1998-040_rt_2.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-040 vom 24. Februar 1998


Amtsbericht 1997 des Regierungsrates


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





3 Bau- und Umweltschutzdirektion

Gesetzgebung


Die Beratungen der landrätlichen Spezialkommission über den Entwurf für ein neues Raumplanungs- und Baugesetz wurden weitergeführt und abgeschlossen. Der Landrat behandelte das Gesetz an seinen Sitzungen vom 30. Oktober 1997 und 13. November 1997 in erster Lesung. (An der Sitzung vom 8. Januar 1998 wurde dem Gesetz mit 65:9 Stimmen in 2. Lesung zugestimmt.)


Der vorliegende Entwurf zu einem gemeinsamen Submissionsgesetz beider Basel wurde in die Vernehmlassung gegeben. Die Auswertung der Vernehmlassungen und die Erarbeitung der definitiven Parlamentsvorlagen sind noch im Gang.




Abwasserreinigung, Abfallentsorgung, Energieversorgung


Am 30. Oktober hat der Landrat die Ausgliederung des AIB aus der kantonalen Verwaltung beschlossen und gleichzeitig die Überführung in eine Aktiengesellschaft Industrielle Betriebe Baselland AG (IBBL AG), an welcher Kanton und Gemeinden je zur Hälfte beteiligt sein sollen. Mit dem Beschluss des Landrates zur Bildung der IBBL AG hat gleichzeitig die Regierung den Auftrag erhalten, die Detailvorlage "Überführung AIB in IBBL AG" auszuarbeiten. Die aus Gemeindevertretern, Mitwirkenden des Kantons sowie externen Beratern zusammengesetzte Arbeitsgruppe ist am 15. Dezember zur ersten Arbeitssitzung zusammengetreten. Die Detailvorlage soll im Herbst 1998 dem Parlament zum Beschluss vorgelegt werden.




Gewässernutzung


Am 30. Oktober 1997 hat der Landrat, gestützt auf § 34 des Gesetzes vom 3. April 1967 über die Nutzung und den Schutz des Grundwassers und auf § 40 Absatz 2 des Gesetzes vom 2. September 1974 über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer, ein Dekret über die Gebühren für Gewässernutzungen erlassen und auf den 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt. Das Dekret regelt den Umfang, die Höhe und die Verwendung der Grundwassernutzungsgebühr sowie die Höhe der Nutzungsgebühr für Oberflächengewässer und des Wasserzinses für Wasserkraftwerke.




Gewässerschutz


Anfangs September 1997 hat der Regierungsrat zum Entwurf einer revidierten Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF) des Eidgenössischen Departements des Innern Stellung genommen. Der positiv aufgenommene Verordnungsentwurf kam auf Druck der Nordwestschweizer Kantone zustande und sieht insbesondere im Bereich der Kleintankanlagen für Einfamilienhäuser wesentliche Vereinfachungen bezüglich der Bewilligungs- und Revisionspflicht vor.




Feuerwehr-Einsatzpläne


Das Sicherheitsinspektorat erarbeitete zusammen mit der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung einen Leitfaden für die Erstellung von Feuerwehr-Einsatzplänen aus. Basierend auf diesen Unterlagen müssen alle Betriebe, welche im Verzeichnis der Gefahrenquellen (Risikokataster) enthalten sind, bis ins Jahr 2000 ihre eigenen Einsatzpläne erstellen bzw. ihre bereits bestehenden Unterlagen überarbeiten.




Hochbau


Im Berichtsjahr konnten die Verwaltungsneubauten Gutsmatte in Liestal planmässig fertiggestellt und durch die verschiedenen Dienststellen vollständig bezogen werden.


Auf den verschiedenen Bauplätzen am Kantonsspital Liestal lag das Schwergewicht bei den Ausbauarbeiten im Bettenhaus 2, welches 1998 in Betrieb genommen wird.


In Erinnerung an das Jahr 1847, als der Landrat das Gesetz betreffend die Leitung und Beaufsichtigung der Staatsbauten erliess, verfasste das Hochbauamt eine Jubiläumsschrift "150 Jahre Hochbauamt des Kantons Basel-Landschaft".


Mit dem Kanton Basel-Stadt wurde die Auszeichnung Guter Bauten im Zeitraum 1993-1997 vorgenommen. Von 260 eingereichten Projekten wurden 40 ausgezeichnet, 15 davon stehen im Baselbiet.




Regionalplan Siedlung


Nachdem der Regionalplan Siedlung aufgrund der im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen 128 Stellungnahmen überarbeitet worden ist, wurde mit 24 Gemeinden, bei denen noch erhebliche Differenzen bestanden, ein Differenzbereinigungsverfahren durchgeführt. Nach dessen Durchführung vertreten nur noch 5 Gemeinden hinsichtlich Regionalplan Siedlung grundsätzlich andere Ansichten als der Kanton. Auf der Basis dieses weitgehenden Konsenses wurde im Dezember 1997 eine Landratsvorlage zum Regionalplan Siedlung erarbeitet. Diese Vorlage stützt sich bereits auf das neue Raumplanungs- und Baugesetz. Sie wird - nach Annahme des Gesetzes durch das Volk - vom Regierungsrat an den Landrat zur Genehmigung weitergeleitet.




Natur- und Landschaftsschutz


Am 30. März 1992 nahm der Landrat das kantonale Natur- und Landschaftsschutzkonzept zustimmend zur Kenntnis. Dabei beauftragte er die Regierung, dem Landrat nach Ablauf des Mehrjahresprogrammes 1991-1996 eine Bilanz zu unterbreiten. Der nun vorliegende Entwurf wird zusammen mit dem Leistungsauftrag des Amtes für Orts- und Regionalplanung weiterbearbeitet und wird dem Landrat im 2. Semester 1998 vorgelegt.


Gestützt auf das kantonale Natur- und Landschaftsschutzkonzept wurden dem Landrat die beiden Kreditvorlagen „Reptilien-Inventar beider Basel: Ergänzung Laufental" und „Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald für die Jahre 1998 - 2002" unterbreitet.




Öffentlicher Verkehr


Mit der Inbetriebnahme der Doppelspur zwischen den Haltestellen Schloss und Oberdorf in Binningen konnten die Ausbauten der BLT-Linie 10/17 im Birsigtal im Rahmen der bewilligten Baukredite nach über 10 Jahren abgeschlossen werden.


Auf dem Ast im Birseck der BLT-Linie 10 wurden die Neutrassierung im Bereich der Haltestelle Elektra in Münchenstein und die langersehnte durchgehende Doppelspur zwischen den Haltestellen Brown Boveri und Baselstrasse in Arlesheim dem Betrieb übergeben.




Privater Verkehr


Im Eggfluetunnel der Ortsumfahrung Grellingen (J18) verliefen die Betonarbeiten für das Tunnelgewölbe und erste Ausrüstungsarbeiten im Hinblick auf die Fertigstellung gegen Mitte 1999 programmgemäss.


Für die Ortsumfahrung Sissach (J2) sind das Ausführungsprojekt vorangetrieben und erste Leitungsverlegungen als Vorbereitungsarbeiten für intensive Bautätigkeiten ab 1998 erfolgt. Vom UVEK (vormals EVED) ist im Oktober die Zusicherung von Bundesbeiträgen verfügt worden.


Nach Ablehnung der Initiative für den Ausbau der Rheinstrasse Ende September sind unverzüglich die Projektierungsaufträge für das Bauprojekt und den Umweltverträglichkeitsbericht der vom Landrat und den Stimmberechtigten gutgeheissenenen J2, (Pratteln - Liestal) erteilt worden.




4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion


Asylbereich


Im Berichtsjahr stieg die Zahl der eingegangenen neuen Asylbegehren gesamtschweizerisch von 18 001 (1996) auf 23 982 (1997) an. Auch im Kanton Basel-Landschaft erhöhte sich dadurch die Zahl der zugewiesenen Personen von 659 (1996) auf 856 (1997). Beim Bundesamt für Flüchtlinge waren Ende 1997 noch 980 Fälle (1 100) und bei der Asylrekurskommission 275 Fälle (250) aus unserem Kanton pendent. Im Berichtsjahr erhielten 23 Asylsuchende (23) eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen. Ende 1997 hielten sich insgesamt 2 205 Asylsuchende (1 950) in unserem Kanton auf.




Justizreform


Die Weiterführung der Justizreform stand im Mittelpunkt der Gesetzgebungsarbeit unserer Direktion. Der Regierungsrat präsentierte im März des Berichtsjahres die Entwürfe für eine Neukonzeption der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte in Strafsachen, für eine neue Strafprozessordnung und für die Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramtes für bestimmte Wirtschaftsdelikte und für Delikte im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität (BUR). Alle drei Vorlagen stehen in einem engen, inhaltlichen Zusammenhang. Sie haben zum Ziel, die Effizienz der Strafuntersuchung und der Strafgerichtsbarkeit zu steigern und die Instrumente zur Bekämpfung der Kriminalität möglichst zu optimieren. Das Echo auf die Vorschläge ist in der Vernehmlassung positiv ausgefallen. Die Vorlagen für die Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramts und für die Neukonzeption der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte sind in der Zwischenzeit an den Landrat zur Beschlussfassung weitergeleitet worden. Die Vorlage für die neue Strafprozessordnung wird dem Kantonsparlament im Sommer 1998 unterbreitet werden.




Änderung des obligatorischen Gesetzes- und Staatsvertragsreferendums


Nachdem die Vorschläge des Regierungsrates zur Änderung des Gesetzes- und Staatsvertragsreferendums in der Vernehmlassung auf weitgehende Zustimmung gestossen sind, ist die die Vorlage für den Beschluss der Verfassungsänderung dem Landrat überwiesen worden. Die landrätliche Justiz- und Polizeikommission bejahte den Reformbedarf ebenfalls und unterstützte die Änderungsvorschläge grundsätzlich. Sie beauftragte die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion zusätzlich, im Sinne einer Variante einen Entwurf für die Einführung des sogenannten Konstruktiven Referendums nach dem Modell des bernischen Volksvorschlages auszuarbeiten.




Revision des Gesetzes über die Gewaltentrennung


Das Gesetz vom 14. Februar 1977 über die Gewaltentrennung ist noch unter der Geltung der alten Staatsverfassung aus dem Jahr 1892 und des alten Organisationsgesetzes von 1958 geschaffen worden. Aufgrund des Zeitablaufs weist das Gewaltentrennungsgesetz zahlreiche formale Mängel, wie zum Beispiel falsche Amtsstellenbezeichnungen, auf. Die Regelungen des Gesetzes erweisen sich heute als unvollständig, da sie zahlreiche Funktionen der kantonalen Verwaltung nicht erfassen, deren Ausübung mit der gleichzeitigen Mitgliedschaft im Landrat nicht vereinbar ist. Aus diesen Gründen ist das Gewaltentrennungsgesetz einer Revision unterzogen worden. Die Revisionsvorlage ist in der Öffentlichkeit gut aufgenommen worden.




Gesetz über die Offenlegung der Interessenbindungen der Mitglieder des Regierungsrates und der präsidierenden Personen der Gerichte


In Erfüllung eines parlamentarischen Auftrages ist die Vernehmlassungsvorlage zur Offenlegung der Interessenbindungen der Mitglieder des Regierungsrates und der präsidierenden Personen der Gerichte ausgearbeitet worden. Der Regierungsrat erachtet die Einführung der gesetzlichen Offenlegungspflicht als unnötige Massnahme und beantragt dem Landrat, auf den Gesetzesentwurf nicht einzutreten.


Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens ist die Vorlage an den Landrat weitergeleitet worden.




Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden


Durch eine Verfassungsänderung soll den Gemeinden ermöglicht werden, die Amtszeitbeschränkung für ihre Gemeindebehörden einzuführen, sofern sie dies wünschen. Der Vorschlag für eine Verfassungsänderung befindet sich zur Zeit in der Vernehmlassung.




Gesetz betreffend das Schiessen am Banntag


Der Landrat hat den Regierungsrat im Oktober 1996 beauftragt, das geltende, aus dem Jahr 1892 stammende Schiessgesetz entweder aufzuheben oder so zu ändern, dass innerhalb bestimmter Sicherheitsvorkehrungen das Schiessen an Banntagen und an anderen Traditionsanlässen auch innerorts möglich wird. Der Regierungsrat hat inzwischen den Vernehmlassungsentwurf für ein Gesetz über das Schiessen am Banntag unterbreitet. Am Banntag soll das Schiessen innerorts während einer beschränkten Zeit innerhalb bestimmter Schiesszonen zulässig sein, wenn die notwendigen Vorkehren zum Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum der beteiligten Personen getroffen werden.




Reform Zivilstandswesen


Der Regierungsrat hat dem Landrat im September des Berichtsjahres den Entwurf zu einer Revision des Dekrets über das Zivilstandswesen überwiesen. Die Revisionsvorschläge sehen im wesentlichen die folgenden Neuerungen vor:


- Reduzierung von heute 48 Zivilstandsämtern mit nebenamtlichen Zivilstandsbeamten und Zivilstandsbeamtinnen auf 6 Aemter mit hauptamtlichen Zivilstandsbeamten und Zivilstandsbeamtinnnen.


- Einteilung der Zivilstandskreise nach Bezirksschreibereikreisen.


- Zivilstandsbeamte und Zivilstandsbeamtinnen sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kantons im Sinne des Personalgesetzes.


- Unter dem Aspekt der Kundenorientierung besteht die Möglichkeit, dass in Gemeinden, die ein Trauungslokal zur Verfügung stellen, Trauungen vollzogen werden, und dass Todesfälle bei der Gemeinde angezeigt werden.


Die landrätliche Justiz- und Polizeikommission beantragt, die Neuorganisation bereits auf den 1. Januar 2000 einzuführen.




Entwicklungszusammenarbeit


Im Rahmen der inländischen Entwicklungszusammenarbeit wurden im Berichtsjahr insgesamt Fr. 400'000.-- aus dem Lotteriefonds an Projekte bewilligt. Ein Beitrag von Fr. 50'000.-- erfolgte an die Stiftung Pantenbrugg im Kanton Glarus zugunsten der Sanierung dieses einzigartigen Übergangs im Linthal. Die weiteren Fr. 350'000.-- wurden vollumfänglich an Projekte in jurassischen Gemeinden gesprochen und zwar betrifft dies Bourrignon, Coeuve und Damphreux. Die Bundessteuereinnahmen pro Kopf der Bevölkerung betragen in diesen Gemeinden zwischen Fr. 123.37 und Fr. 332.96, gegenüber einem gesamtschweizerischen Mittel von Fr. 1'171.90. Diese Gemeinden sind absolut nicht in der Lage, dringend notwendige Abwassersanierungen zu finanzieren.


An ausländische Entwicklungszusammenarbeitsprojekte wurden im vergangenen Jahr insgesamt Fr. 548'600.-- an total neun Projekte bewilligt. Ein Beitrag erging an ein Landwirtschaftsförderungsprojekt in Rumänien. Ferner wurde der Transport von Urwildpferden in die Wüste Gobi unterstützt. Die Waldorfschule INKANYEZI in Johannesburg Township erhielt einen Betriebskostenbeitrag. Ein weiterer Startbeitrag an den Betrieb erfolgte an das Gesundheitszentrum von AMICA Schweiz in Tuzla für kriegstraumatisierte Frauen und Kinder. Weiter unterstützt worden sind im Berichtsjahr Selbsthilfleprojekte in Peru, Burkina, Faso, Indien und in der Dominikanischen Republik. Wie seit einigen Jahren üblich, wurden alle bewilligten Beträge und deren Empfänger der Öffentlichkeit präsentiert.




5 Erziehungs- und Kulturdirektion


Universität Basel


Die Universitätsreform wurde auf der Basis des bikantonalen Univertrags weitergeführt: Zahlreiche administrative Geschäfte und Umstrukturierungen wurden an die Hand genommen (Globalbudget, neues Rechnungswesen usw.) Die organisatorischen Grundlagen der selbstverwalteten Universität wurden solider. Auf der Basis des Universitätsgesetzes wurde zum zweiten Mal ein Globalbudget vorbereitet, welches im Rahmen des Staatsbudgets Ende 1997 vom Grossen Rat genehmigt wurde. Besonders erfreulich ist, dass die Uni von den Sparbeschlüssen des Kantons Basel-Stadt weitgehend verschont blieb. Der Universitätsrat, dem der Vorsteher der EKD angehört, definierte als strategisches Führungsorgan die mittel- bis langfristigen Planungsziele der Universität.




Fachhochschule beider Basel (FHBB)


Zu Beginn des Jahres stimmte die Regierung der Vorlage über die trinationale Ingenieurausbildung zu und setzte auf den 1. August den Fachhochschulvertrag mit Basel-Stadt in Kraft. Damit ist die Zusammenführung der höheren Fachschulen IBB (Muttenz) und HWV (Basel) rechtlich abgeschlossen. Die Regierung wählte die basellandschaftlichen Delegationen in die Gremien der FHBB (Fachhochschulrat, Beschwerdekommission). Der Vorsteher der EKD gehört dem strategischen Führungsorgan der neuen Schule (Fachhochschulrat) an.




Leistungsaufträge


Ab 1. Januar 1998 arbeiten das Lehrerinnen- und Lehrerseminar, das Schulinspektorat und der Schulpsychologische Dienst mit Leistungsaufträgen und Gesamtkredit. Als 2. Serie haben das Amt für Kultur mit seinen Hauptabteilungen, die Gymnasien, die Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung und die Schul- und Büromaterialverwaltung die Arbeit aufgenommen mit dem Ziel, per 1. Januar 1999 einen Leistungsauftrag zu erhalten. Die 3. und zugleich letzte Serie der EKD Dienststellen wird im 2. Semester 1998 die Vorbereitungsarbeiten aufnehmen.


Die erste Serie hat im letzten Semester die Controllingabläufe erarbeitet und wird diese 1998 erstmals umsetzen.




Neue Bildungsgesetzgebung


Mit grosser Mehrheit entschied das Volk über die Resultate der ersten Phase der Gesetzgebungsarbeiten.


- Mit der Schulträgerschaft wird inskünftig die Finanzierung, der Unterhalt und das Eigentum geregelt.


- Der Kindergarten wird zu einer vollwertigen Schulstufe aufgewertet.




Reorganisation der Erziehungs- und Kulturdirektion


Bereits in der sogenannten Trägerschaftsvorlage, die vom Landrat am 15. Mai 1997 verabschiedet wurde, zeigte der Regierungsrat auf, dass er die Leitungsaufgaben und die Aufsicht über die Schulen zusammen mit der neuen Bildungsgesetzgebung neu ordnen will. Unter dem Gesichtspunkt einer erweiterten Selbständigkeit für die einzelnen Schulen möchte es vorallem die Schulleitungen aufwerten.


Um diese Absicht zu verwirklichen und vorhandene organisatorische Mängel innerhalb der Direktion zu beheben, läuft seit Herbst 1997 eine Reorganisation der Erziehungs- und Kulturdirektion, die ab Frühjahr 1998 zuerst im Direktionssekretariat und anschliessend schrittweise in der ganzen Direktion vollzogen werden soll.




Kulturvertrag und BASEL 2001


Das Berichtsjahr stand aus kulturpolitischer Sicht im Spannungsfeld der Beschlüsse und der Volksabstimmung über den Kulturvertrag sowie der Frage, ob der EU-Kulturministerrat die Bewerbung der Region Basel als Kulturstadt für das Jahr 2001 berücksichtigen würde.


Die Volksabstimmung über den Kulturvertrag ging positiv aus. Der Entscheid über die Vergabung des Labels "Kulturstadt Europa" ist noch bis in den Frühling 1998 hängig.



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