Parlamentarischer Vorstoss


Antrag Nr. 2006/219-01 der SVP-Fraktion

Konto: 30
Personalaufwand


Budgetierter Betrag: CHF 940'416'000.--


Antrag: Der Personalaufwand ist um CHF 1'000'000.-- zu kürzen


Die Kürzung des Personalaufwands um ca. 1‰ soll durch entsprechende Einsparungen bei der natürlichen Personalfluktuation, Beförderungen, Einstufungen etc. erreicht werden.



Antrag Nr. 2006/219-02 der SVP-Fraktion

Konto: 318.20
Berater, Gutachter, Experten


Budgetierter Betrag: CHF 13'562'000.--


Antrag: Der Aufwand für Berater, Gutachter, Experten ist um CHF 3'000'000 zu kürzen durch folgende Budgetkürzungen:


Der stetige und enorme Anstieg der Ausgaben für Berater, Gutachter und Experten ist nicht nachvollziehbar und auch nicht tolerierbar. Der Aufwand in diesem bereich betrug im Jahr 2004 CHF 9,3 Mio., 2005 waren es CHF 10.3 Mio. und 2006 bereits CHF 12 Mio.. Neu werden auf diesen Konti insgesamt CHF 13.6 Mio. budgetiert. Innerhalb von nur 4 Jahren beträgt der Kostenanstieg in diesem Bereich als rund 46%. Die entsprechenden Budgetpositionen sind in der Regel „historisch gewachsen", Erhöhungen sind weitestgehend ungenügend begründet, mögliche Kürzungen finden nicht statt. Die SVP verzichtet auf einen Pauschalantrag zur Kürzung der Konti 318.20. Stattdessen stellt sie einen konkreten, detailliert aufgeschlüsselten Kürzungsantrag über die entsprechenden Direktionen. Die entsprechenden Aufgaben können und sollen durch die entsprechenden Amtsstellen erfüllt werden.



Antrag Nr. 2006/219-03 der CVP/EVP-Fraktion betreffend alle Direktionen (inkl. Spitäler) und Gerichte

Konto: 318.2
Berater, Gutachter, Experten


Budgetierter Betrag: CHF 13'562'054.--


Antrag: Der Betrag ist um CHF 1'500'000.-- auf neu CHF 12'062'054.-- zu kürzen.


Der Budgetbetrag 2007 liegt damit immer noch
- Nahezu 2 Mio. CHF über dem in der Rechnung 2005 ausgewiesenen Betrag
- resp. leicht über dem Budgetwert 2006



Antrag Nr. 2006/219-04 von Martin Rüegg, SP-Fraktion

Aufstockung des Budgets für die Gesundheitsförderung (2207)


Für die Gesundheitsförderung im Kanton BL stehen 1,6 Millionen Franken zur Verfügung. Das entspricht 0,06 % des Voranschlags für das Jahr 2007 oder 0,82 % der gesamten Gesundheitskosten in unserem Kanton. Auf nationaler Ebene werden immerhin 2,2 % der gesamten Gesundheitskosten für die Prävention ausgegeben, wie den Medien am 13.10.06 zu entnehmen war. Fachleute des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der OECD erachten diesen Anteil aber als viel zu gering. Die stiefmütterliche Behandlung der Prävention in der Schweiz wird mit einem „Entwicklungsland" verglichen. Zwischen der kurativen Medizin und der Gesundheitsförderung besteht ein krankhaftes Ungleichgewicht, das es mittelfristig zu kurieren gilt. Auch die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission kommt in ihrem Bericht zum Rahmenkonzept 2006-2010 der Gesundheitsförderung zum Schluss, dass der Gesundheitsförderung BL nur ein „bescheidenes Budget zur Verfügung" stehe. Die Nachbehandlung eines Herzinfarktes beispielsweise kostet die Öffentlichkeit gut 60'000 Franken pro Jahr, die Behandlung von Bluthochdruck etwa 40'000 Franken. Die Ausgaben für Bewegung und Sport mit präventiver Wirkung belaufen sich auf ca. 3000 Franken pro Person. Das Sparpotential für die öffentliche Hand ist enorm und gilt es viel konsequenter zu nutzen als bisher. Um das soeben vom Landrat verabschiedete Rahmenkonzept wirkungsvoll umsetzen zu können, ist das Budget zu erhöhen.


Antrag: Das Budget der Abteilung Gesundheitsförderung ist um knapp 400'000 Franken auf 2 Millionen Franken zu erhöhen (entspricht etwa 1 % der gesamten Gesundheitskosten des Kantons).



Antrag Nr. 2006/219-05 von Annermarie Marbet, SP-Fraktion

Konto: 301.20
2300 BUD Generalsekretariat


Antrag: Reduktion Konto 301.20 um CHF 150'000.--


Unter dem Deckmantel GAP wurde in den letzten 3 Jahren in etlichen Dienststellen der BUD Personal abgebaut. Im Gegenzug werden im Generalsekretariat BUD die Personalkosten erhöht, was im Sinne der Fairness und Loyalität nicht tolerierbar ist.



Antrag Nr. 2006/219-06 der CVP/EVP-Fraktion betreffend 2315 TBA Fahrzeugwesen

Konto: 311.70
Fahrzeuge


Budgetierter Betrag: CHF 1'200'000.--


Antrag: Der Betrag ist um CHF 200'000.-- auf neu CHF 1'000'000.-- zu kürzen


In den letzten 5 Jahren (inkl. Budget 06) genügten im Durchschnitt 0,83 Mio. CHF, um den gemäss Kommentar benötigten Ersatzbedarf zu beschaffen.



Antrag Nr. 2006/219-07 der CVP/EVP-Fraktion betreffend 2354 ARP Denkmalpflege

Konto: 365.70
Beiträge an Eigentümer von Naturobjekten


Budgetierter Betrag: CHF 1'040'000.--


Antrag: Der Betrag ist um CHF 250'000.-- auf neu CHF 790'000.-- zu kürzen.


Die dem LR noch zu unterbreitende Vorlage für einen weiteren Verpflichtungskredit befindet sich gemäss Kommentar erst in der internen Vernehmlassung.
Der um 0,25 Mio. CHF gekürzte Betrag liegt immer noch deutlich über den Beträgen der Jahre 2005 resp. 06 (Budget).



Antrag Nr. 2006/219-08 von Hanspeter Ryser SVP-Fraktion

Konto: 2357.364.00
Beiträge an gemischtwirtschaftl. Unternehmen


Budgetierter Betrag: CHF 61'972'000.--


Antrag: Erhöhung des Budgetbetrages um Frs. 700'000.-- zum Zweck der Wiedereinführung des 7.5 Minutentakts der Buslinie 37 von Bottmingen via Bruderholzspital zum Jakobsberg.


Die Buslinie 37 fuhr bis Dezember 2005 im 7.5 Minutentakt von Bottmingen via Bruderholzspital zum Jakobsberg. Bottmingen stellt einen wichtigen Verkehrsknoten dar, der von den Tramlinien 10 und 17 und den Buslinien 60, 63 und 37 bedient wird. Der Knoten Jakobsberg wird von der Tramlinie 15 bedient, welche vom Bahnhof Süd kommend via Gundeldingerquartier das Bruderholz bedient.


Seit Dezember 2005 fährt die Buslinie ab 0800 Uhr morgens nur noch im 15 Minutentakt, dafür wurde sie via Verkehrsknoten Dreispitz (Tramlinien 10, 11, Buslinie 36 und S-Bahn) durch das Gellertquartier (inkl. Bedienung Bethesdaspital) bis zum Aeschenplatz verlängert. Mit der Anbindung an den Verkehrsknoten Dreispitz erhält das ganze Dorneck/Birseck mit seinen einwohnerstarken Gemeinden einen guten Anschluss ans Bruderholzspital. Eine Taktverdichtung der Buslinie 37 auf 7.5 Minuten auf dem Streckanabschnitt Bottmingen - Jakobsberg bedeutet eine wesentliche Verbesserung der Erschliessungsqualität des Spitals.


Zu beachten ist, dass die Strecke Bottmingen - Jakobsberg zu 2/3 auf BL und zu 1/3 auf BS Boden liegt, d.h. dass nach Territorialprinzip der Kanton BL 66% von rund 700'000 Franken übernehmen müsste. Für BL handelt es also um etwa 470'000 Franken.



Antrag Nr. 2006/219-09 von Jürg Wiedemann, Grüne Fraktion

Konto: 2371-318.20
Lufthygieamt


Antrag: Erhöhung um Fr. 200'000.- auf Fr. 466'500.


Im oben erwähnten Konto sind im Budget 2007 Fr. 266'500.- veranschlagt, u.a. für Messung und Abklärung der Feinstaub- und Ozonbelastung sowie der Stickstoff-Deposition und die Erstellung eines Immissionskatasters für nicht ionisierende Strahlung.


Gemäss Auskunft der Bau- und Umweltschutzdirektion sind für kurz- und mittelfristige Massnahmen gegen Luftverschmutzung (zum Beispiel Sensibilisierungskampagnen) keine Mittel budgetiert.


Die Grenzwerte der Feinstaub- und Ozonbelastung werden seit Jahren regelmässig und immer stärker überschritten. Im vergangenen Sommer wurde in Koordination mit den meisten anderen Kantonen durch eine kurzfristige Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen erstmals eine Sofortmassnahme realisiert. Ziel muss es sein, die sich abzeichnende Ozon- und Feinstaubbelastung frühzeitig zu erkennen und durch sanfte Massnahmen eine Grenzwertüberschreitung zu verhindern, so dass drastischere Massnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen gar nicht notwendig sind.


Ein wirkungsvolles Mittel kann dabei eine Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne der Bevölkerung bereits bei sich abzeichnender Grenzwertüberschreitung sein. Um eine solche Kampagne zu finanzieren und zu realisieren bitte ich das entsprechende Konto um Fr. 200'000.- zu erhöhen.



Antrag Nr. 2006/219-10 von Kaspar Birkhäuser, Grüne Fraktion

Konto: 2420-313.90
Polizei BL, Übriges Verbrauchsmaterial


Antrag: Reduktion um Fr. 150'000.- auf Fr. 215'500.-


Die Einführung der "leicht deformierbaren" 9mm Pistolenmunition, welche die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren im Herbst 2007 beschliessen will, ist eine Angelegenheit, zu der die Meinungs- und Willensbildung in unserem Kanton noch nicht abgeschlossen ist. Die Grünen erachten es als den falschen Weg, einem scheinbaren Sachzwang schon im voraus nachzugeben und Geld dafür zu bewilligen.



Antrag Nr. 2006/219-11 der SVP-Fraktion

2520 Amt für Volksschulen


Budgetierter Betrag: CHF CHF 3'957'501


Antrag: Das Budget dieser Amtsstelle ist insgesamt um CHF 1'000'000 zu kürzen.


Mit Inkrafttreten des neuen Bildungsgesetzes haben sich in der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion tief greifende Veränderungen ergeben. Unter anderem wurden die Aufgaben des Amtes für Volksschulen (früher Schulinspektorat) erheblich reduziert bzw. weitestgehend anderen Organisationseinheiten übergeben. In parlamentarischen Vorstössen wurde bereits mehrfach die Reduktion bzw. Aufhebung dieser Amtsstelle gefordert. Dennoch wird dieses BKSD-Relikt kontinuierlich weitergeführt. Gefordert wird ein kontinuierlicher Abbau der Amtsstelle über die kommenden 4 Jahre. Entsprechend ist für das Budget 2007 eine Kürzung um ein Viertel bzw. CHF 1 Mio. vorzusehen.



Antrag Nr. 2006/219-12 der SVP-Fraktion

Konto: 302.70 Löhne Verwaltungs- und Betr. Personal
2527 Sekundarschulen


Budgetierter Betrag: CHF Budgetierter Betrag: CHF 8'527'873


Antrag: Das Budget ist in dieser Position um CHF 1'375'373 zu kürzen.


Mit dem Budget wird eine Erhöhung dieser Position von bisher CHF 7.1 Mio. (Rechnung 2005 noch CHF 4.0 Mio.) um beinahe CHF 1.4 Mio. beantragt. Begründet wird dieser enorme Kostensprung im Personalbereich mit der geplanten Anpassung der Verordnung über die Schulleitungen infolge der neu teilautonom geführten Schulen, bzw. einem damit begründeten zusätzlichen Ausbau der Schulverwaltungen. Die SVP ist der Auffassung, dass die Neuregelung der Teilautonomie budgetneutral erfolgen muss. Auch ein Ausbau des Schulsozialdienstes, der ebenfalls in dieser Position verbuchte wird, darf nicht zu einer derart massiven Kostensteigerung führen. Die bisherigen Mittel von über CHF 7, die bereits im Vorjahr massiv gesteigert wurden müssen ausreichen.



Antrag Nr. 2006/219-13 der CVP/EVP-Fraktion betreffend 2549 Amt für Berufsbildung und Berufsberatung

Konto: 361.50
Beiträge an übrige Kantone/Konkordate


Budgetierter Betrag: CHF 1'150'000.--


Antrag: Der Betrag ist um CHF 250'000.-- auf neu CHF 1'400 000.-- aufzustocken.


Der Kanton Basel-Landschaft gewährte bis Sommer 2006 Kantonsbeiträge an den Besuch Höherer Fachschulen (Vollzeit), gestützt auf das Regionale Schulabkommen (RSA) bzw. durch entsprechenden Vermerk im Anhang der beitragsberechtigten Schulen gemäss Art. 5 des RSA. Das gleiche gilt für Vollzeitausbildungen in der interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV). Per Sommer 2006 wurden - im Rahmen von Sparmassnahmen - die Kantonsbeiträge für Teilnehmende an Vollzeitausbildungen an ausserkantonalen Höheren Fachschulen gestrichen, während berufsbegleitende Ausbildungen an Höheren Fachschulen weiterhin mit Kantonsbeiträgen unterstützt werden. Konkret wurden - bis Sommer 2006 - jährlich rund Fr. 500 000.-- an Beiträgen für Absolventinnen und Absolventen von Vollzeitausbildungen an ausserkantonalen Höheren Fachschulen entrichtet; pro Studierenden/e wurden also rund Fr. 10 000.-- des Schulgeldes vom Kanton übernommen. Unterstützt wurden vor allem Vollzeitausbildungen an der Schweiz. Bauschule in Unterentfelden (10), an der Hotelfachschule Thun (8), an der Höheren Fachschule Holz in Biel (10), an der Höheren Fachschule Tourismus in Samedan (11) sowie vereinzelte an weiteren Höheren Fachschulen.


Die CVP-Fraktion beantragt, die Streichung der Kantonsbeiträge für Vollzeitausbildungen an ausserkantonalen Höheren Fachschulen rückgängig zu machen und die ursprünglichen Codesetzungen in den Abkommen wieder herzustellen. Einerseits ist die CVP-Fraktion überzeugt, dass die Bildung der wichtigste Rohstoff unseres Landes ist und dass deshalb das Studium an Höheren Fachschulen, das im Übrigen einiges günstiger ist als andere Vollzeitausbildungen des Tertiärbereichs, weiterhin zu fördern und zu unterstützen ist, und anderseits tritt per 1.1.2008 der neue Finanzierungsmodus gemäss neuem Berufsbildungsgesetz in Kraft, wo ohnehin Beiträge an die Höhere Berufsbildung, also auch an die Höheren Fachschulen, zwingend vorgeschrieben sind.


Die CVP-Fraktion beantragt, ab 1.8.2007 wieder Kantonsbeiträge an das Schulgeld für Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz Baselland an Vollzeitausbildungen an ausserkantonalen Höheren Fachschulen zu entrichten und dafür Fr. 250'000.-- für das Schuljahr 07/08 im Budget der BKSD (Amt für Berufsbildung und Berufsberatung / 2549.36150) einzustellen.



Antrag Nr. 2006/219-14 von Annemarie Marbet, SP-Fraktion : Volle Freizügigkeit bei Ausbildungen an höheren Fachschulen: Erhöhung des Beiträge an Private Schulen, Kurse und Organisationen

Konto: 365.19 Beiträge an private Schulen und Kurse resp. 365.90 Beiträge an private Organisationen
2549 Amt für Berufsbildung und Berufsberatung


Antrag: Erhöhung um total CHF 80'000


Der Kanton Basel-Landschaft zahlt im Rahmen der schweizerischen Fachschulvereinigung (FSV) seit 1.08.2006 nicht mehr mit voller Freizügigkeit an die Vollzeit-Ausbildungen der höheren Fachschulen. Berufsbegleitende Ausbildungskosten werden aber übernommen.


Beispiele höherer Fachschulen: HF Tourismus Samedan, Touristikfachschule Chur, TS Bauführer, St. Gallen, Schreinertechnikerschule Zug etc.).


Die Ausbildungen dauern 1 - 6 Semester.



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