Vorlage an den Landrat


6. Landerwerb, Rodungen und Aufforstungen

Der für die Realisierung des Projektes erforderliche Landerwerb von total rund 1'700 m 2 konnte zum grössten Teil bereits freihändig getätigt werden. Dies betrifft die Parzellen Nr. 543, 600, 585 und 989. Die verbleibenden und noch zu erwerbenden 250 m 2 verteilen sich auf einige Privatparzellen. Nach geltender Praxis werden Verkehrsflächen zwischen Gemeinde und Kanton gegenseitig unentgeltlich abgetreten.


Zahlreiche Parzellen entlang der Kantonsstrasse werden im Zusammenhang mit der Bauausführung vorübergehend beansprucht.


Es sind keine Rodungen oder Aufforstungen erforderlich.



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