Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Neue Birsbrücke, Korrektion der Ortsdurchfahrt sowie Herstellung der Fischgängigkeit der Birs in der Gemeinde Zwingen | |
| vom: | 28. November 2006 | |
| Nr.: | 2006-302 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Die bestehende Birsbrücke in Zwingen weist eine zu geringe Tragfähigkeit für Ausnahme-transporte auf und ist dringend sanierungsbedürftig. Eine Sanierung und Verstärkung der bestehenden Bausubstanz wurde geprüft, ist aber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der ungenügenden Hochwassersicherheit wieder verworfen worden.
Der Knoten Baselstrasse/Laufenstrasse/Hinterfeldstrasse wird heute mit einer Lichtsignalanlage geregelt. Am Abend und am Morgen kommt es aufgrund der hohen Auslastung und den damit verbundenen Kapazitätsengpässen regelmässig zu Rückstau und längeren Wartezeiten auf allen drei Zufahrten. In der Baselstrasse/Laufenstrasse fehlt auf der Nordseite ein Gehweg. Baselstrasse/ Laufenstrasse und die Hinterfeldstrasse sind Bestandteil des Regionalplanes Radrouten. Die alte Wehranlage im Gebiet Judenacker weist eine Fallhöhe von rund 4.00 m auf. Die Fischgängigkeit der Birs ist dadurch in diesem Abschnitt nicht gewährleistet.
Das vorliegende Projekt kombiniert den notwendigen baulichen Ersatz und den Hochwasserschutz der Birsbrücke, mit verkehrstechnischen Verbesserungen im betroffenen Strassenabschnitt sowie der (Wieder)-Herstellung der Fischgängigkeit der Birs.
Der Standort der neuen Birsbrücke liegt flussabwärts in der direkten Verlängerung der Hinterfeldstrasse. Der heute enge Verlauf der Kantonsstrasse im Ortskern wird aufgehoben. Im Bereich des Löwenplatzes bietet sich dadurch die einmalige Möglichkeit zur Aufwertung des Ortskernes. Die Lichtsignalanlage beim Knoten Baselstrasse/Hinterfeldstrasse wird durch einen Kreisel ersetzt. Der Verkehrsablauf wird dadurch deutlich verbessert und verflüssigt. Die beidseitigen Trottoirs in der Laufenstrasse/ Baselstrasse und die beidseitigen Radstreifen bieten dem Langsamverkehr eigene und sichere Verkehrsflächen.
Der Abbruch der betonierten Schwelle beim Judenacker bis auf die Felsoberfläche bietet die Voraussetzung für die (Wieder)-Herstellung der Fischgängigkeit der Birs in diesem Flussabschnitt. Eine oberhalb der neuen Birsbrücke erstellte Blockrampe und die beim Felsabsturz geplante Aufstiegshilfe sorgen für die Fischgängigkeit der Birs und die notwendige Hochwassersicherheit der neuen Birsbrücke.
Die EBL plant beim Absturz ein Kleinwasserkraftwerk (KWKW) zu erstellen. Die Schnittstellen zwischen dem Projekt des Tiefbauamtes und dem EBL-Projekt sind zu einem grossen Teil geklärt. Sollte dieses Kraftwerk "Grossmatt" gebaut werden, wird vom Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft auf den Bau des Fischaufstieges verzichtet da der Bertreiber einer solchen Anlage nach dem Bundesgesetz über die Fischerei für die Fischgängigkeit zu sorgen hat.
Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf Fr. 15, 6 Mio. Der Anteil Neue Birsbrücke und Ortsdurchfahrt inklusive Landerwerb beträgt Fr. 14.0 Mio., derjenige für die Wasserbau-arbeiten Fr. 1,6 Mio. Die ohne das vorliegende Projekt anfallenden Ohnehinkosten für mittelfristig erforderlichen Investitionen bei Brücke und Strasse belaufen sich auf circa Fr. 8,4 Mio.
Aufgrund der Dringlichkeit des Brückenersatzes wird mit dem Baubeginn im Jahre 2007 gerechnet.
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