Vorlage an den Landrat


4. Auswirkungen

Für die Einführung von zwei Fremdsprachen an der Primarschule müssen Stundentafeln und Lehrpläne überarbeitet, Lehrmittel neu geschaffen und Lehrpersonen für den Sprachenunterricht fachlich und methodisch-didaktisch qualifiziert bzw. nachqualifiziert werden. Die Mehrkosten können wie folgt abgeschätzt werden:


Mehrkosten Fremdsprachen Primarschule Kanton Basel-Landschaft (Mio Fr.)

*Kostenschätzung auf der Basis des Konzeptes der Sprachgrenzkantone mit Französisch ab 3. und Englisch ab 5. Klasse


Die Lösung mit der Einführung von Englisch ohne Kürzung der Stundentafel hat den Nebeneffekt, dass Primarlehrpersonen auch ohne Englischunterricht weiterhin ein Vollpensum unterrichten können. Längerfristig ist es denkbar, den Unterricht in der 3. und 4. Klasse in anderen Fächern zu


Gunsten von Englisch zu kürzen und den Lehrpersonen für die Erteilung von Fächergruppen ein Vollpensum anzubieten. Die Zusatzkosten würden dadurch reduziert.


Zusätzliche Mehrkosten entstünden, wenn das Pensum der Schülerinnen und Schüler mit der Stundentafel zusätzlich aufgestockt oder der Fremdsprachenunterricht zum Teil oder vollständig im Halbklassenverband erteilt würde. Würde der Englischunterricht nur in der halben Klasse erteilt, würden sich die jährlich wiederkehrenden Mehrkosten auf ca. 9 Millionen Franken verdoppeln. Möglich sind ferner Mehrkosten an der Sekundarschule, falls im 6. Schuljahr für die Einführung von Englisch Lektionen in anderen Fächern oder im ergänzenden Angebot nicht teilweise oder ganz gekürzt werden sollen. Englisch wird heute erst ab 7. Schuljahr (2. Klasse Sekundarschule) unterrichtet.


Erhebliche einmalige Mehrkosten entstehen, wenn Lehrpersonen für die zeitlich umfangreiche Fort- bzw. Weiterbildung für Sprachaufenthalte und zum Erwerb des jeweiligen Sprachzertifikats sowie der fachdidaktischen Qualifikationen freigestellt und Stellvertretungen durch den Kanton und/oder den Schulträger finanziert werden. Dies gilt auch für den Französischunterricht, den die Lehrpersonen heute bereits erteilen, da ihnen ermöglicht werden muss, sich für die erhöhten Anforderungen dieses Unterrichtes zu qualifizieren. Da für die Erteilung des Englischunterrichtes nicht alle Klassenlehrpersonen nachqualifiziert werden müssen, sondern Fachlehrpersonen gewonnen werden können, wird geprüft, auf die Finanzierung von Freistellungen auch für unterrichtende Lehrpersonen zu verzichten und nur die Kosten der Fortbildung zu übernehmen.


Entsprechend dem konkretisierten Konzept für die Qualifizierung und Nachqualifizierung der Lehrpersonen sowie aufgrund der vom Bildungsrat beschlossenen Änderungen an den Stufenlehrplänen Primar- und Sekundarschule wird der Regierungsrat dem Landrat einen Verpflichtungskredit für die Umsetzung zu beantragen haben.


In Übereinstimmung mit dem Vorentscheid des Bildungsrates kommt der Regierungsrat zum Schluss, Englisch ab 3. und Französisch ab 5. Klasse sei für den Kanton Basel-Landschaft die bessere Lösung. Der Kanton Basel-Landschaft schliesst sich mit dieser Regelung der Mehrheit der deutschsprachigen Kantone an. Mit dieser Sprachenstaffelung muss der erhebliche Nachteil in Kauf genommen werden, dass sie mit den Nachbarkantonen Basel-Stadt und Solothurn nicht deckungsgleich ist. Bei einem Kantonswechsel kann es geschehen, dass Schülerinnen und Schüler den Stoff von zwei ganzen Lernjahren in Französisch bzw. Englisch nacharbeiten müssen.




5. Erwägungen - Würdigung aus schulkoordinationspolitischer Sicht


Leider ist es nicht gelungen, die Sprachenstaffelung mit der zweiten Landessprache ab 3. Schuljahr und mit Englisch ab 5. Schuljahr schweizweit durchzusetzen. Regionalpolitische Gewichtungen für den Erwerb von Fremdsprachenkompetenzen hätten mit qualitativ besonders hochwertigen Umsetzungsmassnahmen vorgenommen werden können oder mit Schwerpunkten auf den Sekundarstufen I und II. Mit unterschiedlichen Sprachenfolgen der Primarschule der einzelnen Kantone besteht eine Hypothek für die Schaffung eines kohärenten Bildungsraumes Schweiz. Es werden neue Mobilitätsbarrieren geschaffen, statt bestehende zu beseitigen. Werden die Vorentscheide der Nachbarkantone Basel-Stadt und Solothurn einerseits mit Französisch als Einstiegsfremdsprache und Aargau andererseits mit Englisch tatsächlich umgesetzt, besteht für den Kanton Basel-Landschaft eine Differenz in der Sprachenstaffelung zu mindestens einem Nachbarkanton, wie immer auch er sich definitiv entscheidet.


Soll doch noch eine koordinierte Staffelung des Fremdsprachenunterrichtes an der Primarschule erzielt werden, stellt sich die Frage, ob der Bund eine entsprechende Regelung beschliessen kann und soll. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat am 4. Juli 2006 den Entwurf des Sprachengesetzes mit 15 gegen 6 Stimmen verabschiedet. Mit 12 gegen 10 Stimmen (bei einer Enthaltung) wurde im Entwurf des Sprachengesetzes aufgenommen, dass die erste Fremdsprache an den Schulen eine Landessprache sein müsse. Die Minderheit stützte die Sprachenstrategie der EDK, welche den Kantonen Wahlfreiheit bei der Festlegung der ersten Fremdsprache ermöglicht, die Kantone indes verpflichtet, dafür zu sorgen, dass am Ende der Schulzeit Mindestkompetenzen in zwei Fremdsprachen, davon mindestens in einer zweiten Landessprache, vorhanden sind.


Nach Einschätzung der EDK verfügt indes der Bund über keine verfassungsrechtliche Grundlage für die Bestimmung der Einstiegsfremdsprache an den Primarschulen der Kantone. Wann welche Fächer einsetzen, gehöre nicht zu den Regelungskompetenzen des revidierten Bildungsartikels, wie er am 21. Mai 2006 von Volk und Ständen angenommen worden ist. Dies bedeutete nach Einschätzung der EDK, dass der Bund für eine Festlegung der Einstiegsfremdsprache die Verfassung revidieren müsste.


Aufgrund des bisherigen Verlaufs der Beratungen und der Entscheidungsfindung dürfte die EDK keine weitergehende Koordination der Fremdsprachenstaffelung erzielen können. Die vorliegende Strategie ist ein Kompromiss. Die Einstiegsfremdsprache konnte nicht koordiniert einheitlich festgelegt werden.


Der Regierungsrat schliesst sich dem Vorentscheid des Bildungsrates an und tritt für Englisch ab 3. und für Französisch ab 5. Klasse ein. Der Regierungsrat erachtet allerdings einen koordinierten Beginn des Fremdsprachenunterrichtes zumindest in der deutschsprachigen Schweiz für unverzichtbar, wenn eine Harmonisierung der obligatorischen Schule angestrebt werden soll. Sollte eine koordinierte Lösung zu Stande kommen, die in Widerspruch zur Konzeptgenehmigung durch den Landrat stünde, würde der Regierungsrat dem Parlament ein entsprechend modifiziertes Konzept zur neuerlichen Beratung und Genehmigung zuleiten.




6. Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss nachstehendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 31. Oktober 2006


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Wüthrich-Pelloli
Der Landschreiber: Mundschin



Beilagen:


Landratsbeschluss (Entwurf)


Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule: Strategie der EDK und Arbeitsplan für die gesamtschweizerische Koordination [PDF]



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