Vorlage 1998-137: Erneuerung der Bewilligung Staatsbeitrag Regio Basileniens 1999-2002
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-137 vom 7. Juli 1998
Erneuerung der Bewilligung des Staatsbeitrages an die REGIO BASILIENSIS für die Jahre 1999-2002 (partnerschaftliches Geschäft mit dem Kanton Basel-Stadt)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
2.2.2.2.2 Weitere Aufgaben
Ferner nimmt die IKRB die folgenden Aufgaben wahr:
Deutsch-französisch-schweizerische Regierungskommission
Hier fungiert die IKRB seit 1975 als Anlaufstelle für das Sekretariat der Schweizer Delegation im Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA). In Zusammenarbeit mit dem EDA kümmert sich die IKRB um die inhaltliche Ausgestaltung der Sitzungen.
Kanton Aargau ist hier im gleichen Status wie bei der ORK.
EURES-T-Programm (European Employment Services-Transfrontalier) Oberrhein
Mit einem Aktionsprogramm für das Jahr 1998 nimmt die Oberrheinregion (voraussichtlich) erstmals am EURES-T-Programm teil. EURES-T ist eine EU-Initiative zur Förderung von grenzüberschreitenden Netzwerken der Arbeitsverwaltungen, Sozialpartner und Gebietskörperschaften im Hinblick auf einen grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt. Die Schweizer Seite hat in diesem Programm, das z.T. auch Gegenstand der bilateralen Verhandlungen mit der EU ist, nur Beobachterstatus, kann sich aber an einzelnen Aktionen und Projekten - allerdings ohne direkte EU-Föderung - beteiligen.
Die IKRB nimmt hier die Koordination für die Schweizer Seite wahr, informiert regelmässig die interessierten Nordwestschweizer Partner und arbeitet in den trinationalen Arbeitsgremien mit.
Für den Kanton Aargau übernimmt die IKRB grundsätzlich die gleichen Aufgaben.
Information nach aussen
Die IKRB informiert interessierte Kreise im Auftrag der Trägerkantone über alle Belange der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dies kann in Form von Berichten, Beratungen, Auskünften oder Referaten geschehen. Ferner beantwortet sie Fragebögen zur grenzüberschreiteden Zusammenarbeit im Auftrag der Kantone.
Für den Kanton Aargau übernimmt die IKRB in reduziertem Umfang die gleichen Aufgaben.
Information gegenüber Kantonen
Die IKRB stellt ihre Informationsmaterialien und Datenbanken den Trägerkantonen auf Anfrage zur Verfügung.
Für den Kanton Aargau übernimmt die IKRB in reduziertem Umfang die gleichen Aufgaben.
2.2.2.3 Die Geschäftsstelle des Vereins
Mit der Geschäftsstelle des Vereins erfüllt die REGIO BASILIENSIS etwa einen Drittel ihrer Aufgaben. Komplementär zu den oben dargestellten offiziellen Funktionen im Auftrag der Trägerkantone hat auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf privatrechtlicher, d.h. wirtschaftlicher Ebene an Bedeutung gewonnen. Hier ist die REGIO BASILIENSIS in einer Vielzahl von Projekten und Arbeitsfeldern tätig, die von direktem Nutzen für die regionale Wirtschaft sind (Wirtschaftsstudie, Flughafenentwicklung, Regio-S-Bahn, Messeplatz, BioValley etc.)
Nach wie vor gilt, was in den Leitgedanken 1991 entwickelt wurde:
"Da die REGIO BASILIENSIS eine Funktion zwischen und für Staat und Wirtschaft wahrnimmt, kann sie nicht immer bequem sein. Unabhängigkeit muss ihre Tugend sein, Pluralismus und Innovationsfreudigkeit ihre Voraussetzung. Als nicht mehr wegzudenkende Entwicklungsmoderatorin muss die REGIO BASILIENSIS ihren Konstruktionsvorzug als 'Zwei-Komponenten-Gebilde' mit einer 'freien' Vereins-Geschäftsstelle und einer 'halbstaatlichen' Umsetzungs-Koordinationsstelle um jeden Preis beibehalten: Das ist ihre unvergleichliche Stärke!"
In der Vergangenheit hat sich dieses Zusammenspiel der beiden Stellen bewährt. Vom Verein kamen die Impulse für eine offizialisierte grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Es wurden informelle Kontakte aufgebaut, die eine Institutionalisierung erst ermöglicht haben. Die Umsetzung im Rahmen des staatlichen Umfelds nimmt folglich die IKRB, die Umsetzung im nicht-staatlichen Umfeld die Geschäftsstelle des Vereins wahr.
Die Tätigkeit der Geschäftsstelle des Vereins umfasst die folgenden Kernaufgaben:
Vereinsorgane
Die Generalversammlung des Vereins findet in der Regel im Turnus in den drei Ländern und jeweils mit einem Hauptreferenten zu einem aktuellen grenzüberschreitenden oder regionalpolitischen Thema statt. Ferner gehört zu den zentralen Vereinsaufgaben die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen von Vorstand, Vorstands-Ausschuss, Begleitgruppe und Begleitausschuss (zur Funktion dieser Vereinsorgane s. auch Ziffer 2.2.1.1)
Rat der RegioTriRhena
Seit 1995 besteht auf Initiative der drei Regio-Gesellschaften in Mulhouse, Freiburg und Basel der Rat der RegioTriRhena - das gemeinsame Kooperationsorgan für den Süden der EuroRegion Oberrhein. Dank dem Schulterschluss der REGIO BASILIENSIS mit ihren beiden Schwester-Vereinen konnte eine kommunal geprägte und privatrechtliche Begegnungsplattform geschaffen werden, welche komplementär zur staatlich vereinbarten und viel weiträumigeren Oberrheinkonferenz die Vertiefung der unteren Nachbarschaftsbeziehungen ums Dreiländereck ermöglicht.
Die Geschäftsstelle des Vereins nimmt zusammen mit dem gemeinsamen Sekretariat und den Regio-Gesellschaften in Mulhouse und Freiburg die Ko-Geschäftsführung, d.h. vor allem die Vorbereitung von Plenum und Vorstandssitzungen, wahr. Ferner arbeitet sie in Projektgruppen mit und hat eine Koordinations- und Moderationsfunktion für die Schweizer Mitglieder. Weiter trägt sie namens der schweizerischen Seite die finanzielle Verantwortung für das gemeinsame Sekretariat. Im Turnus von zwei Jahren nimmt zudem der Präsident der REGIO BASILIENSIS das Präsidium des Rates der RegioTriRhena wahr.
Public Relations
Information und PR zu grenzüberschreitenden und regionalen Themen gehört ebenfalls mit zu den Kernaufgaben. Die Geschäftsstelle des Vereins gibt seit 1965 die Publikationsreihe "Schriften der Regio" heraus, in der in der Regel mindestens eine Studie pro Jahr veröffentlicht wird (z.B. Wirtschaftsstudie). Daneben erscheint seit 1992 das Informationsbulletin REGIOINFORM mindestens zweimal pro Jahr (Jahresberichte sowie jährlich mindestens eine weitere Veröffentlichung zu einem Schwerpunktthema). Zu den PR-Tätigkeiten gehört ferner die Abgabe von Unterlagen, das Halten von Vorträgen sowie die Erteilung von Interviews und Auskünften. Die REGIO BASILIENSIS hat ferner in den letzten Jahren zusammen mit Partnerorganisationen immer wieder Veranstaltungen und Podiumsdiskussionen durchgeführt, z.B. zur Bewerbung Basels als „Kulturstadt Europas" im Jahr 2001, zu den Themen „Messe Basel im Dienste der Region und am Puls der Welt" oder „Aufbruch der Kantone nach Europa" etc. Weiter gehört hierher auch die allgemeine Kontaktpflege anlässlich verschiedenster Treffen und Veranstaltungen.
Ferner nimmt die Geschäftsstelle des Vereins folgende Aufgaben wahr:
IG Schweizer Grenzregionen
Die IG Schweizer Grenzregionen ist eine Gruppierung von Bundesparlamentariern aus den sechs Grenzregionen rund um die Schweiz. Sie wurde im März 1996 in Bern gegründet und dient der Bündelung ähnlich gelagerter Anliegen der sechs Grenzregionen sowie dem Erfahrungsaustausch.
Die REGIO BASILIENSIS hat hier die Funktion als Verbindungsbüro und ist verantwortlich für die Vor- und Nachbereitung der Treffen und Anlässe. Ferner hat sie eine Moderations- und Koordinationsfunktion für die Akteure der Schweizer Grenzregionen.
Groupe de Concertation des Cantons limitrophes de la France
Im Auftrag der Kantone, die durch Regierungsräte vertreten sind, werden auch hier Sekretariats- und Vorbereitungsaufgaben ("Groupe technique") sowie Impulsgeberfunktionen übernommen.
Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG)
Unter massgeblicher Mitwirkung der REGIO BASILIENSIS hat sich in den siebziger Jahren die Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG) gebildet. Heute leistet die AGEG für alle europäischen und vor allem auch für die osteuropäischen Grenzregionen Schützenhilfe im Rahmen des sogenannten LACE-Programmes (Linking Assistance for Cooperation in Europe). Die REGIO BASILIENSIS wirkt hier im Präsidium mit und vertritt die trinationale RegioTriRhena.
Versammlung der Regionen Europas (VRE)
Im Gegensatz zur AGEG handelt es sich hierbei um ein Gremium, das sich aus "Binnenregionen" zusammensetzt. Der Regionen-Begriff der VRE bezieht sich auf die nächste Ebene unter dem Nationalstaat. Die REGIO BASILIENSIS wirkt derzeit via Mandat des Kantons Basel-Stadt in der Kommission I mit.
Systematische Pressedokumentation
Die Geschäftsstelle des Vereins führt seit 35 Jahren einen Pressespiegel zu sämtlichen regiorelevanten Entwicklungen unterteilt in 25 Rubriken.
Mitarbeit in weiteren Gremien und Aufgabenfeldern mit Regio-Bezug
Als Verein ist die REGIO BASILIENSIS an folgenden Gremien beteiligt:
- Konferenz Oberrheinischer Regionalplaner
- Regio-Kultur-Stiftung (Stiftungsrat)
- Europainstitut der Universität Basel (Stiftungsrat)
- Verkehrskommission der Handelskammer beider Basel
- Gruppe Bahnhof (Vizepräsidentschaft und Sekretariat)
- Regio-Kommission des Grossen Rates Basel-Stadt (Experte)
Auf Ende des Jahres 1997 weist die Gesamtrechnung der REGIO BASILIENSIS (vgl. Beilage 3) ein Total von 1'256'620 Franken auf. Hierbei beträgt der Staatsanteil der beiden Vertragskantone je 413'295 Franken sowie der Beitrag des Kantons Aargau 60'000 Franken, insgesamt also 886'590 Franken. Von der privaten Wirtschaft und den übrigen Kollektivmitgliedern hat die REGIO BASILIENSIS Beiträge in Höhe von 303'356 Franken und von den Einzelmitgliedern in Höhe von 12'097 Franken erhalten. Mit diesen Staats- und Mitgliederbeiträgen (1'202'043 Franken) plus diversen Einnahmen, z.B. Erlös Bundesauftrag und Rückstellungen etc. (54'577 Franken) haben sich die zur Verfügung stehenden Mittel zum dritten Mal gegenüber dem Vorjahr verringert, diesmal jedoch lediglich um 296 Franken.
Seit wenigen Jahren verwaltet die REGIO BASILIENSIS neben ihrer eigenen Betriebsrechnung auch Kostenstellen für gemeinsame Aussenstellen mit Dritten, bzw. im Auftrag von Dritten (s. Ziffer 2.2.2.1). So sind im Berichtsjahr für die INFOBEST PALMRAIN 98'949 Franken, für das Sekretariat der Oberrheinkonferenz 94'041 Franken und für den Rat der RegioTriRhena 24'900 Franken zu verbuchen.
Das vom Vorstand mit den Regierungsvertretern der Vertragskantone genehmigte Budget 1998 (s. Beilage 4) beläuft sich auf eine Summe von 1'240'000 Franken.
Gemäss vorliegendem Subventionsvertrag mit den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie dem im Entwurf vorliegenden Subventionsvertrag mit dem Kanton Aargau bleibt der Staatsanteil der REGIO BASILIENSIS in der neuen Subventionsperiode 1999-2002 im Vergleich zur vorhergehenden mit 900'000 Franken konstant.