1998-040_rt_1.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-040 vom 24. Februar 1998


Amtsbericht 1997 des Regierungsrates


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Erster Teil

Regierungstätigkeit


1 Finanz- und Kirchendirektion


Im Berichtsjahr hat sich die Finanz- und Kirchendirektion mit den Ausführungsbestimmungen (Dekret und Verordnungen) zum Personalgesetz befasst. Gleichzeitig sind die Beratungen der landrätlichen Personalkommission zum Gesetz selbst abgeschlossen worden, und der Landrat hat das GDas Gesetz selbst ist am 23. November 1997 vom Volk mit sehr grossem Mehr angenommen worden und wird auf den 1. April 1998 in Kraft treten. Damit wird die bisher feste Amtsperiode abgeschafft, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons werden neu mit öffentlich-rechtlichen, kündbaren Arbeitsverträgen angestellt. Die Kündigungsgründe sind abschliessend aufgezählt, nach wie vor gilt das Willkürverbot. Kündigung wegen mangelnder bzw. ungenügender Leistung sind zu belegen. Ein den heutigen Anforderungen entsprechendes Rechtsschutzverfahren verhindert ungerechtfertigte Kündigungen. Das Disziplinarrecht wird angesichts der flexiblen Reaktionsmöglichkeiten auf Fehlverhalten abgeschafft. Das Gesetz führt die wichtigsten Punkte auf eines personalpolitischen Leitbildes auf.


Nachdem zum Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Gleichstellungsgesetz ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden ist, hat der Regierungsrat den Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Gleichstellungsgesetz dem Landrat vorgelegt. Das Parlament hat das Gesetz am 27. November 1997 das Gesetz verabschiedet, die Volksabstimmung wird am 15. März 1998 stattfinden. Entsprechend der Verpflichtung durch das Bundesgesetz für die Gleichstellung von Frau und Mann wird mit dem Gesetzesentwurf hat der Kanton Basel-Stadt eine Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten geschaffen, welche im Kanton Basel-Landschaft sowohl für privatrechtliche wie auch für öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse zwingend vor einer gereichtlichen Auseinandersetzung angerufen werden muss. Der Entwurf verankert daneben die Fachstelle und die Kommitssion für Gleichstellung von Frau und Mann auf Gesetzesstufe und Kanton und Gemeinden erhalten den Auftrag, jegliche Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen.


Das System der Leistungsaufträge ist weiter ausgebaut worden. Die im Jahr 1996 für die ganze Finanz- und Kirchendirektion erstellten Leistungsaufträge sind in diesem Jahr überarbeitet und entsprechend den damit gemachten Erfahrungen angepasst worden. Gleichzeitig haben im Berichtsjahr die übrigen vier Direktionen für 12 Pilotdienststellen ebenfalls Leistungsaufträge erarbeitet, wobei der Finanzverwaltung die Koordination oblag. Alle diese Leistungsaufträge sind als Teil des Budgets 1998 vom Landrat gemäss § 4 des Dekrets zum Finanzhaushaltsgesetz genehmigt worden.


Im Rahmen des Projekts «Neues Rechnungswesen» wurde im Berichtsjahr die Arbeit mit einem grossen Teil der Finanzbuchhaltung im neuen EDV-System aufgenommen und ausserdem für die Dienststellen der FKD die Betriebsrechnung und für die Schul- und Büromaterialverwaltung die Materialwirtschaft eingeführt. Mit umfangreichen Vorarbeiten wurde der letzte Teil der Einführung der Finanzbuchhaltung auf Beginn 1998 vorbereitet. Gleichzeitig wurden für diejenigen Dienststellen, die neu mit Leistungsauftrag arbeiten, die Voraussetzungen geschaffen, damit dort die Betriebsbuchhaltung per Anfang 1998 eingeführt werden konnte.


Die Auswirkungen eines Übergangs von der Steuerveranlagung, welche alle zwei Jahre stattfindet, zu einer alljährlichen Veranlagung wurde im Berichtsjahr evaluiert und dem Landrat eine entsprechender Vorschlag mit Vorlage vom 2. September 1997 unterbreitet. Der neue Modus soll eine aktuelle Besteuerung ermöglichen, während nach dem bisherigen System mit Zwischenveranlagungen den Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen nicht optimal hat Rechnung getragen werden können. Die Umstellung auf die einjährige Veranlagung soll für die Steuerpflichtigen kostenneutral ausfallen.


Seit Anfang des Jahres steht die Applikation Covela (Computerunterstützte Veranlagung) als erste grosse Client-Server Applikation im produktiven Betrieb und hat sich dabei bewährt. Erweiterungsarbeiten, welche weitere Veranlagungsteile einbeziehen, sind bereits im Gange.


Das Projekt «Besoldungsrevision» wurde weiter vorangetrieben und eine erste Phase abgeschlossen. Das Projekt wurde in Anlehnung an die vor kurzem abgeschlossene Arbeiten des Kantons Basel-Stadt bis zum Ende des Berichtsjahres so weit entwickelt, dass für eine grosse Zahl von Funktionen Modellumschreibungen entworfen und ein provisorischer Einreihungsplan erstellt worden ist. In der zweiten Phase, d. h. in der ersten Hälfte des Folgejahres, wird der Katalog der Modellumschreibungen komplettiert werden und der Einreihungsplan in eine definitive Form zu bringen sein.




2 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion


Allgemeines


Beziehungen zu den Gemeinden


Mit der Annahme des Gesetzes über die Änderung der Gemeindebeiträge und des Gesetzes über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wurden am Abstimmungswochenende vom 8. Juni zwei wesentliche Vorhaben im Rahmen der Aufgabenneuverteilung zwischen Kanton und Gemeinden zu einem guten Ende geführt.


Im Rahmen der Aufgabenneuverteilung sind ab 1998 die gesetzlichen Beiträge an Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen vollumfänglich von den Gemeinden zu übernehmen (bisher 50 Prozent durch den Kanton). Die Gemeinden werden dafür in anderen Bereichen entlastet. Der Regierungsrat hat am 9. Dezember 1997 eine neue Verordnung über Beiträge an die Bewohner und Bewohnerinnen von Alters- und Pflegeheimen verabschiedet, welche die gesetzlichen Neuerungen der Aufgabenneuverteilung grösstenteils auffängt.




Volkswirtschaft


Wirtschaftslage im Kanton Basel-Landschaft


Der Regierungsrat unterbreitete dem Landrat Mitte Jahr einen umfassenden Bericht zur Wirtschaftslage im Kanton. Die Analyse kommt zum Schluss, dass die Standortattraktivität und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Kantons nach wie vor intakt sind. Der Kanton weist zudem gesamtschweizerisch eine der höchsten Erwerbsquoten bei gleichzeitig unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit auf. Handlungsbedarf sieht der Regierungsrat in den folgenden drei Schwerpunktbereichen:


- Mit gezielten Angeboten sollen die Chancen von benachteiligten, leistungsschwachen Jugendlichen auf dem Lehrstellenmarkt verbessert sowie die Weiterbildung von wenig qualifizierten Arbeitskräften gefördert werden.


- Den jetzt im Arbeitsprozess stehenden Beschäftigten sollen - insbesondere auf Kaderstufe - wirksame Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden.


- Der Regierungsrat beabsichtigt, sich künftig verstärkt zugunsten grosser regionaler Infrastrukturaufgaben zu engagieren.




Investitionsbeitrag an den Ausbau der Messe Basel


Der Kanton Basel-Landschaft soll sich mit einem Investitionsbeitrag von 20 Mio. Franken am Ausbau der Messe Basel beteiligen. Eine entsprechende Vorlage hat der Regierungsrat dem Landrat im Dezember 1997 unterbreitet. Der Regierungsrat unterstreicht damit seine Absicht, die Lasten von Investitionen von überkantonaler Bedeutung und von Zentrumsleistungen vermehrt mitzutragen. Bei der Messe Basel handelt es sich um eine Institution von grosser regionaler Bedeutung. Ihre erfolgreiche Weiterentwicklung liegt angesichts des volkswirtschaftlichen Nutzens klar auch im Interesse des Kantons Basel-Landschaft. Im Rahmen seines verstärkten Engagements werden unserem Kanton auch verstärkte Mitwirkungsrechte eingeräumt.




Beteiligung am Flughafen Basel-Mulhouse


Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie der Schweizerische Bundesrat haben eine Vereinbarung betreffend „Zusammenarbeit bei der Wahrung der schweizerischen Interessen auf dem binationalen Flughafen Basel-Mulhouse" unterzeichnet. Sie ersetzt die bestehende Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Basel-Stadt vom 4. Mai 1950. Die neue Zusammenarbeits-Vereinbarung bedarf noch der Genehmigung durch die beiden Kantonsparlamente. Mit dem formellen Einbezug des Kantons Basel-Landschaft in die Zusammenarbeit um den EuroAirport wird die regionale Verankerung des Flughafens erheblich gestärkt. Die neuen Finanzierungsregelungen bringen zudem eine bessere Verteilung der finanziellen Lasten. Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Landrat im Laufe des Jahres 1998 eine Vorlage über einen Investitionsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an den geplanten Flughafenausbau zu unterbreiten.




Arbeitsmarkt


Nach dem Aufbau der sechs Regionalen Arbeits-Vermittlungszentren (RAV) bis Ende 1996 war das Jahr 1997 für die RAV's das Jahr der Konsolidierung und Bewährung. Ihr breites Dienstleistungsangebot wurde von den arbeitsuchenden Personen stark in Anspruch genommen, erfreulicherweise auch in zunehmendem Mass von Arbeitgeberseite. Insgesamt konnten die RAV's 1997 rund 1'300 Fest- und Zwischenverdienststellen vermitteln. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Zunahme von fast 60 Prozent. Die dem Kanton vom Bund vorgegebene Zahl von 774 Jahresmassnahmenplätzen wurde mehr als erreicht: Bis Ende 1997 wurden im Kanton rund 1'000 Jahresmassnahmenplätze geschaffen, davon rund 350 im Bereich Weiterbildung und Umschulung, ca. 750 Plätze in Form von Beschäftigungsprogrammen und Praktika.




Forstwesen


Nach der Rückweisung eines ersten Gesetzesentwurfs im Jahr 1996 ist die zweite Vorlage zu einem kantonalen Waldgesetz vom Parlament gut aufgenommen worden. Die landrätliche Kommissionsberatung konnte bis Ende Jahr abgeschlossen werden. Das neue Gesetz zeichnet sich aus durch eine ausgewogene Berücksichtigung und Abstimmung der von den verschiedenen Interessengruppen eingebrachten Anliegen.




Rheinhäfen


Gestützt auf das neue Rheinhafengesetz vom 1. August 1993 hat der Regierungsrat im Dezember des Berichtsjahres dem Landrat die Vorlage über den Regionalen Detailplan Rheinhäfen überwiesen. Mit der Zuordnung der Planungshoheit in den Kompetenzbereich des Kantonsparlaments wird die grosse Bedeutung der Rheinhäfen für den schweizerischen Aussenhandel unterstrichen. Der Regionale Detailplan soll es der Hafenwirtschaft ermöglichen, ihre wichtige Versorgungsaufgabe unter verlässlichen Rahmenbedingungen weiter zu erfüllen. Im Rahmen der Planung wird vor allem angestrebt, das Areal der Rheinhäfen optimal zu nutzen, die Raumansprüche des Güterumschlags und der gewerblichen Schiffahrt sicherzustellen, aber auch die Belange der Sicherheit, der Umwelt und des Naturschutzes angemessen zu berücksichtigen.


Nachdem eine Machbarkeitsstudie gezeigt hat, dass die Voraussetzungen für den erfolgreichen Betrieb eines Container-Terminals in den basellandschaftlichen Rheinhäfen günstig sind, soll das Projekt 1998 vertieft weiterverfolgt werden.




Statistisches Amt


Im Hinblick auf die Verwirklichung der im eidgenössischen Krankenversicherungsgesetz postulierten Erhebungen in den schweizerischen Spitälern wurde das Statistische Amt beauftragt, die vorgeschriebenen Erhebungen für die beiden Basler Kantone umzusetzen. Eine entsprechende Vereinbarung wurden von den beiden Regierungen am 21. Oktober 1997 abgeschlossen. Die statistischen Grundlagen werden eine wichtige Grundlage für künftige regionale Spitalentscheide bilden.




Gesundheit und Soziales


Spitalplanung


Das eidg. Krankenversicherungsgesetz verpflichtet die Kantone zu einer bedarfsgerechten Spitalplanung. Angesichts der engen Verflechtungen haben die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt für den Bereich der somatischen Akutmedizin eine gemeinsame Spitalplanung beschlossen. Für die übrigen Versorgungsbereiche wurden separate Spitallisten erlassen. Der erforderliche Abbau im Umfang von mehr als 600 Einheiten soll in zwei Schritten bis zum Jahr 2002 erfolgen. Zielsetzung der Regierungen ist es, die hohen Kosten der Gesundheitsversorgung in der Region Basel nachhaltig zu dämpfen.




Universitätskinderspital beider Basel


Die Arbeiten am Projekt eines gemeinsamen Universitätskinderspitals beider Basel traten 1997 in die entscheidende Phase. Nachdem die beiden Kantonsparlamente im Juni Projektierungskredite von je 900'000 Franken gutgeheissen hatten, wurde das Projekt intensiv vorangetrieben. Ziel dieser engen Kooperation ist es, die heute qualitativ hochstehende kindermedizinische Zentrumsversorgung in der Region Basel zu tragbaren Kosten für eine weitere Zukunft zu sichern. Das künftige gemeinsame Universitätskinderspital soll aus den bestehenden Verwaltungsstrukturen herausgelöst und als selbständig-öffentlichrechtliche Institution strukturiert werden. Im ersten Quartal 1998 ist mit den entsprechenden Parlamentsvorlagen zu rechnen.




Neues Spitalabkommen mit dem Kanton Solothurn


Die Verhandlungen über ein neues Spitalabkommen mit dem Kanton Solothurn konnten im Berichtsjahr erfolgreich abgeschlossen werden. Nach Genehmigung durch die beiden Kantonsparlamente tritt das neue Abkommen am 1. Januar 1998 in Kraft. Die beiden Kantone gewähren damit ihren Einwohnerinnen und Einwohnern volle Freizügigkeit bei der Wahl eines Akutspitals in den beiden Partnerkantonen und werden de facto zu einer integralen Spitalregion, was in dieser Form in der schweizerischen Spitalpolitik ein Novum darstellen dürfte. Das Abkommen erfüllt die Forderungen des KVG nach einer regionalen, interkantonalen Zusammenarbeit und nach mehr Markt.




Neue Verträge mit baselstädtischen Privatspitälern


Am 16. Dezember 1997 hat der Regierungsrat die neu ausgehandelten Interimsverträge mit dem St. Claraspital, dem Merian-Iselin-Spital, dem Bethesda-Spital und der Psychiatrischen Klinik Sonnhalde (Riehen) unterzeichnet. Die neuen Verträge treten per. 1. Januar 1998 in Kraft und lösen damit die auf Ende 1997 gekündigten Subventionsverträge nahtlos ab. Für die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Landschaft bedeutet dies, dass ihnen der Zugang zu den bewährten Dienstleistungen der vier baselstädtischen Vertragsspitäler grundsätzlich auch weiterhin offen steht. Im Rahmen der Spitalplanung und des notwendigen Abbaus des bestehenden Bettenangebots verlangen die neuen Verträge jedoch auch von den vier baselstädtischen Privatspitälern ein adäquates Opfer: Der Kanton Basel-Landschaft hat zum einen die Anzahl der jährlich subventionierten Pflegetage auf ein angemessenes Mass beschränkt; als weitere Neuerung enthalten die Verträge eine fixe, in Franken festgelegte Abgeltung des einzelnen Pflegetages.




Prämienverbilligung


Das Prämienverbilligungssystem des Kantons Basel-Landschaft hat seine Bewährungsprobe bestanden. Ein vom wirtschaftswissenschaftlichen Zentrum der Universität Basel im Auftrag der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion erstelltes Gutachten kommt zum Schluss, dass das Baselbieter Modell die sozialpolitischen Ziele des KVG voll erfüllt und die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise wirksam entlastet. Dem Baselbieter System wird zudem hohe Effizienz attestiert. Gestützt auf das kantonale Einführungsgesetz zum KVG lag die Kompetenz zur Festsetzung der massgeblichen Subventionsgrenze erstmals beim Landrat. Er senkte die Subventionsgrenze von 4,5 auf 4,25 Prozent des steuerbaren Einkommens und weitete damit den Kreis der Berechtigten für das Jahr 1998 noch etwas aus. Erneute Prämienerhöhungen können damit abgefedert werden.




Fürsorgewesen


Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse beschloss der Regierungsrat zu Beginn des Berichtsjahres, auf die ursprünglich geplante Teilrevision des Fürsorgegesetzes zu verzichten und stattdessen eine umfassende Totalrevision in die Wege zu leiten. Nachdem eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe bis zum Spätherbst einen Gesetzesentwurf entwickelt hatte, setzte der Regierungsrat eine Expertenkommission ein mit dem Auftrag, den Entwurf zu diskutieren und zu überarbeiten. Mit einer entsprechenden Landratsvorlage ist auf Ende 1998 zu rechnen.




Fortsetzung


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