Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Verpflichtungskredit für die Planung, Organisation und Durchführung der UEFA Fussball-Europameisterschaft 2008 in der Region Basel | |
| vom: | 9. Januar 2007 | |
| Nr.: | 2007-001 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
13. Vereinbarungen mit der UEFA/Euro 2008 SA
13.1 Host City Charter
Im sogenannten Host City Charter werden zwischen der UEFA/Euro 2008 SA und der Host City Basel die gegenseitigen Rechte und Pflichten definiert und vereinbart. Der ursprünglich seitens der Euro 2008 SA vorgelegte allgemeine Promotionsvertrag zur Ausrichtung der EURO 2008 in den vier Host Cities wurde von allen Städten zurückgewiesen. Die vier Schweizer Host Cities haben sich in dieser Angelegenheit zusammengeschlossen und treten gemeinsam als Verhandlungspartner gegenüber der Euro 2008 SA auf. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird in einem harten, aber konstruktiven Dialog ein für alle Host Cities gültiger Rahmenvertrag mit der UEFA/Euro 2008 SA ausgehandelt, wobei die Verhandlungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten schon weit fortgeschritten sind.
Die wichtigsten Punkte, welche im Host City Charter geregelt werden, sind allgemeine Zusammenarbeit und Organisation, Gebrauch der Turniermarken und Rechte, Handhabung der Exklusivitätsansprüche und -regelungen, Promotionsmöglichkeiten, Host City Dekoration, Rahmenveranstaltungen (inkl. Public Viewings), Programme zum Schutz der Rechte und Marken, Marketing, Ticketing und Finanzielle Abgeltungen.
Es wurde mit der UEFA/Euro 2008 SA für den Zeitraum der Verhandlungen Stillschweigen über den Vertragsinhalt vereinbart, woran sich bis anhin alle Parteien gehalten haben. Sämtliche Parteien gehen davon aus, dass die Verträge bis Ende 2006 unterschrieben werden können.
Gegenwärtig ist mit einer pauschalen Abgeltung der UEFA/Euro 2008 SA für die im Charter vereinbarten Leistungen in der Höhe von CHF 1 - 1.5 Mio. zu rechnen, wobei die Kosten für die offizielle UEFA-Fanzone im Stadtzentrum separat abgegolten werden.
In Bezug auf die Quellensteuer, vertreten sowohl der Bund als auch die Kantone BS und BL den Standpunkt, dass die ausländischen Spieler steuerpflichtig sind, und dass die Quellensteuer der im Ausland ansässigen Spieler durch den Veranstalter, d.h. die UEFA, zu entrichten ist. Gegenwärtig steht die eidgenössische Steuerverwaltung, im Verbund mit den kantonalen Steuerverwaltungen, diesbezüglich mit der UEFA in Kontakt. Allfällige Erträge aus der Quellensteuer fliessen dem gemeinsamen Betriebsbudget der Kategorie B zu.
13.2 Venue Management St. Jakob
Beim sogenannten Venue Management geht es um die Planung und Disposition sämtlicher Aktivitäten rund um den Spielort St. Jakob-Park. Eine Arbeitsgruppe (Venue Management Working Group) unter der Leitung der Euro 2008 SA, in welcher auch die Stadionbetreiber und Vertreter der Projektleitung EURO 08 Basel Einsitz nehmen, ist seit April 2006 eingesetzt.
Von der Infrastruktur im Besitz des Kantons Basel-Stadt werden Teile der St. Jakobshalle, die Parkflächen (Parkbuchten, Parkhaus), das Leichtathletikstadion, ein Teil des Gartenbades sowie einzelne Sportplätze während unterschiedlicher Zeiträume von der Spielorganisation beansprucht. Die Anforderungen an den Spielort Basel sind dabei auf Grund des Eröffnungsspiels besonders hoch.
Für die Nutzung der mit dem Kanton Basel-Stadt vereinbarten Flächen und Gebäude entrichtet die Genossenschaft Fussballstadion St. Jakob/Basel United (BU) eine pauschale Abgeltung von CHF 700'000. Sollten weitere Flächen benötigt werden, werden diese zusätzlich abgegolten. Vom Mietertrag entfallen rund CHF 200'000 (Mehrertrag gegenüber Normaljahr ca. CHF 130'000) auf die Vermietung der Parkflächen, welche zum Finanzvermögen des Kantons Basel-Stadt gehören und gemäss Vereinbarung über den Kostenteiler nicht in das gemeinsame Budget einfliessen. Nach Abzug der normalerweise in diesem Zeitraum erzielten Erträge auf den verschiedenen Anlagen fliessen rund CHF 300'000 als Mehrertrag in das gemeinsame Budget EURO 08 Basel.
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