Vorlage an den Landrat


Landratsbeschluss (Entwurf)

über die formulierte Volksinitiative „keine Schulgebühren"


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst, gestützt auf § 78a Absatz 3 des Gesetzes vom 7. September 1981 über die politischen Rechte:


I.
Die Behandlungsfrist für die formulierte Volksinitiative „keine Schulgebühren" wird gemäss § 78 Absatz 3 GpR bis Ende Oktober 2007 verlängert.


II.
Dem Initiativkomitee wird eine Kopie dieses Beschlusses zugestellt.


Liestal,


Im Namen des Landrates
Die Präsidentin:
Der Landschreiber:



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