Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Vorlagentitel: | Formulierte Volksinitiative "keine Schulgebühren" ( 2005/019 ) - Verlängerung der Behandlungsfrist | |
| vom: | 24. Oktober 2006 | |
| Nr.: | 2006-257 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Landratsbeschluss (Entwurf)
über die formulierte Volksinitiative „keine Schulgebühren"
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst, gestützt auf § 78a Absatz 3 des Gesetzes vom 7. September 1981 über die politischen Rechte:
I.
Die Behandlungsfrist für die formulierte Volksinitiative „keine Schulgebühren" wird gemäss § 78 Absatz 3 GpR bis Ende Oktober 2007 verlängert.
II.
Dem Initiativkomitee wird eine Kopie dieses Beschlusses zugestellt.
Liestal,
Im Namen des Landrates
Die Präsidentin:
Der Landschreiber:
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