Vorlage 1997-143: Hochwasserschutz ?Dorf" Allschwil
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1997-143 vom 24. Juni 1997
Hochwasserschutz "Dorf" in der Gemeinde Allschwil
Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
8 Termine
Im Einvernehmen mit dem Gemeinderat Allschwil soll die Vorlage zuerst vom Einwohnerrat und dann vom Landrat behandelt werden. Nachdem beide Zustimmungen vorliegen, können die Detailprojekte ab Herbst 1997 ausgearbeitet werden. Ab Frühjahr 1998 könnte die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Planauflage stattfinden. Sofern keine langwierigen Einsprachen zu behandeln sind, sollten die Arbeiten ab Sommer/Herbst 1998 öffentlich ausgeschrieben werden können. Die Bauzeit wird mindestens zwei Jahre betragen, da der Fortschritt der Dammschüttungen von der Existenz geeigneten Aushubmaterials abhängt.
9.1 Investitionskosten
Die Kosten stellen sich wie folgt zusammen (Preisstand Oktober 1996):
| Kostenposition | Betrag Fr. | Betrag Fr. |
| Honorare Ingenieure / Spezialisten: Vorprojektphase Bauprojekt, Bauleitung, Abschlussphase Topographische Aufnahmen, Vermessung Geolog. / Geotechnische Untersuchungen Ökologische Begleitung Nebenkosten MWSt. 6,5 % |
300'000.-- 300'000.-- 85'000.-- 90'000.-- 80'000.-- 40'000.-- 58'000.-- |
|
| Zwischentotal Honorare | |
953'000.-- |
| Ausführung: Bau HWRB Mühlebach Bau HWRB Lützelbach Begleitmassnahmen Dorfbach Ökologische Ersatzmassnahmen Diverses und Unvorhergesehenes MWSt. 6,5 % |
2'592'000.-- 721'000.-- 200'000.-- 200'000.-- 200'000.-- 254'000.-- |
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| Zwischentotal Ausführung | |
4'167'000.-- |
| Landerwerb und Entschädigungen | 200'000.-- | |
| Zwischentotal Landerwerb | |
200'000.-- |
| Gesamttotal (inkl. MWSt.) | |
5'320'000.-- |
9.2 Projektfinanzierung / Beiträge Dritter
Gestützt auf § 14, Absatz 1 des Gesetzes über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer vom 2. September 1974 (WBauG) verteilen sich die Kosten für Wasserbauten nach Abzug allfälliger Bundesbeiträge wie folgt:
Anstösser: 20 %
Kanton: 80 %
Gemäss Absatz 3 WBauG kann der Regierungsrat entsprechend der Interessenlage den Kantonsbeitrag herabsetzen oder wegfallen lassen. Auf Vorschlag der Bau- und Umweltschutzdirektion hat der Gemeinderat Allschwil mit Schreiben vom 4. April 1996 zugesichert, dem Einwohnerrat die Übernahme eines Gemeindeanteils von 37,5 % der Gesamtkosten zu beantragen. Der Gemeindeanteil setzt sich aus den privaten Anstösserbeiträgen von 20 % und einem ausserordentlichen Beitrag von 17,5 % in Form eines kommunalen Verursacheranteils am eingedolten Bereich und am Bachgraben zusammen. Dort kommen, wie erwähnt, andere Massnahmen aus technischen und finanziellen Gründen nicht in Frage.
Seit dem 1. Januar 1996 hat der Bund den Kanton Basel-Landschaft in die Reihen der finanzstarken Kantone eingestuft. Eine Bundessubvention ist daher nicht erhältlich.
Auf Anfrage des Gemeinderates Allschwil um eine finanzielle Beteiligung schreibt die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung:
"Es ist ein Grundsatz des Versicherungsrechts, dass an eine unversicherte Sache keine Beiträge für Schadenprävention geleistet werden können. Im konkreten Fall ist es Aufgabe des Eigentümers des Gewässers, die zumutbaren Massnahmen zu treffen, damit sich periodisch wiederkehrende Ereignisse vermeiden oder mindestens begrenzen lassen. Eine vollständige Verhütung von Elementarschäden wird indessen nicht möglich sein, sodass ein gewisses Restrisiko in Kauf genommen werden muss. Obwohl wir die von Ihnen in Aussicht genommenen Vorkehrungen als sehr sinnvoll betrachten, verbieten uns die gesetzlichen Bestimmungen, uns hieran finanziell zu beteiligen."
Es zeigt sich somit folgendes Kostenbild:
Gesamtkosten Fr. 5 320'000.--
hievon 62,50 % für Kanton BL Fr. 3'325'000.--
37,50 % für Gemeinde Allschwil Fr. 1'995'000.--
9.3 Jährlich wiederkehrende Folgekosten
Neben den heute schon anfallenden normalen Unterhaltsarbeiten im Sinne der §§ 15 und 16 WBauG werden periodische Kontrollen der Grundablässe in den beiden Rückhaltedämmen und die Betreuung der Pegelstationen nötig sein. Im weiteren wird der Pflegeaufwand für den Unterhalt der Bestockung infolge grösserer Bestockungsfläche etwas zunehmen. Die notwendigen Arbeiten werden zwischen der Bauverwaltung Allschwil und dem Tiefbauamt Basel-Landschaft mittels einem Pflichtenheft geregelt.
10 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens LRV
Die internen Verwaltungsstellen sind mit Schreiben vom 28. Januar 1997 und der Gemeinderat Allschwil mit Schreiben vom 3. Februar 1997 um Stellungnahmen zum Entwurf der Vorlage an den Landrat erbeten worden.
10.1 Gemeinderat Allschwil
Der Gemeinderat Allschwil hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass er eine verbindliche Zusicherung zum Kostenteiler von den zu erwartenden Kosten abhängig mache. Seiner Meinung nach könnten die Kosten in einigen Punkten reduziert werden. Beispielsweise biete er das im Besitz der Einwohnergemeinde liegende Land kostenlos an. Das gleiche Angebot sei von der Bürgergemeinde zu erwarten.
Kommentar: Der Kostenvoranschlag ist durch die Ingenieurgemeinschaft nochmals überprüft worden. Die Überprüfung hat eine Kostenreduktion bei den Bauarbeiten für den Rückhaltedamm Mühlebach ergeben. Die Reduktion bei den Landerwerbskosten sind ebenfalls berücksichtigt. Mit Schreiben vom 22. Mai 1997 stimmt der Gemeinderat Allschwil der bereinigten Vorlage zu und teilt mit, dass der Einwohnerrat seine Vorlage voraussichtlich am 10. September 1997 behandeln werde.
10.2 Kantonale Verwaltungsstellen
Sämtliche Verwaltungsstellen stimmen der Vorlage zu. Einzelne Hinweise technischer Art werden im Rahmen der Bearbeitung des Bauprojektes berücksichtigt. Ebenso werden alle Fragen zur ökologischen Optimierung der Projekte im Rahmen der Bauprojektbearbeitung und der Bauausführung mit der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission und den zuständigen Amtsstellen in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat Allschwil und den Landeigentümern geklärt.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 24. Juni 1997
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Belser
der Landschreiber: Mundschin