Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-035 vom 17. Februar 1998
Universitäts-Kinderspital beider Basel: Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes; Genehmigung des Kinderspitalvertrages (Partnerschaftliches Geschäft)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
594 Abgeltungssystem sowie künftige Beitragsgewährung an das UKBB durch die beiden Trägerkantone
Die Finanzierung der laufenden Nettobetriebskosten, der Investitionen für Mobilien (Apparate, EDV, etc.) sowie kleinerer baulicher Unterhaltsarbeiten des UKBB durch die beiden Trägerkantone soll grundsätzlich mittels ein- bzw. mehrjährigen Globalbeiträgen erfolgen. Von der bisherigen Defizitdeckung soll Abstand genommen werden.
594.1 Generelle Vorbemerkungen zum System der „Globalbeitragsgewährung"
Globalbeiträge oder Globalbudgets beinhalten eine globale Zuteilung von im voraus verbindlich festgelegten Geldmitteln, um eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen. Ziel aller Formen von Globalbudgets ist es, möglichst viel operative Entscheidungskompetenz an die vorderste Stelle zu delegieren, ohne dass dabei die kreditgewährende Instanz die Steuerungsfähigkeit einbüsst. Der Geldgeber versucht, die Leistungserbringer zu wirtschaftlichem (Effizienz) und zweckmässigem (Effektivität) Handeln zu führen und dadurch den Fehleinsatz von Ressourcen zu vermeiden. Ein Globalbeitrag stützt sich auf zwei Eckwerte: Auf die Definition der Aufgaben des Leistungserbringers (Leistungsauftrag oder Leistungsvereinbarung) und auf die Bestimmung der Mittel, die ihm für diese Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Damit wollen Geldgeber und Leistungserbringer erreichen, dass das entsprechende Leistungspaket innerhalb einer Bandbreite definiert wird.
In vielen Kantonen der Schweiz werden zur Zeit solche Modelle erprobt. Am Ursprung dieser Finanzierungsart steht das Modell eines Unternehmens, das ein gros-ses Mass an Dispositions- und Gestaltungsspielraum für die Leistungserbringung hat. An die Verpflichtung des Managements, Periodengewinne und -verluste auszuweisen und zu finanzieren, werden hohe Erwartungen geknüpft. Im traditionellen Modell des öffentlichen Spitals als Teil der kantonalen Verwaltung sind allerdings dem Management in vielen Bereichen rechtlich die Hände gebunden. Gerade hier stellt die Ausgliederung von Institutionen aus der Zentralverwaltung ein bereits erprobtes Mittel dar. Die Arbeitsteilung zwischen Parlament, Regierung und Betrieb kann nur dann zum Nutzen aller Beteiligten verändert werden, wenn die Rollen und Ebenen (Unternehmen / Politik) klar sind.
594.2 Abgeltungssystem für das UKBB
Gestützt auf bisherige Erfahrungen bei der Subventionierung von (privaten) Institutionen im Gesundheitswesen (Spitäler und andere stationäre Einrichtungen) sowie weiterführende Überlegungen soll für das UKBB ein dreigliedriges Abgeltungssystem mit differenzierten Globalbeitrags-Elementen zur Anwendung gelangen. Dieses Abgeltungssystem wird nachstehend im einzelnen erläutert:
- Beitragsleistungen für die stationäre Behandlung von allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten aus den eigenen Kantonen (Abgeltung für den stationären Dienstleistungsbereich)
- Separate Abgeltung für die klinische Lehre und Forschung (Globalbeitrag für Lehre und Forschung)
- Globalbeitrag im Sinne eines ex ante definierten „Defizitanteils" für nicht kostendeckende Betriebsteile (Globalbeitrag für übrige Betriebsteile, gemeinwirtschaftliche Leistungen)
594.3 Abgeltung für den stationären Dienstleistungsbereich
Von einer automatischen Defizitdeckung zur Mitfinanzierung der stationären Dienstleistungen für allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten seitens der Kantone ist Abstand zu nehmen. Anzustreben ist vielmehr ein System, welches sich an die heutige Praxis der entsprechenden Leistungsabgeltung an die gemeinnützigen Basler Privatspitäler anlehnt. Dieses System basiert auf einer vorweg definierten Leistungsvereinbarung sowie auf ex ante vereinbarten Pflegetags- bzw. Fallpreisen. In der Anfangsphase werden vorerst noch Pflegetagspreise zu berücksichtigen sein. Zu einem späteren Zeitpunkt sollte zumindest partiell auch auf Fallpreise abgestellt werden. Diese Abgeltungsform schafft ähnliche Anreizstrukturen wie ein Globalbudget. Allerdings wird beim Ausmass der verrechenbaren Leistungen auf effektive Werte abgestellt. Das System ist so auszugestalten, dass für die Pflegetagskosten ein Bruttowert vorweg zu vereinbaren ist. Der von den Kantonen zu leistende Beitrag resultiert als Differenz zwischen vereinbartem Bruttowert und den Leistungen der Kranken- bzw. Unfallversicherer.
Mit dieser Regelung können die beiden Verhandlungsebenen klar auseinandergehalten werden, welche das duale Finanzierungssystem des aktuellen KVG für die stationären Dienstleistungen vorsieht:
a) Bruttowert: Zu verhandeln zwischen den Trägerkantonen und dem UKBB
b) Tarife KV/UV: Zu verhandeln zwischen dem UKBB und den Versicherern unter Beizug der Trägerkantone
c) Kantonsbeitrag: Nettowert als Differenz (a) - (b)
Gestützt auf die aktuellen Gesetzesgrundlagen und vorbehältlich allfälliger neuer Prämissen aufgrund von weiteren Entscheiden des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes zum KVG sind die Beitragsleistungen auf die stationären Behandlungen in der allgemeinen Abteilung zu beschränken. Die entsprechenden Behandlungen von Privatpatientinnen und -patienten (bei Kindern und Jugendlichen nicht sehr verbreitet) sowie die Aufenthalte ausserkantonaler und ausländischer Patientinnen und Patienten müssten grundsätzlich kostendeckend fakturiert werden können.
Die Pflegetagszahlen allgemeinversicherter Patientinnen und Patienten aus den beiden Basel für das Jahr 1996 ergeben die folgenden Proportionen: Anteil Basel-Stadt ca. 40%, Anteil Basel-Landschaft rund 60%. Unter Berücksichtigung der mutmasslichen Eckwerte für das Jahr 1999 ist auf der Basis einer sehr groben Schätzung von folgenden Werten auszugehen:
| Beitrag Basel-Stadt | ca. 7.3 Mio. Franken |
| Beitrag Basel-Landschaft | ca. 10.8 Mio. Franken |
| Gesamtabgeltung UKBB für bezogene stationäre Leistungen |
ca. 18.1 Mio. Franken |
594.4 Globalbeitrag für Lehre und Forschung (L+F)
Die Kosten von Lehre und Forschung lassen sich an keinem Universitätsspital ohne weiteres und genau quantifizieren. Bisher war in der Schweiz als Kostenanteil von L+F am laufenden Gesamtaufwand der Satz von 25% üblich. 1997 versuchte eine Arbeitsgruppe der Schweizerischen Hochschulkonferenz, die Lehr- und Forschungs-aufwendungen der Universitätskliniken genauer zu bestimmen. Dafür wurde ein Instrumentarium zur verursachungsgerechten Ermittlung der Tätigkeits- und Kostenanteile von L+F entwickelt. Dieses neu entwickelte Instrumentarium wurde im Rahmen von Pilotuntersuchungen im Basler Kinderspital getestet. Auf Grund der erfolgreichen Pilotstudien hat die Schweizerische Hochschulkonferenz gemeinsam mit der Sanitätsdirektorenkonferenz und drei Bundesämtern (BFS, BSV, BBW) beschlossen, im Herbst 1998 an allen Universitätsspitälern die Kosten von L+F mit dem neuen Instrumentarium zu erheben. Auf Grund der Ergebnisse der Pilotuntersuchung können die Aufwendungen für die klinische L+F am Basler Kinderspital im Jahr 1996 ziemlich genau beziffert werden. Für das Kinderspital Bruderholz wurde mit Hilfe des neuen Instrumentariums ebenfalls eine Schätzung der Aufwendungen für 1996 vorgenommen. Geht man von diesen Zahlen aus, so kann der Finanzierungsbedarf für das UKBB wie folgt festgelegt werden:
| geschätzter Gesamtaufwand | ca. 12.8 Mio. Franken |
| abzüglich Drittmittel (Bund) | ca. - 2.2 Mio. Franken |
| Finanzierungsbedarf | ca. 10.6 Mio. Franken |
Im Gegensatz zur Abgeltung der Dienstleistungen für Patientinnen und Patienten (vgl. Kapitel 594.3) ist hier eine paritätische Finanzierung der nicht durch Drittmittel gedeckten Kosten durch die beiden Trägerkantone angezeigt. Die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Lehr- und Forschungsaktivitäten des UKBB mit zwei gleichwertigen (universitären) Standorten sollen je hälftig eingebracht werden. Dabei soll der Gesamtbeitrag der Kantone für die ersten Betriebsjahre des UKBB ab 1999 auf dem Stand 1996 plafoniert werden. Der durch den Kanton Basel-Landschaft über den Universitätsvertrag bereits heute geleistete Beitrag im Ausmass von rund 1.1 Mio. Franken wird im Rahmen der Gesamtbetrachtung angerechnet. Es kann von folgenden Beitragsleistungen ausgegangen werden:
| Beitrag Basel-Stadt | ca. 5.3 Mio. Franken |
| Beitrag Basel-Landschaft | ca. 4.2 Mio. Franken |
| Beitrag Basel-Landschaft (via Univertrag) | ca. 1.1 Mio. Franken |
| Gesamtabgeltung UKBB für Lehre und Forschung |
ca. 10.6 Mio. Franken |
Der Baselland-Beitrag von 4.2 Mio. Franken an die klinische L + F des UKBB kommt einer „inneren Aufstockung" des Beitrages gemäss Universitätsvertrag gleich.
594.5 Globalbeitrag für übrige Betriebsteile (gemeinwirtschaftliche Leistungen)
Aufgrund der aktuellen und auch in naher Zukunft geltenden Rahmenbedingungen im Tarifbereich sind unabhängig von den unter Ziffer 594.3 bzw. 594.4 erwähnten Abgeltungen durch die beiden Basel nicht alle Angebotsbereiche des UKBB kostendeckend zu betreiben. Solche „Defizitposten" bestehen u.a. im ambulanten Bereich sowie bei stationären Behandlungen ausserkantonaler Patientinnen und Patienten im IV-Bereich (nicht kostendeckende Tarife) oder bezüglich des 24-Stunden-Bereitschaftsdienstes (Notfallversorgung).
Diese nicht kostendeckend zu betreibenden Angebotsbereiche sollen im Sinne eines ex ante definierten „Allgemeinen Globalbeitrages" ebenfalls paritätisch durch die beiden Trägerkantone mitfinanziert werden. Auf der Basis der aktuellen Zahlenwerte ist in einer groben Annäherungsrechnung von folgender Grössenordnung auszugehen:
| Beitrag Basel-Stadt | ca. 3.5 Mio. Franken |
| Beitrag Basel-Landschaft | ca. 3.5 Mio. Franken |
| Gesamtabgeltung UKBB für übrige Betriebsteile |
ca. 7.0 Mio. Franken |
594.6 Konsolidierte Zahlenwerte und Gesamtwürdigung des Abgeltungssystems
Zusammenfassend ergeben sich folgende konsolidierte Zahlenwerte für die Beitragsleistungen der Trägerkantone an das UKBB pro 1999 (Angaben in Mio. Franken):
| |
BS | BL | Gesamttotal |
| Abgeltung für den stationären Dienstleistungsbereich | 7.3 | 10.8 | 18.1 |
| Globalbeitrag für L + F | 5.3 | 4.2 | 9.5 |
| Anteil BL über Univertrag | |
1.1 | 1.1 |
| Globalbeitrag für übrige Betriebsteile | 3.5 | 3.5 | 7.0 |
| abzüglich Mietzinsertrag | - 1.0 | - 1.3 | - 2.3 |
| abzüglich erhöhte Leistungsabgeltung UKBB an Kantonsspital Bruderholz | |
- 1.3 | - 1.3 |
| Gesamttotal | 15.1 | 17.0 | 32.1 |
Hierzu sind folgende ergänzende Bemerkungen anzubringen:
- Die aufgeführten Schätzwerte beruhen auf der aktuellen Datengrundlage sowie einigen Annahmen über die weitere Entwicklung. Die Werte können sich im Laufe des weiteren Budgetierungs- und Verhandlungsprozesses noch verändern. Die Grössenordnungen dürften indessen zutreffen.
- Die unter Ziffer 593 aufgeführten Immobilienkosten (Mietzinsen) im Ausmass von rund 2.3 Mio. Franken sind mitberücksichtigt. Bei den finanziellen Auswirkungen auf die Kantone gilt es diese Position aber wieder zu neutralisieren, da entsprechende Mietzinseinnahmen bei den Kantonen resultieren.
- Die im Kantonsspital Bruderholz (KSB) bisher intern für die Kinderklinik erbrachten und verrechneten Leistungen (Umlagen) müssen künftig durch das UKBB beim KSB eingekauft werden. Aus diesem neu zu regelnden Leistungseinkauf können für das UKBB allenfalls Mehrkosten im Ausmass von maximal 1.3 Mio. Franken entstehen (Verhandlungsgegenstand). Diese allfälligen Mehrkosten sind in den vorstehenden Zahlenwerten für die Abgeltung des Jahres 1999 vollumfänglich berücksichtigt. Bei den finanziellen Auswirkungen für die Kantone wird diese Position aber ebenfalls neutralisiert, d.h. beim Kanton Basel-Landschaft resultiert eine Ertragsposition in entsprechender Höhe.
- Unberücksichtigt sind die im Kapitel 57 aufgeführten einmaligen Investitions- bzw. Überführungskosten. Desgleichen bleiben mittel- bis längerfristig anfallende grössere Investitionskosten ausser Betracht, falls diese nicht über die Betriebsrechnung finanziert werden können; gegebenenfalls wären entsprechende Anträge über separate Kreditvorlagen den beiden Parlamenten zur Bewilligung vorzulegen.
Mit dem in den obigen Abschnitten skizzierten Globalbeitragssystem stellen die Trägerkantone dem UKBB die finanziellen Ressourcen für die Gesamtkosten zur Verfügung, welche nicht durch entsprechende Ertragspositionen gedeckt sind. Das ist im Grundsatz nach wie vor eine Art von „Restdefizitdeckung". Der wesentliche Unterschied zur herkömmlichen Praxis besteht aber darin, dass auf der Basis einer Leistungsvereinbarung die abgeltungsrelevanten Parameter vorweg definiert und vereinbart werden.
Die ermittelten Globalbeiträge decken die Ausgaben des UKBB für sämtliche gemeinwirtschaftlichen Leistungen sowie die nicht über Drittmittel finanzierten Lehr- und Forschungsaktivitäten. Die stationären Aufenthalte von allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten werden im Ausmass der effektiven Leistungserbringung (Nutzniessung) durch die beiden Trägerkantone abgegolten. Allfällige Aufwandüberschüsse am Jahresende sind vom UKBB zu finanzieren oder als Verlustvortrag auf neue Rechnung zu übertragen, Ertragsüberschüsse können im Sinne der Tätigkeit des Spitals auf die nächste Rechnungsperiode vorgetragen werden. Mittels einer ausgebauten Controlling-Organisation sind die Einhaltung der Vorgaben und Rahmenbedingungen zu überwachen und bei Bedarf notwendige betriebsinterne Kurskorrekturen einzuleiten.