Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Sammelvorlage Gebäudehüllensanierungen: Gymnasium Liestal, Zeughaus Liestal, Gewerblich-industrielle Berufsfachschule Muttenz, Sporthalle Gymnasium Oberwil, Gymnasium Münchenstein | |
| vom: | 13. November 2007 | |
| Nr.: | 2007-283 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Rechtliche Grundlagen
Neben der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984, im Speziellen § 17 "Recht auf Bildung, Arbeit, Wohnung" resp. § 79 "Kantonale Verwaltung" sind folgende rechtlichen Erlasse massgebend:
| - | Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 |
| - | Verwaltungsorganisationsgesetz vom 6. Juni 1983 |
| - | Finanzhaushaltsgesetz vom 18. Juni 1987 |
| - | Dekret zum Finanzhaushaltsgesetz vom 20. Mai 1996 |
| - | Verordnung zum Finanzhaushaltsgesetz vom 26. November 1996 |
| - | Energiegesetz vom 4. Februar 1991 |
| - | Verordnung über die rationelle Energienutzung vom 22. März 2005 |
Bei den beantragten Investitionen handelt es sich um eine mehrjährige Ausgabe für die gemäss § 26 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) vom 18. Juni 1987 beim Landrat ein Verpflichtungskredit einzuholen ist. Gestützt auf § 1c. des Dekretes zum FHG ist mit Annahme des Bildungs- resp. Verwaltungsorganisationsgesetzes auch der Wille der Stimmberechtigten dokumentiert, diese zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden Institutionen auch in der Zukunft zu betreiben. Diese hier beantragten Mittel dienen zur Verhinderung des Wertzerfalles der bereits einmal bewilligten Einrichtungen.
Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe im Sinne von § 1a. und 1b. des Dekretes zum FHG und der landrätliche Entscheid untersteht nicht der Volksabstimmung im Sinne von § 31, Absatz 1b. der Kantonsverfassung.
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