Vorlage an den Landrat


8. Finanzielle Auswirkungen für den Kanton

Das BAFU sicherte in der Besprechung vom 28. Juni 2004 mit der Bau- und Umweltschutzdirektion seine finanzielle Unterstützung für einen eventuellen Landkauf im Rahmen der Umsiedlung in Höhe von 10% zu. Da es sich um ein Objekt von nationaler Bedeutung handelt (IANB-Objekt), leistet der Bund 63% an die Pflege- und Gestaltungskosten gemäss Art. 18 NHG; Minderertragsabgeltungen werden hingegen nach Art. 13 NHG mit 23% subventioniert. Diese Regelung gilt allerdings nur noch bis Ende 2007, da ab 1. Januar 2008 der neue Finanzausgleich in Kraft tritt. Die Bundesbeiträge für sämtliche Naturschutzleistungen werden dann im Rahmen einer Leistungsvereinbarung zwischen Bund und Kanton als Pauschalbetrag festgelegt. In diesen Leistungen ist dann auch die Pflege des Ersatzstandortes "Zurlinden" eingeschlossen.


Das Amphibienlaichgebiet "Zurlinden" liegt auf Land des treuhänderischen Vermögens der Basellandschaftlichen Kantonalbank. Ein Landkauf ist für eine Verlegung der "Zurlindengrube" nach "Klingenthal" nicht notwendig.


Die Kostengenauigkeit beträgt +/- 20%. Für den Kanton Basel-Landschaft ergibt sich folgende Bilanz gegenüber dem heutigen Zustand:



*) Annahme: Eigenkapital (Beteiligung) wird nicht verzinst.
**) Darstellung der Abschreibungen


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