Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Bewilligung der Verpflichtungskredite für die Sanierung der Abwasseranlagen Frenketäler Phase 1 | |
| vom: | 14. August 2007 | |
| Nr.: | 2007-179 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Übersicht
1.1 Zusammenfassung
Die Abwasserreinigungsanlagen ARA Frenke 1 in Reigoldswil, ARA Frenke 2 in Niederdorf und ARA Frenke 3 in Bubendorf wurden 1971/72 gebaut und weisen heute zum Teil erhebliche Mängel auf. Aus diesem Grunde wurde in einer Studie eine Anzahl Varianten (Ausbau vor Ort, Zusammenschluss usw.) zur Sanierung dieser drei Abwasserreinigungsanlagen geprüft.
Bei der ARA Frenke 1 in Reigoldswil besteht dringend Handlungsbedarf, weil die Anlage das Ende der Lebensdauer erreicht hat und die Nachklärung überlastet ist (es wird Rohabwasser entlastet).
Die ARA Frenke 2 in Niederdorf kann ohne grosse Investitionen eine Anzahl weitere Jahre betrieben werden.
Das Konzept der über 30 Jahre alten ARA Frenke 3 in Bubendorf entspricht betreffend Betriebssicherheit und Unterhaltsfreundlichkeit nicht mehr dem heutigen Standard für regionale Anlagen. Die maschinellen Einrichtungen sind zum Teil sanierungsbedürftig. Aufgrund der hohen Belastung aus Betrieben der chemischen Industrie und der Abfallaufbereitung finden sich im Ablauf der ARA Frenke 3 in Bubendorf verschiedenste organische Spurenstoffe, die mit der vorhandenen Verfahrenstechnik nicht weiter abgebaut werden können.
Neben der Sanierung der ARAs in den Frenketälern sollen auch zusätzliche Mischwasserbecken gebaut werden. In den nächsten 20 Jahren werden ca. 70% des Baugebietes des Kantons weiterhin im Mischsystem entwässert. Zur Koordination der Behandlung des Mischwassers aus diesen Flächen wurde ein Genereller Entwässerungsplan über das ganze Einzugsgebiet der ARAs (ARA GEP) ausgearbeitet. In den beiden Frenketälern sind insgesamt fünf Mischwasserbecken notwendig.
Es ist je ein Becken direkt bei den drei heutigen Abwassereinigungsanlagen und zusätzliche zwei Becken in Bubendorf geplant. Es ist vorgesehen zwei Becken mit dem Rückbau und der Ableitung der ARA Frenke 1 in Reigoldswil bzw. der Sanierung der ARA Frenke 3 in Bubendorf zu realisieren.
Unter Berücksichtigung des bestehenden Handlungsbedarfs, der finanziellen und ökologischen Aspekten werden in einer ersten Phase dem Landrat folgende Massnahmen beantragt:
| - | Verpflichtungskredit von CHF 3.9 Mio. für den Rückbau der ARA Frenke 1 in Reigoldswil, den Bau des Mischwasserbeckens auf dem Areal der ARA Frenke 1 in Reigoldswil und den Bau des zugehörigen Ableitungskanals bis nach Ziefen |
| - | Planungskredit von CHF 800'000.- für die Projektierung der Massnahmen ARA Frenke 3 in Bubendorf und der vier Mischwasserbecken in den Frenketälern. |
Die Realisierung des Mischwasserbeckens auf dem Areal der ARA Frenke 1 in Reigoldswil und des Kanals nach Ziefen sind - vorbehältlich Beschluss des Landrats - im Jahr 2008/09 vorgesehen.
In einer zweiten Phase (2009) werden dem Parlament die benötigten Kredite für den Ausbau der ARA Frenke 3 in Bubendorf plus der vier Mischwasserbecken in den Frenketälern beantragt.
Auf Basis des Projekts aus dem Planungskredit, sollte mit der Sanierung der ARA Frenke 3 in Bubendorf ab ca. 2012 begonnen werden.
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen kann die Funktionstüchtigkeit dieser Abwasserreinigungsanlage für lange Zeit gewährleistet und die gesetzlichen Forderungen erfüllt werden.
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