97/40; Amtsbericht 1996; Teil 21
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| Regierungsrat / Verwaltung |
| 2.4 Leistungsausweis 2.4.1 Allgemeines Die Arbeit aller Abteilungen ist stets geprägt von der wirtschaftlichen, insbesondere der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktlage. Letztere präsentierte sich wie folgt: Nachdem die leichte Besserung der arbeitsmarktlichen Situation des Jahres 1995 gegen Jahresende in eine Stagnation bei rund 3 % Arbeitslosenquote gemündet hatte, stiegen die Arbeitslosenzahlen in den ersten 3 Monaten des Jahres 1996 um rund 200 Personen (d. h. auf ca. 4 400, Arbeitslosenquote 3.3 %). Die Arbeitslosenzahlen blieben in etwa auf dieser Höhe während der Sommermonate, um per Jahresende erneut und verstärkt zu steigen. Ganzarbeitslos waren im Januar 4 322 (4 461) Personen, im Februar 4 378 (4 405), im März 4 408 (4 248), im April 4 452 (4 061), im Mai 4 439 (4 011), im Juni 4 315 (3 043), im Juli 4 493 (3 805), im August 4 473 (3 770), im September 4 529 (3 811), im Oktober 4 784(3 807), im November 4 870 (3 986), im Dezember genau 5 000 (4 136). Mit einer Jahresendquote von 3.8 % liegt der Kanton Baselland damit 1.5 %-Punkte unter dem schweizerischen Wert, aber 0.7 % Punkte über dem Vorjahreswert. Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl betrug 1996 4 538 (4 029). 2.4.2 Regionale Arbeitsvermittlungszentren - RAV Die ersten Erfahrungen im Laufe des Berichtsjahres zeigen, dass die Arbeitslosen in der Regel die intensivierte Beratung begrüssen und für Hinweise betreffend die Arbeitssuche und insbesondere über Angaben betreffend offene Stellen sehr dankbar sind. Obwohl die RAV noch voll im Aufbau begriffen waren, sind sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestrebt gewesen, so rasch als möglich auch konkrete Arbeitsvermittlungen zu tätigen. So ist es gelungen, im ersten Betriebsjahr insgesamt 821 Vermittlungen zu realisieren. Daneben sind bereits sehr viele Zuweisungen in Beschäftigungsprogramme (vorübergehende Beschäftigungen) und Kurse erfolgt. 2.4.3 Aktive arbeitsmarktliche Massnahmen Sämtliche Aktivitäten des Ressorts aktive Arbeitsmarktmassnahmen waren von der revidierten Gesetzgebung geprägt, welche für diesen Arbeitsbereich ab 1.1.97 wirksam wird. Dann tritt nämlich AVIG Art. 72b in Kraft, welcher den Kantonen die Pflicht auferlegt, 25’000 Jahresmassnahmenplätze (JMP) für stellenlose Personen anzubieten. Ein JMP ist die Summe von 220 Einsatztagen in einer der diversen möglichen Kategorien von aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen (Kurse, Praktika, vorüberghende Beschäftigungen, Einarbeitungszuschüsse etc.). Auf den Kanton BL entfallen deren 774, was insgesamt 170’280 Kurs-, resp. Beschäftigungstage bedeutet. Diese Auflage bedingte wesentlich höhere Planungs- und Administrationsaufwendungen, da es sich in etwa um eine Verdreifachung des bisherigen Angebotes handelt. Die realistische Budgetierung pro 1997 gegenüber dem BIGA weist erfreulicherweise ein Angebot von über 1000 JMP auf. Diese sind einerseits im Bereich der Bildungsmassnahmen ca. 360 JMP und andererseits im Bereich der Beschäftigungsmassnahmen ca. 650 JMP. Bei den letzteren ist wiederum zu unterscheiden zwischen den direkten und indirekten Massnahmen. Die Einarbeitungs- und Ausbildungszuschüsse (38 JMP) sind als direkte Arbeitsmarktmassnahmen zu bezeichnen und die eigens zur Verfügung gestellten vorübergehenden Beschäftigungsmassnahmen wie beispielsweise in der kant. Verwaltung (180 JMP), SAH (40), Overall (35) Ausländerdienst BL (30) sind die indirekten Massnahmen. Die Erweiterung des Angebots hat bewirkt, dass ein zweites "Sprungbrätt" als Kontakt- Informations- und Schulungszentrum für arbeitssuchende Personen in Münchenstein eingerichtet wurde. Dieses Zentrum deckt 100 JMP ab. Verschiedene Trägerorganisationen sind unter einem Dach vereint, kombiniert mit einer Kinderkrippe, die für die Kinder stellenloser Eltern von stellenlosen Fachpersonen betrieben wird. Die zuletzt erwähnte Massnahme soll vorallem den stellenlosen Frauen die gleichwertige Möglichkeit bieten, den Zugang zu allen angebotenen Massnahmen gleichermassen zu erhalten. Sämtliche Angebote sind auf die vorhandene Arbeitslosenpopulation ausgerichtet, weshalb spezifische Personengruppen wie Ungelernte, Jugendliche, Frauen, Personen im fortgeschrittenen Alter, Ausländerinnen/Ausländer oder Kaderpersonen gebührend berücksichtigt sind. Als Beispiele seien erwähnt das Projekt des Ausländerdienstes Baselland mit 50% Arbeitseinsätzen in der Landwirtschaft und 50% Schulungsteil (Schwerpunkt Deutsch, Allgemeinbildung und Sozialinformationen) für ausländische Arbeitssuchende. Eher von Frauen werden Fachkurse wie Office-Management, Führungsverantwortung in sozialen Berufen, Sprach- und z.T. EDV Kurse belegt. Auch das Angebot der Beschäftigungsmassnahmen deckt sowohl die Frage des Bildungsniveaus als auch diejenige des Geschlechts ab. Es gilt nun das Gesamtangebot in die Realisierungsphase zu überführen, was sowohl für die versicherten Personen als auch an die drei Arbeitsmarktabteilungen des KIGA eine grosse Herausforderung darstellt. 2.4.4 Arbeitslosenversicherung und -hilfe Kurzarbeitsentschädigung Im Berichtsjahr war eine kontinuierliche Zunahme von Kurzarbeitsanträgen zu verzeichnen. Vorallem das 2. Semester verzeichnete einen rapiden Anstieg. Die langanhaltende Wirtschaftsflaute bewirkt, dass die aufwendigen Abklärungen vorallem bei denenigen Betrieben immer häufiger werden, welche praktisch ohne Unterbruch seit längerer Zeit Kurzarbeit geltend machen. Innerhalb der 2- jährigen Rahmenfrist ist nun nur noch eine maximale Bezugsdauer von 12 Monaten möglich. Vermehrt zeigen sich die Grenzen zwischen saisonalen, konjunkturellen oder wirtschaftlichen Gründen des Arbeitrückganges als fliessend. Im Berichtsjahr wurden von 179 (166) Firmen 246 (174) Mel-dungen über bervorstehende Kurzarbeit erstattet. Gutgeheis-sen wurden 129 (82) Voranmeldungen und in 71 (51) Fällen wurde teilweise zugestimmt, während in 46 (41) Fällen Einspruch erhoben werden musste. Schlechtwetterentschädigung Die in Kraft getretene AVIG-Revision hat per 1.1.96 eine Erfüllung von 3 Karenztagen pro Abrechnungsmonat (vormals 1/2 Karenztag) gebracht, weshalb wohl in diesem Bereich die Begehren rückläufig waren. Es sind im Laufe des Berichtsjahres insgesamt 505 (1170) Meldungen über Arbeitsausfälle infolge Schlechtwetters eingegangen, welche von 137 (442) Firmen stammten. In 452 (1101) Fällen wurde der Ausrichtung von Schlechtwetterentschädigung zugestimmt. 47 (59) mal wurde sie teilweise gutgeheissen, während bei 6 (10) Meldungen die Ausrichtung von Schlechtwetterentschädigung verweigert werden musste. Arbeitslosenhilfe Aus dem Restbestand des durch die Finanzverwaltung BL verwalteten Fonds und zulasten der ordentlichen Rechnung sind folgende Leistungen erbracht worden. Aufgrund der Regierungsratsverordnung vom 22. November 1983 über die Arbeitslosenhilfe an Ausgesteuerte sind an 317 (434) Bezüger Fr. 1 357 179.- (Fr. 2 184 279.-) ausbezahlt worden, weil kein Taggeldanspruch der bundesrechtlichen Arbeitslosenversicherung mehr bestanden hatte. Nach § 16 Abs. 2 des Gesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Hilfe an Arbeitslose sind an 50 (47) Gemeinden Fr. 735 232 (1 069 055.-) als Beitrag an die Arbeitslosenhilfe verrechnet worden. 167 (186) Gesuchsteller sind aus verschiedenen Gründen abgewiesen worden. 88 (121) haben den Maximalanspruch der Arbeitslosenhilfe ausgeschöpft; 87 (120) die ordentlichen 85 Taggelder, 1 Person (1) die für sie maximal möglichen 200 Taggelder. Für 203 Bezüger (266) ist im Laufe des Jahres 1996 die bundesrechtliche Bezugsrahmenfrist abgelaufen. Mit dem Ablauf der Bezugsrahmenfrist nach Bundesrecht erlischt auch die Bezugsberechtigung der Arbeitslosenhilfe. 2.4.5 Oeffentliche Arbeitslosenkasse Baselland Die Oeffentliche Arbeitslosenkasse (OeKa) hat im Berichtsjahr Arbeitslosenentschädigungsgelder im Betrage von Fr. 94 522 009.60 ausbezahlt. Die Summe der ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigung beträgt Fr. 2 776 681.30, der Schlechtwetterentschädigung Fr. 1 013 541.50 und der Insolvenzentschädigung Fr. 2 088 491.86. An Kursauslagen wurden Fr. 3 645 951.05 bezahlt. Die Summe der ausbezahlten Einarbeitungszuschüsse, Pendlerkosten- und Wochenaufenhalterbeiträge beträgt zusammen Fr. 413 771.50. Die Gesamtsumme aller Auszahlungen der OeKa beläuft sich im Berichtsjahr auf Fr. 104 460 446.81. Bei der Arbeitslosenentschädigung waren monatlich durchschnittlich 600 Neuanmeldungen abzuklären, zu berechnen und evt. zu verfügen. Auf Grund der neuen Gesetzgebung nahmen auch die Aufwendungen für Zahlungen an Kursorganisatoren etc. zu. Es erfolgte auch eine Zunahme von Fällen mit Verletzung der arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen. Rund 2000 Verfügungen über eine Ablehnung oder Einstellung in der Anspruchsberechtigung wurden erlassen. Nachträglich eingereichte Unterlagen verursachten vermehrt Korrekturen und Rückforderungen von Taggeldern. 2.4.6 Ausländerbeschäftigung Entsprechend der Konjunktur- und Arbeitsmarktlage ist die Zahl der Ausländerbewilligungen weiterhin gering, wenn auch - vor allem im Grenzgängerbereich - etwas höher als im Vorjahr gewesen. Gesuche für aus dem Ausland zuziehende Hilfskräfte wurden keine bewilligt, weil das Angebot im Inland die Nachfrage längstens übersteigt, wobei auch eine beachtliche Zahl ausländischer Asylbewerber zur Verfügung steht. Jahresaufenthalter- und Kurzaufenthaltergesuche Es sind 206 (171) schriftliche Gesuche für 211 (173) Jahresaufenthalter/innen zu Lasten des kantonalen Kontingentes gestellt werden. Aufgrund der bundesrätlichen Verordnungen vom 6. Oktober 1986/25. Oktober 1995 sind 188 (149) Gesuche für 193 (149) Ausländer/innen bewilligt worden. Es sind 3 (1) Gesuche für mehrere Ausländer/innen (5) gestellt und teilweise bewilligt worden (2 Ausländer bewilligt, 2 abgewiesen, 1 statt Jahres- nur Kurzaufenthalter bewilligt). 18 (20) schriftliche Gesuche für 18 (20) Ausländer/innen mussten formell abgewiesen werden. 2 (2) Gesuche für 2 (2) Ausländer/innen sind gegenstandslos geworden, nachdem sie grundsätzlich bewilligt worden waren. Aus dem Kurzaufenthalterkontingent sind 39 (31) Au-pair-Mädchen und 106 (102) Praktikanten/Praktikantinnen bzw. Kurzaufenthalter/innen für 6 - 18 Monate bewilligt worden, die jedoch zum Teil nicht eingereist und ersetzt worden sind. Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) hat dem Kanton Baselland aus seinem Kontingent aufgrund konkreter Gesuche 16 (21) zusätzliche Jahresaufenthalter zugeteilt. Dazu kommen aus dem Bundeskontingent für Kurzaufenthalter/innen weitere 30 (35) Bewilligungen für Ausländer/innen, die während 12 - 18 Monaten in der Schweiz tätig sein wollen. Saisonarbeitskräfte Mit Bundesratsverordnung vom 6. Oktober 1986/25. Oktober 1995 hat unser Kanton ein Kontingent von 1582 (1800) Saisonarbeitskräften zugeteilt erhalten. Gemäss zentralem Ausländerregister haben Ende August im Kanton 745 (643) Saisonarbeitskräfte in Arbeit gestanden. Es gilt allerdings zu berücksichtigen, dass für gewisse Saisonbetriebe die Saison so gelegt ist, dass die Saisonarbeitskräfte am 31. August eines Jahres nicht in der Schweiz sind. Zu Lasten des kantonalen Jahresaufenthalterkontingentes sind Bewilligungen von 43 (1) Saisonniers in Jahresaufenthaltsbewilligungen umgewandelt worden. Darin enthalten sind 32 Umwandlungen im Rahmen der Sonderaktion "Umwandlung Ex-Jugoslawien". Grenzgänger/innen Der Bestand der im Kanton beschäftigten Grenzgänger/innen hat von 13323 (Ende 1995) um 655 oder 4,9 % auf 13978 (Ende 1996) zugenommen. Von 21 (23) Umwandlungsgesuchen sind 18 (12) aus dringenden wirtschaftlichen Gründen zu Lasten des kantonalen Ausnahmekontingentes bewilligt und 3 (3) abgewiesen worden. Rekurse und Gebühreneinnahmen Es waren im Berichtsjahr 9 (9) Rekurse zu behandeln. 0 (1) waren Ende Jahr noch pendent. Es wurden 3 (5) Rekurse abgewiesen, 1 (2) gutgeheissen und 5 (1) abgeschrieben. Die im Jahr 1996 etwas gestiegene Nachfrage nach Arbeitskräften, die sich nicht durch Arbeitslose decken liess, sowie die Erhöhung der Gebührensätze hatte einen Anstieg der Gebühreneinnahmen für Grenzgängerbewilligungen von 874 730 Franken im Jahr 1995 um 291 478 Franken oder 33,3 % auf Fr. 1 166 208.- zur Folge. Davon mußte der erstmals mitfakturierte Anteil des Bundes an den Grenzgängergebühren mit Fr. 143 240.- (0) abgeliefert werden. Der Nettoerlös der Grenzgängergebühren beträgt somit Fr. 1 022 968.- Die Gebühren für die arbeitsmarktliche Begutachtung von Gesuchen für die übrigen Ausländerkategorien sind von Fr. 149 670.- um Fr. 11 040.- oder 7,4 % auf Fr. 160 710.- gestiegen. Der Nettoerlös der Gebühreneinnahmen erhöhte sich um 15,6 % und beträgt Fr. 1 183 678.- (Fr. 1 024 400.-). 2.4.7 Freiwilliger Landdienst Die Nachfrage nach Landdiensthelfern im Baselbiet war mit 322 (276) etwas höher als im Vorjahr. Dieses Jahr konnten alle Landdienstplätze besetzt werden. In unserem Kanton wurden 14543 (12946) Landdiensttage geleistet, also etwas mehr als 1995. 144 (103) Baselbieter Jugendliche haben während 2246 (1574) Tagen ausserkantonalen Landdienst geleistet und 22 BL-Jugendliche leisteten während 304 Tagen bei Baselbieterbauern Landdienst. Die Gesamtzahl der Vermittlungen zeigt somit folgendes Bild: Insgesamt leisteten im Berichtsjahr 466 (372) Freiwillige 16789 (14520) Landdiensttage, im Durchschnitt je Einsatz 36 (39) Tage. 2.4.8 Arbeits- und Unfallversicherungsgesetz Geltungsbereich Die Zahl der industriellen Betriebe, die den Sondervorschriften nach Artikel 5 des Arbeitsgesetzes unterstellt sind, ist leicht gesunken und beträgt 319 (329) Einheiten. 14 Abgängen (14 Einstellungen als industrieller Betrieb) standen 4 Zugänge gegenüber. Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen Bedingt durch die nach wie vor schlechte Konjunkturlage sind im Berichtsjahr die erteilten Plangenehmigungen leicht auf 341 (366) gesunken. Bei den industriellen Betrieben betrug die Zahl der Plangenehmigungen 66 (75) zuzüglich 13 (16) Planprüfungen ohne Entscheid. Nichtindustrielle Planbegutachtungen wurden 231 (250) erstellt sowie 109 (81) ohne Entscheid. Zugenommen haben die industriellen Einrichtungsbewilligungen mit 29 (24) sowie die Betriebsbewilligungen mit 35 (31). Es wurden dabei 65 (61) Einzelobjekte zum Betrieb bewilligt. Hinzu kamen 34 (31) Bewilligungen für die Aufstellung von Druckbehältern mit 91 (61) Einzelobjekten. Der Gebührenertrag belief sich auf Fr. 34'940.- (Fr. 35'525.-). Die gute Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Arbeitsinspektorat des II. Kreises, der SUVA, dem Schweizerischen Verein für Druckbehälterüberwachung, dem Brandschutzinspektorat der basellandschaftlichen Gebäudeversicherung und anderer Instanzen trug mit dazu bei, den Erfordernissen der Gesundheitsvorsorge und der Unfallverhütung in den Betrieben gerecht zu werden. Betriebsinspektionen Es wurden 802 (818) Betriebsinspektionen durchgeführt, davon 133 (154) industrielle und 521 (657) nichtindustrielle. Die mit dieser Aufgabe betrauten Inspektoren mussten wie üblich zahlreiche, meist jedoch kleinere Mängel beanstanden. Für die Behebung wurden Kontrollfristen angesetzt. Den Betriebsinhabern darf, trotz der momentanen wirtschaftlichen Situation, ein erfreulich gutes Verständnis für die Belange des Arbeitnehmerschutzes attestiert werden. Für die Arbeit der Arbeitsinspektoren in den Betrieben zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz wurde dem Arbeitsinspektorat durch die EKAS der Betrag von Fr. 168'273.- (179'374.-) vergütet. Unfallverhütung Im Berichtsjahr haben sich zum Glück wenig schwere Arbeitsunfälle ereignet. Der Leiter des Arbeitsinspektorates ist nach wie vor auch Präsident der Schweizerischen Studiengruppe für Gesundheitsschutz in Industrie und Gewerbe sowie Mitglied der technischen Kommission und Vorstandsmitglied des interkantonalen Verbandes für Arbeitnehmerschutz (IVA). |
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