierung auch am ehesten von den Dienstleitungen der INFOBEST Palmrain profitieren.
- Übrige Mitglieder des "Rates der RegioTriRhena"
Es wurden auch die weiteren Schweizer Kollektivmitglieder des "Rates der RegioTriRhena" angefragt, da ein längerfristiges Zusammengehen von INFOBEST Palmrain mit dem Sekretariat des Rates der RegioTriRhena nicht auszuschliessen ist. Im Sinn einer Vereinfachung der Strukturen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Erzielens von Synergien wird diese Option zumindest seitens der Regierungen der beiden Basel angestrebt. Zudem werden seitens der INFOBEST mit einigen dieser Institutionen auf der sachlichen Ebene (im Zusammenhang mit den Anfragen) Kontakte gepflegt.
- Kantone Aargau, Solothurn und Jura
Schliesslich wurden auch die weiteren Nordwestschweizer Kantone Aargau, Solothurn und Jura, die neben den beiden Basler Kantonen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein engagiert sind, für eine Beteiligung an der INFOBEST Palmrain ab 1999 angefragt. Insbesondere vom Kanton Aargau, der sich seit einigen Jahren in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein stark engagiert und der aufgrund seiner relativ zahlreichen Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich auch ein gewisses Interesse an den Dienstleistungen der INFOBEST Palmrain haben dürfte, darf ein namhafter Beitrag erwartet werden.
Die vorläufige Bilanz (Stand Ende Juni 1998) dieser Suche nach weiteren Schweizer Kofinanzierungspartnern für die INFOBEST Palmrain ergibt folgendes: Bisher wurden seitens der angefragten Kantone, Gemeinden und Institutionen insgesamt 76'500 Franken für die Jahre 1999 -2001 definitiv zugesichert, wobei je die Hälfte davon von den Beiträgen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt in Abzug kommt. Die Liste der angefragten Partner sowie die Details zu den zugesicherten Beiträgen sind der beiliegenden Übersicht (vgl. Beilage 1) zu entnehmen. Einige Antworten sind noch ausstehend, bei anderen Partnern müssen die Beiträge noch von den zuständigen Gremien bewilligt werden. Es darf jedoch davon ausgegangen werden, dass es den Regierungen der beiden Basler Kantone und der REGIO BASILIENSIS bis Ende 1998 gelingen wird, weitere Zusagen Dritter in der Grössenordnung von 50'000 bis 70'000 Franken für die drei Jahre zu erhalten, wodurch sich die Anteile der beiden Basler Kantone weiter reduzieren würden; angestrebtes Ziel wäre die Beibehaltung der kantonalen Beiträge auf dem Niveau der letzten Dreijahresperiode.
Fussnoten:
4.
4 Vgl. dazu das Vorwort zum INFOBEST-Schlussbericht der ersten Förderphase 1993-1995 von der für Regionalpolitik zuständigen EU-Kommissarin Monika Wulf-Mathies.
5.
5 Im Rahmen von INTERREG-Projekten kann die EU immer nur maximal gleichviel beisteuern wie die Partner aus den EU-Mitgliedstaaten Deutschland und Frankreich zusammen. Wenn also die regionalen Partner aus Deutschland und Frankreich je 20% der Kosten tragen, kann die EU maximal 40% hinzugeben. Die restlichen 20% von Schweizer Seite können von der EU nicht kofinanziert werden.
6.
6 vgl. dazu auch RRB Nr. 1576 vom 13. Juni 1995 unter Vorbehalt der Zustimmung des Landrates zum INTERREG II-Rahmenkredit von brutto 1,9 Mio. Franken (LV 95/171)
8.
8 für 1996-1998: 165'000 ECU
9.
9 für 1996-1998: 264'000 Franken
10.
10 für 1996-1998: 132'000 Franken