Regionalplan Siedlung

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-088 vom 12. Mai 1998


Regionalplan Siedlung


Inhalt Vernehmlassungs- und Erläuterungsbericht


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





2.3 Bearbeitungsablauf der Stellungnahmen


Aus obenstehender Grafik ist ersichtlich, dass bei der Überarbeitung des Regionalplans Siedlung zweistufig vorgegangen wurde


Stufe 1:


Besprechung der Grundsatzeinwände und deren Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung mit dem Verband der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten BL sowie der Baselbieter Bauverwalterkonferenz, nachdem verwaltungsintern sowie mit der Direktionsvorsteherin Konsens in dieser Hinsicht erreicht wurde. Auf der Basis dieser Besprechungen wurden die lokalspezifischen Einwände der Gemeinden bearbeitet. Die wesentlichen Ergebnisse (Nichtberücksichtigung/Teilberücksichtigung/neue Inhalte) dieser Bearbeitungsphase sind in Ziffer 2.4 zusammengefasst.


Stufe2:


Anschliessend wurden diejenigen Gemeinden, welche durch eine Nicht-Berücksichtigung ihrer Einwände nach der Bearbeitung der Stufe 1 oder durch einen neuen Regionalplaninhalt voraussichtlich betroffen waren, nochmals schriftlich orientiert. Ihnen wurden die betreffenden Objektblätter, der Erläuterungsbericht sowie die Regionalplankarte unterbreitet. Parallel dazu erfolgte die Orientierung des Gemeindepräsidenten-/innenverbandes BL und der Baselbieter Bauverwalterkonferenz. Ihnen wurde nochmals der gesamte Regionalplan Siedlung, die betreffenden Objektblätter sowie Ausschnitte aus der Regionalplankarte zur Orientierung und zu einer allfälligen neuen Stellungnahme zugesandt. Ausserdem wurde ein erläuterndes Gespräch angeboten, falls dies aus Sicht der Gemeinden oder deren Verbände erwünscht war. Es wurden folgende 24 Gemeinden zur Differenzbereinigung eingeladen: Arboldswil, Arisdorf, Brislach, Burg, Eptingen, Ettingen, Gelterkinden, Giebenach, Häfelfingen, Hölstein, Itingen, Läufelfingen, Laufen, Lausen, Muttenz, Nenzlingen, Niederdorf, Oberwil, Röschenz, Sissach, Tecknau, Wahlen, Wenslingen, Wintersingen. Folgende Objektblätter wurden vorgelegt: S 1.1 (Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung), S 1.2 (Siedlungstrenngürtel), S 1.3 (Siedlungsbegrenzung), S 1.5 (Aufwertung von Bahnhofsgebieten), S 2.1 (Gesamtumfang Wohnbauzonen), S 2.3 (Unerschlossene Bauzonen mit über den Planungswerten liegenden Lärmimmissionen), S 3.2 (Gewerbestützpunkte im ländlichen Raum), S 6.1 (Grün- und Freiraumkonzept) und 6.2 (Erhebliche Konflikte mit Natur- und Landschaftsschutzobjekten).


In dieser Phase fanden 5 Gespräche mit dem Gemeinderpräsidenten-/innenverband und der Basebieter Bauverwalterkonferenz sowie Verhandlungen mit 11 Gemeinden statt. In vier Fällen wurde die schriftliche Intervention der Gemeinden im Rahmen der Differenzbereinigung seitens des Kantons vollumfänglich akzeptiert, so dass keine Verhandlungen nötig waren. Vier Gemeinden teilten schriftlich mit, dass sie die überarbeitete Version des Kantons akzeptieren. Zwei weitere Gemeinden teilten mit, dass sie zwar nicht einverstanden seien, aber auch kein Gespräch mit dem Kanton wünschten. Drei Gemeinden schliesslich gaben keine Anwort. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass sie einverstanden sind (betreffend verbleibender konkreter Differenzen siehe Abschnitt 2.5.).


Fortsetzung


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