Vorlage an den Landrat


8. Kosten

8.1. Teilobjekte Etappe 2


Die Kosten der Massnahmen sind detailliert ermittelt worden. Die ausgewiesenen Summen beinhalten alle Honorare und Nebenkosten. Die Kostengenauigkeit beträgt nach SIA +/- 10%


Die Mehrwertsteuer ist mit 7,6 % eingerechnet.
Baukostenindex 1988 = 100.0 Punkte
Baukostenindex per 01.04. 2006 = 124.8 Punkte




8.2. Unvorhergesehenes / Projektrisiken


Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ständig mit neuen Ausfällen von Anlagen und/oder Anlageteilen zu rechnen ist. Eine Gesamtsanierung und Erweiterung des Kantonsspitals Bruderholz kann frühestens in 10 bis 12 Jahren abgeschlossen sein. Das vorliegende Massnahmenpaket umfasst sämtliche heute bekannten dringenden Sanierungsmassnahmen mit Sicherheitsrelevanz. Es kann aber zum heutigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass noch weitere, im vorliegenden Massnahmenpaket nicht eingeschlossene Anlageteile ausfallen, welche infolge Sicherheitsrelevanz ersetzt oder saniert werden müssen. Im Weiteren beinhalten die vorliegenden Massnahmen keinerlei Kosten und Aufwendungen für den Betrieb und den Unterhalt der sanierten und nicht sanierten Anlagen und Einrichtungen.


Es wird so einerseits dringend notwendig sein, dass dem Kantonsspital Bruderholz für die nicht von den beantragten Massnahmen betroffenen Haustechnik-Einrichtungen (immerhin rund 80 %) über das jährliche Unterhaltskonto die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel müssen vom KSB entsprechend eingesetzt werden, damit die erforderliche Wartung und der Unterhalt durch das KSB wahrgenommen werden kann.


Zum zweiten können eventuell an diesen, von den beantragten Massnahmen nicht betroffenen Haustechnikanlagen, grössere Schäden und Ausfälle auftreten, auf welche kurzfristig reagiert werden muss. Eine transparente und rechtzeitige Information ist durch das Projektteam sicherzustellen.




8.3. Ausserordentliche Abschreibungen


In Unkenntnis der konkreten definitiven Lösung kann der Anteil von Massnahmen, welche in einer neuen Gesamtlösung KSB nicht mehr wieder verwendet werden, nur approximativ geschätzt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass sicher 2/3 der Baukosten nachhaltig eingesetzt werden können. Daraus folgt eine ausserordentliche Abschreibung von CHF 8 Mio. innerhalb der nächsten 10 Jahre (Neuwert zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Realisierung).




8.4. Projektfinanzierung / Beiträge Dritter


Für Sanierungs- und Erneuerungsmassnahmen sind keine Beiträge Dritter zu erwarten.




8.5. Folgekosten Etappe 2


Mit dem Abschluss der sicherheitsrelevanten Massnahmen ist weder eine Erhöhung noch eine Verminderung des Personalbestandes verknüpft. Ein erhöhter Aufwand beim Technischen Dienst infolge Erweiterung diverser Anlagen (z.B. Brandmeldeanlage) kann mit einem geringeren Unterhaltsaufwand bei neuen Anlagen (z.B. Kälteanlage) kompensiert werden. Im Zeitraum der Planung und der Realisierung ist aber zwangsläufig beim Technischen Dienst sowie dem Hochbauamt mit grösseren Umtrieben zu rechnen (z.B. technische Genehmigungsverfahren, zeitweise vermehrte Präsenz bei kritischen Eingriffen, Umschaltungen, Reinigung etc.). Die Erfahrungen aus der ersten Etappe zeigen, dass dies nicht ohne Erhöhung des Personalbestandes, inkl. entsprechendem Mehraufwand in Form von Überzeit, Nachtarbeit usw. bewerkstelligt werden kann.


Kalkulationsschema Berechnung der jährlich wiederkehrenden Folgekosten




Finanzplan
Die ermittelten wiederkehrenden Folgekosten sind im aktuellen Voranschlag und im gültigen Finanzplan noch nicht enthalten.


Abschreibungen




8.6. Finanzierungszahlen zum Projekt KSB, SM 2. Etappe nach FHG § 35


Auswirkungen auf das Investitionsprogramm des Kantons Basel-Landschaft
>>> Grafik


Auswirkungen auf den Finanzplan des Kantons Basel-Landschaft
>>> Grafik



Fortsetzung >>>
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