Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug von Strafen und Massnahmen nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch und dem Recht der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz (revidiertes Strafvollzugskonkordat) | |
| vom: | 16. Januar 2007 | |
| Nr.: | 2007-004 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
7. Verfahren
Die neue Vereinbarung kommt nur zustande, wenn ihr sämtliche Kantone zustimmen. Die Konkordatskonferenz möchte das Ratifikationsverfahren rechtzeitig abschliessen, um den revidierten Konkordatsvertrag in der Konkordatskonferenz vom 3. November 2007 zu verabschieden, damit das Konkordat auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten kann.
Im Kanton Basel-Landschaft ist der Landrat für die Genehmigung des Konkordats (Staatsvertrag) zuständig (§ 64 Absatz 1 der Kantonsverfassung, KV). Das Konkordat unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung, sofern es vom Landrat mit weniger als vier Fünfteln der anwesenden Landratsmitglieder beschlossen wird (§ 30 Buchstabe b KV). Andernfalls unterliegt das Konkordat der fakultativen Volksabstimmung (§ 31 Absatz 1 Buchstabe c KV).
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.
Liestal, 16. Januar 2007
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident:
Der Landschreiber:
Beilagen:
1.
Landratsbeschluss (Entwurf)
2.
Synoptische Darstellung des aktuellen Konkordatstextes und der revidierten Fassung, mit Kommentar
[PDF]
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