Vorlage an den Landrat


Bildungsgesetz - ENTWURF

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


I.


Das Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 (SGS 640, GS 34.0637) wird wie folgt geändert:


§ 110
wird aufgehoben.


Ergänzung § 28
1 bis Vorbehalten bleiben vertragliche Regelungen mit anderen Kantonen über die Führung einzelner Anforderungsniveaus der Sekundarschule.




II. Inkrafttreten


Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten dieser Änderungen in Abstimmung mit dem Regierungsrat des Kantons Solothurn.


Liestal,


Im Namen des Landrates
Die Präsidentin:
Der Landschreiber:



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