Vorlage an den Landrat


5. Globalbeiträge für die Jahre 2007 bis 2009

5.1 Vorbemerkungen


Für die Erarbeitung der Budgetgrundlage 2007 sind sämtliche Aufwand- und Ertragspositionen analysiert worden.


Gesamthaft resultiert ein positives Betriebsbudget als Ausgangslage für das Jahr 2007. Auch die Jahre 2008 und 2009 (die zu gewährende Teuerung für das Jahr 2009 ist separat zu verhandeln) können trotz einer angenommenen allgemeinen Teuerung, welche nicht durch eine Tariferhöhung oder Anpassung der Globalbeiträge kompensiert wird, mit einem positiven Betriebsergebnis abschliessen.




5.2 Gesamtaufwand und dessen Finanzierung im Überblick


Der Gesamtaufwand des UKBB beläuft sich gemäss Budget 2007 auf rund CHF 101.12 Mio. 68% oder CHF 68.53 Mio. entfallen auf die Personalkosten; die restlichen rund CHF 32.59 Mio. (32%) ergeben sich als Summe der Sachkosten.


Die Steigerung bei den Personalkosten von 3% gegenüber dem Jahr 2005 ist weitgehend durch die Inkraftsetzung des neuen Arbeitsgesetzes begründet. Die darin geregelte Reduktion der Arbeitszeit im ärztlichen Bereich und die neuen Regelungen für Pikettdienst führen zu Mehraufwendungen von CHF 0.75 Mio., welche nur teilweise durch Einsparungen in anderen Bereichen (z.B. Anpassung der Zulagenreglemente) kompensiert werden können. Das UKBB als mittelgrosses Spital ist durch die Änderungen des Arbeitsgesetzes besonders stark betroffen. Da sich die Anstellungsbedingungen des UKBB an denjenigen für das Basler Staatspersonal orientieren, wurde im Budget 2007 zwar ein Teuerungsausgleich vorgesehen hingegen kein Stufenanstieg aufgenommen. Im Budget für das Jahr 2007 ist ein Teuerungsausgleich von 0.9% berücksichtigt.


Bei den Sachkosten mussten einzelne Positionen im Vergleich zum Jahr 2005 etwas angehoben werden. So weist die Position "Medizinischer Bedarf", u.a. wegen steigenden Medikamentenkosten in spezialisierten Anwendungsbereichen und dem teuren Implantationsmaterial, nach wie vor ein Wachstum auf. Die Verpflegung wird neu durch den SV-Service geleistet, was den Haushaltsaufwand um CHF 0.56 Mio. zusätzlich belastet. Dies ist jedoch aufwandneutral, da sich die Gegenposition beim Personalaufwand entsprechend reduziert hat. Insgesamt mussten die Sachkosten gegenüber dem Vorjahresabschluss um rund CHF 0.95 Mio. (+ 3 %) höher veranschlagt werden.


Wie in nachfolgender Übersicht dargestellt, erfolgt die Finanzierung über folgende Hauptelemente (Angaben in Mio. Franken):




5.3 Tarifeinnahmen und übrige Erträge


Die Tarifeinnahmen richten sich nach der Anzahl stationärer Pflegetage sowie nach der Zahl ambulanter Konsultationen. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Betriebsjahre werden dem Budget 2007 41'000 Pflegetagen zu Grunde gelegt. Bei den ambulanten Konsultationen sowie bei den teilstationären Behandlungen (Tageschirurgie) waren in den letzten Betriebsjahren jeweils Steigerungen feststellbar. Dieser Trend dürfte sich in Zukunft fortsetzen.


Kennzahlen zur Leistungserbringung im Mehrjahresvergleich

Im Vergleich mit den Vorjahren und dem möglichen Steigerungspotential erscheint eine Zielvorgabe von 41'000 Pflegetagen als realistisch. Gesamthaft werden in den stationären und ambulanten Leistungsbereichen die Tarifeinnahmen vom UKBB auf rund CHF 67.4 Mio. veranschlagt (CHF + 4.8 Mio. gegenüber Budget 2006). Der Zuwachs resultiert aus einer budgetierten Ertragssteigerung im Ausmass von CHF 2.1 Mio. im ambulanten Leistungsbereich. Zusätzlich wird auch mit einer leicht höheren Gesamtzahl an Pflegetagen und höheren Tarifen der Versicherer im stationären und teilstationären Bereich gerechnet. Zusammen mit den übrigen Erträgen von CHF 0.6 Mio. und ohne Berücksichtigung der Abgeltungsbeiträge der beiden Trägerkantone und des Bundes ergeben sich budgetierte Gesamteinnahmen von CHF 67.4 Mio., was einem Deckungsbeitrag von rund 66.7 Prozent entspricht. Somit konnte der Deckungsbeitrag im Vergleich zum Budget 2005(63.0 Prozent) klar gesteigert und der positive Trend fortgesetzt werden.




5.4 Abgeltung für die stationäre Versorgung BS/BL


Im Gegensatz zu den festen Globalbeiträgen für übrige Leistungen stellt das Abgeltungssystem im stationären Dienstleistungsbereich bei der Leistungsabgeltung durch die beiden Trägerkantone BS und BL auf effektive Werte ab. D.h. die beiden Trägerkantone gelten dem UKBB die ungedeckten Kosten aus der Spitalbehandlung der Patientinnen und Patienten aus dem jeweils eigenen Kanton ab. Dabei wird auf die erbrachten Pflegetage in der Allgemeinen Abteilung abgestellt. Das Abgeltungssystem basiert auf einem im Rahmen der Leistungsvereinbarung vorweg definierten Pflegetagspreis (Bruttowert). Der von den Kantonen zu leistende Beitrag resultiert sodann als Differenz zwischen diesem vereinbartem Bruttowert und den Leistungen der Kranken- bzw. Unfallversicherer. Mit dieser Regelung können die beiden Verhandlungsebenen klar auseinandergehalten werden, welche das duale Finanzierungssystem des aktuellen KVG für die stationären Dienstleistungen vorsieht.


Die Pflegetagzahlen allgemein versicherter Patientinnen und Patienten aus den beiden Basel teilen sich wie folgt auf: Rund 44,5 % BS, ungefähr 55.5 % BL. Unter Berücksichtigung aller Faktoren ist für die Beitragsperiode 2007 - 2009 von folgenden jährlichen Werten auszugehen:




5.5 Abgeltung für die klinische Lehre und Forschung


Mit dem vorliegenden Staatsvertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität - welcher derzeit in den Kommissionen der beiden Parlamente beraten wird - ist die Abgeltung der klinischen Lehre und Forschung konsequent in die Universität integriert worden. Das bedeutet, dass die beiden Trägerkantone einen festen jährlichen Globalbeitrag an die Gesamtaufwendungen der klinischen Lehre, und Forschung der Spitäler der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft direkt an die Universität Basel leisten. Die Medizinische Fakultät der Universität Basel wiederum definiert den Leistungsvertrag und die Finanzierung der Leistungen mit dem UKBB gemeinsam. Das UKBB wird für seinen Aufwand respektive für erbrachte Leistungen zu Gunsten der Medizinischen Fakultät entschädigt (Leistungseinkauf der Universität beim UKBB). § 16 Ziff. 2 des Staatsvertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel, welcher die Abgeltung der Aufwendungen für Lehre und Forschung regelt, wird nach Annahme des Staatsvertrages über die gemeinsame Trägerschaft der Universität an die neuen Gegebenheiten angepasst. Sollte der Staatsvertrag zur gemeinsame Trägerschaft der Universität durch die beiden Parlamente nicht genehmigt werden so, wäre eine separate Kreditvorlage an die beiden Parlamente zur Finanzierung der klinischen Lehre und Forschung des UKBB erforderlich.


Der Leistungsauftrag und die Finanzierung für klinischen Lehre und Forschung sind abschliessend. Die finanziellen Mittel für übrige Leistungen und Abgeltung für die stationäre Versorgung dürfen nicht für klinischen Lehre und Forschung verwendet werden.




5.6 Globalbeitrag für übrige Betriebsteile, gemeinwirtschaftliche Leistungen


Aufgrund der unverändert geltenden Rahmenbedingungen sind unabhängig von den bisher erwähnten Abgeltungen durch die beiden Basel nicht alle Angebotsbereiche des UKBB kostendeckend zu betreiben. Für diese nicht gedeckten Aufwendungen, die sich insbesondere aus den gemeinwirtschaftlichen Leistungen des UKBB als Notfall- und Zentrumsspital ergeben, haben die beiden Trägerkantone BS und BL für die Beitragsperioden 2005/2006 einen Globalbeitrag im Ausmass von jährlich CHF 8.0 Mio. Franken gesprochen. Aufgrund von Verhandlungen mit dem UKBB können diese Beiträge um insgesamt CHF 1.0 Mio. reduziert werden, was zu einer Einsparung für die Trägerkantone von je CHF 0.5 Mio. führt. Damit ergeben sich für die Jahre 2007, 2008 und 2009 folgende Beträge:


Die Kosten der übrigen Leistungen müssen innerhalb des Reportings auf der Basis der Leistungskosten jährlich nachgewiesen werden. Erstmals per 31. 12. 2006. Die Beiträge werden jährlich an die Leistungen und deren ausgewiesenen Kosten angeglichen. Es werden jedoch maximal CHF 7.0 Mo. p.a. ausbezahlt.




5.7 Leistungsabgeltung durch die Trägerkantone BS und BL im Überblick


Zusammenfassend ergeben sich folgende konsolidierte Zahlenwerte für die Beitragsleistungen der Trägerkantone an das UKBB (Angaben in Mio. CHF):

*) Die Zahlen für die stationäre Versorgung BS und BL 2005 entsprechen den effektiven Zahlen nach Bereinigung der stillen Reserven im Jahresabschluss 2005.


Somit ergibt sich eine Mehrbelastung der Kantone in den Beitragsjahren 2007 und 2008 in der Grössenordnung von CHF 0.2 Mio. gegenüber der effektiven Rechnung 2005. Bis ins Jahr 2009 kann eine moderate Steigerung der Pflegetage erwartet werden, so dass die Beiträge der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft auf ca. CHF 24 Mio. anwachsen dürften.




6. Schlussbemerkungen und Antrag


Dem Landrat wird mit der vorliegenden Vorlage ein partnerschaftliches Geschäft betreffend das Universitäts-Kinderspital beider Basel unterbreitet. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden in einer von den Regierungen beider Basel genehmigten Leistungsvereinbarung geregelt.


Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Landrat die Annahme des nachstehenden Beschlussentwurfes.


Liestal, 31. Oktober 2006


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Wüthrich-Pelloli
Der Landschreiber: Mundschin



Beilagen:
- Leistungsvereinbarung für die Jahre 2007 bis 2009 [PDF]
- Leistungsbeschrieb für das UKBB [PDF]
- Leistungsauftrag [PDF]



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