Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-035 vom 17. Februar 1998
Universitäts-Kinderspital beider Basel: Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes; Genehmigung des Kinderspitalvertrages (Partnerschaftliches Geschäft)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
595 Finanzielle Auswirkungen für den Kanton Basel-Stadt
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Ausgangslage Defizite 1996 |
neue Belastung UKBB 1999 |
Differenz 1999/1996 |
| Abgeltung für stationäre Dienstleistungen |
* | 7.3 | |
| Globalbeitrag für L + F | (8.8) | 5.3 | |
| Globalbeitrag für übrige Betriebsteile | * | 3.5 | |
| abzüglich Mietzinsertrag | * | - 1.0 | |
| Gesamttotal | 23.7 | 15.1 | - 8.6 |
* Die Defizitdeckung 1996 ist mit dem neuen Abgeltungssystem 1999 nicht vergleichbar, daher können auch die einzelnen Abgeltungskomponenten nicht miteinander verglichen werden. Einzelne Zahlenwerte für das Ausgangsjahr 1996 werden nachstehend jedoch kommentiert.
Zur Defizitdeckung für den gesamten Dienstleistungsbereich im Basler Kinderspital hatte der Kanton Basel-Stadt 1996 eine Belastung von rund 14.8 Mio. Franken zu übernehmen. Der durch Basel-Stadt zu finanzierende Anteil an den Aufwendungen im Bereich der klinischen Lehre und Forschung betrug rund 8.8 Mio. Franken. Für die ausserkantonale Hospitalisation in Basel-Landschaft (Kinderklinik Bruderholz) wurde über das Spitalabkommen eine Summe von rund 0.1 Mio. Franken aufgewendet. Gesamthaft belief sich die Belastung im Jahre 1996 somit auf 23.7 Mio. Franken. Für das gemeinsame UKBB ist für das Jahr 1999 von einem Gesamtbeitrag im Ausmass von 15.1 Mio. auszugehen. Es ist somit zu erwarten, dass für den Kanton Basel-Stadt eine Belastungsreduktion im Vergleich zum Jahr 1996 im Ausmass von rund 8.6 Mio. Franken resultiert. In dieser Zahl sind einmalige Investitions- und Überführungskosten sowie allfällige Folgekosten der KJUP-Separierung nicht berücksichtigt.
Dieses Ergebnis ist im wesentlichen auf folgende Faktoren zurückzuführen: Zum einen sind die im Kapitel 591 aufgeführten Kosteneinsparungen zu erwähnen. Zum anderen resultieren durch das gemeinsame Projekt Kostenverlagerungen vom Kanton Basel-Stadt auf den Kanton Basel-Landschaft. Während die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, insbesondere aber die Aufwendungen im Bereich der klinischen Lehre und Forschung, heute noch schwergewichtig vom Kanton Basel-Stadt getragen werden, erfolgt zukünftig eine paritätische bzw. an der Nutzniessung ausgerichtete Finanzierung.
596 Finanzielle Auswirkungen für den Kanton Basel-Landschaft
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Ausgangslage Defizite/Beiträge 1996 |
neue Belastung UKBB 1999 |
Differenz 1999/1996 |
| Abgeltung für stationäre Dienstleistungen |
* | 10.8 | |
| Globalbeitrag für L + F | - | 4.2 | |
| Anteil BL über Univertrag | (1.1) | 1.1 | |
| Globalbeitrag für übrige Betriebsteile | * | 3.5 | |
| abzüglich Mietzinsertrag | * | - 1.3 | |
| abzüglich erhöhte Leistungsabgeltung UKBB an KSB |
* | - 1.3 | |
| Gesamttotal | 13.8 | 17.0 | 3.2 |
* Die Defizitdeckung 1996 ist mit dem neuen Abgeltungssystem 1999 nicht vergleichbar, daher können auch die einzelnen Abgeltungskomponenten nicht miteinander verglichen werden. Einzelne Zahlenwerte für das Ausgangsjahr 1996 werden nachstehend jedoch kommentiert.
Zur Defizitdeckung für den gesamten Dienstleistungsbereich in der Kinderklinik Bruderholz hatte der Kanton Basel-Landschaft 1996 eine Belastung von rund 11.1 Mio. Franken zu übernehmen. Darin enthalten waren 0.6 Millionen Franken für klinische Lehre und Forschung, die vom Kantonsspital Bruderholz im Bereich der Kinderheilkunde aufgewendet wurden. Für die ausserkantonale Hospitalisation im Basler Kinderspital wurde über das Spitalabkommen ein Summe von rund 1.6 Mio. Franken aufgewendet. Der durch den Kanton Basel-Landschaft über den Universitätsvertrag geleistete Anteil an der klinischen Lehre und Forschung der Medizinischen Fakultät der Universität Basel belief sich für das Basler Kinderspital auf rund 1.1 Mio. Franken. Gesamthaft belief sich die Belastung im Jahre 1996 somit auf 13.8 Mio. Franken. Für das UKBB ist für das Jahr 1999 von einem Gesamtbeitrag im Ausmass von netto rund 17.0 Mio. Franken auszugehen (einmalige Investitions- bzw. Überführungskosten wiederum nicht berücksichtigt). Für den Kanton Basel-Landschaft resultiert somit eine Mehrbelastung im Ausmass von rund 3.2 Mio. Franken.
597 Würdigung der finanziellen Auswirkungen für die beiden Trägerkantone
Im Jahre 1999 reduzieren sich durch die Zusammenführung die Gesamtkosten für die beiden Trägerkantone im Vergleich zu einer getrennten Weiterführung der beiden Kinderkliniken von 40 Millionen auf 32,1 Millionen. Diese Entlastung der öffentlichen Hand wirkt sich jedoch unterschiedlich auf die jeweiligen Haushalte aus. Während Basel-Stadt mit einer effektiven Einsparung von 8,6 Millionen rechnen kann, resultiert für Basel-Landschaft ein Mehraufwand von 3,2 Millionen. Die ungleiche Wirkung auf die beiden Haushalte ergibt sich aus drei Gründen:
Die Abgeltung für den stationären Dienstleistungsbereich erfolgt nach dem 'Verursacherprinzip'. Jeder Kanton bezahlt die nicht gedeckten Pflegetagskosten für die Behandlung seiner eigenen Kinder und Jugendlichen. Die Pflegetage werden derzeit in einem Verhältnis von rund 40% Basel-Stadt und 60% Basel-Landschaft beansprucht. Entsprechend belasten die stationären Leistungen von total 18.1 Mio Franken den Kanton Basel-Landschaft mit 10.8 Millionen und den Kanton Basel-Stadt mit 7.3 Millionen.
Die Kosten für gemeinwirtschaftliche Leistungen (z.B. nicht kostendeckende Abgeltung bei ambulanten Behandlungen sowie bei stationären Behandlungen von aus-serkantonalen Patientinnen und Patienten im IV-Bereich) werden hälftig zwischen den Partnerkantonen geteilt. Diese Kosten wurden bis anhin als sogenannte Zentrumsleistungen vom Kanton Basel-Stadt alleine getragen.
Der Beitrag an die Aufwendungen für Lehre und Forschung von 10,6 Millionen Franken wird ebenfalls hälftig geteilt. Dem Kinderspital flossen bisher 1,1 Millionen Franken aus dem vom Kanton Basel-Landschaft über den Universitätsvertrag geleisteten Beitrag zu. Durch die hälftige Übernahme erhöht sich der Baselbieter Beitrag um 4,2 Millionen Franken.
Durch die Zusammenlegung und den dadurch möglichen Bettenabbau resultiert fürbeide Kantone ein Kostenabbau. Da der Kanton Basel-Landschaft im Verhältnis zum Kanton Basel-Stadt aber mehr Leistungen bezieht, sich neu an den gemeinwirtschaftlichen Kosten beteiligt und zudem einen höheren Beitrag an die Lehre und Forschung leistet, entstehen ihm real höhere Kosten im Vergleich zu einem Alleingang. Diese sind einer inneren Aufstockung des Universitätsbeitrages gleichzusetzen und als Massnahme zur Sicherstellung der universitären Kinderheilkunde für die Region zu sehen.
598 Budgetierungsprozess, Leistungsvereinbarungen, weiteres Vorgehen betreffend Kreditbewilligungen durch die Parlamente
Die hier präsentierten Zahlenwerte basieren auf ersten Rohbudgetzahlen für das Jahr 1999 und detaillierten Annährungsrechnungen. Nach den erfolgten Grundsatz-entscheiden zu den mit dieser Vorlage unterbreiteten Beschlussesanträgen werden den Parlamenten der Trägerkantone in einer weiteren Vorlage konkrete Kreditvorlagen zu unterbreiten sein. Diese Kreditvorlagen werden auf den definitiven Budgetzahlen des UKBB sowie einer Leistungsvereinbarung zwischen dem UKBB und den beiden Regierungen der Trägerkantone für die kommenden drei Jahre (1999 - 2001) basieren. Derzeit noch offen ist, ob die Globalbeiträge vorerst nur für 1999 oder aber bereits für eine dreijährige Beitragsperiode (1999, 2000/2001) beantragt werden. In jedem Fall wird den Besonderheiten des Übergangsjahres 1999 Rechnung zu tragen sein. In der gleichen Vorlage werden den beiden Parlamenten Kreditanträge betreffend die Finanzierung der einmaligen Überführungskosten (vgl. Kap. 57) gestellt werden.
Das in den obigen Abschnitten skizzierte Globalbeitragssystem für das Universitäts-Kinderspital beider Basel ist im Rahmen der Leistungsvereinbarung zu konkretisieren und auf 1999 hin umzusetzen.