Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Finanzierungsbeiträge des Kantons Basel-Landschaft zu Gunsten des Projekts «Messezentrum Basel 2012» | |
| vom: | 18. September 2007 | |
| Nr.: | 2007-222 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Projektkosten und Finanzierung
4.1 Projektkosten
Das Projekt verursacht Gesamtinvestitionen von 350 Mio. Franken. Darin enthalten sind der gesamte Hallenneubau (inkl. Rückbau der bestehenden Gebäude), die Anpassung des Parkhauses (inklusive der Halle im Erdgeschoss), die Renovation/Erneuerung der Kongressfazilitäten, die Umgebungsgestaltung, die Umzüge der im heutigen „Kopfbau" untergebrachten Büros und Service-Stellen, die Vorbereitungsarbeiten und die Baustellenlogistik sowie die gesamten Architektur-, Planungs- und Managementaufwendungen.
4.2 Finanzierungskonzept
Bei der Erarbeitung von Finanzierungslösungen im Rahmen der Projektentwicklung standen insbesondere zwei Fragen im Mittelpunkt: einerseits die Definition des von der Messe Schweiz und der öffentlichen Hand verkraftbaren Investitionsdachs des Gesamtprojekts, anderseits die Entwicklung eines Finanzierungsschlüssels, der dem Nutzen und den Möglichkeiten der verschiedenen Partner gerecht wird. Im Zuge der Projektentwicklung und Finanzierungsverhandlungen wurde das Investitionsdach auf 350 Mio. Franken festgelegt. Gleichzeitig wurde nach Lösungen gesucht, die notwendigen a-fonds-perdu-Beiträge der Kantone so niedrig wie möglich zu halten. Dafür sollte die Messe Schweiz, die entsprechend weit mehr als die Hälfte der Investitionen zu tragen hat, in der Beschaffung des Kapitals derart unterstützt werden, dass die Zinsbelastung in der Erfolgsrechnung für sie betriebswirtschaftlich verantwortbar ist.
In der Folge wurde ein Finanzierungskonzept entwickelt, dass folgende Elemente beinhaltet:
| - | eine Eigenkapitalerhöhung, an der die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie der Kanton und die Stadt Zürich gemäss ihren heutigen Anteilen partizipieren; |
| - | Investitionsbeiträge a-fonds-perdu der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft; |
| - | ein nicht verzinsliches und nicht rückzahlbares Darlehen mit einer Sicherstellungshypothek am Kongressgebäude und am Musical Theater (Basel-Stadt); |
| - | zinslose, nachrangige, rückzahlbare Darlehen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft; |
| - | verzinsliche und rückzahlbare Darlehen zu zinsgünstigen oder marktüblichen Zinsen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie von Kanton und Stadt Zürich. |
Letztere - die verzinslichen Darlehen - stellen keine Subvention dar und unterstehen somit nicht der Genehmigung durch den Landrat und den Grossen Rat, da es sich um Finanzvermögen handelt. Sie werden hier aufgeführt, um gegenüber den Kantonspalamenten Transparenz zu gewährleisten.
Dieses Modell bietet folgende Vorteile:
| - | die Investitionsbeiträge der Kantone werden auf ein Minimum reduziert; |
| - | die gewährten Darlehen werden langfristig zurückbezahlt (Ausnahme: Darlehen Basel-Stadt von CHF 50 Mio). |
Nach der Publikation der Projektidee und dem Entscheid der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft, das Projekt finanziell zu unterstützen, fanden weitere Gespräche mit Vertretungen des Regierungsrates des Kantons Zürich und des Zürcher Stadtrates statt. Das Ziel bestand darin, das Ausmass der zinsgünstigen Darlehen von Stadt und Kanton Zürich zwecks Entlastung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu erhöhen. Beiträge aus Stadt und Kanton Zürich dokumentieren, dass sich dieser Standort dem Unternehmen Messe Schweiz und den für das Unternehmen zentralen Aktivitäten in Basel verbunden fühlt.
Am 2. Mai 2007 hat der Zürcher Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, der Messe Schweiz ein Darlehen von maximal CHF 20 Mio. zu einem ermässigten Zinssatz von 2.25% mit einer Laufzeit von höchstens 20 Jahren zu gewähren. Die Gewährung steht unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Zürich ein gleichwertiges Darlehen zur Verfügung stellt. Diese hat ihrerseits ein Darlehen in gleicher Höhe zugesagt, abhängig vom Entscheid des Kantonsrates. Diese Darlehen von Stadt und Kanton Zürich stellen insofern teilweise Subventionen dar, als der Zinssatz, der der Messe gewährt wird, tiefer ist als derjenige, den diese Gemeinwesen auf dem Kapitalmarkt für eigene Verbindlichkeiten bezahlen müssten.
Der Finanzierungsschlüssel präsentiert sich wie folgt:
| in Mio. CHF | BS | BL | Kt. ZH | St. ZH | MCH | |
| 1. | Investitionsbeiträge | |||||
| Beitrag a-fonds-perdu | 20 | 20 | ||||
| Unverzinsliches, nicht rückzahlbares Darlehen mit Sicherstellungshypothek 20 Jahre | 50 | |||||
| 2. | Unterstützung Fremdkapitalbeschaffung | |||||
| Zinslose, nachrangige rückzahlbare Darlehen | 30 * |
30 * |
||||
| Darlehen mit Zinsvergünstigung (2.25%, max. 20 Jahre) |
20 | 20 | ||||
| Darlehen zu Selbstkosten, 20 Jahre | 85 | 35 | ||||
| Rückzahlung | - 115 | - 65 | - 20 | - 20 | 220 | |
| 3. | Eigenkapital | |||||
| Eigenkapitalerhöhung | 40** | |||||
| Total Investitionsbeiträge | 70 | 20 | *** | *** | 260 |
* Kosten für die Kantone = Zinsverzicht
** gemäss heutigen Anteilen der Aktionäre am Aktienkapital (BS: 13.4, BL: 3.12, Kanton ZH: 1.6, Stadt ZH: 1.48)
*** Zins-Differenz
4.3 Finanzielle Auswirkungen aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft
4.3.1 Erhöhung des Aktienkapitals - 2008 - 3,1 Mio. Franken
Die Messe Schweiz will das Aktienkapital um 40 Mio. Franken erhöhen. Weil der Regierungsrat die basellandschaftliche Kapitalquote von 7,8 % aufrecht erhalten will, muss sich der Kanton mit 3,1 Mio. Franken an der Kapitalerhöhung beteiligen. Die Beteiligung erfolgt zu Lasten des Fonds für regionale Infrastruktur, Konto 8010, und wird ins Verwaltungsvermögen überführt und im Jahr des Erwerbs auf 1 Fr. pro memoria abgeschrieben.
4.3.2 Investitionsbeiträge a-fonds-perdu - 2009 bis 2010 - total 20 Mio. Franken
Die Investitionsbeiträge bilden die Basis der Finanzierung des Bauprojektes, da sie weder Zinsen noch betriebswirtschaftliche Abschreibungen nach sich ziehen. Für den Kanton Basel-Landschaft sind diese Investitionsbeiträge sofort abzuschreiben, da es sich um a-fonds-perdu-Beiträge zu Gunsten Dritter handelt. Die Finanzierung erfolgt zu Lasten des Fonds für regionale Infrastrukturvorhaben. Die Investitionsbeiträge werden über die Laufende Rechnung verbucht. Gleichzeitig wird eine Entnahme aus dem Fonds für regionale Infrastruktur, Konto 8010, vorgenommen, so dass die Beiträge saldoneutral abgewickelt werden können.
4.3.3 Zinslose, nachrangige Darlehen - 2009 bis 2010 - total 30 Mio. Franken
Diese Darlehen sind nachrangig ausgestaltet und müssen damit im Falle eines Konkurses der Messe Schweiz hinter die Forderungen aller übrigen Gläubiger zurück treten. Banken rechnen nachrangige Darlehen den eigenen Mitteln (der Messe Schweiz) an. Die Darlehen sollen auf eine Laufzeit von grundsätzlich 20 Jahren abgeschlossen und durch jährliche Amortisationen getilgt werden. Die Rückzahlung würde aufgeschoben, wenn die Eigenkapitalquote unter 30% sänke oder wenn das Jahresergebnis der Messe Schweiz keine Dividendenausschüttung ermöglichte. Würde hingegen während der Laufzeit eine Dividende von mehr als 5% ausgeschüttet, so müssten die Darlehen innert 5 Jahren amortisiert werden. Für diese Darlehen werden die Rechte und Pflichten des Kantons respektive der Messe Schweiz in einem Darlehensvertrag geregelt. Das Darlehen wird über die Investitionsrechnung als Ausgabe verbucht. Gleichzeitig wird eine Entnahme aus dem Fonds für regionale Infrastruktur, Konto 8010, vorgenommen, so dass die Nettoinvestition gleich Null ist.
4.3.4 Zinsgünstige Darlehen - 2009 bis 2010 - 35 Mio. Franken
Hierbei handelt es sich um keine eigentliche Investitionsbeihilfe, sondern um die Gewährleistung von Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren durch den Kanton zu Selbstkosten, also zu den Konditionen, die der Kanton auf dem Kapitalmarkt erhält. Die Messe Schweiz profitiert damit von der guten Bonität des Kantons; diesem entstehen dadurch keine Kosten, vorausgesetzt, die Messe Schweiz kann das Darlehen zurückbezahlen. Die Gewährung dieser Darlehen liegt in der Kompetenz des Regierungsrates, sie wird dem Landrat aber der Vollständigkeit halber zur Kenntnis gebracht. Gegenwärtig bestehen keine offenen Darlehen, welche der Kanton Basel-Landschaft an die Messe Schweiz gewährt hat.
4.3.5 Zeitliche Verteilung der Finanzierung
Die Finanzierung der Investitionsbeihilfen zu Lasten des Fonds für regionale Infrastrukturvorhaben verteilt sich damit wie folgt über die Jahre 2008 bis 2011 (in Mio. Franken):
| 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | Total | |
| Erhöhung Aktienkapital resp. EK | 3.1 | 3.1 | |||
| Investitionsbeiträge a-fonds-perdu | 10 | 10 | 20 | ||
| Zinslose rückzahlbare Darlehen | 15 | 15 | 30 | ||
| Total finanzielle Belastung BL | 3.1 | 25 | 25 | 53.1 |
Das finanzielle Engagement des Kantons Basel-Landschaft zu Lasten des Fonds für regionale Infrastrukturvorhaben beläuft sich damit auf total 53,1 Mio. Franken - mit einem langfristigen Rückfluss in den Fonds von 30 Mio. Franken.
Die Finanzierungsbeiträge des Kantons Basel-Landschaft zu Gunsten des Projektes „Messezentrum Basel 2012" sind nicht durch einen Rechstsatz gebunden. Das heisst, es handelt sich bei diesen Beiträgen um neue einmalige Ausgaben im Sinne von § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 (KV). Entsprechend § 31 Absatz 1 Buchstabe b KV werden auf Begehren von 1500 Stimmberechtigten Beschlüsse des Landrats über neue einmalige Ausgaben von mehr als 500'000 Franken oder über neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 50'000 Franken der Volksabstimmung unterbreitet.
4.4 Finanzielle Auswirkungen auf die Bilanz der Messe Schweiz
Die Höhe der maximalen Investitionen, die von der Messe Schweiz im Zusammenhang mit dem Projekt „Messezentrum Basel 2012" getätigt werden können, leitet sich nach einem langfristigen Finanzplan ab. Dieser ist darauf ausgerichtet, dass mit den Investitionen in das Projekt bei einem optimistisch prognostizieren Geschäftsgang im Messegeschäft die heutige Eigenkapitalquote von rund 30 Prozent knapp gehalten werden kann. Eine Reduktion der Eigenkapitalquote bzw. eine Erhöhung des Fremdkapitalanteils wäre betriebswirtschaftlich nicht vertretbar.
Als börsenkotiertes Unternehmen muss die Messe Schweiz mit der Offenlegung von Business- und Finanzplänen zurückhaltend sein. Selbstverständlich haben die Mitglieder des Verwaltungsrats der Messe Schweiz - und damit die Regierungsvertreter der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft - Kenntnis von diesen Dokumenten.
Nachdem die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt im Frühjahr 2006 ihre Finanzzusagen kommuniziert hatten, wurde von verschiedener Seite vorgeschlagen, die Beiträge der öffentlichen Hand angesichts der kommerziellen Ausrichtung der Messe Schweiz und ihrer Ertragskraft tiefer als vorgesehen auszurichten und mehr Mittel auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen. Dies ist jedoch wie ausgeführt nicht möglich. Der Regierungsrat hält deshalb an seinen Zusagen fest, dies umso mehr, als die Messe Schweiz substanzielle finanzielle Risiken - Bauteuerung und Überschreitung der Projektkosten - selber tragen muss. Demgegenüber sind die Beiträge des Kantons fix und werden - auch teuerungsbedingt - nicht erhöht.
4.5 Notwendigkeit und öffentliches Interesse
Die Realisierung des Projekts „Messezentrum Basel 2012" in der vorliegenden Form ist für die Sicherung des Standortes Basel als Durchführungsort für das Eigenmessenportfolio der Messe Schweiz (namentlich der BASELWORLD) von existenzieller Bedeutung.
Die Messe Schweiz ist bereit, zur Erhaltung dieser Messen in Basel insgesamt 260 Mio. Franken in die Infrastruktur vor Ort zu investieren. Dies unter der Voraussetzung, dass die öffentliche Hand auf Grund der grossen volkswirtschaftlichen Effekte der Aktivitäten auf dem Messeplatz Basel Investitionsbeiträge von gesamthaft 90 Mio. Franken sowie weitere Investitionsbeihilfen gemäss vorliegendem Finanzierungsschlüssel leistet.
Die Projektentwicklung hat gezeigt, dass es zum vorliegenden Projekt keine baulichen Alternativen gibt, welche die Anforderungen im gleichen notwendigen Masse erfüllen würden. Es hat sich auch gezeigt, dass eine Kostenreduktion und damit eine Verringerung des Investitionsbeitrages der öffentlichen Hand nicht möglich sind.
Bei einer Reduktion des Projekts - zum Beispiel durch den Verzicht auf die Überbauung des Messeplatzes - würde dieses wesentliche Anforderungen nicht erfüllen. Da es jedoch betriebswirtschaftlich nicht vertretbar wäre, derart grosse Investitionen für ein Projekt vorzunehmen, dass die Anforderungen der Messe nicht vollumfänglich erfüllt, müsste das Projekt in diesem Fall aufgegeben werden. Das gleiche wäre der Fall, wenn der vorgesehene Beitrag der öffentlichen Hand nicht geleistet werden kann. Da die Messe Schweiz nicht mehr als 260 Mio. Franken investieren kann, wäre in diesem Fall das Projekt nicht zu realisieren.
Die Konsequenzen einer Nichtrealisierung des Projekts in der vorliegenden Form läge deshalb nicht in der Suche nach anderen baulichen Lösungen, sondern mit grosser Wahrscheinlichkeit in einer Korrektur der Strategie in Bezug auf den künftigen Stellenwert des Standortes Basel als Durchführungsort der grosssen, international führenden Messen.
Es ist davon auszugehen, dass der Standort Basel ohne die Realisierung des Projekts „Messezentrum Basel 2012" über kurz oder lang die grössten Messen verlieren würde und sich dadurch die volkswirtschaftlichen Effekte für die Region Basel in etwa halbieren würden. Für die Region könnte dies mittelfristig einen Verlust von jährlich über 900 Mio. Franken Wertschöpfung und 36 Mio. Franken Steuereinnahmen sowie den Verlust von bis zu 5'000 Arbeitsplätzen bedeuten.
Der mit dem Projekt und den Investitionsbeiträgen von insgesamt 90 Mio. Franken verbundene „Return on Investment" für die öffentliche Hand der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft beträgt demnach jährlich 36 Mio. Franken Steuereinnahmen. Die Investitionsbeiträge der öffentlichen Hand sind entsprechend in rund drei Jahren durch die damit gesicherten Steuererträge amortisiert.
Es besteht deshalb ein grosses öffentliches Interesse an der Realisierung des Projekts in der vorliegenden Form. Es erfüllt alle Anforderungen der Messe und der Öffentlichkeit, es ermöglicht weiterhin die Durchführung des Eigenmessen-Portfolios in Basel, es sichert die grossen volkswirtschaftlichen Effekte in der Region und es stärkt die Etablierung Basels als internationaler Messe- und Kongressstandort. Die Realisierung des Projekts ist deshalb auch aus der Sicht der Öffentlichkeit nicht nur notwendig und sinnvoll, sondern auch finanziell lohnend.
Fortsetzung >>>
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