Regionalplan Siedlung

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-088 vom 12. Mai 1998


Regionalplan Siedlung


Inhalt Vernehmlassungs- und Erläuterungsbericht


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





2. ERGEBNISSE DER VERNEHMLASSUNG ZUM ENTWURF DES REGIONALPLANS SIEDLUNG VOM 31. MAI 1996

2.1 Allgemeines


Insgesamt beteiligten sich 125 Parteien an der Vernehmlassung. Dies ist deutlich weniger als im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens von 1991 (172 Stellungnahmen) und in erster Linie darauf zurückzuführen, dass der erste Entwurf Regionalplan Siedlung mit über 100 privaten Einsprechern deutlich mehr Private und Betriebe auf den Plan rief als die 1996er Ausgabe (13 Private). Umgekehrt beteiligten sich mit 65 Stellungnahmen 1996 mehr Gemeinden als 1991 (47 Gemeinden), aber auch mehr Verbände. Mit Ausnahme zweier Privater wurde - dies ganz im Gegensatz zur 1991er Ausgabe - der Regionalplan Siedlung im Grundsatz nicht abgelehnt. Im Gegenteil wird der neue Regionalplan Siedlung mehrheitlich begrüsst, insbesondere hinsichtlich Form, Art der Darstellung und Formulierung der Zielsetzungen. 12 Gemeinden (rund 20%) hatten überhaupt keine Einwendung.


Fast 60% der Bemerkungen der Gemeinden beziehen sich auf allgemeine, nicht objektblattspezifische Themen, nur 40% auf die Inhalte der Objektblätter selbst. Es geht hier im wesentlichen um Themen wie Gemeindeautonomie , Arbeitsstil bzw. die Art der Zusammenarbeit .


Bei den Stellungnahmen der übrigen Mitwirkenden ist es genau umgekehrt: über 60% der Einwendungen betreffen die Objektblattinhalte, während knapp 40% der Bemerkungen allgemeine Themen ansprechen.



2.2 Wesentliche Anregungen und Einwände der Vernehmlassung


(Die Objektblattbezeichnung in der Randspalte bezieht sich auf den Entwurf vom Juli 1996. Differenzen im Aufbau zum vorliegenden Regionalplan sind aus Ziffer 3 ersichtlich).


Der vorliegende Entwurf stellt aus Sicht der Gemeinden eine erfreuliche Verbesserung gegenüber dem 1. Entwurf dar. Die neue Form, die Art der Darstellung, die Formulierung der Zielsetzungen werden mehrheitlich begrüsst. Es wird als positiv erachtet, dass die Bedürfnisse der Wirtschaft im Regionalplan thematisiert werden.


Aus Sicht einiger Gemeinden, der Bauverwalterkonferenz, des Gemeindepräsidenten/-Innenverbandes BL und insbesondere der Wirtschaftsverbände besteht ein Übergewicht an "grünen" Themen.


Aus Sicht von 5 Gemeinden, der Bauverwalterkonferenz und des Gemeindepräsidenten/-Innenverbandes BL fehlen Aussagen über die finanziellen Auswirkungen und Finanzierung der Massnahmen (welche Aufwendungen resultieren für Gemeinden und den Kanton?). Als Manko wurde auch das Fehlen von Einzelthemen wie "Lärmsanierungen im weitgehend überbauten Gebiet","Ortsbilder von regionaler Bedeutung", "Dienstleistungsbetriebe" (Einkaufszentren, Freizeitanlagen) empfunden.


Verschiedene Gemeinden bemängeln fehlende Aussagen über die Koordination des Regionalplans mit anderen bestehenden Planungen des Kantons BL, insbesondere Verkehr und Landschaft sowie über die Koordination mit den Planungen des Bundes, des grenznahen Auslandes und der Nachbarkantone. Nebst fehlenden Einzelthemen wurde die Planung anderer Sachbereiche vermisst (z.B. Ver-/Entsorgung; öffentliche Bauten und Anlagen). Viele Gemeinden, der Gemeindepräsidenten/Innenverband BL sowie die Bauverwalterkonferenz stellten sich auf den Standpunkt, es sei dringend ein Gesamtrichtplan zu erarbeiten.


Seitens des Gemeindepräsidenten/-Innenverbandes wurde bedauert, dass die Landratsbeschlüsse im Entwurf nicht ausformuliert sind. Die neue Form wurde mehrheitlich begrüsst. Es gab aber auch Einwender, welche die jetzige Form für schwer lesbar halten.


Aus Sicht des Gemeindepräsidenten/-Innenverbandes und zahlreicher Gemeinden sollen öffentliche Vernehmlassungen erst erfolgen, wenn bereits vorher die Möglichkeit bestanden hat sich dazu zu äussern. Rund ein Viertel der Gemeinden stellte sich auf den Standpunkt, die Gemeindeautonomie sei zu verstärken. Ein Regionalplan müsse zwar übergreifende Vorstellungen entwickeln, die einzelnen Vorstellungen sollten aber gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden erarbeitet werden. Im übrigen sei eine weitere (dritte!) Vernehmlassung erforderlich.


Die Bauverwalterkonferenz, der Gemeindepräsidenten/Innenverband BL sowie einige Gemeinden stellten sich auf den Standpunkt, der Begriff "Festlegung" sei durch die Begriffe des Abstimmungsstandes gem. Art. 5 RPV zu ersetzen. Ausserdem solle die Bezeichnung des Abstimmungsstandes mit unterschiedlichen Graden der Verbindlichkeit verknüpft werden. Schliesslich sei zwischen normativen Festlegungen und (empfehlenden) Zielen bzw. Grundsätzen zu unterscheiden.


In die gleiche Richtung gehen einige Einwendungen zum Objektblatt Z 1.1. Die Leit- und Grundsätze seien nicht Festlegungen, sondern Ziele im Sinne von Empfehlungen, welche nicht verbindlich sein könnten. Materiell wurde von 7 Gemeinden der Leitsatz A3 betreffend Erweiterungsstop der Bauzonen kritisiert. Er sei aus Gründen der Gemeindeautonomie zu streichen.


Von 6 Gemeinden wurde gefordert, die Kriterien seien auszuweiten, wo die Siedlungsentwicklung zu fördern ist. Die Nähe zu anderen Infrastrukturanlagen als denen des öffentlichen Verkehrs, etwa die Nationalstrasse, sowie einfach die Nähe zu Wirtschaftszentren (Rheinebene) sollten ebenfalls Beachtung finden, wenn es darum ginge, Aspekte für die Förderung einer regionalen Siedlungsentwicklung zu definieren. In diesem Sinne seien die Siedlungsräume von Augst bis Hersberg, des Waldenburgertales, des Reigoldswilertales und des Homburgertales ebenfalls den Siedlungsentwicklungsachsen zuzuteilen.


6 Gemeinden wandten sich grundsätzlich gegen die Siedlungsbegrenzungen. Sie stellten sich auf den Standpunkt, dies sei eine Beschränkung der Gemeindeautonomie (Siedlungsbegrenzungen sind zusammen mit den Gemeinden zu ziehen), es sei unklar, nach welchen Kriterien die Siedlungsbegrenzung erfolgt sei (keine Kongruenz zum Regionalplan Landschaft). Ausserdem wurde argumentiert, eine Ausdehnung der Siedlungsfläche sei nicht mehr möglich. Des Weiteren wurde verschiedentlich verlangt, die Siedlungsbegrenzung dürfe keine feste Begrenzung darstellen. Bauzonenarrondierungen müssten grundsätzlich möglich sein. Dies solle auch planlich zum Ausdruck kommen. Ausserdem wurden partielle Aufhebungen der Siedlungsbegrenzung wegen vorgesehener Bauzonenarrondierungen gefordert. Schliesslich wurde auch die Einführung neuer Siedlungsbegrenzungen durch verschiedene Naturschutzverbände angeregt.


Der Text von Objektblatt S 1.3 wurde von zahlreichen Gemeinden offenbar so verstanden, der Kanton erachte eine generelle flächendeckende Nutzungserhöhung als zweckdienlich, wogegen sie sich stellen würden. Insbesondere wurde bemängelt, dass dies keine Lösung für bereits hoch genutzte Zonen sei.


Das Objektblatt wurde als zweckmässig erachtet. Es kamen auch keine grundsätzlichen Einwände. Je eine Gemeinde wünschte allerdings, diesbezüglich aus dem Regionalplan Siedlung entlassen bzw. in den Regionalplan Siedlung aufgenommen zu werden.


Das Objektblatt S 2.1 war das umstrittenste. 15 Gemeinden sowie der Gemeindepräsidenten/-Innenverband BL stellten sich auf den Standpunkt, Einzonungen sollten nicht durch Rückzonungen kompensiert werden müssen. Ausserdem sollten Einzonungen nicht nur bei kantonalen, sondern auch aus gemeindepolitischen Interessen realisierbar sein. Schliesslich seien die Gemeinden autonom. Der Entscheid über Baugebietserweiterungen müsse bei ihnen liegen.


Verschiedene Gemeinden, politische Parteien und Private stellten sich auf den Standpunkt, gemäss Lärmschutz-Verordnung sei keine Quartierplanpflicht zur Gewährung von Ausnahmen (kleine Teile von Bauzonen) erforderlich. Dies sei aus dem Objektblatt zu streichen. Ausserdem sei es durch das Thema "Lärmsanierungen im überbauten Gebiet" zu ergänzen. 6 Gemeinden waren im übrigen der Meinung, die Thematik der unerschlossenen Bauzonen betreffe sie überhaupt nicht. Die Signatur sei aus der Regionalplankarte zu streichen.


Das Objektblatt wurde grundsätzlich begrüsst. Allerdings meinten die VSD, die Gewerbeverbände und einige Private, das Wirtschaftsbild im Regionalplan orientiere sich zu stark an Gewerbe u. Produktion. Themen aus dem Dienstleistungsbereich (Einkaufszentren, Freizeitanlagen) fehlten und müssten ebenfalls behandelt werden. Bezüglich Industriezonen stellte man sich auf den Standpunkt, diese sollen nicht mehr weiter unterteilt werden, vielmehr müsse eine vermehrte Durchlässigkeit und Mischnutzung möglich sein.


Grundsätzliche Einwände kamen hier von Privaten sowie der Ortsgruppe LDU. Sie verwiesen auf die Inhalte der Initiative Denkpause und stellten sich auf den Standpunkt, die Rheinebene dürfe nur so weit überbaut werden, als sie zur Zeit auch erschlossen sei. Aus Sicht der Gemeinde und der Gewerbeverbände wurde das Objektblatt begrüsst.


Das Objektblatt wurde grundsätzlich begrüsst. Einzig der Verband Baselbieter Unternehmer meinte, über die Frage, wo wirtschaftliche Entwicklung geographisch stattfinden solle, habe Angebot und Nachfrage zu entscheiden. Auf die Festlegung von ländlichen Gewerbestützpunkten sei folglich zu verzichten. Diverse Gemeinde wünschten ebenfalls, im Regionalplan als Gewerbestützpunkt bezeichnet zu werden.


Das Objektblatt wurde grundsätzlich begrüsst. Es kamen auch keine grundsätzlichen Einwände. Vielmehr wurde von 2 Gemeinden, dem Bundesamt für Raumplanung sowie der Heimatschutzkommission BL gefordert, die Ortsbilder von regionaler Bedeutung seien ebenfalls zu behandeln.


Aus Sicht der Gemeinden wurde keine grundsätzliche Ablehnung laut. Aus Sicht der Wirtschaftsverbände sollten allerdings die Industrie- und Gewerbegebiete möglichst ohne weitere Einschränkung für ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten genutzt werden können. Der Auftrag, behördenverbindliche Grün- und Freiraumkonzepte zu erarbeiten, welche letztlich in eigentümerverbindliche Reglemente umzusetzen sind, sei zu streichen. Drei Gemeinden wollten ausserdem aus der Pflicht zur Erarbeitung eines Grün- und Freiraumkonzeptes entlassen werden.


Grundsätzliche Ablehnung gegen dieses Objektblatt wurde nicht laut. Das grösste Anliegen der Gemeinden war, sicherzustellen, dass bei der Konfliktbereinigung für die Gemeinden keine Kostenfolgen entstehen. Ausserdem baten einige Gemeinde, aus der Pflicht der Konfliktbereinigung entlassen zu werden.


Gegenüber den Siedlungstrenngürteln wurden keine grundsätzlichen Einwände laut. Einzig die Siedlungstrenngürtel "Lachmatt" zwischen Muttenz und Pratteln sowie "In der Au" zwischen Brislach und Zwingen wurden in Frage gestellt. Auch wurden die ökologische Vernetzungen aus Sicht der Gemeinden grundsätzlich akzeptiert. Nur aus Sicht der Wirtschaftsverbände sind sie in der vorliegenden Form inakzeptabel. Sie dürften für die Betriebe keine einschränkende Bedeutung erhalten.


Aus Sicht der Gemeinden kam keine grundlegende Opposition. Die Bauverwalterkonferenz stellte sich auf den Standpunkt, ökologische Schlüsselstellen hätten nur untergeordnete Bedeutung und betreffen in vielen Fällen nicht das Siedlungsgebiet. Der Regionalplan könne durch eine Streichung entlastet werden.


Dieses Objektblatt wurde begrüsst. Es gab keine Einwände.


Einige Gemeinden stellten sich auf den Standpunkt, die Bauzonengrenze solle dem Baugebietsperimenter der Zonenpläne entsprechen, d.h. das Baugebiet 2. Etappe solle innerhalb des Siedlungsgebiets liegen. Im weiteren stellten sich nicht wenige Gemeinden auf den Standpunkt, auch Spezialzonen für Naherholung oder Heime sollten als Bauzonen dargestellt werden.


Schliesslich regten die Bauverwalterkonferenz sowie einige Gemeinden an, die Signatur der Siedlungsbegrenzung sei nicht als parzellenscharfe Linie, sondern offen (für Bauzonenarrondierungen) zu gestalten.



Fortsetzung


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