Vorlage an den Landrat


7. Kosten und Finanzierung

7.1. Investitionskosten


Im Rahmen der Standort- und Projektevaluation wurden erste Kostenschätzungen für das Projekt ermittelt. In der LRV Nr. 135/2006 zum Grundsatzentscheid zur Lösungsstrategie werden Investitionskosten für das Bauvorhaben von CHF 342 Mio. Franken (Kostengenauigkeit +/- 20%) ausgewiesen.


Zwischenzeitlich wurden ein detailliertes Raum- und Funktionsprogramm (vgl. Kapitel 4.1) und eine Machbarkeitsstudie (vgl. Kapitel 4.4) ausgearbeitet. Der Flächenbedarf (Hauptnutzflächen) hat sich gegenüber den ersten Aussagen um 10% erhöht. Diese Mehrleistungen (ca. 14 Mio.) sind in der nachfolgenden Kostenschätzung enthalten. Eine detaillierte Auseinandersetzung in der Machbarkeitsstudie mit dem Aufwand hat die erste Kostenabschätzung verifiziert. Um der Vorbildfunktion des Kantons Basel-Landschaft gerecht zu werden, ist bei der vorliegenden Kostenschätzung ein Kostenzuschlag für die Realisierung der Umbauten gemäss den Standardwerten für Minergie und Minergie-P von geschätzt 10% der Baukosten eingesetzt. Die Mehrkosten für die Minergie-Standards werden in der Baukreditvorlage detailliert ausgewiesen.


Geschätzte Anlagekosten (Stand Februar 2007), inkl. 7.6%MwSt


Die Position BKP 6 Reserven beinhaltet 10% Reserven für Unvorhergesehenes.


Die Kostenungenauigkeit von +/-15% zeigt eine grosse Bandbreite auf. Es wird bereits im Wettbewerbsverfahren ein prioritäres Ziel sein, ein wirtschaftliches Projekt zu evaluieren.




7.2. Folgekosten


Bauliche und betriebliche Folgekosten


Zum heutigen Zeitpunkt können keine aussagekräftigen Angaben zu den baulichen und betrieblichen Folgekosten gemacht werden. Ein grosser Teil der Aufwandpositionen (Aufwanderhöhungen aber auch -reduktionen) sind abhängig vom konkreten Bauprojekt. In der Baukreditvorlage sind die Folgekosten so transparent als möglich aufzuzeigen.




7.3. Finanzierungszahlen nach FHG § 35 4


Die Finanzierung des Projekts Sanierung und Erweiterung Kantonsspital Bruderholz erfolgt aus dem Fond 8040 " Neubau Kantonsspital Bruderholz". Der Fond weist per Ende 2006 einen Betrag von CHF 215 Mio. aus.


GRAFIK: Auswirkungen der gesamten Investitionskosten auf das Investitionsprogramm des Kantons Basel-Landschaft


GRAFIK: Auswirkungen auf den Finanzplan des Kantons Basel-Landschaft




7.4.Projektierungskosten


Die Berechnung der für den Projektierungskredit massgeblichen Planungsleistungen basieren auf den Bestimmungen der SIA Normen 102, 103 sowie 108 und zeigt folgende Kennwerte:




Die aufgeführten Projektierungskosten sind Bestandteil der Gesamtkosten.




8. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 29. Mai 2007


Im Namen des Regierungsrates
der Regierungspräsident: Wüthrich-Pelloli
der Landschreiber: Mundschin




Beilagen
- Entwurf eines Landratsbeschlusses (gemäss den Angaben der Landeskanzlei und des Finanzhaushaltgesetzes)



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Fussnoten:


5 ) Anteil Planungsleistungen am Gesamthonorar von 100%


6 ) Anteil Baubewilligungsverfahren am Kostentotal von CHF 15.8 Mio. für SIA 31 bis 33 ist CHF 1 Mio. (2.5 Teilleistungsprozente)


7 ) Spezialingenieure: Darunter fallen alle weiteren für die Planung Realisierung des Projekts notwendigen Spezialisten wie: Landschaftsarchitekt, Medizintechnik, Fachkoordination, Geometer/Geologe, Bauphysiker/Akustiker, Gastroplanung, Lichtplanung und Weitere


8 ) Bauherrenleistungen: 6% der Gesamthonorarsumme (100% Teilleistungen), davon 60% für die Phasen 31 bis 33 und Anteil 41


9 ) 1.8% der Honorarberechtigten Bausumme, davon 50% für die Phasen 31 bis 33 und Anteil 41


10 ) Nebenkosten: Erfahrungswerte HBA mit 6% der Honorarsumme (Phasen 31 bis 33 und Anteil 41)