Jahresbericht 1997 Sicherheitsinspektorates Kanton BL
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-040-10 vom 21. April 1998
Jahresbericht 1997 des Sicherheitsinspektorates Kanton Basel-Landschaft
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
5. Wahrung der Sicherheitsbelange als Umweltschutzfachstelle
5.1. Vernehmlassungen und Stellungnahmen
Die Abbildungen zeigen die Anzahl der abgegebenen Stellungnahmen der Jahre 1990 - 1997.
5.1.1. Umweltverträglichkeitsberichte (UVB)
Stellungnahmen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und Umweltverträglichkeitsberichten, Bauvorhaben etc. wurden abgegeben zu:
- UVP Erweiterung Steinbruch Gebrüder Thomann AG, Laufen und Liesberg
- UVP Surer, Lausen
- UVP Waser, Birsfelden
- UVP IKEA, Ittingen
- UVP ARBA Altholz-Aufbereitungs-Anlage, Pratteln
- UVP Fachmarktcenter Grüssen, Pratteln
- UVP Kriegacker, Muttenz
5.1.2. Baubewilligungen
Aus den im Amtsblatt publizierten Baugesuchen wurden 96 angefordert und geprüft. Daraufhin mussten folgende Kurzberichte aktualisiert werden:
- Novartis Schweizerhalle AG, Bau 2048 (2072), Muttenz
- Ciba Spezialitätenchemie Schweizerhalle AG, Lagerplatz-Erweiterung Bau 2174, Muttenz
- Sygena AG, Lagerraum-Erweiterung, Liestal
Aufgrund eines Baugesuches musste eine Risikoanalyse aktualisiert werden. Dabei handelt es sich um:
- TAA Aral/BP, Additivtank, Muttenz
Zur Einreichung des folgenden Kurzberichtes ist eine Fristerstreckung bis Ende Februar 1998 gewährt worden:
- Industrie-Wärmeverbund Pratteln, Altholzfeuerungsanlage, Pratteln
5.1.3. Umweltschutzbescheinigungen
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens für den Empfang einer Umweltschutzbescheinigung wurde die Firma Clariant Muttenz überprüft. Das Gesuch konnte gutgeheissen werden.
5.1.4. Einrichtungsbewilligungen
Im Berichtsjahr wurde zu 16 Einrichtungsbegehren Stellung genommen. In vier Fällen ist die Aktualisierung von eingereichten Kurzberichten angeordnet oder durch das Sicherheitsinspektorat aktualisiert worden:
- Clariant (Schweiz) AG, Einbau einer Rührdrucknutsche Bau 927A, Muttenz
- Clariant (Schweiz) AG, Einbau eines Schaufeltrockners Bau 927C, Muttenz
- Clariant (Schweiz) AG, Wiederinbetriebnahme einer Kälteanlage Bau 938, Muttenz
- Clariant (Schweiz) AG, Projekt EurOba, Bau 939/946, Muttenz
5.1.5. Übrige Stellungnahmen
Das Sicherheitsinspektorat hat bei fünf generellen Entwässerungsplänen den Zustandsbericht Gefahrenbereich kontrolliert. Die generellen Entwässerungspläne der Gemeinden Böckten, Frenkendorf, Füllinsdorf, Hölstein und Sissach lagen vor. Für diese Arbeit hat sich die Transportrisikoanalyse als beliebtes und hilfreiches Arbeitsinstrument bewährt.
Weitere Stellungnahmen und Anfragen:
- Submissionsgesetz
- Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz
- Euro-Airport Basel-Mulhouse
- Stellungnahme zum Giftgesetz
- Kälteanlage Neubau Kantonsspital Liestal
- Hoffmann-La Roche AG, Grenzach-Wyhlen
- Ausbau Transitgasleitung TRG 3, Abschnitt Rodersdorf bis Lostorf.
5.2. Parlamentarische Vorstösse
5.2.1. Petition des Nordwestschweizer Aktionskomitees gegen Atomkraftwerke (NWA)
Der Landrat überwies mit Beschluss Nr. 694 vom 9. Januar 1997 Teile der Petition des Nordwestschweizer Aktionskomitees gegen Atomkraftwerke (NWA) betreffend Stillegung des Superphénix Creys-Malville (F), Ausbau des Kernkraftwerks Fessenheim (F) sowie Errichtung eines Atommüll-Endlagers Malsburg-Marzell (D) als Postulat 96/235 an die Bau- und Umweltschutzdirektion. Das Postulat ist teilweise erfüllt. Ein gemeinsamer Brief der Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wurde am 25. November 1997 an den Bundesrat geschrieben. Darin werden die Besorgnis unserer Region ausgedrückt und den Bundesrat aufgefordert, alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um die vom Superphénix ausgehende Gefährdung zu minimieren oder ganz auszuschalten.
Ausstehend sind noch die Diskussionen an den gemeinsamen Sitzungen der Kantonsregierung der Nordwestschweiz und an der Oberrheinkonferenz zwischen D, F und CH in Bezug auf die Erneuerung des Kernkraftwerkes Fessenheim (Einbau des „Euro-Reaktors"). Auch der Punkt „Intervention gegen den Ausbau mit einem Schreiben an die zuständigen Vertreter des Conseil Général der Departement Haut-Rhin, Alsace und Bas-Rhin, allenfalls zusammen mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt" ist noch nicht erfüllt.
Eine Intervention gegen das geplante Atommüll-Endlager in Malsburg-Marzell ist nicht mehr notwendig, weil das Projekt in Deutschland nicht mehr weiter verfolgt wird.
5.2.2. Postulat 97/133 von SP-Fraktion vom 19.06.1997: Angebot von Dienstleistungen des Sicherheitsinspektorates an die Nachbarkantone
Das Postulat 97/133 wurde an der Landratssitzung vom 4. Dezember 1997 von der Regierung entgegengenommen. Wir werden mit den notwendigen Abklärungen und Vorarbeiten im ersten Semester 1998 beginnen.
5.2.3. Interpellation 97/123 „Geplanter Einsatz von plutoniumhaltigem Brennstoff (MOX) im AKW Gösgen"
Die Interpellation 97/123 von Heidi Portmann vom 12.06.1997: „Geplanter Einsatz von plutoniumhaltigem Brennstoff (MOX) im AKW Gösgen nach der Sommerrevision 1997" wurde an der Landratssitzung vom 25. September 1997 durch Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel beantwortet.
5.3. Mitarbeit in Arbeitsgruppen
5.3.1. ERFA-Gruppe Störfallverordnung Nordwestschweiz
Diese Arbeitsgruppe tagte 1997 zweimal.
Hauptthemen waren:
- Präsentation von Lösungsansätzen zu allgemein auftretenden Fragen
- die Vollzugspraxis der Störfallverordnung im Bereich der Verkehrswege Schiene und Strasse (Äusserungen zum Vorschlag von Beurteilungskriterien des Bundes)
- aufeinander abgestimmte Entscheidungsgrundlagen für die Beurteilung von Risikoermittlungen
- der Umgang mit Safety Management Systemen (SMS) bei periodischen Betriebskontrollen
- die Möglichkeit zur Anwendung von Kooperationsvereinbarungen wie das „Solothurner Modell" im Umweltschutzbereich.
5.3.2.Kontaktgremium zur Störfallverordnung
Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft orientierte im Frühling 1997 über die Folgen der Einführung von Safety Management Systemen (SMS) und der ISO-Norm 14001 bei Betrieben hinsichtlich der Störfallverordnung. An einer Sitzung im Sommer 1997 fand eine Analyse der Angaben im Eidgenössischen Risikokatasters (ERKAS) statt. Das Sicherheitsinspektorat erhielt gleichzeitig die Möglichkeit, die Methode sowie die Resultate der „Transportrisikoanalyse Kanton Basel-Landschaft" zu präsentieren. An einem Workshop im Dezember 1997 orientierten Vertreter aus Grossbritannien, Frankreich, Schweden, Dänemark und den Niederlanden über Methoden zur Analyse und Bewertung von Risiken beim Transport gefährlicher Güter auf der Strasse und der Schiene. Sie stellten die in ihren Ländern verwendeten methodischen Ansätze, ihre Vorteile und Nachteile vor. Aus diesen Präsentationen ergibt sich für den Kanton Basel-Landschaft die erfreuliche Schlussfolgerung, dass er mit der Auftragserteilung für eine Transportrisikoanalyse bereits im Januar 1992 den richtigen Weg eingeschlagen hat.
5.3.3. Arbeitsgruppe "Störfallverordnung"
Die Arbeitsgruppe "Störfallverordnung" der eidg. Kommission für AC-Schutz (KOMAC) ist 1997 zweimal zusammengetreten. Sie befasste sich mit Fragen bezüglich des Eidgenössischen Risikokataster Schweiz (ERKAS) des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft und der Tendenz, dass weitere Bundesstellen zunehmend „Risikokataster" erstellen. Dabei häufen sich die Anfragen an die Kantone, zwecks Übergabe von Daten aus der Sicht der Arbeitsgruppe. Sie scheinen nicht koordiniert zu sein. Die Aufgabenteilung und die Zusammenarbeit mit dem BUWAL und der Arbeitsgruppe muss weiter koordiniert werden.
5.3.4. Expertenausschuss „Risikoinformation"
Zur gegenseitigen Information über Gefahrenpotentiale von Chemiebetrieben am Oberrhein in Deutschland, Frankreich und der Schweiz wollte der Expertenausschuss einen fünften Bericht erstellen. Die Diskussion entfachte bei der Wahl der Methodik. BS stellte das Interagency-Modell und BL das Modell C-Risk vor. Der fünfte Bericht scheiterte in der gewünschten Form schlussendlich an den fehlenden Daten aus Frankreich.
Der Expertenausschuss diskutierte auch über die Form und Sprache weiterer Berichte zur Risikoinformation, damit in Zukunft eine Resonanz von den Adressaten erwartet werden kann.
5.3.5.Arbeitsgruppe Transport gefährlicher Güter (TgG) Schweiz
In der Untergruppe „Strasse" konnte das von den Kantonen BE, SG, UR, ZG, BS und BL erstellte Arbeitsdossier „Sicherheit in Strassentunneln" abgeschlossen werden. Mittels Störfallszenarien werden Wirkungen in Strassentunneln beschrieben. Sicherheitsmassnahmen für Tunnels werden aus dem Blickwinkel der Störfallverordnung dargestellt. In einem Sicherheitskonzept werden Massnahmen strukturiert und deren Wirksamkeit bei einer Freisetzung von gefährlichen Gütern beschrieben. Das Arbeitsdossier ist auch bei anderen Dienststellen der Kantone und Ingenieurbüros auf reges Interesse gestossen.
Als weitere Arbeit wurde mit den Sicherheitsthesen für Nationalstrassen, analog zu den Sicherheitsthesen für lange Eisenbahntunnels, gestartet.
Die Unterarbeitsgruppe „Einsatzplanung" begleitet die SBB beim Erstellen von Einsatzplänen pro Kanton. Bis im Jahre 2002 werden diese flächendeckend erstellt sein.