Vorlage 1997-143: Hochwasserschutz ?Dorf" Allschwil
Landrat / Parlament || Inhalt Vorlage 1997-143 vom 24. Juni 1997
Hochwasserschutz "Dorf" in der Gemeinde Allschwil
Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1 Zusammenfassung
Die Gemeinde Allschwil ist am 19. Mai 1994 und am 31. Mai / 1. Juni 1995 von ausgiebigen und starken Regenfällen heimgesucht worden. Die Bäche Mühlebach und Lützelbach konnten die anfallenden Wassermassen nicht aufnehmen, traten über die Ufer und überschwemmten grosse Teile Allschwils. Massive Überschwemmungsschäden in Millionenhöhe im Dorfzentrum waren die Folge.
Mit Schreiben vom 18. Juli 1994 ersuchte die Gemeinde Allschwil das Tiefbauamt, sich dieser Angelegenheit anzunehmen und eine Sanierung der Situation unverzüglich einzuleiten. Die arg in Mitleidenschaft gezogene Bevölkerung verlange nun dringend einen Hochwasserschutz.
Besprechungen mit dem Bundesamt für Wasserwirtschaft als Oberaufsichtsbehörde für Wasserbau haben die Berechtigung dieses Begehrens ergeben. Die von der Bau- und Umweltschutzdirektion in Auftrag gegebene Vorprojektstudie für den Hochwasserschutz "Dorf" in Allschwil hat ergeben, dass sich als günstigste Lösung die Erstellung von Hochwasserrückhaltebecken am Mühlebach sowie am Lützelbach anbietet. Hiefür wird ein Verpflichtungskredit von 5 320 000 Franken beantragt.
Gemäss Bundesgesetz über den Wasserbau vom 21. Juni 1991 ist der Hochwasserschutz Aufgabe der Kantone. Hingegen unterliegen die Dämme der Hochwasserrückhaltebecken der Talsperrenverordnung. Dies bedeutet, dass die strengen Sicherheitsvorschriften des Bundes bezüglich der Hochwasserentlastungsanlagen eingehalten werden müssen.
Das kantonale Gesetz über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer vom 2. September 1974 bestimmt in Absatz 1 von § 14, dass der Wasserbau durch den Kanton erfolgt. Absatz 2 regelt den Kostenteiler. Gestützt auf Absatz 3 kann der Regierungsrat den Kantonsanteil entsprechend Interessenlage der Anstösser herabzusetzen oder wegfallen zu lassen.
Die Gemeinde Allschwil ist am 19. Mai 1994 und am 31. Mai / 1. Juni 1995 von ausgiebigen und starken Regenfällen heimgesucht worden. Die Bäche Mühlebach und Lützelbach konnten die anfallenden Wassermassen nicht aufnehmen, traten über die Ufer und überschwemmten grosse Teile Allschwils. Massive Überschwemmungsschäden in Millionenhöhe im Dorfzentrum waren die Folge.
Mit Schreiben vom 25. Mai 1994 hat der Gemeinderat Allschwil dem Tiefbauamt verschiedene Fragen zur Vermeidung weiterer Hochwasserschäden gestellt. Aufgrund des Antwortkataloges und auf Initiative der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung ist der Gemeinderat anlässlich einer Informationsveranstaltung am 22. Februar 1995 umfassend über die Hochwasserproblematik und derer Lösungsmöglichkeiten orientiert worden. Mit Schreiben vom 31. März 1995 an die Bau- und Umweltschutzdirektion und an die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung spricht sich der Gemeinderat für eine unverzügliche Bearbeitung der weiteren Planung aus.
Besprechungen mit dem Bundesamt für Wasserwirtschaft als Oberaufsichtsbehörde für Wasserbau haben die Berechtigung dieses Begehrens ergeben. Auch der Regierungsrat anerkennt die Notwendigkeit von Schutzmassnahmen und hat mit den Beschlüssen Nr. 1841 vom 4. Juli 1995 und Nr. 3097 vom 5. Dezember 1995 die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorprojektstudie für den Hochwasserschutz Allschwil an die Ingenieurgemeinschaft Gruner AG / C. Burger + Partner AG / AWS übertragen.
Das die Gemeinde Allschwil beeinflussende Gewässersystem setzt sich aus den Bächen Lützelbach und Mühlebach, die sich im Ort zum Dorfbach vereinen, zusammen. Der Dorfbach verläuft auf einer Strecke von ca. 850 m als unterirdischer Kanal und gelangt nach der Unterquerung des Grabenrings via Düker wieder an die Oberfläche. Das offene Gerinne wird als Bachgraben bezeichnet und ist rund 1550 m lang. Am Ende dieses geradlinig verlaufenden offenen Gerinneabschnittes mündet der Bachgraben in die Kanalisation der Stadt Basel.
Das Einzugsgebiet des Lützelbachs liegt vollumfänglich auf Schweizer Terrain und beträgt 2,1 km2. Der Boden besteht aus verschwemmtem Löss und Lösslehm, vermischt mit solifluidal umgelagerten und abgeschwemmten Geröllen. Die Oberfläche besteht aus Wiesen (56 %) und Waldflächen (44 %).
Das Einzugsgebiet des Mühlebachs hat bis zum Einlauf beim Mühlebachweg eine Gesamtfläche von ca. 8,15 km2 und liegt zum grössten Teil im Elsass. Auf der französischen Seite wird der Mühlebach als Neuwillerbach bezeichnet. Der Boden besteht ebenfalls aus Löss und Lösslehm. Im Bereich des Talbodens stehen eiszeitliche Deckenschotter und Gehängeschutt an. Nördlich von Neuwiller gibt es Zonen mit Kalktuff. Die Vegetation besteht ungefähr je zur Hälfte aus Wald und Wiesen.
Der eingedolte Dorfbach fliesst unterirdisch von oberhalb des Dorfplatzes, entlang der Baslerstrasse in Richtung Nord-Ost bis zum Grabenring. Entlang der Baslerstrasse liegt die Dole teilweise höher als die Strasse. Nach dem Grabenring fliesst der Dorfbach als offenes Gewässer weiter. Vom Grabenring an heisst er Bachgraben. Der Bachgraben, als künstlich angelegtes Gewässer, liegt höher als das umliegende Gelände. Er wird links- und rechtsufrig von einen grossen Altbaumbestand gesäumt, welcher das Abflussvermögen teilweise stark reduziert. Die heutige Kapazität beträgt maximal 4,5 m3/s. Bei Hochwasser entlastet der heutige Bachgraben kontrolliert auf die noch unbebauten linksufrigen Felder.
6.1 Varianten
Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten zur Behebung von Abflussengpässen bei Hochwasserereignissen:
- Unterirdischer Entlastungskanal
- Gewässerausbau zur Erhöhung der Abflusskapazität
- Rückhaltebecken zur Verzögerung der Hochwasserspitzen
6.1.1 Unterirdischer Entlastungskanal
Diese Variante ist aufgrund der bestehenden Gefällsverhältnisse und aus hydraulischer Sicht möglich. Die praktische Ausführung erfordert die Anwendung des unterirdischen Pressvortriebverfahrens. Die Baukosten für die 2,0 km lange Strecke werden auf ca. 12 Mio. Franken geschätzt. Da die Kosten unverhältnismässig hoch sind, wird diese Variante nicht weiterverfolgt.
6.1.2 Gewässerausbau
Das Ableiten des Hochwassers im Mühlebach würde bedeuten, dass die Dorfbachdole, der Düker und der offene Bachgraben auf einen Gesamtabfluss von rund 20 m3/s ausgelegt werden müssten. Dieser Wert entspricht einem 100-jährlichen Hochwasser. Um diese Wassermenge abzuleiten, sind die heutigen Abflussquerschnitte auf das 5 bis 6-fache zu vergrössern, was einen kompletten Neubau des Gerinnes und der unterirdischen Kanäle erfordert. Dazu kommen die Erschwernisse durch die dichte Besiedlung in Allschwil, so dass die Ausführung praktisch nicht möglich ist. Diese Variante wird deshalb nicht weiterverfolgt.
6.1.3 Rückhaltebecken
Als letztes Konzeptmodell verbleibt die Variante mit Rückhaltebecken. Die Schaffung von Retentionsvolumen, sowohl beim Lützelbach als auch beim Mühlebach zielt darauf ab, die ankommenden Wassermassen in einem Hochwasserrückhaltebecken zu speichern und dosiert und ungesteuert durch einen Grundablass weiterzuleiten. Diese Abflussmenge soll zusammen mit dem Oberflächenzufluss unterhalb des Beckens das zulässige Mass für einen schadenfreien Abfluss nicht überschreiten.
6.1.4 Die gewählte Lösung
Die Untersuchungen haben gezeigt, dass mit entsprechenden Rückhaltemassnahmen ein effizienter Hochwasserschutz gewährleistet werden kann. Zur Erreichung der Schutzziele für die Gemeinde Allschwil wird ein Rückhaltebecken am Mühlebach für ein 100-jährliches Abflussereignis erstellt. Am Lützelbach wird das Hochwasserrückhaltebecken auf ein 50-jährliches Ereignis ausgelegt.
6.1.5 Vernehmlassung
Im Sommer 1996 hat die Vernehmlassung der Vorprojektstudie bei den betroffenen Amtsstellen und beim Gemeinderat Allschwil stattgefunden. Der Gemeinderat Allschwil hat mit Schreiben vom 4. September 1996 den Projekten gemäss Vorprojektstudie im Grundsatz zugestimmt. Er erachtet die gewählten Ansätze, wonach die Hochwasser mittels Retentionsanlagen zurückgehalten werden, als kostengünstige und zweckmässige Lösung.
Hingegen stiess das Projekt beim Amt für Orts- und Regionalplanung, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz, auf Widerstand. Die vorgesehenen Dämme würden den Landschaftscharakter stark beeinträchtigen. Die Vorprojektstudie müsse der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission zur Beurteilung unterbreitet werden.
Mit Auszug aus dem Protokoll Nr. 15/96 vom 26. September 1996 spricht sich die Kommission in Abwägung aller Interessen unter folgenden Auflagen für die Ausführung der Hochwasserschutzmassnahmen am Mühle- und Lützelbach aus:
"Die durch den Eingriff entstehende Landschaftsveränderung ist, gestützt auf Art. 18 NHG und § 13 NLG durch geeignete Ersatzmassnahmen auszugleichen.
Diese natur- und landschaftsschützerischen Ersatzmassnahmen (z.B. Amphibien-Laichgebiete) sind in einem Gesamtkonzept für das gesamte "Einzugsgebiet" der Hochwasserrückhaltebecken darzustellen. Es soll durch Fachleute (Ökobüros, Landschaftsarchitekten etc.) in Zusammenarbeit mit der Abt. Natur- und Landschaftsschutz / AOR entwickelt und der Kommission vorgängig zur Begutachtung vorgelegt werden.
Dieses Konzept ist integrierender Bestandteil des gesamten Hochwasserschutzprojektes Mühlebach / Lützelbach.
Die Bauausführung ist durch Naturschutzfachleute zu begleiten."
Die Forderungen der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission werden im Rahmen der Bearbeitung des Bauprojektes und der Bauausführung bestmöglichst erfüllt.
Die übrigen Amtsstellen sind mit den Projekten vorbehaltlos einverstanden.
Die Sektion Talsperren des Bundesamtes für Wasserwirtschaft war jeweils an den periodischen Projektsitzungen vertreten. Es besteht deshalb Gewähr, dass die Vorschriften der Talsperrenverordnung berücksichtigt sind.
7.1 Grundlagen und Randbedingungen
Zur hydrologischen Berechnung, d.h. zur Bestimmung des Oberflächenabflusses aus den Einzugsgebieten Mühle- und Lützelbach, bilden die Regendaten eine wesentliche Komponente. Der Berechnungsregen wird als Ganglinie der Regenintensitäten in Funktion der Regendauer in Form eines Modell- oder Naturregens (historischer Regen) definiert. Für die vorliegende Berechnung wird der Typ des Naturregens verwendet. Die Messdaten stammen von der A-Netzstation der Schweizerischen Meteorologischen Anstalt (SMA) in Binningen. Die Rohdaten wurden verifiziert und für die Simulationsberechnung aufbereitet. Die Abflusswerte sind u.a. von den geologischen Eigenschaften der Einzugsgebiete sowie vom Verlauf und der Dauer des Regens abhängig.
Skizze wird später eingefügt.
Aufgrund der geologischen Karte kann festgestellt werden, dass der Boden generell lehmig und deshalb relativ undurchlässig ist. Aus der Darstellung des Verlaufs des Starkregens vom Mai/Juni 1995 kann zudem abgeleitet werden, dass der Oberflächenabfluss beim erwähnten Regenereignis verhältnismässig ausgeprägt war. Die angenommenen Berechnungsparameter wurden anhand von fotografischen Aufnahmen verifiziert.
7.2 Projektbeschrieb Mühlebach
Im Gebiet Mülibachmatten südlich des Strengigartenweges besteht die Möglichkeit, entsprechenden Retentionsraum zu schaffen. Auf der Grundlage des digitalen Geländemodells (DGM) wurden hierfür 15 Damm- und 3 Kaskadenvarianten untersucht. Je nach Lage und Höhe der Dämme ergeben sich mögliche Stauvolumina von 7'000 bis 145'000 m3.
Der optimale Standort für einen Damm liegt 300 m nördlich des Schiessstandes Mühlerain. Dort lässt sich mit der Aufschüttung eines ca. 5 bis 9 m hohen Dammes ein grosses Rückhaltevolumen schaffen. Dabei kann der Damm harmonisch in die Natur eingebunden und durch begleitende Massnahmen der Wert des Naherholungsgebietes entlang des Mühlemattweges erhalten werden. Damit ist ein maximales Beckenvolumen bis zur Überlaufkote 306,00 m ü.M. von rund 145'000 m3 möglich, was dem Rückhaltevolumen eines 100-jährlichen Hochwassers entspricht. Während das Hochwasser dem Becken zufliesst, wird automatisch durch den sogenannten Grundablass eine für Allschwil unschädliche Wassermenge von 3,5 m3/s abgegeben.
Infolge weiterer Zuflüsse durch den Lützelbach und das umliegende Gelände muss der unterhalb liegende Bachquerschnitt 4,5 m3/s schlucken können. Diese Bedingung wird durch begleitende Massnahmen am bestehenden Gerinne gewährleistet. Dabei geht es vor allem um ein teilweises "Durchforsten" der Uferbestockung des Bachgrabens und einen regelmässigen Unterhalt der Dole; im speziellen des Dükers.
Die vorgesehene Hochwasserentlastung über den Damm hat eine Breite von 60 m und kann eine Wassermenge von 50 m3/s schadlos abführen.
Das Hintereinanderschalten von mehreren kleineren Rückhaltebecken (Kaskadenlösung) ist grundsätzlich als Hochwasserschutzmassnahme am Mühlebach nicht zu empfehlen, da für das notwendige Stauvolumen mehrere überströmbare Dämme gebaut werden müssten. Im weiteren müsste jeder Damm der Kaskadenlösung mit einer Hochwasserentlastung für ein 1000-jährliches Hochwasser ausgelegt werden, was mit einem immensen baulichen Aufwand und entsprechenden hohen Kosten verbunden wäre.
Falls aus statischen und/oder geotechnischen Gründen eine Spundwand geschlagen werden muss, sieht das Vorprojekt die Verlegung des Abwasserkanals von Neuwiller vor. Die Detailprojektierung wird zeigen, ob dies tatsächlich nötig sein wird.
7.3 Projektbeschrieb Lützelbach
Auch am Lützelbach wird ein Rückhaltebecken vorgeschlagen, welches allerdings nur ein 50-jährliches Hochwasser zurückhalten kann. Diese vom Gemeinderat Allschwil bewusst geforderte kleinere Sicherheit erlaubt die Erstellung eines niedrigeren Dammes und diesen besser in die Landschaft einzubinden. Als Standort bietet sich die im Gebiet Mooshagweg / Leimgrubenweg liegende natürliche Geländemulde an. Um das erforderliche Rückhaltevolumen von ca. 9 000 m3 zu erreichen, muss ein Abschlussdamm geschüttet werden. Der Damm beginnt an der steilen Flanke des Leimgrubenweges und verläuft tangential entlang des ansteigenden Mooshagweges parallel zum Lützelbach. An der Engstelle der steilen Flanke im Nordosten ist er auf ca. 10 m Länge ca. 4 m hoch. Danach läuft er auf einer Strecke von rund 110 m ebenerdig aus. Die Dammkrone liegt auf 320 m ü.M.. Bei einer relativ flachen Böschungsneigung und der gekrümmten Linienführung lässt sich der Damm harmonisch in die Landschaft einfügen. Entsprechend den Vorgaben aus der Vernehmlassung werden Neupflanzungen als gestalterisches Element und als Ersatzmassnahme ausgeführt.
Die Hochwasserentlastung kann an der Engstelle in den Damm als überströmbares Teilstück zwischen den Koten des max. Wasserspiegels 319,5 m ü.M. und der Dammkrone von 320 m ü.M. integriert werden. Die Überlaufbreite beträgt rund 20 m und kann eine Wassermenge von 15 m3/s abführen. Die Entlastung verläuft über den Mooshagweg wieder zurück in den Lützelbach. Zur Sicherung der dortigen Liegenschaft ist ein Objektschutz erforderlich.
Als Grundablass wird die bestehende Dole O 80 cm verwendet. Es ist lediglich ein Kontrollschacht mit Drosselschieber und eine geeignete Geschwemmselabweisung wie z.B. ein Holzpfahlrost zu installieren. Am Anfang des Rückhaltebeckens wird leicht zugänglich eine natürliche Mulde als Geschiebesammler in das Gelände eingebunden.
7.4 Raum- und Umweltaspekte, Ökologie
Für die geplanten Hochwasserrückhaltebecken sind ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen vorzusehen. Diese haben sich an den spezifischen standörtlichen und landschaftshaushaltlichen Gegebenheiten der sanften, lössbedeckten Sundgauer Hügellandschaft und den typischen Bachauen auf feuchten, lehmigen Alluvialstandorten zu orientieren. Die optimale landschaftliche Einpassung der Rückhaltebecken erfordern besondere Aufmerksamkeit. Auf den anthropogenen Dammböschungen sind wo möglich flachgründige, trockenere Standorte anzulegen.
Es sind folgende Massnahmen vorgesehen:
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Massnahmen | Ziele | Umsetzung |
| Mühlebach | Ergänzung Bachufergehölz im Bereich des geplanten Geschiebesammlers | Landschaftliche Eingliederung des Geschiebesammlers | Ergänzungspflanzung mit standortheimischen Arten des Bacheschenwaldes |
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Naturnahe Ufergestaltung im Bereich Schützenhaus/Parkplatz | Schaffung bzw. Vergrösserung einer amphibischen Übergangszone | Lokale Entfernung der harten Uferverbauung bei gleichzeitiger Abflachung der Uferböschungen |
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Aufwertung unterhalb Rückhaltedamm als Massnahmenkerngebiet | Aufwertung und Vernetzung der Lebensraumtypen Bacheschenwald, Feuchtwiese, Waldrand, unter anderem im Hinblick auf die Schaffung potentieller Amphibienlebensräume | Anlegen eines bei stärkerer Wasserführung durchflossenen Nebenarmes des Mühlebaches mit Geländeanpassungen im Zwischenbereich (Abflachung); Anlegen mehrerer Geländevertiefungen im Lösslehm als temporär mit Niederschlagswasser gefüllte Tümpel (Laichgewässer für gewisse Amphibienarten, z.B. Unken). Einmal im Herbst gemähte Pufferzone (extensive Feuchtwiese) entlang Mühlebach-Dammfuss-Waldrand als Vernetzungsstreifen; Zurückhaltende Erneuerung des Bachgehölzes durch etappenweise auf Stock setzen der Schwarzerlen etc., verbunden allenfalls durch Ergänzungspflanzungen mit standortheimischen Gehölzarten |
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Flachgründige, eher trockene Wiesenstandorte auf den anthropogenen Dammböschungen | Neue anthropogene Standortpotentiale sollen als naturnahe Flächen ausgebildet werden. | Flachgründige Dammböschungen als Wiesenstandorte planen und anlegen |
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Massnahmen | Ziele | Umsetzung |
| Lützelbach | Niederhecke mit Krautsaum | Landschaftliche Eingliederung des Bauwerkes; Schaffung von naturnahen Vernetzungsstrukturen | Anlegen einer Hecke mit Krautsaum zwischen Mooshagweg und Dammfuss; variable Breite einschliesslich Krautsaum 5-8 m; im Bereich des Tosbeckens sich zusätzlich verbreiternd. Verwendung von ausschliesslich standortheimischen Arten (Liguster-Schlehen-Gebüsch) |
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Ergänzung Bachufergehölz | Landschaftliche Eingliederung des Geschiebesammlers; Schaffung von naturnahen Vernetzungsstrukturen | Ergänzung des bestehenden Weidengehölzes im Bereich des geplanten Geschiebesammlers (Strauchweiden und bachbegleitende standortheimische Straucharten) |
7.5 Landerwerb, Rodungen und Aufforstungen
Die Realisierung der Hochwasserrückhaltebecken lässt sich nicht ohne Veränderung und Belastung der im Bereich der Dämme am Mühlebach und Lützelbach liegenden Grundstücke durchführen. Falls sich der notwendige Landerwerb und der Erwerb von Rechten an Grund und Boden nicht auf freiwilliger Basis durchführen lässt, wird die Anwendung des Enteignungsverfahrens notwendig. Für diesen Fall beantragt der Regierungsrat, es sei ihm, gestützt auf § 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950, das Enteignungsrecht zu bewilligen.
Gestützt auf Art. 7 des Bundesgesetzes über den Wald können für Rodungen anstelle von Realersatz Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. Diese Möglichkeit wird im Rahmen der Bearbeitung des Bauprojektes geprüft.
7.6 Umweltverträglichkeitsprüfung
Gestützt auf die Verordnung über die Umweltverträglichkeit (UVPV) vom 19. Oktober 1988 zum Umweltschutzgesetz des Bundes ist das massgebliche Verfahren durch kantonales Recht zu bestimmen. Das kantonale Recht verlangt keine eigentliche UVP. Die Belange der Umwelt (Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei) sind selbstverständlich im Rahmen der kantonalen Vorprüfung trotzdem berücksichtigt.