Vorlage an den Landrat


Landratsbeschluss (Entwurf)

betreffend Änderung des Dekrets zum Personalgesetz (Personaldekret)


Änderung vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst


I.


§ 32 andere Sonderregelungen


2 bis Den Leitenden Ärztinnen und Leitenden Ärzten der Kantonsspitäler und Kantonalen Psychiatrischen Dienste werden 13 Monatslöhne gemäss Anhang II Ziffer 2 ausgerichtet:

Der Maximallohn wird in 5 einjährigen Stufen und einer vierjährigen Stufe erreicht.


2 ter Den Chefärztinnen und Chefärzten sowie Leitenden Ärztinnen und Leitenden Ärzten der Kantonsspitäler und Kantonalen Psychiatrischen Dienste mit vergütungsberechtigter Nebentätigkeit kann ein nichtindexierter Leistungsanteil ausgerichtet werden.


2 quater Der Regierungsrat regelt die Rechte und Pflichten der Chefärztinnen und Chefärzte und der Leitenden Ärztinnen und Leitenden Ärzte der Kantonsspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste mit vergütungsberechtigter Nebentätigkeit.


4 aufgehoben




II.


Diese Änderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.


Liestal,


Im Namen des Landrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:



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