Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Kantonspital Bruderholz, Sicherheitsrelevante Massnahmen Haustechnik/Brandschutz, 2. Etappe; Baukreditvorlage | |
| vom: | 19. Dezember 2006 | |
| Nr.: | 2006-235 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
6. Sicherheitsrelevante Sofortmassnahmen 2. Etappe (SM 2)
Die Teilobjekte der 2. Etappe wurden basierend auf einer aktualisierten Beurteilung der Situation bezüglich Dringlichkeit und im Hinblick auf die zwischenzeitlich vorliegende Lösungsstrategie des neuen KSB hinterfragt. Dabei zeigte sich, dass die Massnahmen bei einigen Teilobjekten der
2. Etappe grosse Abhängigkeiten zu Lösungen und Entscheiden aus der Planung der neuen Lösung KSB haben. Andererseits gibt es Teilobjekte welche in Bezug auf ihre Dringlichkeit, unabhängig vom neuen KSB, schnellst möglich angegangen werden müssen.
Zudem ist es offensichtlich, dass bei einer Projektbearbeitung des neuen KSB mit einem voraussichtlichen Realisierungshorizont von 10 bis 12 Jahren weitere, in den SM 1 und SM 2 noch nicht enthaltene sicherheitsrelevante Massnahmen erforderlich sein werden. Basierend auf dieser Tatsache werden im vorliegenden Paket Sicherheitsrelevante Massnahmen SM 2 notwendige Planungsleistungen für eine weitere Etappe ausgewiesen.
6.1. Teilobjekte 2. Etappe
Der Zeithorizont für die Umsetzung der Teilobjekte in der 2. Etappe ist nach Vorliegen des genehmigten Kredites mit maximal 2 bis 3 Jahren zu veranschlagen.
1. Abgangsfelder Niederspannungs-Hauptverteilung
Die Niederspannungs - Hauptverteilung (NS-HV) ist das zentrale Herzstück der Elektroversorgung im KSB. Hier ist der Eintritt der vom EW gelieferten Elektroenergie und hier ist auch die Diesel-Notstromanlage aufgeschaltet. Über verschiedene Abgangseinheiten, so genannte Abgangsfelder, wird die Elektroenergie auf die unterschiedlichen Strombezüger im Gebäude verteilt. Die bestehenden Abgangsfelder erfüllen die heutigen Sicherheitsanforderungen für Schaltgerätekombinationen nicht und stellen im Störungsfall ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Aufschaltungen weiterer Verbraucher können nicht gefahrlos und unterbruchsfrei vorgenommen werden. Zudem fehlen zwischen den einzelnen Feldern die Brandabschottungen, was im Fall eines Kurzschlusses zu einer fatalen Kettenreaktion führen könnte. Die Abgangsfelder werden entsprechend den heute geltenden Sicherheitsbestimmungen umgebaut. Mit dieser Sanierung ist eine nachhaltige Massnahme, auch in Bezug auf das neue KSB, gegeben.
2. Zweiter Notstrom-Diesel
Heute verfügt das KSB über einen einzigen Notstrom-Diesel. Im Fall einer Havarie oder während Revisionsarbeiten genügt dies nicht für die Anforderungen eines Spitalbetriebs. Die Platzreserven sind für den Einsatz eines zweiten Aggregates bereits geschaffen, jedoch nicht konsequent auf Betriebssicherheit hinsichtlich Zugänglichkeit und Brandschutz ausgelegt. Es wird ein zweites Notstromdiesel-Aggregat im bestehenden Raum aufgestellt. Die Brandschutz-Massnahmen werden baulich so konzipiert, dass ein autonomer Betrieb der beiden Notstrom-Anlagen möglich ist. Mit dieser Sanierung ist eine nachhaltige Massnahme, auch in Bezug auf das neue KSB, gegeben.
3. Ersatz / Anpassungen Leitsystem
Das bestehende Leitsystem für die haustechnischen Anlagen ist an der Grenze der Kapazität angelangt. Das System wird vom Hersteller nicht mehr weiter entwickelt. Der technische Support und die Lieferung von Ersatzteilen sind auf lange Sicht nicht mehr gewährleistet. Das System erfüllt die heutigen Anforderungen hinsichtlich Datenverarbeitung und Datenaufbereitung nicht mehr.
Das vorhandene System wird durch ein neues, den heutigen Anforderungen entsprechendes Leitsystem, ersetzt. Der neue Systemaufbau erfolgt auf der Basis von Webtechnologien.
Bei den dezentralen Steuerungen werden die sicherheitsrelevanten Unterstationen ersetzt. Die bestehenden technischen Störungen von Einzelsystemen auf dem alten Leitsystem werden an das neue, in den SM 1 realisierte Alarmsystem angebunden.
Mit dem neuen Leitsystem ist die Basis für den Ausbau und die Anbindung des Leitsystems des neuen KSB gegeben.
4. Warmwassernetz 2. OG
Das Brauch-Warmwasser-Verteilnetz ist auch im 2. OG stark verkalkt und teilweise mit Korrosionen behaftet. Die adäquate Reaktion auf diesen Umstand ist der Ersatz von Leitungen und Armaturen in diesem Geschoss. Die Massnahme ist absolut notwendig. Der Einsatz der verhältnismässig geringen Mittel für einen Zeithorizont von 10 bis 12 Jahren ist gerechtfertigt.
5. Sanierung Wärmeerzeugung
Die sicherheitsrelevante Überprüfung der gesamten Wärmeerzeugung Heisswasser (Dampf für Sterilisation, Küche und Befeuchtung) sowie Warmwasser (Heizung, Brauchwarmwasser) hat ergeben, dass grundsätzlich grosser und dringender Handlungsbedarf gegeben ist.
Die gesamte Anlage ist mit Ausnahme eines Warmwasser-Kessels und der erfolgten Sanierung zur Luftreinhalteverordnung rund 35 Jahre alt. Die Anlage weist sowohl Sicherheitslücken bei der grossen Heisswasserspeicherung und bei fehlenden hydraulischen Redundanzen als auch Sicherheitsmängel bei den bestehenden Heisswasser-Kessel und den Armaturen auf. Eine allfällige Havarie führt dazu, dass als Folge von korrodierten Armaturen bestehende Redundanzen nicht aktiviert werden können. In einem solchen Fall würde das den unmittelbaren Totalausfall der Sterilisation beziehungsweise der Küche und damit die sichere Lähmung des Spitalbetriebes bedeuten.
Die Leistung der Heizungsanlage ist nicht bedarfsgerecht; insbesondere der Anteil der Heisswassererzeugung ist stark überdimensioniert. Das führt zu einer komplizierten Hydraulik zwecks Umformung zur benötigten Niedertemperatur-Wärme, zu erhöhtem Risikopotential und zu einem unwirtschaftlichen Betrieb.
Die gesamte Regeltechnik ist störungsanfällig. Ersatzteile bei Regelapparaten sind nicht mehr oder nur noch erschwert erhältlich. Entsprechend ist ein Ersatz der Regulierung notwendig. Aus diesem Grund ist die gesamte Regeltechnik der Wärmezentrale neu zu konzeptionieren und auf der Basis eines angepassten Projektes zu sanieren.
Die ursprünglich in den SM 1 im Teilobjekt 19 vorgesehene Ausarbeitung des Gesamtenergiekonzeptes und darauf basierend die Planung der Gesamtsanierung Wärmeinstallationen, konnte mangels Vorliegen von Angaben über die zukünftige Nutzung und den entsprechenden Bedarf, nicht wie vorgesehen durchgeführt werden. Diese beiden Planungstätigkeiten müssen übergeordnet im Rahmen des vorgesehenen Neubaus Bettenhaus und OP-Trakt betrachtet werden. Ein verbindliches Bauprojekt kann erst mit Vorliegen eines Masterplans der neuen Spitalsituation (Nutzungskonzept, Raumorganisation, etc.) erfolgen. Auf Grund der Zeitachse sind somit die Ausarbeitung des Gesamtenergiekonzeptes sowie die Planung der Gesamtsanierung der Wärmeinstallationen, neu in der 2. Etappe vorgesehen.
Um die Energieeffizienz des Spitals und die Betriebstauglichkeit der wärme- und kältetechnischen Anlagen genauer zu kennen, wurde im Frühling 2005 im SM 1 Teilobjekt 19 eine
Energetische Analyse
mit einer Zustandsbeurteilung der wärme- und kältetechnischen Anlagen erstellt.
Daraus resultierend wurden neu als dringende Sofortmassnahmen im SM 2 Paket Teilsanierungen in den Bereichen Heisswassererzeugung und Sterilisation definiert.
5.1 Dringende Sofortmassnahmen Heisswassernetz
Basierend auf der im Frühling 2005 erstellten Zustandsbeurteilung der wärme- und kältetechnischen Anlagen, wurde als dringende Sofortmassnahme eine Teilsanierungen des Heisswassernetzes definiert und diese in der 1. Etappe als Projekt ausgearbeitet. In der 2. Etappen soll dieses Teilobjekt als absolut dringende Massnahme unter der Bezeichnung "Sofortmassnahme Heisswassernetz" planerisch weiter bearbeitet und anschliessend realisiert werden.
Der Zustand der Rohrleitung ist bedingt durch die bisher unzureichende Wasseraufbereitung (diese wurde zwischenzeitlich in der 1. Etappe saniert) mittelmässig bis schlecht. Stark korrodiert ist ein Wärmetauscher für die Sterildampferzeugung und der Wärmetauscher für die Vorbefeuchtung der Klima-Kälte. Mit dem Ersatz dieser Anlagekomponenten kann der Betrieb kurzfristig- bis mittelfristig auf sicherheitstechnisch verantwortbarem Level gewährleistet werden. Nicht auszuschliessen sind weitere dringende Sofortmassnahmen in der Wärmeverteilung bis zur Inbetriebnahme des neuen KSB.
5.2 Sanierung Sterildampfverteilung
Die meisten Anlageteile der vorhandenen Sterildampf-Erzeugung und -Verteilung sind 35-jährig und aus unlegierten Stählen gefertigt. Ein Wärmetauscher zur Sterildampferzeugung und das Kondensatnetz weisen zudem Korrosionsschäden auf und die Steuerungen der Zentralsterilisatoren sind veraltet. Dadurch können die Anforderungen der Norm SN EN 285 zur Sterilisation von verpackten Instrumenten, bei drei der fünf Sterilisatoren, nicht erfüllt werden. Mit dem Einbau einer Filterstation, welche die nach-geschalteten Sterilisatoren vor Verunreinigungen schützt, dem Ersatz des Verteilnetzes zwischen Filterstation und Sterilisatoren, dem Ersatz der schadhaften Wärmetauscher sowie Anpassungen an den veralteten Steuerungen, können bei den Sterilisatoren die Anforderungen der Norm SN EN 285, erfüllt werden.
5.3 Planung neue Energiezentrale
Mit dem Neubau des Bettenhaus und des OP-Traktes sowie den Umbauten im bestehenden Flachbau muss zwingend auch eine neue Energiezentrale erstellt werden. Vorgängig muss übergeordnet auf Grund des noch zu eruierenden Energiebedarfs des neuen KSB ein Gesamtenergiekonzept unter Berücksichtigung verschiedener Varianten erarbeitet werden. In diesem Teilobjekt sind planerische Tätigkeiten im Sinne eines Schnittstellenprojektes zwischen Alt- und Neubau vorgesehen.
6. Kälteversorgung 2. Etappe
In den SM 1 Teilobjekt 15 wurden die Kolbenmaschinen und eine Turbo-Maschine durch zwei neue Kältemaschinen ersetzt. Die verbleibende Turbo-Maschine soll in der 2. Etappe zusammen mit der hydraulischen und elektrischen Anbindung demontiert und durch eine neue Kältemaschine, welche ebenfalls mit Turboverdichtern arbeitet, ersetzt werden. Ebenfalls ersetzt werden die zugehörigen Schaltschränke und die gesamte Regulierung der Kältemaschine.
Die total drei neuen Kältemaschinen könnten hydraulisch parallel betrieben werden. Es wird keine entscheidende Leistungssteigerung vorgenommen. Mit den drei neuen Kältemaschinen ist die Redundanz gewährleistet. Der Wirkungsgrad der neuen Kälteanlage ist um annähernd den Faktor 2 besser als der bisherige, d.h. für die Erzeugung der erforderlichen Kälteenergie ist nur noch etwa 50 % des bisherigen Energieaufwandes (Elektroenergie) erforderlich.
Die gesamte Planung, sowie zahlreiche Vorbereitungsarbeiten für eine unterbruchsfreie Realisierung dieser 2. Etappe, erfolgten bereits in der 1. Etappe im Teilobjekt 15.
7. Liftanlagen 2. Etappe
Die Türen und Steuerungen sämtlicher Lifte sind durch den 35-jährigen Betrieb mechanisch derart abgenutzt, dass deren zuverlässiges Funktionieren nicht mehr gewährleistet ist. Der jetzige Zustand kann zu lebensbedrohenden Situationen (Wartezeiten bei Betriebsunterbrüchen etc.) führen. Im Rahmen der Projektausarbeitung in der 1. Etappe wurde zudem festgestellt, dass nebst den Türen der Zustand der Liftkabinen, Antriebe sowie einiger weiterer relevanter Anlageteile zwischenzeitlich bedenklich ist. Das Projekt wurde dementsprechend erweitert, geplant ist nun der vollständige Ersatz der Liftanlagen. Die Realisierung der 2. Etappe - welche alle verbleibenden Lifte, mit Priorität Kernzonen beinhaltet - kann mit Vorliegen des genehmigten Baukredites umgehend vorbereitet und umgesetzt werden.
8. Brandschutzmassnahmen
Aus dem in der ersten Etappe im Teilobjekt 19 über das Bettenhaus und den Flachbau erarbeiteten Berichtes „Personen- und Brandschutz" vom Juni 2005 geht hervor, dass nicht nur die haustechnischen Installationen als Sicherheitsrelevante Massnahmen zu behandeln sind, sondern auch die aktuelle Brandschutz-Situation, welche in einzelnen Bereichen absolut ungenügend und im speziellen im Bettehaus nicht mehr tolerierbar ist. Die Massnahmen bestehen darin, mittels einem Packet von vernünftigen, organisatorischen, technischen und baulichen Massnahmen - als verantwortbare Kompromisslösung mit den Behörden, dem Spital und dem Hochbauamt besprochen, einvernehmlich beschlossen und unterzeichnet - die voraussichtliche Restnutzungszeit des Ist-Zustandes KSB von 10 Jahren brandschutzmässig sicherzustellen. Dabei werden - auch im Hinblick auf die Unsicherheit im Zusammenhang mit der langfristigen Nutzung des Bettehauses - nur die notwendigsten Massnahmen ausgeführt. Auch mit diesen Massnahmen, werden die Vorschriften wie sie bei einem Neubau gelten würden, bei weitem nicht erfüllt.
Schwerpunkte werden im baulichen Brandschutz (brandschutztechnische Trennungen, Brandabschnitte, Abschottungen, Brandabschlüsse gegen Korridore, etc.), technischer Brandschutz (Rauch-/ Wärmeabzüge, Brandschutztüren und -tore, Fluchtwegkonzepte, etc.), sowie im organisatorischen Brandschutz (Störfall-/Feuerwehrakten, Feuerwehrmagazin, übergreifende Konzepte Brandfallsteuerung, etc.) gesetzt.
Gemäss unterzeichneter Vereinbarung mit den Behörden müssen die Massnahmen bis Ende 2007 umgesetzt sein.
9. Massnahmen Kleintransportanlage (KTA)
Die Kleintransportanlage (KTA) ist seit 35 Jahren in Betrieb. Die KTA ist für den Spitalbetrieb ein sehr wichtiges Transportmittel, täglich werden mehr als 600 Transporte abgewickelt. Die Zuverlässigkeit der KTA wird immer kritischer. Auf Grund häufiger Störungen umgehen die Benützer für wichtige Transporte die Anlage. Die meisten Störungen gehen von den Lesestationen, der veralteten Anlagensteuerung und dem schlechten Zustand der Vertikalförderer aus. Nebst den rein technischen Problemen stellt die KTA bezüglich Brandschutz (offene horizontale und vertikale Verbindungen über alle Geschosse) ein sehr hohes Risiko dar.
Die ursprünglich in der 1. Etappe, Teilobjekt 17 vorgesehene Teilsanierung mittels Ersatz des Lesersystems wurde zurückgestellt. Diese Teilsanierung hätte dem ohnehin schlechten Gesamtzustand der Anlage zu wenig Rechnung getragen. Im August 2005 wurde eine umfassende Zustandsanalyse mit Massnahmenkatalog in Auftrag gegeben. Dieser Bericht zeigt drei mögliche Massnahmenvarianten auf:
Totalsanierung
der gesamten KTA,
Teilsanierung und Erweiterung
der bestehenden Rohrpostanlage sowie
Stilllegung der KTA und Einbau einer neuen Rohrpostanlage
.
Der Variantenentscheid ist im Kontext des Standortentscheides KSB zu fällen; mit dem Neubau Bettenhaus und OP-Trakt ist ein übergeordnetes Logistikkonzept zu erarbeiten. Daraus resultierend sind die Massnahmen für die bestehende KTA zu definieren. Die erforderlichen Planungsschritte für ein konkretes Bauprojekt mit Kostenvoranschlag sind zum Zeitpunkt der Bearbeitung der vorliegenden Baukreditvorlage nicht möglich. Da sich jedoch dringender Handlungsbedarf in nächster Zeit, d.h. im Realisierungszeitraum der SM 2 abzeichnet, wurde in diesem Teilobjekt von einer Stilllegung der bestehenden KTA und dem Einbau einer neuen Rohrpostanlage ausgegangen. Die Kosten sind als Richtpreis ermittelt worden.
10. Ressourcen Technischer Dienst KSB
Obwohl die Planungs- und Ausführungsarbeiten von externen Büros und Unternehmern durchgeführt werden, entstehen für den Technischen Dienst des KSB Aufwendungen, welche die Kapazitäten der vorhandenen Belegschaft überschreiten. Das KSB benötigt zur Abdeckung dieser Kapazitätslücken befristet über die 2. Etappe zusätzliche interne oder externe Ressourcen. Die entstehenden Aufwendungen werden auf 3 Mannjahre (CHF 500'000.-) veranschlagt.
6.2. Konsequenzen
Aus der Betrachtung der sicherheitsrelevanten Massnahmen ergeben sich entscheidende Konsequenzen für die weitere Beurteilung vom Kantonsspital Bruderholz.
Basis für die weitere Spitalentwicklung
Mit der Umsetzung der Sicherheitsrelevanten Massnahmen wird eine Basis gelegt, welche weitere Entwicklungen des Kantonsspitals Bruderholz vollumfänglich sichert. Die Konsequenzen aus dem RRB Nr. 234 vom 21. Februar 2006 betreffend dem Neubau Bettenhaus und OP-Trakt, sind so weit als heute erkennbar und sinnvoll möglich, in die konzeptionellen Überlegungen der einzelnen Teilobjekte der 2. Etappe eingeflossen. Das bedeutet, dass keine Massnahmen getroffen werden, die eine zukünftige Entwicklung des Spitals behindern oder präjudizieren würden. Je weiter jedoch die Planung für den Neubau Bettenhaus und OP-Trakt fortgeschritten ist, desto präzisier können deren Rückschlüsse in die definitive Ausführungsplanung SM 2 einfliessen.
Trotzdem wird es nicht zu verhindern sein, dass einzelne Teilobjekte nur als vorübergehende Massnahme für die nächsten 10 Jahre geplant und ausgeführt werden und entsprechend ausserordentlich abgeschrieben werden müssen.
Eine Mehrheit der Teilobjekte werden jedoch so definiert, dass Anpassungen an einen künftigen Leistungsauftrag als Option ermöglicht werden, jedoch ohne dazu heute Vorinvestitionen für einen unbekannten Leistungsauftrag zu tätigen.
Ungeachtet dessen wird bis zum Vorliegen des konkreten Bauprojekts für ein neues KSB, nebst den heute bekannten Sicherheitsrelevanten Massnahmen aus den Paketen SM 1 und SM 2, zwischenzeitlich ein zusätzliches Paket Sicherheitsrelevante Massnahmen dem Landrat zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Dies entweder isoliert als SM 3 Massnahmenpaket oder als integraler Bestandteil der 1. Ausführungsetappe des Baukredits für das neue KSB.
Komfort, Energie, Ausbaustandard
Mit der Umsetzung der Sicherheitsrelevanten Massnahmen werden keine Komfortsteigerungen und keine Kapazitätserhöhungen vorgenommen.
Hinsichtlich Energieeffizienz werden Ersatzanlagen energetisch entsprechend dem heutigen Stand der Technik verbessert, jedoch durch die Sicherheitsrelevanten Massnahmen weder prioritär angestrebt noch beabsichtigt.
Der Ausbaustandard der Sicherheitsrelevanten Einrichtungen und Massnahmen wird unter der Prämisse „so gut wie nötig" und nicht „so gut wie möglich" durchgeführt. Das bedeutet, dass mit Blick auf Sicherheitsaspekte und Erneuerungen wirklich nur das gemacht wird, was aus entsprechenden Überlegungen heraus notwendig ist. Wünschbares wird weggelassen, um Kosten zu sparen und Raum für künftige Entwicklungen offen zu lassen.
Generelle Sicherheit
Die funktionale und betriebliche Sicherheit als entscheidender Faktor für die Nutzer wird entscheidend verbessert und an den Stand der heutigen, begründeten Bedürfnisse angepasst. Als Nutzer sind in erster Linie die Patienten zu nennen, deren Sicherheitsbedürfnisse in einem Spital erhöht sind.
Im Bereich Brandschutz haben das Spital und alle Personen, die sich in den betroffenen Bauten aufhalten, ein Sicherheitsbedürfnis, das mit den Sicherheitsrelevanten Massnahmen entsprechend abgedeckt wird. Hinsichtlich der Brandschutz-Sicherheit wird für die nächsten 10 Jahre ein Stand erreicht, wie er von allen Personen, die sich in diesen Gebäuden aufhalten als minimalen Standard erwartet werden kann. Das Sicherheitsbedürfnis ist sinngemäss in den Schutzzielen des KSB definiert.
Für die medizinischen Tätigkeiten wird im Einflussbereich der haustechnischen Installationen ein Stand der Sicherheit erreicht, der den Bedürfnissen der Nutzer sowohl aus Sicht der Patienten wie auch aus Sicht des medizinischen Personals entspricht.
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