Vorlage 1998-138: Bewilligung eines Staatsbeitrages an die INFOBEST PALMRAIN
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-138 vom 7. Juli 1998
Bewilligung eines Staatsbeitrages an die INFOBEST PALMRAIN, trinationale Informations- und Beratungsstelle für grenzüberschreitende Fragen in Village-Neuf (F) für die Jahre 1999-2001
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
2.4 Gesetzmässigkeit, Finanzreferendum
Der Staatsbeitrag an die INFOBEST Palmrain lässt sich nach § 6 Finanzhaushaltsgesetz (SGS 310) wie folgt beurteilen:
2.4.1 Rechtliche Grundlage (§ 6 Absatz 2 Buchstabe a Finanzhaushaltsgesetz)
Nach § 3 Kantonsverfassung ist die interkantonale und regionale Zusammenarbeit eine Kantonsaufgabe. Diese allgemeine Ziel- und Aufgabennorm stellt die rechtliche Grundlage der von der Regierung beantragten Ausgabe dar. Zudem wird der dem fakultativen Finanzreferendum unterstehende Ausgabenbeschluss des Landrates eine weitere rechtliche Grundlage bilden (vgl. § 3 Absatz 2 Buchstabe e Finanzhaushaltsgesetz).
2.4.2 Oeffentliches Interesse des Kantons an der Erfüllung der Aufgabe (§ 6 Absatz 2 Buchstabe b Finanzhaushaltsgesetz)
Aus den seit der Eröffnung der INFOBEST Palmrain im Jahr 1993 jährlich steigenden Anfragezahlen lässt sich schliessen, dass diese bürgernahe und „niederschwellige" Informations- und Beratungsdienstleistung einem öffentlichen Bedürfnis entspricht. Sie dient einerseits dem Bürger und der Wirtschaft (v.a.KMUs), die jenseits der Grenze tätig werden und mit ihren Fragen zur INFOBEST kommen. Sie dient andererseits aber auch den von diesen Anfragen betroffenen Verwaltungsstellen in den drei Ländern, für welche die INFOBEST Palmrain mit ihrer Wegweiser-Funktion eine erste „Triage" vornimmt, indem sie Basisinformationen abgibt und für Spezialfragen an die jeweils zuständige Stellen weiterverweist. Durch diese Arbeit konnten die INFOBEST-Mitarbeiter schon mehrfach bei den Behörden der drei Länder auf Ungereimtheiten in den rechtlichen Bestimmungen oder deren Vollzug hinweisen und Verbesserungen - vor allem beim Vollzug - bewirken (z.B. beim Grenzübertritt von Schweizer Schulklassen mit Angehörigen von Drittstaaten). Dank ihrer breiten Abstützung durch die öffentliche wie auch z.T. privatrechtliche Trägerschaft ist sie „die erste Adresse" für alle grenzüberschreitenden Probleme. Die INFOBEST ist somit zugleich verlängerter Arm der Verwaltung wie auch Seismograph für die Befindlichkeiten in unserer grenzüberschreitenden Region.
Mit ihren Dienstleistungen leistet die INFOBEST Palmrain einen Beitrag, die Grenzhemmnisse in unserer Dreiländer-Agglomeration mit mehr als einer halben Million Einwohnern im Rahmen des rechtlich Möglichen zu reduzieren und den Austausch innerhalb dieses Gebiets zu fördern. Sie trägt so der starken sozialen, wirschaftlichen und kulturellen Verflechtung der Einwohner dieser Region Rechnung.
Sie erleichtert damit auch die in § 3 Kantonsverfassung vorgesehene regionale Zusammenarbeit und dient dem im Regierungsprogramm 1995 - 1999 (Einleitung Ziffer 1.3) erklärten Ziel der Stärkung der Region am Oberrhein durch Intensivierung der Beziehungen mit den Nachbarkantonen sowie den Gemeinden und Körperschaften Südbadens und des Elsass.
2.4.3 Nachweis, dass die Aufgabe ohne die Subvention nicht oder nicht hinreichend erfüllt werden kann (§ 6 Absatz 2 Buchstabe c Finanzhaushaltsgesetz)
Die INFOBEST Palmrain ist seit ihrem Bestehen Empfängerin von Staatsbeiträgen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (vgl. dazu Ziffer 2.3.2).
Unter Berücksichtigung des hohen Anteils an Leistungen für die Kantone, der umfangreichen Aufgaben gemäss Pflichtenheft und der bescheidenen Ertragsmöglichkeiten kann davon ausgegangen werden, dass die Aufgabe ohne den Staatsbeitrag nicht erfüllt werden kann.
2.4.4 Sachgerechte Erfüllung der Aufgabe durch den Subventionsempfänger (§ 6 Absatz 2 Buchstabe d Finanzhaushaltsgesetz)
Die Regelungen für die Mitarbeiter der INFOBEST Palmrain bezüglich Arbeitszeit, Ferien, Lohn, Spesen, usw. richten sich nach den jeweiligen Regelungen der Anstellungskörperschaft. Der Schweizer Mitarbeiter bzw. die Schweizer Mitarbeiterin bei der INFOBEST Palmrain ist bei der REGIO BASILIENSIS angestellt. Somit gelten auch für diese - wie für die MitarbeiterInnen der REGIO BASILIENSIS - die Personalregelungen des Basler Staatspersonals.
Die Regierungen der beiden Basel sind in den leitenden Gremien der INFOBEST Palmrain (Aufsichtsgremium und Projektgruppe) direkt vertreten und können unmittelbaren Einfluss ausüben. Dies eröffnet den Kantonen die Möglichkeit zu einem stetigen Controlling (Lenkung und Kontrolle) bezüglich „Betriebsführung" einerseits und „inhaltlicher Arbeit" andererseits. Inhaltlich richtet sich die Arbeit der INFOBEST Palmrain nach dem Pflichtenheft, das vom Aufsichtsgremium festgelegt und beschlossen wird.
Die Verantwortung für die finanzielle Abwicklung für diese trinationale Institution hat seit ihrem Bestehen (1993) die REGIO BASILIENSIS. Sie nimmt diese Funktion bereits im Rahmen der INTERREG-Förderung wahr und ist somit verantwortlich für die sachgerechte Verwendung sowohl der französischen, der deutschen, der schweizerischen und der EU-Mittel. Da sich diese Dienstleistung der REGIO BASILIENSIS bewährt hat, wird sie diese Funktion gemäss Beschluss des trinationalen Aufsichtsgremiums vom 7. Mai 1998 auch für die neue Projektphase 1999 - 2001 wahrnehmen, auch wenn die Projektleitung ab 1999 an die deutsche Seite übergehen wird. Die Jahresrechnungen der INFOBEST Palmrain werden somit jeweils nach den schweizerischen Bestimmungen für Buchführung und Rechnungsprüfung kontrolliert (durch die Finanzkontrolle Basel-Stadt).
Ueber eine sich an ökonomischen Kriterien ausrichtende Betriebsführung wird versucht, Kosten zu sparen. Dies gilt für Investitionskosten als auch für laufende Kosten, wo in Spitzenbelastungen auf Praktikanten zurückgegriffen wird. Der haushälterische Umgang mit den vorhandenen Mitteln hat unter anderem auch dazu geführt, dass in der ersten Projektphase der INFOBEST Palmrain 1993 - 1995 am Ende je 30'000 Franken an die beiden Basler Kantone zurückgegeben werden konnten.
2.4.5 Angemessene Eigenleistungen und Nutzung der Ertragsmöglichkeiten des Subventionsempfängers (§ 6 Absatz 2 Buchstabe e Finanzhaushaltsgesetz)
Was die Eigenleistungen angeht, so wird aus Beilage 1 ersichtlich, dass auch private Mitglieder des „Rates der RegioTriRhena" als Kofinanzierungspartner angefragt wurden. Zudem wird im Sinne einer Vereinfachung der Strukturen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Erzielens von Synergien ein längerfristiges Zusammengehen von INFOBEST Palmrain mit dem Sekretariat des „Rates der RegioTriRhena" angestrebt.
Was die Nutzung von Ertragsmöglichkeiten angeht, so hat die trinationale Trägerschaft der INFOBEST Palmrain bereits mehrfach geprüft, ob und wie Einnahmen durch den Verkauf von Dienstleistungen erzielt werden können. Aufgrund der fehlenden Rechtspersönlichkeit der INFOBEST Palmrain sowie auch aufgrund der Ansicht einiger Träger (v.a. auf der französischen Seite), dass es sich bei den INFOBEST-Dienstleistungen um einen „service public" handelt, der grundsätzlich kostenlos sein müsse, wurde bisher davon abgesehen.
Für die neue Projektphase 1999 -2001 wurde nun aber aufgrund des Beschlusses des trinationalen Aufsichtsgremiums vom 7. Mai 1998 die Projektgruppe beauftragt, bis Herbst 1998 ein Konzept zu erarbeiten, das - in Berücksichtigung der oben genannten Einschränkungen - die Erzielung von Einkünften in gewissen Teilbereichen ermöglichen soll (z.B. für Spezialrecherchen, Vorträge, Schutzgebühr für die Abgabe von Unterlagen u.a.). Die Ertragsmöglichkeiten werden sich aber auch in der neuen Projektphase bescheiden ausnehmen.
2.4.6 Finanzreferendum
Da es sich bei der von der Regierung beantragten Ausgabe um neue wiederkehrende jährliche Ausgaben von über 50'000 Franken handelt, soll der entsprechende Ausgabenbeschluss dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b Kantonsverfassung unterstellt werden.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, einen Beschluss gemäss Entwurf in der Beilage zu fassen.
Liestal, 7. Juli 1998
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin